Halle / Sachsen-Anhalt
Skandalurteil in Sachen von Björn Höcke
Der Landtagsabgeordnete und Wahlbewerber Björn Höcke aus Thüringen ( Alternative für Deutschland ) wurde am heutigen 14.05.2024 aufgrund der Aussage „Alles für Deutschland“ zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro ( 100 Tagessätze zu jeweils 130,- Euro ) verurteilt und soll darüber hinaus auch noch die Kosten des Verfahrens tragen.
Es wird Björn Höcke in diesem aufgrund der bevorstehenden Landtagswahlen in Thüringen ( 01.09.2024 ) inszenierten Strafverfahren vorgehalten, dass er mit der Aussage „Alles für Deutschland“ eine verbotene Losung der Sturmabteilung ( SA ) übernommen habe. Er habe sich im Rahmen einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg ( Sachsen-Anhalt ) im Jahre 2021 dahingehend geäussert. Mit dieser Aussage habe er gegen Paragraph 86a des Strafgesetzbuch ( StGB ) verstossen, der vermeintlichen Verwendung von Kennzeichen von vom bundesrepublikanischen Staat kriminalisierter Organisationen. Allerdings handelt es sich hier um keine Aussage oder Losung der Sturmabteilung, welche diese Organisation selbst erschaffen oder ein Alleinstellungsmerkmal darauf hätte. Einen Beleg für diese Annahme konnte auch das zuständige Juristenpack im Rahmen der Hauptverhandlung nicht erbringen, was die Willkür dieses Juristenspruchs des Vorsitzenden Richters, Jan Stengel, untermauert. Diese vollkommen unverfängliche Aussage wurde auch schon weit vor dieser Zeit verwendet, als es weder die im Jahre 1920 gegründete NSDAP noch die von der NSDAP erschaffene Sturmabteilung gab. Kein Historiker würde bestätigen, dass die Aussage „Alles für Deutschland“ unzweifelhaft und ausnahmslos in einem direkten Zusammenhang mit der Sturmabteilung und vermeintlichen Verbrechen dieser Organisation steht. Unter anderem soll diese Aussage auch vom „Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold“ verwendet worden sein, der der SPD nahestand. Die Aussage „Alles für Deutschland“ steht in keinem erkennbaren direkten Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus und vermeintlichen damaligen Verbrechen. Es handelt sich hier einmal mehr und vollkommen unzweifelhaft um einen willkürlichen Juristenspruch. Vaterlandsliebe gab es auch schon in früheren Zeiten, weit vor der NSDAP. Und die Losung „Alles für Deutschland“ war eine gewöhnliche patriotische Aussage in früheren Tagen, zum Beispiel zu Zeiten des Deutschen Kaiserreichs ( 1871 – 1918 ), mit der man die Liebe zum Vaterland untermauerte.
Fragestellungen :
- Wo genau steht denn ausdrücklich geschrieben, dass die Aussage „Alles für Deutschland“ in der Bundesrepublik nicht verwendet darf ? ( Diese Frage wäre von den zuständigen Juristen nicht zu beantworten. Sie könnten lediglich auf den von Juristenratten erschaffenen Verbrecherparagraphen 86a ( StGB ) verweisen, dem eben nicht zu entnehmen ist, dass diese Aussage nicht verwendet werden darf. Die Verknüpfungen zur Sturmabteilung haben sich diese Para….. ja selbst herbeigeführt und sind frei erfunden. Dieses ist auch dann der Fall, wenn die Sturmabteilung diese Parole aus früheren Zeiten übernommen hat. )
Der zuständige Landrichter Jan Stengel vom Landgericht Halle/Saale bezeichnete sich gegen Ende der inszenierten Hauptverhandlung selbst als „unabhängig“. Er kann zwar nicht auch nur einen Beleg dafür liefern, dass die hier in Rede stehende Aussage tatsächlich ausnahmslos der Sturmabteilung zuzuordnen ist und die SA die Urheberrechte besitzt. Auch kann er nicht einen Beleg oder eine Quelle liefern, dass diese konkrete Aussage grundsätzlich in Deutschland verboten ist und klammert sich stattdessen an den Paragraphen 86a, der lediglich aussagt, dass die Kennzeichen kriminalisierter Vereinigungen nicht verwendet werden dürfen. Und er glaubt vermutlich auch noch ernsthaft, dass er im Recht sei !? Es wäre mir ein leichtes Spiel, diesen Juristen-Depp in Grund und Boden zu argumentieren. Humor ist es allerdings, wenn man trotzdem lacht ! Seine vermeintliche „Unabhängigkeit“ dürfte ihm von den wenigsten Mitbürgern allerdings bescheinigt werden, denke ich. „Unsere“ Juristen sind allesamt auch nur Parteibuch-Soldaten der etablierten Parteien ( SPD, CDU, DIE GRÜNEN, FDP und Konsorten ) und missbrauchen ihre beruflichen Ämter zur Wahlbeeinflussung und Wahlmanipulation. Wer einmal genau hinschaut, der erkennt, dass dieses in schöner Regelmässigkeit passiert, im Regelfall vor anstehenden Wahlen. Die gegenwärtige bundesrepublikanische Justiz ist lediglich noch ein Krebsgeschwür am deutschen Volkskörper, der herausgeschnitten werden sollte.
