Vlotho (Kreis Herford, Nordrhein-Westfalen)

Ursula Haverbeck-Wetzel

IM GEDENKEN AN URSULA HAVERBECK / NACHRUF

Mit dem 20.11.2024 ist unsere langjährige Mitstreiterin für Volksherrschaft und Meinungsfreiheit, Ursula Haverbeck-Wetzel, an ihrem Wohnort im ostwestfälischen Vlotho verstorben. Die aus der hessischen Gemeinde Gilserberg entstammende Frau Haverbeck wurde 96 Jahre alt und kann auf ein erfülltes Leben zurückschauen. Ihr Mädchenname lautet Ursula Meta Hedwig Wetzel und ihre Wiege stand wohl im Ortsteil Winterscheid der vorgenannten Gemeinde im Schwalm-Eder-Kreis. Im weiteren Verlauf benenne ich sie jedoch unter dem wohl bekannteren Namen, als Ursula Haverbeck. Den Namen Haverbeck übernahm sie im Jahr 1970, nachdem sie den Historiker Werner Georg Haverbeck geheiratet hat. Werner Georg Haverbeck verstarb bereits schon im Jahre 1999, wenige Tage vor seinem neunzigsten Geburtstag.

WER IST URSULA HAVERBECK ?

08.11.1928

Ursula Haverbeck wurde insbesondere dadurch bekannt, dass bereits seit mehreren Jahrzehnten eine inszenierte gemeinschaftliche Hetz- und Hexenjagd von Medienanstalten und Justiz gegen sie durchgeführt wurde, weil sie es sich einfach nicht nehmen lassen wollte auch weiterhin ihre Meinung frei auszusprechen, so wie es auch vom Grundgesetz nach Artikel 5 sichergestellt wird, wenn auch nur zum Schein. Die Meinungsfreiheit wird tatsächlich in der hiesigen Bundesrepublik durch Politik und Justiz und installierte Sondergesetze immer weiter eingeschränkt und vergewaltigt.
Von 1983 bis 1989 war sie Präsidentin der Deutschen Sektion des Weltbund zum Schutz des Lebens. Diese Organisation wurde 1960 in Salzburg gegründet und verschrieb sich dem „Schutz des Lebens auf der Erde“, wobei die Bezeichnung „Lebensschutz“ im Selbstverständnis als Oberbegriff für Natur-, Tier- und Menschenschutz verstanden wurde. Zudem gründete sie bereits im Jahre 1963 gemeinsam mit ihrem späteren Lebensgefährten Werner Georg Haverbeck den Verein Collegium Humanum. Diesen Verein führte Ursula Haverbeck nach dem Tod ihres Lebensgefährten dann auch von 1999 bis 2008 an, bis er am 07.05.2008 aufgrund staatlichen Gesinnungsterrors dann verboten wurde.
Seit vielen Jahren schon wurde Ursula Haverbeck durch den bundesrepublikanischen Staat und seine Institutionen politisch verfolgt und immer und immer wieder vor Gericht gezerrt, aufgrund von einfachen Meinungsäusserungen. Diese Parasiten lauerten förmlich darauf sie in einem Augenblick zu erwischen, in dem sie im Eifer des verbalen Gefechts einmal mehr eine unzureichend durchdachte Meinungsäusserung von sich gab und mit der sich ihr aus strafrechtlichem Blickwinkel betrachtet vor die Füsse pinkeln liess. Einmal Butter bei die Fische : Wenn man einmal über mehrere Jahre hinweg und 24 Stunden täglich jedes IHRER (…und damit meine ich den Leser dieses Textes) gesprochenen und geschriebenen Worte aus strafrechtlichen Gesichtspunkten analysiert, wieviele Straftaten werden SIE dann nach fünf Jahren begangen haben ? Soll heissen : Wenn man nach „strafrechtlich-bedenklichen Aussagen“ sucht, dann wird man solche Aussagen auch finden, sowohl bei Frau Haverbeck, als auch bei Ihnen ! Wir haben ja alle keinen Rechtsanwalt um uns herum stehen, der zunächst einmal jedes angedachte Wort auf „strafrechtliche Brisanz“ prüft, bevor wir es dann aussprechen oder niederschreiben. „Unsere“ Strafverfolgungsbehörden und vor allem auch „unser“ verbrecherischer Justizapparat sind inzwischen bis ins Knochenmark kriminell und diese Institutionen sollten schleunigst vom Grunde auf gesäubert werden, denke ich. Vor allem auch der politisch-instrumentalisierte Staatsschutz der Polizei ist in meinen Augen alleine nur noch als eine kriminelle Vereinigung anzusehen, mit dem die Bevölkerung mundtot gemacht werden soll. Und auch Frau Haverbeck sollte durch bundesrepublikanische Strafverfolgungsbehörden mundtot gemacht werden. Man überzog sie zunächst mit Geldstrafen, in der Hoffnung, dass diese Geldstrafen sie in einem solchen Ausmass „schmerzen“ würden, weshalb sie künftig dadurch dann auf ihr grundgesetzlich geschützes Recht auf freie Meinungsäusserung verzichtet. Aber Frau Haverbeck blieb standhaft und beugte sich dem Terror des hiesigen Justiz- und Medienapparates nicht, der jedem Patrioten nur allzu gut bekannt ist. Eine wahrlich widerliche Bande aus Strafverfolgungsbehörden und Juristen hat sich in den vergangenen Jahrzehnten hier bei uns eingenistet und sich den Staat zur Beute gemacht.
