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Psychofolter durch Polizei und Justiz

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

03.02.2025, 15.15 UHR

PSYCHOFOLTER DURCH POLIZEI UND JUSTIZ

Meine nachfolgenden Ausführungen sind kein Scherz und haben sich tatsächlich 1:1 so zugetragen. Darauf lege ich zu jeder Zeit eine EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG ab, die dann strafbar wäre, wenn meine Ausführungen nicht den Tatsachen entsprechen. Darüber hinaus werde ich eine Strafanzeige aufgrund von Körperverletzung (Paragraph 223 des Strafgesetzbuch) stellen, sowohl gegen die anordnende Juristensau des Amtsgericht Bonn, als auch gegen die verantwortlichen Polizeibediensteten.

Mit dem 01.02.2025 wurde ich gegen 14.00 Uhr an meiner Wohnanschrift unter dem Vorwand festgenommen, dass ich die mir durch kriminelle Juristen willkürlich und unter dem Einsatz von strafbaren Handlungen (Rechtsbeugung nach Paragraph 339 des StGB, sowie auch Vergewaltigung und Missachtung des Grundgesetz) aufgezwungene Elektronische Fussfessel nicht mehr mit meinem eigenen und von mir höchstselbst finanzierten Strom (!) versorgt habe. Weshalb sollte ich das auch tun ? Ich trage dieses Gerät ja nicht aus freien Stücken, zum Beispiel deshalb, weil ich damit den Strafvollzug in einer JVA umgehen möchte. Im Anschluss wurde ich dann zunächst auf die Polizeidienststelle in Troisdorf deportiert, wo ich dann einem Richter vorgeführt wurde. Diese Juristensau – Becker der Name, des parasitären Hurensohns – ordnete sodann ein siebentägiges „Dauergewahrsam“ an. Laut dessen Selbstauskunft wäre er für das Amtsgericht Bonn tätig. Im weiteren Tagesverlauf wurde ich dann zu einem Polizeigewahrsam an der Königswinterer Strasse 500 in Bonn (Ramersdorf) verbracht. Hier wurde ich dann unter menschenverachtenden Bedingungen und über Stunden hinweg vorsätzlich psychogefoltert. Diese Einrichtung in Ramersdorf erinnert unzweifelhaft an Gestapo-Folterkeller während des Dritten Reichs.
Nein, dieser Vergleich ist vollkommen angemessen und sie können gerne auch andere dort bereits untergebrachte Personen dazu befragen, ob dieser Vergleich den Nagel auf den Kopf trifft, oder aber eher eine Übertreibung darstellt. Ich selbst werde diese Bezeichnung keinesfalls zurück ziehen. Auch werde ich die Einzelheiten der dortigen Unterbringung nun herausarbeiten.

Man hat mich im KZ in Ramersdorf in einer ungefähr 4-Quadratmeter-Gewahrsamszelle untergebracht, welche lediglich über eine Toilette verfügte. Es gab weder einen Zugang zu Leitungswasser noch enthielt dieser Raum ein Fenster, in dem ich nun für mindestens eine Woche untergebracht werden sollte. Und es war ja bereits absehbar, dass ich auch nach dieser einen Woche dann weiterhin Widerstand gegen diese Fussfessel leiste und sie keinesfalls danach dann wieder im normalen Betrieb wäre. Den Widerstand werde ich selbstverständlich weiterhin fortsetzen und mich keinesfalls diesen rechtsbeugerischen und rechtswidrigen Beschlüssen des AG Siegburg und des OLG Köln beugen. Diese Beschlüsse haben keinen Bestand für mich und sind vollkommen unverbindlich, ebenso auch die vorangegangenen Führungsaufsichtsbeschlüsse. Ich habe die darin enthaltenen Absurditäten ja zuvor bereits schon widerlegt.
Ausserdem bestand auch keine Möglichkeit die starke Lichtbestrahlung zu deaktivieren, die selbst während der Nachtstunden in Betrieb gewesen ist. Darüber hinaus befanden sich rechtswidrig auch installierte Überwachungskameras in dieser Gewahrsamszelle.

Die dort beschäftigten verbeamteten Hurensöhne der Polizei haben mich während der Nachtruhe alle fünf Minuten durch inszenierte Anfragen belästigt, ob es mir noch gut gehen würde. Es war mir dadurch nicht möglich, die Nachtruhe zu finden. Ich habe diesen Hurensöhnen mehrfach mit auf den Weg gegeben, dass sie die Fresse halten sollen und meinerseits kein Interesse an weiteren Anfragen besteht. Auch war es offensichtlich, dass ich die Augen zu machen und schlafen wollte. Darüber hinaus habe ich auch zuvor schon unmissverständlich erklärt, dass wir keine Kommunikation führen werden. Sie haben diese Handlungen also vorsätzlich begangen, diese verbeamteten Hurensöhne in Ramersdorf.

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Mittagessen mit dem Engelchen

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

02.02.2025, 11.30 UHR

MITTAGESSEN MIT DEM ENGELCHEN

Hallo Engelchen

Nun werde ich in wenigen Minuten mit dem kochen beginnen. Der Magen hat sich bereits schon wieder mehrfach gemeldet. Weisste Bescheid, wo auch Du immer einen leckeren Happen abbekommen würdest, falls auch Dein Magen Alarm schlägt. Das ist aber jeden Tag so, nicht alleine nur heute oder an den Tagen, an denen ich es ausdrücklich erwähne, dass Du hier immer was bekommen würdest, falls Du gerade einen diesbezüglichen Bedarf hast.

Wie wäre es, Engelchen :
Lachs und Bratkartoffeln mit Sahne-Gratin ?

