Schlagwort: Anordnung

Gewaltstraftäter auf der Flucht

Eschwege (Hessen)

Gewaltstraftäter auf der Flucht

In der Kreisstadt des nordhessischen Werra-Meissner-Kreis ist im Anschluss an eine Vorführung beim Amtsgericht Eschwege am 19.08.2024 (Montag) ein krimineller Ausländer geflüchtet, wie einer gemeinsame Presseerklärung von Staatsanwaltschaft Kassel und Polizeidirektion Werra-Meissner zu entnehmen ist.

Sobhi A. H.

Der 22-jährige Tatverdächtige soll am vergangenen Sonntag (18.08.2024) auf einem Volksfest in Bad Sooden-Allendorf einen 23-jährigen Mann mit einem Messer am Hals verletzt haben. Daraufhin wurde er am 19.08.2024 beim Amtsgericht Eschwege einem Haft- beziehungsweise Ermittlungsrichter vorgeführt, der aufgrund von versuchten Totschlag (Paragraph 212 des Strafgesetzbuch) in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (Paragraph 224 des StGB) einen Untersuchungshaftbefehl verkündete. In diesem Zusammenhang sei es erwähnt, dass der hier Beschuldigte Sobhi A. H. bereits auch in der Vergangenheit schon mehrfach straffällig wurde.

Nachdem der Richter dann die Untersuchungshaft angeordnet hat, sollte der Beschuldigte in die JVA Kassel eingewiesen werden. Kurz nach dem Verlassen des Gerichtsgebäudes und auf dem Weg zum Gefangenentransporter konnte er sich jedoch dem Zugriff der Vollzugsbeamten entziehen und fussläufig die Flucht ergreifen.

Ergänzende Personenbeschreibung

  • Alter :
    22 Jahre
  • Körpergrösse :
    etwa 180 Zentimeter
  • Haarfarbe :
    schwarz
  • Haarform :
    glatt, kurz und an den Seiten rasiert (siehe Bild)
  • Bekleidung : Einmalanzug (weiss) und Schuhe (schwarz)

Sachdienliche Hinweise

Die Polizei warnt explizit davor, den hier gesuchten Mann anzusprechen. Da er auch bereits in der Vergangenheit schon durch Aggressivität in Erscheinung getreten ist und ihm in dieser Angelegenheit eine längerfristige Haftstrafe droht, deshalb besteht eine höhere Gefahrenlage.

Deshalb verständigen sie umgehend den Polizeinotruf unter der Nummer 110 und geben sie den Standort des Gesuchten durch, falls sie ihn entdecken.

Quellenverweise

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Marokkaner tötet Mann am Bahnhof

Uelzen (Niedersachsen)

Marokkaner tötet Mann am Bahnhof

Ein aus Marokko entstammender achtzehnjähriger Mann hat in den Nachtstunden auf den heutigen Sonntag am Bahnhof in Uelzen einen 55-jährigen Mann eine Bahnhofstreppe hinunter getreten und diesen durch diese Handlungen getötet.

Laut einer aktuellen Pressemitteilung der Polizeiinspektion Lüneburg vom heutigen 14.07.2024 soll ein aus Marokko entstammender achtzehnjähriger Mann den Geschädigten am „Hundertwasser-Bahnhof“ in Uelzen ohne erkennbaren Grund die vom Bahnsteig hinab führende Treppe hinunter getreten haben. Dieser Vorfall ereignete sich in den Nachtstunden auf den heutigen 14.07.2024, gegen 01.30 Uhr. Das 55-jährige Tatopfer verstarb noch vor Ort an einem Schädel-Hirn-Trauma, wie die Polizei mitteilt. Bundespolizisten konnten den flüchtigen 18-Jährigen Marokkaner noch in Bahnhofsnähe festnehmen.

Am Montag (15.07.2024) soll er nun einem Haftrichter vorgeführt werden, der dann voraussichtlich auch die Untersuchungshaft anordnet. Laut Pressemitteilung wird aufgrund eines Totschlags (Paragraph 212 des Strafgesetzbuch) gegen den jungen Mann ermittelt. Meines Erachtens könnte aufgrund der vorliegenden Heimtücke aber auch ein Mord (Paragraph 211 des StGB) in Betracht kommen.

Nur wenige Stunden vor diesem Ereignis ist der Tatverdächtige ebenfalls schon strafrechtlich in Erscheinung getreten. Um die Mittagszeit des 13.07.2024 soll er einen Taschendiebstahl (Paragraph 242 des StGB) begangen haben. Gegen 14.20 Uhr soll er zudem auch noch einem 31-jährigen Mann am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) in Uelzen mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben (Körperverletzung, nach Paragraph 223 des StGB). Auch diesbezüglich wird noch strafrechtlich ermittelt und gegebenenfalls Anklage erhoben.

