Schlagwort: Beantragung

Öffentlichkeitsfahndung nach Diebstahl und Betrug

Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen)

Öffentlichkeitsfahndung nach Diebstahl und Betrug

Bereits am 23.11.2023 sollen die beiden auf den Lichtbildern abgebildeten Viecher einer 73-jährigen Frau aus Gelsenkirchen die EC-Karte gestohlen und diese dann widerrechtlich an Geldautomaten im Stadtteil Bismarck eingesetzt haben. Da sämtliche bisherigen Ermittlungsbestrebungen der Polizei Gelsenkirchen versandeten, deshalb wurde beim zuständigen Amtsgericht Essen nun eine Öffentlichkeitsfahndung mit vorhandenem Bildmaterial beantragt und auch genehmigt. Nun wendet sich die Polizei Gelsenkirchen mit den anhängenden Bilddateien an die Bevölkerung und bittet um sachdienliche Hinweise auf die Identität der beiden Personen, als auch auf deren Aufenthaltsort. Die Polizei Gelsenkirchen ermittelt  aufgrund von Diebstahl (Paragraph 242 des Strafgesetzbuch) und Betrug (Paragraph 263 des StGB) gegen die hier gesuchten Personen.

Bildmaterial

Wer kann Angaben zur Identität und/oder Aufenthaltsort
der hier abgebildeten Viecher machen ?

Sachdienliche Hinweise

Rufnummer :
+49 209 365 8112 (Kriminalkommissariat 21, Polizei Gelsenkirchen)
+49 209 365 8240 (Kriminalwache, Polizei Gelsenkirchen)

Quellenverweise

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Justizverbrechen : Björn Höcke, die Zweite

Halle an der Saale / Sachsen-Anhalt

Justizverbrechen : Björn Höcke, die Zweite („Alles für Deutschland“)

Björn Höcke

In den vergangenen Tagen stand der Landtagsabgeordnete Björn Höcke (Alternative für Deutschland) erneut vor dem Landgericht in Halle an der Saale. Einmal mehr aufgrund der von ihm zuvor schon einmal verwendeten Aussage „Alles für Deutschland“, wobei es sich angeblich um eine Parole der Sturmabteilung (SA) handeln soll. Damit habe er ein weiteres mal gegen Paragraph 86a (StGB) verstossen, dem verwenden von Kennzeichen von vom bundesrepublikanischen Staat kriminalisierter Organisationen.
Bereits am 14.05.2024 wurde Björn Höcke von dem gleichen Gericht und dem selben Richter – konkret Jan Stengel, schon einmal aufgrund dieser Aussage verurteilt. Während es am 14.05.2024 um eine Veranstaltung in Merseburg (Sachsen-Anhalt) vom 29.05.2021 ging, bei der sich Björn Höcke diesbezüglich geäussert hat, ging es in diesem neuerlichen Fall um eine Veranstaltung in Gera (Thüringen), bei der er diese Aussage „Alles für Deutschland“ wiederholt haben soll.
Am heutigen 01.07.2024 wurde in dieser Angelegenheit durch den zuständigen Landrichter Jan Stengel das Urteil gesprochen : Björn Höcke erhielt eine weitere Geldstrafe, diesmal in Höhe von16.900,- Euro (130 Tagessätze zu jeweils 130,- Euro). Zudem soll er einmal mehr die Verfahrenskosten tragen. Im vorangegangenen Urteil vom 14.05.2024 erhielt er eine Geldstrafe von 13.000,- Euro (100 Tagessätze zu jeweils 130,- Euro).

