Schlagwort: Auffassung

Justizverbrechen gegen Ursula Haverbeck

Vlotho (Nordrhein-Westfalen)

Justizverbrechen gegen Ursula Haverbeck

Ursula Haverbeck (95)

Bereits seit vielen Jahren schon werden durch die bundesrepublikanische Justiz schwere Verbrechen gegen die im ostwestfälischen Vlotho wohnhafte Ursula Haverbeck begangen, welche sich insbesondere durch Freiheitsberaubung (Paragraph 239 des Strafgesetzbuch) und damit einhergehender physischer und psychischer Folter (Paragraph 312a des StGB) auszeichnen, also von der Justiz höchstselbst anerkannten schweren Gewaltverbrechen. Aber auch dadurch, dass die inzwischen 95-jährige Frau Haverbeck (*08.11.1928) aufgrund von einfachen Meinungsäusserungen immer und immer wieder vor Gerichte gezerrt wird.

Wer ist Ursula Haverbeck ?

Frau Haverbeck vertritt seit jeher patriotische Auffassungen und war in verschiedenen Organisationen aktiv. Sie hatte Verbindungen zur Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) und im Jahr 1963 gründete sie gemeinsam mit Georg Werner Haverbeck den eingetragenen Verein „Collegium Humanum – Akademie für Umwelt und Lebensschutz“. Mit dem im Jahr 1999 verstorbenen Georg Werner Haverbeck war sie auch seit dem Jahr 1970 verheiratet. Gebürtig heisst sie Ursula Wetzel und entstammt aus dem Ortsteil Winterscheid der Gemeinde Gilserberg im hessischen Schwalm-Eder-Kreis.
Sie wurde allerdings insbesondere dadurch überregional bekannt, weil sie von den verschiedenen Medienanstalten und Presseorganen fortlaufend als vermeintliche „Holocaustleugnerin“ verunglimpft wird, da sie an den vermeintlichen Massenmord in der damaligen Zeit selbst nicht glauben mag und diesbezüglich kritisiert und hinterfragt. Diese Verunglimpfungen durch Medienorgane sind darauf zurück zu führen, dass Frau Haverbeck bereits mehrfach und willkürlich von verschiedenen bundesrepublikanischen Gerichten aufgrund von „Leugnung des Holocaust“ verurteilt wurde.

Mai 2018 bis November 2020

Seit dem 07.05.2018 verbüsste Ursula Haverbeck auch eine zweieinhalbjährige Haftstrafe im bundesrepublikanischen KZ Bielefeld-Brackwede (Umlostrasse 100, 33649 Bielefeld). Wie eine Kriminelle und einem wilden Tier gleich wurde sie aufgrund ihrer Meinungsäusserungen hinter Käfigtüren gesperrt, im Alter von damals 89 Jahren !
Am vorgenannten 07.05.2018 wurde sie diesbezüglich damals an ihrem Wohnhaus (Bretthorststrasse 199, 32602 Vlotho) durch Polizeibeamte festgenommen, weil sie eine zuvor willkürlich ausgesprochene und ungerechtfertigte Haftstrafe nicht gleich angetreten hat, sondern zunächst einen ärztlichen Befund über ihre Haftfähigkeit abwarten wollte. Sie hat keine Bank überfallen, jemanden betrogen oder in sonst irgendeiner Form geschädigt, sondern lediglich ihre Meinung verkündet. Es gibt nicht auch nur eine Person, die sich als „durch Frau Haverbeck geschädigt“ bezeichnen könnte. Und nach meinem Kenntnisstand führt sie nicht einmal ein Messer in ihrer Handtasche mit sich, wenn sie zum Einkaufen in die Stadt geht. Selbst eine Unterbringung im so bezeichneten „Offenen Vollzug“ des KZ Bielefeld-Senne (Senner Strasse 250, 33659 Bielefeld) wurde Ursula Haverbeck verwehrt. (Quellenverweis) Sie hat den gesamten zweieinhalbjährigen Vollzug im geschlossenen KZ Bielefeld-Brackwede verbracht, unter dem Einfluss von schwerer physischer und psychischer Folter. Nichts anderes ist es nämlich, wenn man dreiundzwanzig Stunden am Tag hinter Käfigtüren und vollkommen sinnbefreit auf seinem Haftraum vor sich hin vegetiert. Es ist physische und psychische Folter, also von der Justiz höchstselbst anerkannte schwere Gewaltverbrechen, die hier vorsätzlich von der Justiz begangen werden, alleine nur aufgrund von Meinungsäusserungen !
Es bedarf auch eigentlich keiner besonderen Erwähnung, dass Frau Haverbeck eine vorzeitige Haftentlassung nach 2/3 der Haftzeit – zum Beispiel aufgrund positiver Führung oder aufgrund ihres Jahrgangs – ebenfalls verwehrt wurde ! Das Verwaltungspersonal und auch die internen Dienste in unseren Haftanstalten – insbesondere den Sozialdienst, würde ich selbst alleine nur noch als „Ungeziefer“ bezeichnen und treffe damit den Nagel auf den Kopf. Und ja, ich weiss aufgrund eigener Erfahrungen, wovon ich rede ! Für einen Gewaltstraftäter oder Drogenhändler ist es übrigens der Regelfall, dass diese Leute nach verbüsster 2/3-Strafe dann aus der Haft entlassen werden. Sie nehmen an einer der angebotenen Schein-Therapien teil und sind dann nach verhältnismässig kurzer Zeit wieder in Freiheit. Nicht so Frau Haverbeck : Sie verbüsste ihre aufgrund von Meinungsäusserungen angeordnete Freiheitsstrafe bis zum letzten Tag, nicht wissend, ob sie aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters überhaupt am nächsten Tag noch einmal aufwacht ! Mit 90 Jahren muss man dann halt zu jeder Zeit davon ausgehen, dass es ganz schnell zu Ende sein kann.