NACHTRAG

Oke, vergesse es. Aufgrund meines zunehmenden Altersschwachsinns habe ich es leider versäumt, die Sahne mit aus dem Geschäft zu nehmen. Den Lachs werde ich deshalb ein wenig aufschieben. Wolltest Du nicht eigentlich später einmal als Altenpflegerin arbeiten ? Ich kenne da jemanden…

Allerdings habe ich mir bereits auch schon etwas anderes einfallen lassen, wonach Du Dir dann die Hände ablecken würdest. Alternativ kann ich Dir allerdings auch Besteck anbieten. Ein Besuch Deinerseits würde sich ganz bestimmt lohnen, wenn Du ausnahmsweise einmal wieder etwas vernünftiges essen möchtest und was „dort“ natürlich nicht auch nur im Ansatz zu erwarten ist. Man sieht es Dir ja auch schon an, wie dünn Du bist, weil Du das Zeug wahrscheinlich nur schwer runter bekommst, das von Frau Heyd da jeden Tag produziert wird. Wer soll denn das auch bitteschön essen ? Und wenn man es den Hunden gibt, dann bekommt man richtig Stress mit dem Tierschutzverein.

Und bei mir würdest Du natürlich immer nur das beste Essen bekommen, jeden Tag, wenn Du mich besuchen kommen würdest. Für Dich würde ich immer etwas leckeres kochen, weil Du ja halt nun einmal ein so sympathisches Wesen hast, wie ich ja selber festgestellt habe vor siebeneinhalb Wochen. Und Du bist ja auch nun mal ganz anders als die ganzen anderen Weiber dort. Du bist ja ganz einfach im Umgang und was man zumindest von einem Teil der anderen Mädchen nicht wirklich behaupten kann. Wie gesagt würde ich jeden Tag etwas für Dich kochen und Du bräuchtest einfach nur nach der Schule vorbei zu kommen. Auch besteht überhaupt kein nachvollziehbarer und ernsthafter Grund zur Sorge : Es ist vollkommen undenkbar, dass Du bei mir irgendeinen Schaden erleiden würdest und ich bin mir der Verantwortung bewusst, die ich habe, wenn Du einmal bei mir wärest.

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Stellungnahme zum Beschluss des OLG Köln vom 30.01.2025

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

01.02.2025, 11.00 UHR

STELLUNGNAHME ZUM BESCHLUSS DES OBERLANDESGERICHT KÖLN VOM 30.01.2025

VORWORT

Habe soeben den Beschluss des Oberlandesgericht Köln vom 30.01.2025 in Sachen Fussfessel erhalten.

Dieser von den Hurensöhnen des OLG ausgestellte Beschluss ist ebenfalls an Absurdität nur noch schwer zu übertreffen, sowie auch vollkommen argumentationsbefreit. Dieses rechtsbeugerische Ungeziefer der bundesrepublikanischen Justiz verdient wahrlich keinen Respekt. Sie vergewaltigen den Rechtsstaat tagtäglich, diese verbeamteten Ratten. Auch sollte man sie bei ihren Vornamen nennen, denke ich.

Es bleibt jedoch so wie es ist : Aus meiner Stromleitung findet keine weitere Versorgung mehr statt und dann müssen sich diese Nachkommen von Huren etwas anderes einfallen lassen. Von dieser höchstselbst hochgradig kriminellen Juristen-Bande werde ich mich keinesfalls kriminalisieren lassen. Ich selbst habe am 13.12.2024 keine Straftatbestände erfüllt, wie vom Amtsgericht Siegburg festgestellt.
Das Ding ist seit dem gestrigen Freitagabend „tot“ und wird es auch dauerhaft bleiben. Von Zwangsmassnahmen werde ich mich keinesfalls beeindrucken lassen, ausdrücklich auch von Beugehaft nicht. Selbst damit werden sie mich nicht erschrecken können, diese parasitären und kriminellen Drecksviecher von Polizei und Justiz, darauf gebe ich mein Wort. Das verbietet mir bereits schon mein berechtigter Stolz ! Man sollte euch allesamt wieder in eure Rattenlöcher hinein treten, ihr verbeamteten Drecksviecher.

STELLUNGNAHME ZUM BESCHLUSS VOM 30.01.2025

Seite 4, 1. Abschnitt :

Seinem Bundeszentralregister sei nur ein Eintrag zu entnehmen, dem eine Gewaltstraftat zugrunde liege.

Eine solche Aussage kann bereits schon nicht aus meiner Feder stammen, da sie den Tatsachen nicht entspricht. Laut dem OLG Köln soll ich mich dahingehend geäussert haben, was jedoch unzutreffend ist. Tatsächlich lässt sich meinem BZR „nicht alleine auch nur eine Gewaltstraftat“ entnehmen. Das habe ich geschrieben und entspricht den Tatsachen. Keine Gewaltstraftat !
Meine Missbrauchshandlungen aus 2001/2002 sind zwar unzweifelhaft sehr bedauerlich und zu verurteilen. Sie haben jedoch niemals unter dem Einfluss von Gewalt stattgefunden und ich wäre gegenüber meiner Tochter auch zu derartigen Handlungen nicht in der Lage gewesen, die ich bis zum heutigen Tag über alles Liebe. Jedenfalls können diese parasitären Juristenviecher nicht einmal richtig lesen. Wie wollen dieselben Leute dann tatsächlich Recht sprechen können ?

Seite 5, letzter Abschnitt, bis Seite 6, erster Abschnitt :

Diese verdrehte Wirklichkeitswahrnehmung führt, konkret im Zusammenhang mit seinen Äusserungen in der Anhörung am 13.01.2025, dass er unter einer pädophilen Nebenströmung leide, sowie im Schreiben vom 16.01.2025, dass er positive Empfindungen gegenüber einer Bewohnerin des Kinder- und Jugendheims hege und (so wörtlich) es ihm „frei stehe, ein Vertrauensverhältnis zu einem minderjährigen Mädchen zu begründen“ und ihm „genau genommen sogar der Geschlechtsverkehr mit einem vierzehnjährigen Mädchen möglich sei“, ohne Zweifel zu der Annahme einer Gefährlichkeit und der Gefahr von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zum Nachteil von Minderjährigen, wie sie das Amtsgericht Siegburg ausführlich dargelegt hat.

Nach dem lesen des zitierten Abschnitts stellt sich mir insbesondere die Frage, was diese Vögel eigentlich beruflich so machen ? Jetzt einmal Butter die Fische : Diese Leute müssen doch während des Jurastudiums überwiegend besoffen in irgendwelchen Studentenbuden gelegen haben, oder ? Solche Ausführungen können nicht ernsthaft aus der Feder eines zugelassenen Richters entstammen ???

