Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis
01.02.2025, 11.00 UHR
STELLUNGNAHME ZUM BESCHLUSS DES OBERLANDESGERICHT KÖLN VOM 30.01.2025
VORWORT
Habe soeben den Beschluss des Oberlandesgericht Köln vom 30.01.2025 in Sachen Fussfessel erhalten.
Dieser von den Hurensöhnen des OLG ausgestellte Beschluss ist ebenfalls an Absurdität nur noch schwer zu übertreffen, sowie auch vollkommen argumentationsbefreit. Dieses rechtsbeugerische Ungeziefer der bundesrepublikanischen Justiz verdient wahrlich keinen Respekt. Sie vergewaltigen den Rechtsstaat tagtäglich, diese verbeamteten Ratten. Auch sollte man sie bei ihren Vornamen nennen, denke ich.
Es bleibt jedoch so wie es ist : Aus meiner Stromleitung findet keine weitere Versorgung mehr statt und dann müssen sich diese Nachkommen von Huren etwas anderes einfallen lassen. Von dieser höchstselbst hochgradig kriminellen Juristen-Bande werde ich mich keinesfalls kriminalisieren lassen. Ich selbst habe am 13.12.2024 keine Straftatbestände erfüllt, wie vom Amtsgericht Siegburg festgestellt.
Das Ding ist seit dem gestrigen Freitagabend „tot“ und wird es auch dauerhaft bleiben. Von Zwangsmassnahmen werde ich mich keinesfalls beeindrucken lassen, ausdrücklich auch von Beugehaft nicht. Selbst damit werden sie mich nicht erschrecken können, diese parasitären und kriminellen Drecksviecher von Polizei und Justiz, darauf gebe ich mein Wort. Das verbietet mir bereits schon mein berechtigter Stolz ! Man sollte euch allesamt wieder in eure Rattenlöcher hinein treten, ihr verbeamteten Drecksviecher.
STELLUNGNAHME ZUM BESCHLUSS VOM 30.01.2025
Seite 4, 1. Abschnitt :
Seinem Bundeszentralregister sei nur ein Eintrag zu entnehmen, dem eine Gewaltstraftat zugrunde liege.
Eine solche Aussage kann bereits schon nicht aus meiner Feder stammen, da sie den Tatsachen nicht entspricht. Laut dem OLG Köln soll ich mich dahingehend geäussert haben, was jedoch unzutreffend ist. Tatsächlich lässt sich meinem BZR „nicht alleine auch nur eine Gewaltstraftat“ entnehmen. Das habe ich geschrieben und entspricht den Tatsachen. Keine Gewaltstraftat !
Meine Missbrauchshandlungen aus 2001/2002 sind zwar unzweifelhaft sehr bedauerlich und zu verurteilen. Sie haben jedoch niemals unter dem Einfluss von Gewalt stattgefunden und ich wäre gegenüber meiner Tochter auch zu derartigen Handlungen nicht in der Lage gewesen, die ich bis zum heutigen Tag über alles Liebe. Jedenfalls können diese parasitären Juristenviecher nicht einmal richtig lesen. Wie wollen dieselben Leute dann tatsächlich Recht sprechen können ?
Seite 5, letzter Abschnitt, bis Seite 6, erster Abschnitt :
Diese verdrehte Wirklichkeitswahrnehmung führt, konkret im Zusammenhang mit seinen Äusserungen in der Anhörung am 13.01.2025, dass er unter einer pädophilen Nebenströmung leide, sowie im Schreiben vom 16.01.2025, dass er positive Empfindungen gegenüber einer Bewohnerin des Kinder- und Jugendheims hege und (so wörtlich) es ihm „frei stehe, ein Vertrauensverhältnis zu einem minderjährigen Mädchen zu begründen“ und ihm „genau genommen sogar der Geschlechtsverkehr mit einem vierzehnjährigen Mädchen möglich sei“, ohne Zweifel zu der Annahme einer Gefährlichkeit und der Gefahr von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zum Nachteil von Minderjährigen, wie sie das Amtsgericht Siegburg ausführlich dargelegt hat.
Nach dem lesen des zitierten Abschnitts stellt sich mir insbesondere die Frage, was diese Vögel eigentlich beruflich so machen ? Jetzt einmal Butter die Fische : Diese Leute müssen doch während des Jurastudiums überwiegend besoffen in irgendwelchen Studentenbuden gelegen haben, oder ? Solche Ausführungen können nicht ernsthaft aus der Feder eines zugelassenen Richters entstammen ???