Gegenwart

Derzeit steht Frau Haverbeck nun erneut vor Gericht, konkret vor dem Landgericht Hamburg (Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg). In dieser Sache wurde sie bereits im Jahre 2015 erstinstanzlich und aufgrund vermeintlicher „Volksverhetzung“ (Paragraph 130 des StGB) vom Amtsgericht Hamburg (Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg) verurteilt und hat gegen diesen willkürlichen Urteilsspruch das Rechtsmittel der Berufung eingelegt. In diesem Strafverfahren wird es ihr vorgeworfen, dass sie sich am Rande einer Gerichtsverhandlung im Jahre 2015 dahingehend geäussert habe, dass „Auschwitz kein Vernichtungs- sondern ein Arbeitslager gewesen“ sei. Es ging bei dieser Gerichtsverhandlung um Oskar Gröning – einem ehemaligen Angehörigen der Schutzstaffel (SS), der in diesem Fall angeklagt gewesen ist. Ausserdem soll sie gegenüber dem TV-Schmuddelmagazin „Panorama“ (NDR) erklärt haben, dass es „in Auschwitz keine Massenvernichtungen gegeben habe“. Für diese Ausführungen wäre sie in den Vereinigten Staaten von Nordamerika (USA) nicht belangt worden und hätte sich problemlos in dieser Form äussern können. Das unterscheidet die Vereinigten Staaten vom hiesigen bundesrepublikanischen Verbrecherstaat enorm. In der BRD wird das freie Wort fortlaufend durch die Justiz vergewaltigt, unter Anwendung der von Juristenratten erschaffenen Verbrecherparagraphen 86a (StGB) und 130 (StGB).

Meine Bewertung des Sachverhalts

Ursula Haverbeck

Nun verhält es sich allerdings so, dass die am 08.11.1928 geborene Ursula Haverbeck zum offiziellen Kriegsende am 08.05.1945 gerade einmal 16 Jahre alt gewesen ist. Das bedeutet auch, dass Ursula Haverbeck von den vermeintlichen Verbrechen die während des Zweiten Weltkrieges stattgefunden haben sollen, nichts mitbekommen haben dürfte und schon gar nicht nachweislich. Dem zur Folge kann sie die nach dem Kriege behaupten Darstellungen über vermeintliche Kriegsverbrechen und den so bezeichneten „Holocaust“ an sich, entweder glauben, oder aber eben nicht. Es ist allerdings vollkommen ausgeschlossen und denkgesetzwidrig, dass Ursula Haverbeck den Holocaust „verleugnet“ haben könnte. Man kann nämlich nichts verleugnen, was einem an sich bereits vollkommen unbekannt ist !