Hierzu stelle ich fest, dass diese zitierten Aussagen nicht auch nur im Ansatz eine „Gefährlichkeit“ begründen können, als auch die „Gefahr von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“. Einerseits handelte es sich im Bezug auf den Geschlechtsverkehr mit einem vierzehnjährigen Mädchen um eine lediglich in den Raum gestellte Tatsache. Auch habe ich in meinem Schreiben ausdrücklich auf einen Artikel der Kreispolizeibehörde des Hochsauerlandkreis verwiesen, dem sich eben genau diese Information entnehmen lässt. Lügt die Polizei des Hochsauerlandkreis ? Oder aber besteht in meinem persönlichen Fall eine Sondergesetz-Rechtsprechung, welche diese bestehende Rechtslage für mich persönlich unwirksam macht, also entgegen dem Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetz, laut dem vor dem Gesetz alle Staatsbürger gleich sind ? Gleichfalls also auch eine Sondergesetzeslage, die vor allem an vermeintlich dunkle Tage unserer Vergangenheit erinnert !?
Es ist also keinesfalls so, dass ich mir das mal eben selber ausgedacht hätte, von wegen, dass ich problemlos auch mit einem vierzehnjährigen Mädchen den Geschlechtsverkehr verrichten könnte, ohne mich hierbei strafbar zu machen, so wie es von diesen Freizeit-Juristen suggeriert wird :
Die Polizei des Hochsauerlandkreis schreibt es !
Hört ihr, ihr Drecksviecher ? Lässt es sich diesem Artikel entnehmen, oder ist dieses nicht der Fall ? Abgesehen davon sollte man meinen, dass einem Juristen die diesbezügliche Rechtslage auch so schon bereits bekannt ist, ohne auf einen solchen Artikel verweisen zu müssen. Darüber hinaus wurde diese Tatsache ja auch nur von mir in den Raum gestellt und ich habe keinesfalls geäussert, dass ich das nun auch so praktizieren werde. Allerdings wäre es ja dann auch kein Problem, weil ich mich ja eben nicht strafbar machen und dadurch auch ebenso wenig „gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ verstossen würde, wenn ein vierzehnjähriges Mädchen einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit mir hätte ! Könnt ihr mir intellektuell ansatzweise Folgen, trotz der vielen besoffenen Jahre in irgendwelchen Studentenbuden, bei denen die allermeisten eurer Hirnzellen verschütt gegangen sein dürften ? Und auch die Sache mit dem Studium scheint ja offensichtlich eher so mittelprächtig funktioniert zu haben, würde ich vermuten wollen.

Selbstverständlich sprechen auch keinesfalls meine „positiven Empfindungen“ für ein am Hollenberg wohnhaftes Mädchen für diese Annahme, als auch die Tatsache, dass ich ein vertrauensvolles Verhältnis zu einem minderjährigen Mädchen aufbauen könnte und dürfte. Und wenn ich mit einem vierzehnjährigen Mädchen den Geschlechtsverkehr praktizieren darf, wie ja unzweifelhaft belegt ist, dann darf ich zwangsläufig auch ein Beziehungsverhältnis mit diesem oder einem anderen vierzehnjährigen Mädchen führen. Eine gegenteilige Auffassung würde keine Logik beinhalten ! Mit der Logik scheinen diese Juristen allerdings auch deutlich auf Kriegsfuss zu stehen. Zudem umfasst die „Minderjährigkeit“ sogar auch noch das 18. Lebensjahr. Keine dieser Ratten hätte eine rechtliche Handhabe, wenn ich ein Beziehungsverhältnis mit einem siebzehnjährigen Mädchen führen würde, also einer Minderjährigen per Definition. Auch wenn sie offensichtlich gegenwärtig noch in dieser Illusion gefangen sind : Sie würden mit rechtsstaatlichen Mitteln nichts gegen ein solches Beziehungsverhältnis ausrichten können und strafrechtliche Folgen wären für mich ebenfalls nicht ersichtlich !

Letztendlich stellt sich mir dann auch noch die Frage, wer hier eigentlich an einer „verdrehten Wirklichkeitswahrnehmung“ leidet, diese Freizeit-Juristen oder ich !? Auch steht es hier nicht zur Debatte, ob man diese bestehende Rechtslage persönlich als gut oder schlecht empfindet. Dazu kann jeder seine eigene Auffassung haben. Es steht alleine nur zur Debatte, ob diese von der Polizei des Hochsauerlandkreis übermittelte Information den Tatsachen entspricht, oder eben nicht. Und sollte sie den Tatsachen entsprechen, dann muss man sich natürlich zwangsläufig die Frage stellen, ob das Grundgesetz überhaupt noch massgeblich für solche Juristen ist !? Damit ist gemeint, ob es unterschiedliche Rechtsprechungen für verschiedene Leute gibt !?
Meines Erachtens habe ich mit meinen vorangegangenen Ausführungen meine Positionen mehr als ausreichend und vor allem auch mit Fakten untermauert, während die Ausführungen des OLG Köln inhaltsleer und unbelegt im Raume stehen. Und damit einhergehend also nun als widerlegt anzusehen sind ! Stehen noch Fragen offen ? Dann wendet euch besser an mich, wenn ihr eine sachkundige Information erwartet. Von diesen Freizeit-Juristen aus Köln werdet ihr sie eher nicht erhalten !

Zuletzt stellt sich ja dann aber auch immer noch die Frage, weshalb bereits seit über zwanzig Jahren nichts passiert und es zu keinen Übergriffen meinerseits gekommen ist, während die Gefahrenlage gegenwärtig aber scheinbar über zu kochen scheint, ohne hierfür auch nur einen konkreten und belegbaren Anhaltspunkt liefern zu können !? Hat das was mit dem 13.12.2024 zu tun, also dem Tag, an dem ich selbst keine Straftaten begangen habe ?