Bemerkenswert ist es übrigens auch, dass ein AfD-Politiker, der sich spontan im Verlaufe einer Wahlkampfrede zu der vollkommen unspektakulären Aussage „Alles für Deutschland“ hinreissen lässt, von der Medien- und Justizmafia seit Monaten kriminalisiert und politisch verfolgt wird, während aber ein vermeintlicher „Künstler“ offen zur Gewalt und zum Mord unter anderem auch an AfD-Politikern aufrufen darf, dafür dann aber von der Medienlandschaft hofiert wird und vollkommen straffrei bleibt. Ich beziehe mich konkret auf das Liedstück „Das ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt“ von Daniel Pongratz ( „Danger Dan“ ), auf welches ich hier anhängend verweise.
Selbstverständlich distanziere ich mich von sämtlichen Inhalten dieses Liedstücks des selbsternannten Künstlers Daniel Pongratz ( „Danger Dan“ ) und mache mir diese nicht zu Eigen ! Meines Erachtens sollte man weder Pongratz noch die Gruppe „Antilopen Gang“ unterstützen, der Pongratz angehört.
Es ist allerdings davon auszugehen, dass dieses Skandalurteil bereits in der nächsten Instanz wieder gekippt und aufgehoben wird. Einer der insgesamt drei Rechtsanwälte von Björn Höcke, konkret Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau, kündigte bereits zurecht an, dass man dieses Urteil der nächsten Instanz zur Überprüfung vorlegt. Ausserdem würde man sich gegebenenfalls auch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden. Kein belastendes Urteil wird diesem Sachverhalt standhalten und letztendlich wird Björn Höcke freigesprochen werden, denke ich. Und das wissen diese verfahrensbeteiligten „Juristen“ auch selbst, sowohl der „Richter“ Jan Stengel, als auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Benedikt Bernzen, der sogar eine sechsmonatige Bewährungsstrafe gefordert hatte, also eine Haftstrafe aufgrund von Meinungsäusserungen. Es ging auch diesen Juristen alleine nur darum, das Wahlergebnis der anstehenden Landtagswahlen am 01.09.2024 in die gewünschte Richtung zu korrigieren, da die AfD in sämtlichen Umfragen deutlich vor den anderen Parteien steht und Björn Höcke deshalb auch gute Aussichten darauf hat, zum Ministerpräsidenten des Landes Thüringen gewählt zu werden. Deshalb inszenierten Medien und Justiz in brüderlicher Einvernahme eine massive Hetzkampagne auf den Wahlbewerber Björn Höcke, um diesen vor den anstehenden Wahlen zu beschädigen, zu verunglimpfen. Eine widerliche Juristenbande, die sich in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten hervorgetan hat.
Am 01.09.2024 finden die Landtagswahlen in Thüringen statt und dann haben die Bürger die Möglichkeit, diesen verbeamteten Berufsverbrechern die Rote Karte zu zeigen, indem sie den Wahlbewerber Björn Höcke durch die Wählerstimme für die AfD zum Ministerpräsidenten von Thüringen befördern. Eine Direktwahl des Ministerpräsidenten traut man der hiesigen Bevölkerung ja nicht zu und man muss zwangsläufig zunächst auch die Partei des bevorzugten Bewerbers unterstützen und bestenfalls zum Wahlsieg verhelfen. Das wäre meines Erachtens eine angemessene Reaktion der Wählerschaft, wenn sich diese nicht weiterhin für dumm verkaufen lassen wollen und das Offensichtliche sehen, nämlich konkret den Wahlbetrug, der hier von der Justiz- und Medienmafia vollzogen wird ! Ich bin zwar selbst keinesfalls ein AfD-Wähler oder -Sympathisant und sympathisierte selbst eher mit der nationaldemokratisch-orientierten Partei DIE HEIMAT, die auch stets meine Wählerstimme erhält, aber hätte ich zur Landtagswahl am 01.09. eine Wahlberechtigung, dann wäre Björn Höcke meine Stimme sicher ! Als Einwohner von Nordrhein-Westfalen bin ich in Thüringen jedoch leider nicht wahlberechtigt.
Erwähnenswert ist es übrigens auch, dass die Medienlandschaft gegenwärtig behauptet, dass, wenn der Wahlbewerber Björn Höcke beim Landgericht Halle/Saale zu einer Bewährungsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt worden wäre, dann auch die Zulassung für die anstehende Landtagswahl in Thüringen verlieren könnte. Diese Behauptung ist einmal mehr falsch ! Der Wahlbewerber Björn Höcke würde seine Zulassung selbst dann nicht verlieren, wenn er vom Landgericht Halle/Saale zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden wäre. Alleine schon deshalb, weil das Urteil des Landgericht Halle/Saale bis dahin niemals rechtskräftig wird. Dieses Verfahren läuft weiterhin fort und muss zunächst einmal am Bundesgerichtshof ( BGH ) in Karlsruhe vorbei. Spätestens dort wird es dann allerdings einkassiert ! Und aufgrund eigener Erfahrungswerte kann ich sagen, dass das Urteil in frühestens einem Jahr rechtskräftig würde. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Mit dem willkürlichen Urteil des Landgericht Halle/Saale vom 14.05.2024 kann man sich eigentlich den Hintern abwischen, um es einmal auf den Punkt zu bringen.
Es bleibt zu hoffen, dass wir diese verfahrensbeteiligten Juristen schon bald zur Verantwortung ziehen können. Eine Zukunft in Deutschland werden sie jedenfalls nicht haben, wenn es nach mir geht !
In diesem Sinne verbleibe ich mit : Alles für Deutschland !