Ein Beispiel : Wenn ich mit meinen eigenen Augen gesehen habe, dass mein Bruder irgendjemanden ermordet hat, dann könnte ich dieses Verbrechen meines Bruders im Nachhinein verleugnen und behaupten, davon nichts mitbekommen zu haben. Aber wenn mir jemand Anderes davon erzählt, das er gesehen habe, dass mein Bruder irgendjemanden ermordet hat, dann kann ich diese Darstellung entweder glauben, oder aber eben nicht. Wenn ich dessen Darstellung dann zurückweise, dann verleugne ich nicht die vermeintliche Tat meines Bruders, da mir diese ja unbekannt ist. Ich habe sie ja nicht direkt zur Kenntnis genommen und wäre darauf angewiesen, dass diese Person die Wahrheit spricht. Aber weshalb sollte ich dieser Person dann auch glauben müssen ?

Und auch Frau Haverbeck muss den offiziellen Darstellungen über Kriegsverbrechen und den „Holocaust“ nicht glauben, laut denen in Auschwitz und auch Anderenorts angeblich sechs Millionen Menschen vorsätzlich ermordet wurden. Sie hat diese vermeintlichen Verbrechen ja nicht aktiv mitbekommen und mit den eigenen Augen gesehen. Deshalb ist sie also darauf angewiesen zu glauben, was andere Leute ihr diesbezüglich vermitteln. Natürlich darf sie diese Darstellungen auch anzweifeln und muss nicht glauben, was man ihr diesbezüglich erzählt. Und es ist ebenfalls ihr gutes Recht, ihren Zweifel und ihren diesbezüglichen Standpunkt zu bekunden. Dafür kann sie von der Justiz nicht belangt werden !

Und auch die von ihr gewählte Wortwahl tut hier nichts zur Sache. Es ist juristische Korinthenkackerei, wenn man das gesprochene Wort einer (damals) 85-jährigen Frau 1:1 auf die Goldwaage legt. Wenn sie sich zum Beispiel dahingehend geäussert hätte, dass sie die Massenvernichtungen bezweifelt und als fragwürdig ansieht, dann wäre dieses juristisch nicht zu beanstanden gewesen. Allerdings erklärte sie im Eifer des verbalen Gefechts, dass es „in Auschwitz keine Massenvernichtungen gegeben habe“, was juristisch betrachtet einer Feststellung gleich kommt. Sie hat also im Eifer des verbalen Gefechts die Wortwahl nicht beachtet und aus einer Form der Empörung heraus ihren persönlichen Standpunkt zu einer vermeintlichen Tatsache gemacht. Das lässt sich juristisch beanstanden, wenn es sich bei den zuständigen Juristen um Parasiten und Schädlinge handelt, welche die Umstände dieser gesprochenen Worte einer (damals) 85-jährigen Frau gänzlich ignorieren.

Es bleibt jedoch so, wie es ist : Frau Haverbeck kann alleine schon aufgrund ihres Jahrgangs überhaupt nicht wissen, ob der Holocaust tatsächlich stattgefunden hat. Im Verlaufe ihres glücklicherweise langjährigen Lebens wurde sie in Sachen „Holocaust“ und „Kriegsverbrechen“ immer und immer wieder mit den verschiedensten Standpunkten konfrontiert, die ihr von verschiedenen Stellen und Seiten zugeführt wurden. Manche Historiker behaupten dieses, andere jenes. Alleine schon deshalb sind ihre Worte nur dahingehend auszulegen und zu verstehen, dass sie selbst der Auffassung ist, der Holocaust und die vermeintlichen Massenvernichtungen können so nicht stattgefunden haben. Es würde sich hier möglicherweise lediglich um eine Propagandalüge der Alliierten handeln, mit der sie dem Deutschen Reich die Schuld am Krieg anheften wollten. Und es ist ja auch keinesfalls so, dass dieser Gedankengang vollkommen abwegig wäre. Kriegspropaganda ist wahrlich keine neue Erfindung der Ukraine und ich könnte diesen Gedankengang nachvollziehen !