Das war es auch schon. Mehr Inhalt hatte dieser Idiotenbeschluss nicht, gegen den ich trotz offenkundiger Falschdarstellungen, sowie rechtsbeugender und willkürlicher Inhalte nun nicht einmal mehr Rechtsmittel einlegen kann. Ich kann nach meinem Kenntnisstand alleine nur eine Strafanzeige aufgrund von Rechtsbeugung stellen, weil diese „Juristen“ offensichtlich den Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetz vergewaltigen. Es ist dann allerdings davon auszugehen, dass der zuständige Staatsanwalt ein Duzfreund seiner Juristenkollegen ist und ein dahingehendes Verfahren dem entsprechend dann auch verläuft. Dieses Problem kennen wir doch nahezu alle, nicht wahr ? Auch schachern sich diese Juristenvögel ja fortlaufend Verfahren und Aufträge zu, die eigentlich kein Mensch brauchen würde. Die Abhängigkeitsverhältnisse bei den Juristen können schon beinahe als Inzestuös bezeichnet werden, denke ich.  Wie aber könnte ich einen solchen rechtswidrigen Beschluss anerkennen ? Ich wurde am heutigen Samstag von einem „Juristen“ des Amtsgericht Bonn mit der Aussage konfrontiert, dass er immer noch auf den Rechtsstaat vertraut und an solche Beschlüsse. (…scheinbar auch dann, wenn sie offensichtlich rechtswidrig sind.) Geschenkt, denn von einem Juristen erwartet man auch keine andere und schon überhaupt keine intelligente Information. Ich selbst aber scheisse auf einen solchen Rechtsstaat, dessen Justiz vorsätzlich und bewusst rechtswidrige, willkürlich getroffene und rechtsbeugerische Beschlüsse erlässt, die sich noch dazu mit dem Grundgesetz nicht vereinbaren lassen. Ein solcher Staat und eine solche Justiz haben keine Existenzberechtigung in meinen Augen !
Mit Recht, Gesetz und Rechtsstaatlichkeit haben diese Vergewaltiger des Grundgesetz wahrlich überhaupt nichts zu schaffen !
Sie sind deren schlimmste Feinde !

Meines Erachtens ist es vollkommen unzweifelhaft, dass ich im Recht bin und dieser Beschluss des Oberlandesgericht Köln alleine nur aus einer willkürlichen Motivationslage erlassen wurde, dessen nicht vorhandene Argumentation vollkommen widerlegt ist. Das ist auch dann der Fall, wenn ich keine Möglichkeit habe, gegen diesen Beschluss ein Rechtsmittel einzulegen. Aus diesen nachvollziehbaren Gründen betrachte ich diesen Beschluss als hinfällig und unverbindlich. Ich werde ihn weder akzeptieren noch respektieren !

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Stellungnahme zum Kölner Stadt-Anzeiger vom 31.01.2025

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

31.01.2025, 14.45 UHR

STELLUNGNAHME ZUM KÖLNER STADT-ANZEIGER VOM 31.01.2025

Hiermit beziehe ich mich auf den Artikel des Kölner Stadt-Anzeiger vom 31.01.2025.

Ich wurde im Verlaufe des heutigen Freitagmittag über den oben näher bezeichneten Artikel des Kölner Stadt-Anzeiger in Kenntnis gesetzt und möchte hierzu gerne zwei Sachen feststellen. Da ich selbst diesen Artikel aufgrund der Bezahlschranke nicht lesen kann, deshalb wurde mir dessen Inhalt von Aussenstehenden zugetragen.

Laut deren Auskünften soll in diesem Artikel die Behauptung aufgestellt worden sein, dass ich die elektronische Fussfessel fortan lebenslänglich tragen müsse.

Diese Darstellung ist natürlich einmal mehr absurd und bezeugt, welcher Gossenjournalismus sich in unserem Land etabliert hat. Tatsächlich ist der Zeitrahmen auf drei Monate befristet, wie sich dem Beschluss des Amtsgericht Siegburg vom 13.01.2025 gleich auf Seite 1 problemlos entnehmen lässt. Bezahlen SIE für derartige Desinformationen wirklich Geld ? Sie müssten ja verrückt sein, wenn sie für Fehlinformationen auch noch Geld bezahlen.

Darüber hinaus ist unter dem einleitenden Bild die Information zu entnehmen, dass ich am 13.12.2024 durch meine Handlung gegen die Weisungen der Führungsaufsicht verstossen habe. Auch diese Information ist unzutreffend. Ich habe an diesem Tag weder Straftatbestände erfüllt, noch gegen rechtswirksame Weisungen der Führungsaufsicht verstossen.

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Mittagessen gemeinsam mit Katharina

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

31.01.2025, 12.00 UHR

MITTAGESSEN GEMEINSAM MIT KATHARINA

Liebste Katharina

Selbstverständlich kannst Du auch am heutigen Freitag gerne bei mir vorbei kommen, um endlich einmal wieder ein vernünftiges Mittagessen zu bekommen. Ich kann mir ja grob vorstellen, dass Du den Hollenberg-Frass tatsächlich nicht mehr sehen kannst, aus guten Gründen. Im Knast bekommen die Leute bestimmt besseres Essen, als ihr am Hollenberg. Und vom Kochen hat Frau Heyd ja nun einmal wirklich keine Ahnung. Jedenfalls wärest Du bei mir immer sehr herzlich Willkommen !

Ich bin gerade am kochen und mache Bratkartoffeln mit Fisch. Es wäre jedenfalls auch für Dich noch ausreichend und ich würde mich einmal mehr über Deinen Besuch sehr freuen ! Auch möchte ich Dir ausdrücklich sagen, dass Du immer und zu jeder Zeit hier sehr Willkommen sein würdest. Meine Türe würde Dir niemals verschlossen verbleiben (…es sei denn, dass ich nicht zu Hause wäre. *zuzwinkert*). Allerdings würde ich Dir sogar auch einen Wohnungsschlüssel zur Verfügung stellen, damit Du hier auch dann Zuflucht finden würdest, wenn ich selbst nicht daheim bin.