In den vergangenen Jahren wurde sie aufgrund ihrer Meinungsäusserungen dann auch zu Haftstrafen verurteilt und im Mai 2018 inhaftiert. Sie wurde an ihrem Wohnhaus in der Bretthorststrasse 199 im ostwestfälischen Vlotho durch Polizeibeamte festgenommen und wie eine Kriminelle dann in das bundesrepublikanische KZ in Bielefeld (Brackwede) deportiert, in dem sie knapp zweieinhalb Jahre (05/2018 bis 11/2020) lang vor sich hinvegetieren musste, unter dem Einfluss schwerer physischer und psychischer Folter. Nichts anderes ist es nämlich, wenn man tagtäglich dreiundzwanzig Stunden auf seinem Haftraum verweilt, hinter Käfigtüren, Stacheldraht und vergitterten Fenstern. Und diese staatlichen Verbrechen wurden ausnahmslos aufgrund von Meinungsäusserungen begangen, zum Nachteil einer neunundachtzigjährigen Greisin. „Unsere“ verbeamteten Berufsverbrecher in Juristenroben kennen keinen Anstand, weder die Vertreter der Staatsanwaltschaften, noch die Richter. Ich selbst habe lediglich noch abgrundtiefe Verachtung für diese Berufsverbrecher übrig, vor allem auch für die verfahrensbeteiligten Juristen in den Haverbeck-Strafsachen. Es würde mir sehr schwer fallen ihnen nicht in die Visage zu rotzen, wenn sie mir spätabends über den Weg liefen.
Frau Haverbeck hat tatsächlich keine Bank überfallen, niemanden betrogen, keine Diebstähle und Einbrüche begangen, sondern lediglich ihre Meinung frei ausgesprochen. Es gibt tatsächlich niemanden, der von sich behaupten könnte, Frau Haverbeck habe ihn/sie „über den Tisch gezogen“, oder aber physisch oder psychisch geschädigt. Nach meinem Kenntnisstand hatte sie nicht einmal ein Messer in ihrer Handtasche, wenn sie zum Einkaufen in die Stadt ging.
Diese Verbrechen insbesondere der hiesigen Justiz wurden dadurch gerechtfertigt, dass man Frau Haverbeck fortlaufend als vermeintliche „Holocaustleugnerin“ stigmatisierte und ihr somit den Hexenstempel aufdrückte. Diese Hexenjagd kennt man ja auch bereits schon aus früheren Zeiten. Sie konnte den Holocaust allerdings nicht verleugnet haben, weil sie ihn aufgrund ihres Jahrgangs (1928) als Augenzeugin überhaupt nicht wahrgenommen haben kann. Frau Haverbeck wurde am 08.11.1928 geboren und war zum Kriegsende im Mai 1945 gerade einmal sechzehn Jahre alt. Es ist deshalb kaum davon auszugehen, dass Frau Haverbeck irgendetwas von diesen vermeintlichen Verbrechen mitbekommen haben dürfte, die vorgeblich insbesondere zum Nachteil von Juden begangen worden sein sollen

DER UNTERSCHIED ZWISCHEN LEUGNEN UND ANZWEIFELN

Sie konnte den Erzählungen über den vermeintlichen Holocaust entweder glauben, oder aber auch nicht. Auf keinen Fall aber konnte sie ihn verleugnen. Man kann nämlich nur das verleugnen, was einem auch bekannt ist und man tatsächlich auch als Augenzeuge wahrgenommen hat.
Beispiel : Wenn ich mit meinen eigenen Augen gesehen habe, dass mein Bruder irgendjemanden umgebracht hat, dann kann ich diese Tat meines Bruders im Nachhinein verleugnen und behaupten, dass er mit dem Tatgeschehen nichts zu tun hatte, oder aber ich nichts dergleichen wahrgenommen habe. Wenn mir allerdings eine dritte Person erzählt, dass er/sie gesehen habe, dass mein Bruder irgendjemanden ermordet hat, dann kann ich dieser Person entweder glauben, oder aber auch nicht. Ich selbst habe ja nichts von dieser vermeintlichen Tat meines Bruders mitbekommen. Und weshalb sollte ich dieser Person glauben müssen ? Wenn ich deren Darstellungen dann zurückweise, dann verleugne ich keinesfalls die vermeintliche Tat meines Bruders, sondern zweifele diese Darstellungen der dritten Person lediglich an ! Verleugnen könnte ich diese Tat nur dann, wenn ich dieses Tatgeschehen auch aktiv mitbekommen hätte, mit den eigenen Augen gesehen. Dem entsprechend konnte Frau Haverbeck den Holocaust also lediglich anzweifeln. Und das ist ihr gutes Recht, juristisch auch nicht zu beanstanden. Weshalb sollte sie denn glauben müssen, was uns nach dem Kriegsende als offizielle Geschichtsschreibung „auf das Auge gedrückt“ wurde ?