Hierzu stelle ich fest, dass diese zitierten Aussagen nicht auch nur im Ansatz eine „Gefährlichkeit“ begründen können, als auch die „Gefahr von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“. Einerseits handelte es sich im Bezug auf den Geschlechtsverkehr mit einem vierzehnjährigen Mädchen um eine lediglich in den Raum gestellte Tatsache. Auch habe ich in meinem Schreiben ausdrücklich auf einen Artikel der Kreispolizeibehörde des Hochsauerlandkreis verwiesen, dem sich eben genau diese Information entnehmen lässt. Lügt die Polizei des Hochsauerlandkreis ? Oder aber besteht in meinem persönlichen Fall eine Sondergesetz-Rechtsprechung, welche diese bestehende Rechtslage für mich persönlich unwirksam macht, also entgegen dem Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetz, laut dem vor dem Gesetz alle Staatsbürger gleich sind ? Gleichfalls also auch eine Sondergesetzeslage, die vor allem an vermeintlich dunkle Tage unserer Vergangenheit erinnert !?
Es ist also keinesfalls so, dass ich mir das mal eben selber ausgedacht hätte, von wegen, dass ich problemlos auch mit einem vierzehnjährigen Mädchen den Geschlechtsverkehr verrichten könnte, ohne mich hierbei strafbar zu machen, so wie es von diesen Freizeit-Juristen suggeriert wird :
Die Polizei des Hochsauerlandkreis schreibt es !
Hört ihr, ihr Drecksviecher ? Lässt es sich diesem Artikel entnehmen, oder ist dieses nicht der Fall ? Abgesehen davon sollte man meinen, dass einem Juristen die diesbezügliche Rechtslage auch so schon bereits bekannt ist, ohne auf einen solchen Artikel verweisen zu müssen. Darüber hinaus wurde diese Tatsache ja auch nur von mir in den Raum gestellt und ich habe keinesfalls geäussert, dass ich das nun auch so praktizieren werde. Allerdings wäre es ja dann auch kein Problem, weil ich mich ja eben nicht strafbar machen und dadurch auch ebenso wenig „gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ verstossen würde, wenn ein vierzehnjähriges Mädchen einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit mir hätte ! Könnt ihr mir intellektuell ansatzweise Folgen, trotz der vielen besoffenen Jahre in irgendwelchen Studentenbuden, bei denen die allermeisten eurer Hirnzellen verschütt gegangen sein dürften ? Und auch die Sache mit dem Studium scheint ja offensichtlich eher so mittelprächtig funktioniert zu haben, würde ich vermuten wollen.
Selbstverständlich sprechen auch keinesfalls meine „positiven Empfindungen“ für ein am Hollenberg wohnhaftes Mädchen für diese Annahme, als auch die Tatsache, dass ich ein vertrauensvolles Verhältnis zu einem minderjährigen Mädchen aufbauen könnte und dürfte. Und wenn ich mit einem vierzehnjährigen Mädchen den Geschlechtsverkehr praktizieren darf, wie ja unzweifelhaft belegt ist, dann darf ich zwangsläufig auch ein Beziehungsverhältnis mit diesem oder einem anderen vierzehnjährigen Mädchen führen. Eine gegenteilige Auffassung würde keine Logik beinhalten ! Mit der Logik scheinen diese Juristen allerdings auch deutlich auf Kriegsfuss zu stehen. Zudem umfasst die „Minderjährigkeit“ sogar auch noch das 18. Lebensjahr. Keine dieser Ratten hätte eine rechtliche Handhabe, wenn ich ein Beziehungsverhältnis mit einem siebzehnjährigen Mädchen führen würde, also einer Minderjährigen per Definition. Auch wenn sie offensichtlich gegenwärtig noch in dieser Illusion gefangen sind : Sie würden mit rechtsstaatlichen Mitteln nichts gegen ein solches Beziehungsverhältnis ausrichten können und strafrechtliche Folgen wären für mich ebenfalls nicht ersichtlich !