Höre nicht auf die Polizei, Engelchen. Die Polizeibeamten labern den ganzen Tag über ziemlich viel Müll, der vollkommen unverbindlich und nicht selten auch gelogen ist. Genau genommen hat die Polizei aber nichts zu melden und man muss den Empfehlungen der Polizei keinesfalls Folge leisten. Auch sind deren Empfehlungen nicht selten kontraproduktiv. Polizeibeamte sind lediglich Befehlsempfänger und haben sehr eingeschränkte Möglichkeiten. Darüber hinaus ist es auch eine ziemlich verlogene Bande, die es mit der Wahrheit nicht immer so genau nimmt. Ganz besonders schlimm sind auch die Polizeibeamten hier aus Siegburg. Ich konnte sie in den letzten Wochen schon mehrfach als Lügner enttarnen. Mit der Wahrheit nehmen sie es tatsächlich nicht immer so ganz genau !
Sie hätten zum Beispiel auch keinerlei Befugnisse um es mir zu untersagen, Dich in meine Wohnung einzulassen. Und bei mir würdest Du niemals einen Schaden erleiden. Ich glaube allerdings auch nicht, dass Du mich aufgrund unserer bisherigen direkten Kontakte als für tatsächlich gefährlich ansiehst. Wenn ich selbst eine Gefahr in mir erkennen würde, durch den Du einen Schaden erleiden könntest, dann würde ich persönliche Konsequenzen daraus ziehen. Das kann ich zu hundert Prozent ausschliessen, dass durch mich jemals ein Schaden für Dich entsteht ! Warum sollte ich das denn auch tun ? Ich mag Dich und habe ja auch eine Verantwortung Dir gegenüber, wenn Du mich besuchen würdest. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann bist Du derzeit 13 Jahre alt. Wie könnte ich jemals wieder in den Spiegel schauen, wenn ich Dir einen Schaden zufügen würde, egal in welcher Form ?

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Stromausfall in Lohmar (Weegen)

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

31.01.2025, 05.15 UHR

STROMAUSFALL IN LOHMAR (WEEGEN)

Aufgrund eines unerwarteten Wintereinbruchs und massiven Schneefällen kam es während des gestrigen Abends des 30.01.2025 und in den Nachtstunden zu einem anhaltenden Stromausfall in Weegen. Alleine nur aus diesem Grund war es mir leider nicht möglich, die mir von dem Parasiten Wilbrand aufgenötigte elektronische Fussfessel mit Energie zu versorgen. Nun habe ich so ein schlechtes Gewissen und kann lediglich darauf hoffen, dass das der liebe Gott nicht gesehen hat.

Ich gehe allerdings davon aus, dass der Strom auch in der kommenden Nacht wieder ausfallen dürfte und die Stromversorgung für Weegen dann auch dauerhaft weg bricht.
Die Meteorologen haben diesbezüglich nämlich schon etwas vorhergesagt.

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Fussfessel-Frist

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

30.01.2025, 11.30 UHR

FUSSFESSEL-FRIST

So, ihr verbeamteten Hurensöhne in Juristenroben, ganz gleich von welcher Gerichtsbarkeit, es folgt eine Klarstellung.

Ab dem 01.02.2025 gibt es keine weiteren Stromspenden meinerseits mehr. Am morgigen Freitagabend (31.01.2025) werde ich das Ding tot laufen lassen und anschliessend dann auch nicht mehr wieder mit meinem (!) Strom versorgen. Eure Strafandrohungen jucken mich eh nicht, ihr Fotzen, wie ich ja auch bereits schon in den vergangenen beiden Wochen deutlich zum Ausdruck gebracht habe. Von mir seht ihr Parasiten eh keinen Pfennig.
Haben wir uns verstanden, Hurensöhne ?

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Fussfessel-Beschluss vom 13.01.2025

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

28.01.2025, 08.45 UHR

FUSSFESSEL-BESCHLUSS VOM 13.01.2025

Nachfolgend werde ich nun den Fussfessel-Beschluss des verbeamteten Hurensohn Ulrich Wilbrand vom 13.01.2025 in seine Einzelteile zerlegen, der in willkürlicher Absicht, in rechtsbeugerischer Form (Paragraph 339 des Strafgesetzbuch) und unter dem Einsatz höchstselbst begangener Straftaten unrechtmässig erlassen wurde. Ich betrachte die Form meiner Kommunikation als vollkommen angemessen, so lange ich auch weiterhin von diesem verbeamteten Ungeziefer belästigt werde.

BEGRÜNDUNG DIESER JURISTENRATTE – 1/3

Der 35-jährige Betroffene ist in der Vergangenheit bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. Im Bundeszentralregister sind insgesamt 16 Eintragungen notiert. Unter anderem wurde er am 23.04.2020 durch das Landgericht Bonn wegen sexuellen Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in sechs Fällen sowie Nachstellung unter Einbeziehung einer vorangegangenen Verurteilung durch das Amtsgericht Siegburg vom 24.01.2007 wegen Bedrohung zu Freiheitsstrafen von 3 Jahren und 6 Monaten sowie 6 Monaten verurteilt.

Des Weiteren verurteilte ihn das Landgericht Köln am 30.09.2019 unter anderem wegen Volksverhetzung unter Einbeziehung der Strafen aus den Urteilen des Amtsgerichts Siegburg vom 26.04.2017 unter anderem wegen Verstosses gegen das Gewaltschutzgesetz und des Landgerichts Köln vom 14.05.2019 unter anderem wegen Nachstellung zu Freiheitsstrafen von 3 Jahren und 6 Monaten sowie 1 Jahr und 10 Monaten. Die Strafvollstreckung war erledigt am 19.12.2023;
Führungsaufsicht wurde im Hinblick auf die negative Legalprognose auch im Hinblick auf die Gefährlichkeit des Betroffenen bezogen auf Straftaten zum Nachteil von Kindern angeordnet und dauert bis zum 19.12.2028. Im Rahmen der Führungsaufsicht wurde dem Betroffenen mit Beschluss des Landgerichts Bonn vom 15.12.2023 in der Fassung des Beschlusses des Oberlandesgericht Köln vom 05.03.2024 unter anderem die Weisung erteilt, keinen Kontakt zu früheren Geschädigten und Minderjährigen generell aufzunehmen. Schliesslich wurde ihm zuletzt mit Beschluss des Landgerichts Bonn vom 03.12.2024 konkretisierend aufgegeben, seine monatliche Meldepflicht bei der Polizeiwache in Lohmar zu erfüllen, da er am 01.11.2024 an seine aktuelle Anschrift in Lohmar verzogen ist. Diese liegt in unmittelbarer Nachbarschaft des Kinder- und Jugendheims Hollenberg.