Die marokkanische Herkunft des achtzehnjährigen Täters ist der Pressemitteilung der Polizei einmal mehr nicht zu entnehmen. Diese Information habe ich einem anderen Presseorgan entnommen, auf welches ich aus ethischen Gründen allerdings nicht verweisen möchte. Dieses sehr bekannte Medium verfügt über sehr gute Kontakte in die Polizeibehörden hinein und wird von diesen auch mit vertraulichen Informationen gut versorgt, deshalb kann auch die hier vorliegende Information als absolut zuverlässig bezeichnet werden.

Deutschland uns Deutschen !

Nachtragsmeldungen

05.08.2024, 14.00 Uhr

Die Polizei informiert darüber, dass in dieser Angelegenheit noch nach einem wichtigen Zeugen gesucht wird, dessen Identität bisher nicht ermittelt werden konnte.

Der gesuchte Zeuge soll zum Tatzeitpunkt an Gleis 301 des Bahnhofs gestanden haben. Er hat ein rotes Hemd getragen und andere Passanten nach der Tat aufgefordert, den Beschuldigten zu ergreifen. Polizei und Staatsanwaltschaft bitten diesen Zeugen eindringlich darum, sich mit der Polizei Uelzen unter der Rufnummer +49 581 930-0 in Verbindung zu setzen.

Zudem informiert die Polizei darüber, dass der 18-jährige Marokkaner auch weiterhin dringend tatverdächtig ist und sich nach wie vor in Untersuchungshaft befindet.

15.07.2024, 15.30 Uhr

Gegen den tatverdächtigen Marokkaner wurde durch das Amtsgericht Uelzen erwartungsgemäss die Untersuchungshaft angeordnet. wie die Polizeiinspektion Lüneburg aktuell mitteilt. Er wurde sodann in eine Justizvollzugsanstalt (JVA) eingewiesen.

Quellenverweise

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Das Hakenkreuz

Das Hakenkreuz

Meines Erachtens ist das Verbot der öffentlichen Darstellung des Hakenkreuz nach Paragraph 86a des Strafgesetzbuch rechts- und verfassungswidrig, da es eben kein Kennzeichen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) ist.

Mein Standpunkt

Jahr für Jahr werden zahlreiche Mitbürger ohne ersichtlichen und nachvollziehbaren Grund zu Geld- oder Haftstrafen verurteilt, weil bundesrepublikanische Juristen den Paragraphen 86a (StGB) vorsätzlich falsch auslegen. Das Hakenkreuz kann bereits aufgrund seines nachweislichen Alters von mindestens 10.000 Jahren nicht das Kennzeichen einer im Jahre 1920 gegründeten Partei sein und fällt dem entsprechend auch nicht unter den Paragraphen 86a, der „das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ unter Strafe stellt. Die tatsächlichen Kennzeichen der NSDAP sind im speziellen das Parteiabzeichen und auch die Hakenkreuzfahne. Diese Zeichen wurden von der NSDAP erschaffen und sind unzweifelhaft der NSDAP zuzuordnen. Das Hakenkreuz – im Allgemeinen, ist es aber nicht !

Der Verbrecherparagraph 86a, der von unseren Juristen vorsätzlich falsch ausgelegt wird.

Wofür steht das Hakenkreuz ? Was bedeutet es ?

Das Hakenkreuz – oder auch das „Swastika“, wurde in den vergangenen zehntausend Jahren bereits von verschiedenen Kulturen verwendet und symbolisiert die Sonne. Es wird nicht ohne Grund auch als „Sonnenrad“ bezeichnet. Wie könnte das Hakenkreuz also das Kennzeichen einer vor gerade einmal hundert Jahren gegründeten politischen Partei sein, wenn es selbst doch bereits schon um ein Vielfaches älter ist ? Die NSDAP wurde am 24.02.1920 im bayerischen München begründet. Wenn man der NSDAP schlecht nachreden möchte, dann könnte man sagen, dass diese Partei dieses uralte Symbol für ihre politischen Interessen zweckentfremdet und missbraucht hat. Es liegt allerdings nicht in meinem persönlichen Interesse, der NSDAP schlecht nachzureden. Ich würde sie auch gegenwärtig wieder wählen, wenn sie zu Wahlen zugelassen würde.
Das Hakenkreuz wäre aber alleine nur dann das Kennzeichen der NSDAP, wenn es von ihr selbst geschaffen worden wäre. Durch die vorsätzliche falsche Auslegung des von schäbigen Juristen geschaffenen Verbrecherparagraphen 86a (StGB) werden alle Sonnenanbeter in ihrem Glauben an das Naturgesetz verletzt.