Letztendlich stellt sich mir dann auch noch die Frage, wer hier eigentlich an einer „verdrehten Wirklichkeitswahrnehmung“ leidet, diese Freizeit-Juristen oder ich !? Auch steht es hier nicht zur Debatte, ob man diese bestehende Rechtslage persönlich als gut oder schlecht empfindet. Dazu kann jeder seine eigene Auffassung haben. Es steht alleine nur zur Debatte, ob diese von der Polizei des Hochsauerlandkreis übermittelte Information den Tatsachen entspricht, oder eben nicht. Und sollte sie den Tatsachen entsprechen, dann muss man sich natürlich zwangsläufig die Frage stellen, ob das Grundgesetz überhaupt noch massgeblich für solche Juristen ist !? Damit ist gemeint, ob es unterschiedliche Rechtsprechungen für verschiedene Leute gibt !?
Meines Erachtens habe ich mit meinen vorangegangenen Ausführungen meine Positionen mehr als ausreichend und vor allem auch mit Fakten untermauert, während die Ausführungen des OLG Köln inhaltsleer und unbelegt im Raume stehen. Und damit einhergehend also nun als widerlegt anzusehen sind ! Stehen noch Fragen offen ? Dann wendet euch besser an mich, wenn ihr eine sachkundige Information erwartet. Von diesen Freizeit-Juristen aus Köln werdet ihr sie eher nicht erhalten !
Zuletzt stellt sich ja dann aber auch immer noch die Frage, weshalb bereits seit über zwanzig Jahren nichts passiert und es zu keinen Übergriffen meinerseits gekommen ist, während die Gefahrenlage gegenwärtig aber scheinbar über zu kochen scheint, ohne hierfür auch nur einen konkreten und belegbaren Anhaltspunkt liefern zu können !? Hat das was mit dem 13.12.2024 zu tun, also dem Tag, an dem ich selbst keine Straftaten begangen habe ?
Das war es auch schon. Mehr Inhalt hatte dieser Idiotenbeschluss nicht, gegen den ich trotz offenkundiger Falschdarstellungen, sowie rechtsbeugender und willkürlicher Inhalte nun nicht einmal mehr Rechtsmittel einlegen kann. Ich kann nach meinem Kenntnisstand alleine nur eine Strafanzeige aufgrund von Rechtsbeugung stellen, weil diese „Juristen“ offensichtlich den Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetz vergewaltigen. Es ist dann allerdings davon auszugehen, dass der zuständige Staatsanwalt ein Duzfreund seiner Juristenkollegen ist und ein dahingehendes Verfahren dem entsprechend dann auch verläuft. Dieses Problem kennen wir doch nahezu alle, nicht wahr ? Auch schachern sich diese Juristenvögel ja fortlaufend Verfahren und Aufträge zu, die eigentlich kein Mensch brauchen würde. Die Abhängigkeitsverhältnisse bei den Juristen können schon beinahe als Inzestuös bezeichnet werden, denke ich. Wie aber könnte ich einen solchen rechtswidrigen Beschluss anerkennen ? Ich wurde am heutigen Samstag von einem „Juristen“ des Amtsgericht Bonn mit der Aussage konfrontiert, dass er immer noch auf den Rechtsstaat vertraut und an solche Beschlüsse. (…scheinbar auch dann, wenn sie offensichtlich rechtswidrig sind.) Geschenkt, denn von einem Juristen erwartet man auch keine andere und schon überhaupt keine intelligente Information. Ich selbst aber scheisse auf einen solchen Rechtsstaat, dessen Justiz vorsätzlich und bewusst rechtswidrige, willkürlich getroffene und rechtsbeugerische Beschlüsse erlässt, die sich noch dazu mit dem Grundgesetz nicht vereinbaren lassen. Ein solcher Staat und eine solche Justiz haben keine Existenzberechtigung in meinen Augen !
Mit Recht, Gesetz und Rechtsstaatlichkeit haben diese Vergewaltiger des Grundgesetz wahrlich überhaupt nichts zu schaffen !
Sie sind deren schlimmste Feinde !
Meines Erachtens ist es vollkommen unzweifelhaft, dass ich im Recht bin und dieser Beschluss des Oberlandesgericht Köln alleine nur aus einer willkürlichen Motivationslage erlassen wurde, dessen nicht vorhandene Argumentation vollkommen widerlegt ist. Das ist auch dann der Fall, wenn ich keine Möglichkeit habe, gegen diesen Beschluss ein Rechtsmittel einzulegen. Aus diesen nachvollziehbaren Gründen betrachte ich diesen Beschluss als hinfällig und unverbindlich. Ich werde ihn weder akzeptieren noch respektieren !