Meine Bewertung des Sachverhalts

Man sollte es eigentlich kaum für möglich halten, aber dieses Urteil war noch einmal ein ganzes Stück absurder als das vorangegangene Urteil vom 14.05.2024. Einmal unabhängig davon, dass es sich bei dieser vollkommen unspektakulären Aussage keinesfalls um eine Parole der SA handelt, auf welche diese Organisation ein Alleinstellungsmerkmal hätte oder die Urheberrechte besitzen würde, verhält es sich tatsächlich nämlich so, dass Björn Höcke diese Aussage nachweislich auch nicht getätigt hat. Im Rahmen dieser Veranstaltung in Gera aus dem Dezember 2023 führte Björn Höcke lediglich „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für…“ aus. Daraufhin wurde der vermeintlich ausgelassene Begriff „Deutschland“ von den anwesenden Gästen ausgerufen ! Mit anderen Worten : Björn Höcke hat diese vermeintliche Parole der Sturmabteilung nachweislich überhaupt nicht ausgeführt. Er wurde also nun für eine Aussage verurteilt, die er nicht getätigt hat !?

Wenn ich selbst zum Beispiel „Heil“ ausrufe, woraufhin ebenfalls anwesende Personen mit einem „Hitler“-Ausruf reagieren, dann habe ich dennoch nicht „Heil Hitler“ ausgerufen !? Und keiner dieser Ausrufe ist für sich betrachtet strafrechtlich zu beanstanden, weder ein „Heil“- noch ein „Hitler“-Ausruf besitzen eine strafrechtliche Relevanz, wie es so schön heisst. Wer soll denn konkret „Heil Hitler“ ausgerufen haben ? Strafbar macht sich nur der, der diese beiden Begriffe in Kombination ausruft !

Den inszenierten Wahlbetrug untermauerte der zuständige Staatsanwalt Benedikt Bernzen übrigens alleine schon nur mit seiner beantragten Forderung, dass der Wahlbewerber Björn Höcke zwei Jahre lang keine öffentlichen Ämter ausführen können soll. In diesem Fall könnte Björn Höcke bei einem Wahlerfolg am 01.09.2024 (Landtagswahl Thüringen) nicht Ministerpräsident des Landes Thüringen werden, jedenfalls dann, wenn der Richter Jan Stengel diesem verbrecherischen Antrag gefolgt wäre und das Urteil später auch vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt würde. Darum geht es diesen verbeamteten Wahlbetrügern ja auch tatsächlich, wenn sie aufgrund einer solchen unspektakulären Aussage ein Strafverfahren inszenieren. Die bevorstehende Landtagswahl soll durch das inszenierte Strafverfahren und die nebenher laufende und eingeplante Medienberichterstattung in die gewünschte Richtung manipuliert werden.

Landtagswahlen am 01.09.2024 in Thüringen

Ich kann die wahlberechtigten Mitbürger aus Thüringen lediglich dazu ermuntern, sich keinesfalls von diesen verbeamteten Wahlbetrügern beeindrucken zu lassen und am 01.09.2024 sowohl die Alternative für Deutschland (AfD) mit ihrer Stimme zu unterstützen, als damit auch den Wahlbewerber Björn Höcke, der sich möglicherweise sogar Hoffnung auf eine Beförderung zum Ministerpräsidenten des Landes machen kann, wenn die AfD ausreichend Abgeordnete in den Landtag bekommt. Obwohl ich selbst eigentlich kein AfD-Wähler bin und als Nationaldemokrat persönlich eher zu der Partei Die Heimat tendiere, würde ich am 01.09.2024 dann tatsächlich auch die Alternative für Deutschland (AfD) unterstützen, wenn ich in Thüringen wahlberechtigt wäre. Als Einwohner von Nordrhein-Westfalen ist es mir jedoch nicht möglich und ich kann also lediglich eine Wahlempfehlung an die Thüringer aussprechen : Zeigen sie den verbeamteten Wahlbetrügern, dem fragwürdigen Justizverbrecherapparat und den volksfeindlichen Parteien an diesem Tag die Rote Karte, durch eine Stimme für die Alternative für Deutschland !

In diesem Sinne verbleibe ich mit : Alles für Deutschland !

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