DIE BEDEUTUNG DER WORTWAHL

Ursula Wetzel

Erst vor wenigen Monaten noch stand Frau Haverbeck einmal mehr vor Gericht, konkret vor dem Landgericht Hamburg. Sie soll sich im April 2015 am Rande einer anderen Gerichtsverhandlung dahingehend geäussert haben, dass „Auschwitz kein Vernichtungs- sondern ein Arbeitslager“ gewesen sei. Aus juristischem Blickwinkel ist diese Aussage strafbar, weil Frau Haverbeck durch die hier verwendete Wortwahl eine Feststellung getroffen hat. Sie macht durch diesen Satz und die genutzte Wortwahl ihre persönliche Meinung zu einer vermeintlichen Tatsache. Es steht natürlich vollkommen ausser Frage, dass es sich hier einmal mehr um juristische Korinthenkackerei handelt und man das gesprochene Wort einer zum „Tatzeitpunkt“ 87-jährigen Frau nicht 1:1 auf die Goldwaage legen kann und darf. Noch dazu aufgrund der Tatsache, dass die in diesem Fall von Frau Haverbeck verwendete Wortwahl im Eifer des verbalen Gefechts getroffen wurde. Dem entsprechend kann sich auch ein jeder Jurist in seinem Selbstverständnis alleine nur als einen gemeinschädlichen Parasiten betrachten, der in einem solchen Fall eine freiheitsentziehende Massnahme bezüglich einer 87-jährigen Frau einfordert. Ein gesunder Jurist müsste zwangsläufig zu der Einsicht gelangen, dass Frau Haverbeck bei dieser getroffenen Wortwahl lediglich den Verweis darauf vergessen hat, dass sie selbst die Vernichtungslager-Theorie anzweifelt und vermutet, es könne sich hier um ein Arbeitslager gehandelt haben.
Abgesehen davon ergibt sich dieses aber auch schon aufgrund der von mir zuvor getroffenen Feststellungen, da Frau Haverbeck aufgrund ihres Jahrgangs schlicht und ergreifend nicht wissen kann, ob es sich bei dem vorgenannten Konzentrationslager um ein Vernichtungs- oder Arbeitslager gehandelt hat. Sie kann sich alleine nur aus einer Vielzahl von Standpunkten mit denen sie während ihres Lebensverlaufes konfrontiert gewesen ist, einen Standpunkt herausnehmen, den sie persönlich für am Glaubhaftesten hält. Und diese Tatsache musste auch jedem Empfänger ihrer Botschaften klar sein : Frau Haverbeck kann lediglich ihre persönliche Meinung kund tun, die nicht unbedingt ein historischer Fakt sein muss ! Frau Haverbeck behauptete von sich ja nicht, sie hätte diese Sachverhalte jahrzehntelang studiert, wäre eine Historikerin und hätte sämtliche Einzelheiten zu den nach dem Krieg aufgestellten Behauptungen bis in jede kleine Einzelheit erforscht.

MEIN PERSÖNLICHER STANDPUNKT

Ich selbst bezweifele den vermeintlichen Massenmord an den Juden grundsätzlich nicht. Allerdings habe ich erhebliche Zweifel bezüglich der uns offiziell übermittelten Opferzahlen und würde zudem auch die Schuldfrage vollkommen anders bewerten, als wie es uns seit achtzig Jahren auf das Auge gedrückt wird.

Frau Haverbeck habe ich niemals kennengelernt und habe auch niemals an einer Veranstaltung teilgenommen, bei der ihre Anwesenheit eine Rolle gespielt hätte. Auch war sie nach meinem Kenntnisstand eine bekennende Christin, was sich mit meinen persönlichen Auffassungen und Interessen als Atheist nur ganz schwer bis überhaupt nicht vereinbaren lässt. Dennoch bewundere ich ihren unermüdlichen Einsatz für Volksherrschaft und Meinungsfreiheit, als auch die Tatsache, dass sie sich vom hiesigen Verbrecherstaat niemals hat mundtot machen lassen, dem staatlichen Gesinnungsfaschismus stets die Stirne geboten hat, der von kriminellen staatlichen Institutionen fortlaufend auf sie ausgeübt wurde.

20.11.2024

Ruhe in Frieden, Ursula, wir werden Dich nicht vergessen !

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