Durch keine Handlung der Frau Haverbeck wurde auch nur eine Person nachweislich geschädigt. Sie hat niemandem einen physischen, psychischen oder wirtschaftlichen Schaden zugefügt ! Mit welchem Recht sollte man Frau Haverbeck über Jahre hinweg in einem bundesrepublikanischen Käfig physisch und psychisch foltern, weil sie lediglich ihren persönlichen Standpunkt geäussert hat ? Es sind alleine nur diese Parasiten in Juristenroben die hier sehr schwerwiegende Verbrechen begehen und ich verachte diese Leute aus guten Gründen zutiefst. Meines Erachtens wäre jede Form des Respekts gegenüber diesen Leuten deplatziert ! Es ist eine wahrlich widerliche Juristenbande, die in den vergangenen Jahrzehnten aus ihren Rattenlöchern hervorgekrochen kam und wir sollten ihnen schleunigst aufzeigen, wer hier der Herr im Hause ist. Es verbietet sich jedem gesunden und anständigen Menschen von selbst, eine neunzigjährige Frau alleine aufgrund von Meinungsäusserungen inhaftieren zu lassen und diese über Jahre hinweg in einem BRD-KZ physisch und psychisch zu foltern. Und mit diesen parasitären Handlungen schädigen sie nicht alleine nur Frau Haverbeck, sondern darüber hinaus auch die steuerzahlende Bevölkerung, weil ein Haftplatz ungefähr 130,- Euro pro Tag kostet. Das wären 3.900,- Euro pro Monat und 46.800,- Euro pro Jahr. Dem entsprechend sind die Handlungen der beteiligten Juristen alleine nur als parasitär und gemeinschädlich zu bezeichnen !

Nach meinem gegenwärtigen Informationsstand soll Frau Haverbeck die nun bevorstehende Freiheitsstrafe im Justizvollzugskrankenhaus (JVK, Hirschberg 9, 58730 Fröndenberg) verbüssen. Nun könnte man auf den ersten Eindruck hin meinen, dass es sich hier um eine „humane Geste“ des hiesigen Justizverbrecherapparates handelt. Dem ist allerdings weit gefehlt ! Auch das JVK Fröndenberg ist nichts anderes als ein bundesrepublikanisches KZ, in dem Frau Haverbeck über den ganzen Tag hinweg und einem wilden Tier gleich weggesperrt wird. Ich bin auch selbst schon dort gewesen und kann es deshalb beurteilen. Sie kann dort zwar über ein paar Tagesstunden hinweg auch auf der ihr zugewiesenen Abteilung verweilen, aber sie sieht dennoch nichts anderes als verschlossene Türen und Gitter. Die Bezeichnung „KZ“ ist auch für diese Einrichtung vollinhaltlich angemessen ! Es ist ein modernes Konzentrationslager, in dem Frau Haverbeck und andere dort Untergebrachte auf einen Punkt hin konzentriert werden. Und die Unterbringungskosten dort sind auch noch einmal deutlich höher, als ich es bereits im vorangegangenen Abschnitt ausgeführt habe. Gehe hier einmal locker von einer Verdoppelung der Unterbringungskosten aus, wenn nicht sogar von einer Verdreifachung.

Letztendlich stellt sich dann aber auch noch die Frage, welchen Sinn diese Zwangsunterbringung machen könnte ? Wer hat einen Nutzen davon, wenn diese Frau einem wilden Tier gleich in einen Käfig gesperrt wird ? Und was genau soll Frau Haverbeck dadurch lernen ?

Ich selbst bezweifele die vermeintlichen damaligen Ereignisse übrigens grundsätzlich nicht. Fragwürdig sind in meinen Augen jedoch die vermeintlichen Opferzahlen. Ausserdem würde ich auch die Schuldfrage vollkommen anders bewerten und nach meinem Kenntnisstand hat die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) alles dafür getan, um diese Ereignisse und diese Entwicklung zu verhindern. Ich könnte meinen diesbezüglichen Standpunkt hier auch noch deutlich konkretisieren und untermauern, aber das werde ich voraussichtlich demnächst noch an anderer Stelle machen.

Quellenverweise

  • folgt !
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Urteil in Sachen von Björn Höcke

Halle an der Saale (Sachsen-Anhalt)

Urteil in Sachen von Björn Höcke („Alles für Deutschland“)

Björn Höcke

Der Landtagsabgeordnete und Wahlbewerber Björn Höcke aus Thüringen (Alternative für Deutschland) wurde am heutigen 14.05.2024 vom Landgericht Halle an der Saale aufgrund der vollkommen unspektakulären Aussage „Alles für Deutschland“ zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro (100 Tagessätze zu jeweils 130,- Euro) verurteilt und soll darüber hinaus auch noch die Kosten des Verfahrens tragen.