MEINE FESTSTELLUNG

Das Datum des Missbrauchs-Urteil (rot markiert) wurde um zehn Jahre nach hinten gelegt und fällt tatsächlich auf den 23.04.2010. An dieser Stelle würde ich übrigens gerne auch das auf meine Person bezogene Bundeszentralregister (BZR) veröffentlichen, aber die unverschämten Hurensöhne der Justiz haben es mir auf Anfrage nicht übersendet. Daraus ergibt sich nämlich, dass meinem BZR mit genau dieser einen bereits bekannten Ausnahme eben keine erwähnenswerten Straftaten enthalten sind, insbesondere auch keine Gewaltstraftaten, oder aber auch Handlungen die sich der Kriminalität zuordnen liessen. Nahezu sämtliche weitere Straftaten würden sich unter dem Obergriff „Meinungsäusserungen“ einordnen lassen, wobei es sich um Beleidigungen und Volksverhetzung handelt. Ein wenig speziell sind lediglich noch meine Vorstrafen in Sachen „Nachstellung“ und es fällt mir gerade ein wenig schwer sie zu katalogisieren. Allerdings stehen sie den Meinungsäusserungen ebenfalls zumindest nahe. Jedenfalls beinhalten diese Tathandlungen insbesondere das versenden elektronischer Nachrichten in zu hohen Stückzahlen, wobei sich diese Nachrichten insbesondere dadurch kennzeichnen, dass sie im Regelfall Sympathiebekundungen und Einladungen zum Inhalt haben. Diese Handlungen waren niemals mit Gewalt oder aggressiven Verhaltensweisen in den Einklang zu bringen. Ich habe niemals eines der hiervon betroffenen Mädchen körperlich bedrängt, sondern mich bewusst diesbezüglich zurück gehalten.

Es steht diesen parasitären Hurensöhnen überhaupt nicht zu eine dahingehende Weisung zu erlassen, laut der ich generell keinen Kontakt „zu früheren Geschädigten und Minderjährigen“ aufnehmen dürfe. Alleine schon deshalb nicht, weil sie rechtswidrig ist und mit dem Grundgesetz nicht in den Einklang zu bringen. Laut Artikel 3, Absatz 1, des Grundgesetz (GG) sind alle Bürger vor dem Gesetz gleich. Und da ich selbst mit einem vierzehnjährigen Mädchen sogar Geschlechtsverkehr haben könnte, wie die Kreispolizeibehörde des Hochsauerlandkreis im hiermit verwiesenen Artikel ausführt und bestätigt, würde sich ein vermeintliches Verbot der Kontaktaufnahme zu Minderjährigen mit dem Grundgesetz nicht in den Einklang bringen lassen. Weshalb sollte der Richter Wilbrand mit einem vierzehnjährigen Mädchen Geschlechtsverkehr haben dürfen, während es bei mir aber dann nicht der Fall ist ? Das wäre mit dem Artikel 3 des Grundgesetz dem entsprechend nicht zu vereinbaren. Und das Grundgesetz steht definitiv über diesen rechtswidrigen Weisungen des Landgericht Bonn.
Wie kann es also zusammen passen, wenn ich selbst zu einem siebzehnjährigen Mädchen zwar keinen Kontakt aufnehmen dürfte, weil die Minderjährigkeit das 18. Lebensjahr mit einschliesst, während ich gleichfalls aber mit einem vierzehnjährigen Mädchen den Geschlechtsverkehr vollziehen könnte, ohne mich hierbei strafbar zu machen ? Dem entsprechend ist diese Weisung irrelevant und unverbindlich, ebenso wie auch der gesamte von einem Idioten erstellte Führungsaufsichtsbeschluss an sich.
Darüber hinaus fehlt diesen Parasiten auch die Legitimation durch die Geschädigten, in deren Namen sprechen und Weisungen erteilen zu dürfen. Als Beispiel nehme ich meine durch mich geschädigte Tochter, die im April 1997 geboren wurde und dem entsprechend bereits 26 Jahre alt gewesen ist, als dieser Führungsaufsichtsbeschluss am 15.12.2023 getroffen wurde. Wer hat diese Juristenratten dazu legitimiert, im Namen meiner volljährigen Tochter zu sprechen ? Ich habe mehrfach um ein Dokument gebeten, welches sie diesbezüglich durch meine Tochter legitimieren könnte. Bis zum heutigen Tag habe ich keine solche Legitimation erhalten. Wer sagt denn, dass meine Tochter trotz meiner damaligen Verfehlungen nicht möglicherweise doch zu einem Kontakt aufgeschlossen wäre ? Lässt sich das vollständig ausschliessen ?
Schlussfolgerung : Diese Juristen sind nichts weiter als Parasiten in meinen Augen und deren Beschlüsse und Weisungen interessieren mich dem entsprechend überhaupt nicht, um es einmal in dieser Deutlichkeit zu formulieren. Ich bin sehr bemüht darum, so häufig wie nur möglich gegen ihre an sich rechtswidrigen Weisungen zu verstossen. Das werde ich auch künftig weiterhin genau so handhaben. Mit Sicherheit werde ich mein Leben nicht an willkürlich und rechtswidrig erlassenen Weisungen ausrichten. Was soll ich denn auch von solchen Drecksjuristen halten, die meine volljährige Tochter einfach mal für ihre Rattenbeschlüsse entmündigen !?
Eine vermeintliche „Gefährlichkeit bezogen auf Straftaten zum Nachteil von Kindern“ lässt sich aufgrund der bestehenden Faktenlage nicht untermauern, steht inhaltsleer im Raum. Einerseits enthält mein BZR bis zum heutigen Tag nicht auch nur eine Gewaltstraftat. Andererseits sind meine minderschweren sexuellen Verfehlungen auf die Jahre 2001 und 2002 zurück zu führen und liegen dem entsprechend bereits über zwanzig Jahre in der Vergangenheit. Dem entsprechend lasse ich mir von diesen verbeamteten Hurensöhnen auch keine Weisungen erteilen !
Ich werde auch weiterhin bei jeder sich nur bietenden Gelegenheit dagegen verstossen, vorsätzlich und aus Überzeugung. An der bestehenden Rechtslage ändert sich für mich auch nichts dadurch, weil ich vor knapp fünfundzwanzig Jahren ein paarmal meine Tochter auch an Stellen gestreichelt habe, an denen es nicht zulässig gewesen ist.