Das Hakenkreuz im Ausland

Lichtbild von den Udayagiri und Khandagiri Caves in Bhubaneswar in Indien.

Insbesondere auch im asiatischen Lebensraum ist das Hakenkreuz allgegenwärtig, in verschiedenen Formen, die aufgrund des bundesrepublikanischen Gesinnungsterrors allesamt hier nicht gezeigt werden dürfen. Vor allem aber aufgrund der falschen Auslegung des Paragraphen 86a durch die hiesige und meines Erachtens auch verbrecherische Justiz.
Was wäre eigentlich gewesen, wenn die NSDAP anstelle des Hakenkreuz dann das Christenkreuz oder den Davidstern verwendet hätte ? Würden diese Kennzeichen dann gegenwärtig auch vom hiesigen Staat und seiner Justiz kriminalisiert und verfolgt ? Dürften wir dann das Christenkreuz oder den Davidstern gegenwärtig nicht mehr verwenden und öffentlich darstellen ?
Diese Frage lässt sich wohl sehr leicht selbst beantworten :
Selbstverständlich wären diese Kennzeichen dann gegenwärtig nicht verboten ! Und weshalb ist das so ? Ganz einfach deshalb, weil das Hakenkreuz im hiesigen Verbrecherstaat nicht dieselbe Lobby vorzuweisen hat, wie es beim Christenkreuz und dem Davidstern der Fall wäre. Die hebräischen Terrorsekten des Christen- und des Judentums würden sich unzweifelhaft auf die Ausübung ihrer Glaubensfreiheit beziehen und sich einem Verbot ihrer Kennzeichen entgegen stellen.
Weshalb sollte aber das gleiche Recht nicht auch für diejenigen gelten, die die Sonne verehren ? Der Sonne verdanken wir unsere Existenz und stünde sie nicht gerade dort, wo sie gerade steht (Stichwort : Habitable Zone), dann wären sämtliche Lebensformen auf diesem Planeten undenkbar. Die Sonne ist ein zentraler Glaubensfaktor aller, die sich dem Naturgesetz verbunden fühlen und die Schöpfertheorien der verschiedenen Glaubensrichtungen negieren.

Erstaunlich ist es in diesem Zusammenhang auch, dass das Hakenkreuz bei ehemaligen Kriegsgegnern zulässig ist und auch deutlich entspannter gesehen wird. In den Vereinigten Staaten von Nordamerika (USA) kann ein jeder problemlos selbst mit der Hakenkreuzfahne der NSDAP auf der Strasse marschieren. Eine strafrechtliche Verfolgung hat man in diesem Fall jedenfalls nicht zu befürchten. Auch „Heil Hitler“ kann dort problemlos formuliert und der Arm zum Deutschen Gruss erhoben werden. (Quelle) Sehr ähnlich verhält es sich auch in der norddeutschen Dänemark, wo man ebenfalls mit der Hakenkreuzfahne aufmarschieren kann. Diese offensichtliche Geisteserkrankung, zwangsläufig alles verbieten zu müssen was auch nur ansatzweise mit dem Nationalsozialismus im Zusammenhang steht, stehen könnte oder zu bringen ist, bezieht sich ausnahmslos nur auf die hiesige bundesrepublikanische Politik und dessen Justiz. Hinzu kommt, dass diese parasitären Viecher nicht auch nur ein nachvollziehbares Argument haben, mit dem sich meine vorangegangenen Darstellungen ausser Kraft setzen liessen. Ihre Handlungen sind stets willkürlich und damit einhergehend auch verbrecherisch !

Filmbeitrag

Der negroide Pastor Ray Hagins erklärt uns im nachfolgenden zweieinhalbminütigen Filmbeitrag die tatsächliche Bedeutung des Hakenkreuz und wendet sich gegen dessen Kriminalisierung. Seine Rede wird in unserer Muttersprache untertitelt.

Der Film läuft 2 Minuten und 33 Sekunden und enthält einen Datenumfang von 24,6 Megabyte.