Es wird Björn Höcke in diesem aufgrund der bevorstehenden Landtagswahlen in Thüringen (01.09.2024) inszenierten Strafverfahren vorgehalten, dass er mit dieser Aussage eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) übernommen habe. Im Rahmen einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg (Sachsen-Anhalt) am 29.05.2021 habe er sich dahingehend geäussert und damit gegen Paragraph 86a des Strafgesetzbuch (StGB) verstossen, der Verwendung von Kennzeichen von vom bundesrepublikanischen Staat kriminalisierter Organisationen.

Der zuständige Staatsanwalt Benedikt Bernzen beantragte vor der Urteilsverkündung sogar eine sechsmonatige Bewährungsstrafe für den vollkommen unbescholtenen Landtagsabgeordneten Björn Höcke. Mit anderen Worten : Er forderte eine sechsmonatige Haftstrafe – ausgesetzt auf Bewährung, aufgrund eines einfachen und vollkommen unbedenklichen Satzes !
Was fordert diese unredliche Person denn dann bei einer schweren Gewaltstraftat ? Meines Erachtens bleibt hier nur noch die Todesstrafe, wenn er schon für einen einfachen Satz eine halbjährige Haftstrafe beantragt !?

Ich verachte diesen Berufsstand zutiefst und es ist meines Erachtens eine widerliche Juristenbande, die in den vergangenen Jahrzehnten aus ihren Rattenlöchern hervorgekrochen kam. Auch werde ich stets alles dafür tun, damit sie bald schon wieder in ihren Löchern verschwinden !

Der „Stein des Anstosses“, der Grund, auf den sich diese Berufsverbrecher beziehen.

Auf den Dolchen der Sturmabteilung war damals die Aussage „Alles für Deutschland“ eingraviert.
Alleine nur aus diesem Grund sollen wir heute nicht mehr „Alles für Deutschland“ aussprechen dürfen.

Meine Bewertung des Sachverhalts

Nach meiner Auffassung handelt es sich hier keinesfalls um eine Aussage oder Losung der Sturmabteilung, welche diese Organisation selbst erschaffen oder aber ein Alleinstellungsmerkmal darauf hätte. Diese Aussage/Losung wurde auch bereits schon während des Deutschen Kaiserreichs (1871 – 1918) verwendet, als Patriotismus und Vaterlandsliebe noch zählten und mit der man die Liebe zum eigenen Vaterland untermauerte. Selbst wenn unter anderem die Sturmabteilung diese Aussage/Losung dann später für sich übernommen oder partiell verwendet haben sollte, würde sie deshalb keinesfalls zu einer Losung der Sturmabteilung. Wenn überhaupt, dann müsste die Sturmabteilung die Urheberschaft auf diese Aussage besitzen, was natürlich nicht weniger absurd als dieser willkürliche Juristenspruch des Landrichters Jan Stengel ist. Einen Beleg für diese Annahme konnten die Björn Höcke verfolgenden Juristen Jan Stengel (Landrichter) und Bendedikt Bernzen (Staatsanwalt) im Rahmen der Hauptverhandlung ebenfalls nicht erbringen, was die Willkür dieses Juristenspruchs deutlich untermauert. Kein Historiker würde bestätigen, dass die Urheberschaft dieser Aussage bei der Sturmabteilung liegt, aber der klugscheissende Landrichter Jan Stengel weiss es natürlich besser. Die NSDAP wurde im Jahre 1920 gegründet und die Sturmabteilung folgte.

Übrigens wurde diese Aussage auch von dem der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) nahestehenden „Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold“ verwendet, wie sich anhängender Bilddatei entnehmen lässt.

Motivationslage Wahlbetrug

Meines Erachtens ging es in diesem Verfahren insbesondere darum, die anstehenden Landtagswahlen in Thüringen zu manipulieren. Die Landtagswahlen in Thüringen sind auf den 01.09.2024 terminiert und der Wahlbewerber Björn Höcke dürfte voraussichtlich einen deutlichen Wahlerfolg einfahren, so wie es die Umfrageergebnisse prognostizieren.

„Unsere“ Juristen sind allesamt auch nur Parteibuch-Soldaten der etablierten Parteien und missbrauchen ihre beruflichen Ämter in schöner Regelmässigkeit zur Wahlbeeinflussung und zur Wahlmanipulation. Wer einmal genau hinschaut, der erkennt, dass dieses in schöner Regelmässigkeit und insbesondere vor anstehenden Wahlen der Fall ist, wenn die Umfragewerte in eine unerwünschte Richtung tendieren, so wie es sich auch bei dem hier vorliegenden Sachverhalt darstellt. Durch den zu erwartenden und deutlichen Wahlsieg der AfD besteht dann auch eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Landtagsabgeordnete Björn Höcke zum Ministerpräsidenten des Landes Thüringen befördert wird. Deshalb findet bereits seit unzähligen Monaten eine inszenierte Hetzjagd der hiesigen Justiz- und Medienmafia in brüderlicher Einvernahme statt, um die Wahlergebnisse am 01.09.2024 in die gewünschte Richtung zu korrigieren.