BEGRÜNDUNG DIESER JURISTENRATTE – 2/3

Auf Antrag der zuständigen Kreispolizeibehörde war gemäss §34 Absatz 2 PolGNW nach der gebotenen Anhörung des Betroffenen die elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) anzuordnen. Denn es bestehen hinreichend konkrete Anhaltspunkte dafür, dass von dem Betroffenen Straftaten zum Nachteil Minderjähriger zu befürchten sind. Denn wie bereits im Rahmen der angeordneten Führungsaufsicht festgestellt, kann dem Betroffenen keine positive Legalprognose gestellt werden im Hinblick auf das fehlen jeglicher Akzeptanz der Rechtsordnung und Justiz. Im Gegenteil wird in den Führungsaufsichtsbeschlüssen festgestellt, dass die Eingaben des Betroffenen Drohungen gegen Kinder enthalten. Diese Befürchtungen werden genährt durch die aktuellen Feststellungen der Polizei. So beschreibt der Betroffene im Zeitraum September/Oktober 2024 in sozialen Netzwerken Phantasien in Bezug auf Missbrauchshandlungen an Kindern und nahm am 13.12.2024 Kontakt zu minderjährigen weiblichen Bewohnern des Kinderheims Hollenberg auf. Am 14.12.2024 wurde der Betroffene wiederum im geschützten Nahbereich des Kinderheims wahrgenommen. Darüber hinaus verfügt der Betroffene über kinderpornographische Inhalte. Im Rahmen seiner Anhörung vom 13.01.2025 hat der Betroffene pädophile Nebenströmungen seines Wesens bestätigt, sich im Übrigen von strafbaren Verhalten distanziert.

MEINE FESTSTELLUNG

Es wäre mir unklar, inwiefern ich keine Akzeptanz gegenüber der Rechtsordnung hätte, so wie von dem Hurensohn ausgeführt !? Er sollte besser einmal seine eigene Akzeptanz der Rechtsordnung hinterfragen, wie ich mit den weiteren Ausführungen herausstellen werde. Meine unzureichende Akzeptanz gegenüber der Justiz hat alleine nur die Justiz selber durch schwerste Gewaltverbrechen zu verantworten, denen ich über viele Jahre hinweg ausgesetzt gewesen bin. Daran wird sich auch nichts mehr ändern und diese Akzeptanz lässt sich nicht mehr wieder herstellen. Aus meinem Betrachtungswinkel sind diese Juristen nahezu allesamt gemeinschädliche Parasiten und Ungeziefer, vor allem Staatsanwälte und Richter. Das ist meine aufrichtige Meinung und die spreche ich auch ganz offen aus. Daraus werde ich als Geschädigter auch künftig niemals ein Geheimnis machen. Es ist ebenso vollkommen ausgeschlossen, dass für die von mir verwendete Wortwahl auch nur ein Wort des Bedauerns zum Ausdruck kommt. Ich würde mir eher die Zunge raus schneiden, bevor ich auch nur einmal vermeintliches Bedauern heuchele, was ich an sich nicht empfinden würde.
Auch ist es vollkommen unklar, von welchen Missbrauchsphantasien Wilbrand redet, die ich im September/Oktober 2024 beschrieben haben soll. Ein dahingehender Gerichtsbeschluss wäre bis zu mir jedenfalls noch nicht vorgedrungen, mit dem sich seine Ausführungen untermauern liessen. Auch könnte ich mich nicht einmal an eine Anklageschrift erinnern, der sich die dargestellten Phantasien entnehmen lassen. Dem entsprechend handelt es sich bei seinen diesbezüglichen Ausführungen um so bezeichnete und strafbare Üble Nachrede (Paragraph 186 des StGB), als auch um Falsche Verdächtigung (Paragraph 164 des StGB). Wie steht es eigentlich um ihre Akzeptanz der Rechtsordnung, Herr Wilbrand ? Daran könnte man vielleicht noch arbeiten, nicht wahr !?
Ich weise diese von Wilbrand verfassten Darstellungen jedenfalls zurück und es fehlt jeder Beleg für die von ihm aufgestellten Theorien. Auch der vermeintliche Besitz von Kinderpornographie steht inhaltsleer im Raum.
Am 13.12.2024 habe ich mich mit einem jungen Mädchen an der Bushaltestelle Hollenberg wenige Minuten lang unterhalten, während wir gemeinsam dort auf den Bus warteten. Nach wenigen Minuten trennten sich dann unsere Wege, weil das Mädchen dann einen Bus der Linie 555 in Fahrtrichtung Pohlhausen bestiegen hat, während ich mich selbst auf dem Weg in die Stadt Lohmar befand. Im weiteren Verlauf dieses Beschlusses stellt er dann übrigens selber noch fest, dass ich mit diesen Handlungen am 13.12.2024 keine Straftaten begangen habe. Mit seinen Ausführungen bezüglich des 14.12.2024 möchte dieser Rechtsbeuger vorsätzlich und unterschwellig suggerieren, dass ich mich an dem besagten Tag an dieser Einrichtung am Hollenberg aufgehalten habe. Das entspricht jedoch nicht den Tatsachen ! An diesem Tag befand ich mich gerade auf dem Weg nach Köln und habe den Fussweg an dieser Einrichtung lediglich passiert. Ich bin nicht auch nur einmal auf diesem Fussweg stehen geblieben oder habe dort verweilt. Auch ist es mir keinesfalls verboten, diese Einrichtung am Hollenberg zu passieren, zum Beispiel auf dem Weg zum Arbeitsplatz oder in die Stadt. Und wenn dem so wäre, dann würde es mich nicht interessieren !