Zusammenfassung des Filmbeitrages

Das Hakenkreuz setzt sich aus vier Rechtecken zusammen, die in einem 90-Grad-Winkel angeordnet sind. Ray Hagins bezeichnet es fälschlicherweise als „Quadrat“. Dieses wäre allerdings nur dann der Fall, wenn alle Seiten die gleiche Abmessung hätten. Zutreffender ist die Bezeichnung „Rechteck“, auch wenn es eigentlich nicht viel zur Sache tut. Einen 90-Grad-Winkel haben ja sowohl das Rechteck als auch das Quadrat. Berechnet man nun 4 x 90 Grad, dann erhält man einen perfekten Kreis von 360 Grad. Dieser Kreis symbolisiert die geliebte Sonne. Und wenn Du Dir nun einmal die Hakenkreuzfahne der NSDAP vor Augen führst beziehungsweise genauer anschaust, dann erkennst Du, dass sich das schwarze Hakenkreuz innerhalb eines weissen Kreis befindet, der von einem feuerroten Hintergrund umschlossen ist. Der weisse Kreis symbolisiert noch einmal die Sonne und wird von dem umschliessenden Feuerrot verstärkt. Es ist in meinen Augen eine sehr schöne Fahne, die hier tatsächlich von der NSDAP geschaffen wurde. Auch bin ich ebenfalls für eine Wiederzulassung dieser Hakenkreuzfahne. Sie sollte nach meiner Auffassung in jedem Wohnzimmer hängen.
In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass es strafrechtlich unbedenklich und zulässig ist, wenn man sich die Hakenkreuzfahne in das Wohnzimmer beziehungsweise die eigene Wohnung hängt. Es ist lediglich die öffentliche Darstellung der Hakenkreuzfahne verboten und deshalb darf sie von Ausserhalb nicht einsehbar sein. Ansonsten kann sich aber ein jeder die Hakenkreuzfahne problemlos und insbesondere auch rechtssicher in die eigene Wohnung hängen. Juristisch problematisch könnte es alleine nur dann werden, wenn man mehrere Hakenkreuzfahnen in der Wohnung und insbesondere auch in einer Verpackung aufbewahrt. In diesem Falle unterstellen einem diese Parasiten der Justiz sehr häufig, dass man mit den Hakenkreuzfahnen einen Handel betreibt, weil sie einem anders nicht an das Bein pissen können. Und darum geht es diesen Parasiten ja, der Bevölkerung so häufig wie nur möglich an das Bein zu pissen. Alleine schon deshalb, um daraus Kapital abzuschöpfen zu können. Sie sind hochgradig parasitär und ich verachte diesen Berufsstand zutiefst !

Der Vollständigkeit halber verweise ich darauf, dass der oben eingestellte Redebeitrag von Ray Hagins lediglich eine nachbearbeitete Ausgabe eines viel längeren Redebeitrags von ihm ist. Der vollständige Redebeitrag geht über eine Stunde, konkret eine Stunde und knapp fünf Minuten. Den vollständigen Redebeitrag kannst Du unter diesem Verweis finden. Den Auszug des hier eingestellten Redebeitrags findest Du ab der Minute 11.30 (pi x Daumen). Eine Übersetzung des vollständigen Redebeitrages in unserer Muttersprache gibt es leider nicht oder wäre mir jedenfalls nicht bekannt. Leider sind meine Fähigkeiten auch unzureichend, einen englischsprachigen Redebeitrag in unsere Muttersprache zu übersetzen.
Die oben eingestellte und nachbearbeitete Ausgabe habe ich zufällig vor wenigen Jahren einmal im Netzwerk gefunden. Die Nachbearbeitung erfolgte nicht durch mich. Der Urheber der sehr schön gelungenen Nachbearbeitung ist mir auch nicht bekannt. Ich habe das Werk lediglich gestohlen und teile es, weil ich insbesondere auch die Erklärung des Hakenkreuz als sehr gelungen empfinde.

Halte Deine Umwelt sauber !

Als Ungläubiger halte ich jeden Gottesbezug selbstverständlich für vollkommen absurd und distanziere mich von sämtlichen Glaubensrichtungen, insbesondere vom Christen- und Judentum, aber auch von sämtlichen heidnischen Strömungen, die sich an Odin und Thor orientieren. Ich selbst würde mich zwar auch als Heiden bezeichnen, allerdings im Sinne von „Ungläubig“. Tatsächlich gehen mir auch die vermeintlichen nordischen Götter vollkommen am Arsch vorbei, um es einmal so deutlich zu formulieren.
Nationalsozialisten GLAUBEN nicht, sondern orientieren sich an ihrem WISSEN !

In diesem Sinne verbleibe ich. Alles für Deutschland !

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