Es ist allerdings unbedingt davon auszugehen, dass dieses Spassurteil von Landrichter Stengel bereits in der nächsten Instanz wieder gekippt und aufgehoben wird. Einer der insgesamt drei Rechtsanwälte von Björn Höcke, konkret Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau, kündigte bereits zurecht an, dass man dieses Urteil der nächsten Instanz zur Prüfung vorlegt. Nach meinem Informationsstand wäre es der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Baden-Württemberg), der dieses Urteil von Jan Stengel bestätigen oder verwerfen müsste. Ausserdem würde man sich gegebenenfalls auch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden, was meines Erachtens auch angemessen ist. Man muss dem stattfindenden Gesinnungsterror von Politik und Justiz auf allen Ebenen geschlossen entgegen treten. Diese Parasiten wollen unsere Sprache, unsere Kultur und unser Volk vernichten. Dem muss geschlossen entgegen getreten werden, von uns allen. Wir müssen ihnen die Stirne bieten, insbesondere auch mit zivilem Ungehorsam ! Es liegt auch an uns selbst, inwiefern wir uns von diesen Parasiten vorschreiben lassen, was wir zu denken und zu sagen haben. Ich lasse mir grundsätzlich von keiner Juristensau die Verwendung von „Alles für Deutschland“ untersagen !

Kein belastendes Urteil hält diesem Sachverhalt stand und letztendlich wird Björn Höcke freigesprochen werden, denke ich. Und das wissen diese verfahrensbeteiligten Juristen auch selbst, sowohl der Landrichter Stengel als auch Benedikt Bernzen, der zuständige Staatsanwalt, der sogar eine sechsmonatige Bewährungsstrafe gefordert hatte, also eine halbjährige Haftstrafe aufgrund einer gänzlich unspektakulären Aussage, gegen einen vollkommen unvorbelasteten Landtagsabgeordneten. Es ist wahrlich eine widerliche Juristenbande, die sich in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten hervorgetan hat. Für diese Leute empfinde ich ausnahmslos nur Verachtung. Nach meiner persönlichen Einschätzung sind deren Handlungen alleine nur als parasitär und gemeinschädlich einzustufen und sie pissen einem nicht unerheblichen Anteil der Bevölkerung in schöner Regelmässigkeit und vollkommen unbegründet an das Bein. Wir sollten ihnen schleunigst aufzeigen, wer hier der Herr im Hause ist !

Am 01.09.2024 finden die Landtagswahlen in Thüringen statt und dann haben die Bürger von Thüringen die Möglichkeit, diesen verbeamteten Wahlbetrügern die Rote Karte aufzuzeigen. Mit einer Stimmabgabe zugunsten der AfD können SIE den Landtagsabgeordneten Björn Höcke zum Ministerpräsidenten von Thüringen befördern. Eine Direktwahl des Ministerpräsidenten traut man der hiesigen Bevölkerung ja nicht zu und man muss zwangsläufig zunächst auch die Partei des bevorzugten Bewerbers unterstützen und bestenfalls zum Wahlsieg verhelfen. Das wäre meines Erachtens eine angemessene Reaktion der Wählerschaft, wenn sich diese nicht weiterhin für dumm verkaufen lassen wollen und das Offensichtliche sehen, nämlich konkret den Wahlbetrug, der hier vorsätzlich von der Justiz- und Medienmafia vollzogen wird ! Ich bin selbst zwar keinesfalls ein AfD-Wähler und sympathisiere eher mit der nationaldemokratisch-orientierten Partei DIE HEIMAT (ehemals NPD), die auch stets meine Wählerstimme erhält. Aber hätte ich zur Landtagswahl am 01.09.2024 eine Wahlberechtigung in Thüringen, dann wäre Björn Höcke meine Stimme sicher. Als Einwohner von Nordrhein-Westfalen bin ich in Thüringen jedoch leider nicht wahlberechtigt !

In diesem Sinne verbleibe ich mit : Alles für Deutschland !

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