BEGRÜNDUNG DIESER JURISTENRATTE – 3/3

Angesichts dieser Entwicklung besteht die konkrete Gefahr, dass der Betroffene rückfallgefährdet ist und Straftaten in Sachen des §34 c, Absatz 2, Nr. 1 PolGNW begeht. Damit einher geht ein polizeilicher Gefahrenüberhang, der eine entsprechende Überwachung des Betroffenen erfordert. Denn der Betroffene zeigt sich bezogen auf seine früheren Verurteilungen und die dort getroffenen Feststellungen ebenso uneinsichtig wie er sich auch indolent gegenüber den Weisungen der Führungsaufsicht verhält, Auch wenn sich der Betroffene bislang nicht strafprozessual tatverdächtig verhält, so ist sein Handeln doch darauf ausgerichtet, ein vertrauensvolles Verhältnis zu Minderjährigen zu begründen. Jedenfalls lässt sich dies sowohl seiner schriftlichen Einlassung vom 08.01.2025 entnehmen, wenn er darlegt, dass ihm am 13.12.2024 das „Mädchen nicht mehr aus dem Kopf“ ging als auch dem Inhalt seiner Anhörung vom 13.01.2025.
Da der Betroffene unter anderem auch seiner polizeilichen Meldepflicht nicht nachkommt, ist die angeordnete „EAÜ“ geeignet, den Betroffenen örtlich zu überwachen und das Rückfallrisiko einzudämmen. Dem gegenüber ist der Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen unterzuordnen. Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit ist daher nicht verletzt.

MEINE FESTSTELLUNG

Hier stellt Wilbrand dann also selber fest, dass ich mit meinen Handlungen vom 13.12.2024 keine Straftatbestände erfüllt habe. Und selbstverständlich steht es mir auch frei, ein vertrauensvolles Verhältnis zu Minderjährigen oder zu minderjährigen Mädchen zu begründen. Weshalb sollte ich das denn nicht auch tun ? Nehmen wir als Beispiel das Mädchen, das ich am 13.12.2024 an der Bushaltestelle getroffen habe. Es ist ein sehr nettes und mir sehr angenehmes Mädchen. Ich mag sie aufgrund ihrer Wesenszüge sehr, jedenfalls die, die mir bekannt sind und auch diejenigen, welche ich ihr aufgrund dessen zuordne. Natürlich würde ich mich auch darüber freuen, wenn ich sie wiedersehe und sie mich möglicherweise auch einmal besuchen kommt. Es liegen mir keine bestätigten Informationen vor, aber es ist mir zu Ohren gekommen, dass dieses Mädchen dreizehn Jahre alt sein soll. Weshalb sollte denn gleich von dem schlimmsten Fall ausgegangen werden, dass ich einen möglichen Besuch des Mädchens dann auch für Dinge ausnutze, die aufgrund der gegebenen Rechtslage strafbar wären ? Abgesehen davon, würde mich anschliessend dann ihr Grossvater töten, der mich auch bereits schon am 14.12.2024 angegriffen hat. Und ich selbst wollte den 60. Geburtstag eigentlich noch erleben, wenn höhere Gewalt dem nicht entgegen steht.
Die von Wilbrand suggerierte „Rückfallgefahr“ steht vollkommen inhaltsleer im Raum und ein diesbezüglicher Rückfall ist ungefähr ebenso wahrscheinlich, wie auch die Annahme, dass Wilbrand seinerseits in der kommenden Zeit ein minderjähriges Mädchen ins Gebüsch zieht. Potentielle Sexualstraftäter sind wir doch alle und es kann niemand ernsthaft und vollkommen ausschliessen, dass man nicht auch selbst in diesem Bereich irgendwann einmal „auffällig“ wird. Er wäre jedenfalls dann nicht der erste Jurist oder Beamte, dem selbst auch ein diesbezügliches Missgeschick unterläuft. Den Begriff „Missgeschick“ habe ich vorsätzlich deshalb gewählt, um meinen Kritikern einmal mehr den Schaum vor den Mund zu treiben und ich erfreue mich an euren qualen.
Jedenfalls ist es ein wissenschaftlicher Fakt, dass ein jeder von uns zu jeder Zeit aufgrund des natürlichen Geschlechtstriebs zu einem Sexualstraftäter werden kann. Die Wahrscheinlichkeit ist zwar nicht sehr hoch und wir haben auch alle einen Einfluss darauf, aber ernsthaft und insbesondere auch vollständig ausschliessen kann das niemand. Im Regelfall werden wir alleine schon durch die zu befürchtende Strafverfolgung davon abgeschreckt. Aber dieser gesetzliche Hemmmechanismus wird zum Beispiel dadurch dann regelmässig ausser Kraft gesetzt, wenn wir unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen, wobei ich Alkohol mit einbezogen habe. JEDER Mann empfindet zum Beispiel eine sexuelle Erregung, wenn er in einem Film oder in einem Beitrag der Sendung Aktenzeichen XY eine Vergewaltigung erlebt. Das ist so und darauf haben wir auch keinen besonderen Einfluss. Es steckt in unserer Natur, in unserer Genetik und in den Ursprüngen der Menschheit. Diejenigen, die eine diesbezügliche sexuelle Erregung bestreiten, sind schlicht und ergreifend Lügner ! Das ist übrigens auch unabhängig vom Geschlecht der Fall. Es soll durchaus auch Frauen geben, die eine Vergewaltigung als sexuell erregend empfinden, sowohl in der Opfer- als auch in der Täterrolle. Derartiges ist mir jedenfalls zu Ohren gekommen. Und meines Erachtens sind es sogar ausnahmslos alle.

ZUSAMMENFASSUNG

Der von Wilbrand erlassene Beschluss vom 13.01.2025 ist unbegründet und rechtswidrig. Die durch den Führungsaufsichtsbeschluss vom 15.12.2023 angeordneten Weisungen sind aus den oben genannten Gründen ebenfalls rechtswidrig und dem entsprechend vollkommen unverbindlich. Ich selbst werde mein Leben jedenfalls nicht daran ausrichten. Im Bezug auf meine Tochter kann ich auch ausdrücklich versichern, dass ich mich vollkommen entgegen dieser Weisung verhalte. Ich befinde mich auf der Suche nach dem Mädchen und werde sie kontaktieren, wenn mir eine solche Möglichkeit vorliegt. Auch haben mir diese parasitären Hurensöhne grundsätzlich überhaupt keine Weisungen zu erteilen. Und wenn sie es dennoch tun, dann sind sie für mich vollkommen unverbindlich. Rechtsfolgen fürchte ich keinesfalls.

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