Schlagwort: BGH

Justizverbrechen : Björn Höcke, die Zweite

Halle an der Saale / Sachsen-Anhalt

Justizverbrechen : Björn Höcke, die Zweite („Alles für Deutschland“)

Björn Höcke

In den vergangenen Tagen stand der Landtagsabgeordnete Björn Höcke (Alternative für Deutschland) erneut vor dem Landgericht in Halle an der Saale. Einmal mehr aufgrund der von ihm zuvor schon einmal verwendeten Aussage „Alles für Deutschland“, wobei es sich angeblich um eine Parole der Sturmabteilung (SA) handeln soll. Damit habe er ein weiteres mal gegen Paragraph 86a (StGB) verstossen, dem verwenden von Kennzeichen von vom bundesrepublikanischen Staat kriminalisierter Organisationen.
Bereits am 14.05.2024 wurde Björn Höcke von dem gleichen Gericht und dem selben Richter – konkret Jan Stengel, schon einmal aufgrund dieser Aussage verurteilt. Während es am 14.05.2024 um eine Veranstaltung in Merseburg (Sachsen-Anhalt) vom 29.05.2021 ging, bei der sich Björn Höcke diesbezüglich geäussert hat, ging es in diesem neuerlichen Fall um eine Veranstaltung in Gera (Thüringen), bei der er diese Aussage „Alles für Deutschland“ wiederholt haben soll.
Am heutigen 01.07.2024 wurde in dieser Angelegenheit durch den zuständigen Landrichter Jan Stengel das Urteil gesprochen : Björn Höcke erhielt eine weitere Geldstrafe, diesmal in Höhe von16.900,- Euro (130 Tagessätze zu jeweils 130,- Euro). Zudem soll er einmal mehr die Verfahrenskosten tragen. Im vorangegangenen Urteil vom 14.05.2024 erhielt er eine Geldstrafe von 13.000,- Euro (100 Tagessätze zu jeweils 130,- Euro).

Meine Bewertung des Sachverhalts

Man sollte es eigentlich kaum für möglich halten, aber dieses Urteil war noch einmal ein ganzes Stück absurder als das vorangegangene Urteil vom 14.05.2024. Einmal unabhängig davon, dass es sich bei dieser vollkommen unspektakulären Aussage keinesfalls um eine Parole der SA handelt, auf welche diese Organisation ein Alleinstellungsmerkmal hätte oder die Urheberrechte besitzen würde, verhält es sich tatsächlich nämlich so, dass Björn Höcke diese Aussage nachweislich auch nicht getätigt hat. Im Rahmen dieser Veranstaltung in Gera aus dem Dezember 2023 führte Björn Höcke lediglich „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für…“ aus. Daraufhin wurde der vermeintlich ausgelassene Begriff „Deutschland“ von den anwesenden Gästen ausgerufen ! Mit anderen Worten : Björn Höcke hat diese vermeintliche Parole der Sturmabteilung nachweislich überhaupt nicht ausgeführt. Er wurde also nun für eine Aussage verurteilt, die er nicht getätigt hat !?

Wenn ich selbst zum Beispiel „Heil“ ausrufe, woraufhin ebenfalls anwesende Personen mit einem „Hitler“-Ausruf reagieren, dann habe ich dennoch nicht „Heil Hitler“ ausgerufen !? Und keiner dieser Ausrufe ist für sich betrachtet strafrechtlich zu beanstanden, weder ein „Heil“- noch ein „Hitler“-Ausruf besitzen eine strafrechtliche Relevanz, wie es so schön heisst. Wer soll denn konkret „Heil Hitler“ ausgerufen haben ? Strafbar macht sich nur der, der diese beiden Begriffe in Kombination ausruft !

Den inszenierten Wahlbetrug untermauerte der zuständige Staatsanwalt Benedikt Bernzen übrigens alleine schon nur mit seiner beantragten Forderung, dass der Wahlbewerber Björn Höcke zwei Jahre lang keine öffentlichen Ämter ausführen können soll. In diesem Fall könnte Björn Höcke bei einem Wahlerfolg am 01.09.2024 (Landtagswahl Thüringen) nicht Ministerpräsident des Landes Thüringen werden, jedenfalls dann, wenn der Richter Jan Stengel diesem verbrecherischen Antrag gefolgt wäre und das Urteil später auch vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt würde. Darum geht es diesen verbeamteten Wahlbetrügern ja auch tatsächlich, wenn sie aufgrund einer solchen unspektakulären Aussage ein Strafverfahren inszenieren. Die bevorstehende Landtagswahl soll durch das inszenierte Strafverfahren und die nebenher laufende und eingeplante Medienberichterstattung in die gewünschte Richtung manipuliert werden.

Landtagswahlen am 01.09.2024 in Thüringen

Ich kann die wahlberechtigten Mitbürger aus Thüringen lediglich dazu ermuntern, sich keinesfalls von diesen verbeamteten Wahlbetrügern beeindrucken zu lassen und am 01.09.2024 sowohl die Alternative für Deutschland (AfD) mit ihrer Stimme zu unterstützen, als damit auch den Wahlbewerber Björn Höcke, der sich möglicherweise sogar Hoffnung auf eine Beförderung zum Ministerpräsidenten des Landes machen kann, wenn die AfD ausreichend Abgeordnete in den Landtag bekommt. Obwohl ich selbst eigentlich kein AfD-Wähler bin und als Nationaldemokrat persönlich eher zu der Partei Die Heimat tendiere, würde ich am 01.09.2024 dann tatsächlich auch die Alternative für Deutschland (AfD) unterstützen, wenn ich in Thüringen wahlberechtigt wäre. Als Einwohner von Nordrhein-Westfalen ist es mir jedoch nicht möglich und ich kann also lediglich eine Wahlempfehlung an die Thüringer aussprechen : Zeigen sie den verbeamteten Wahlbetrügern, dem fragwürdigen Justizverbrecherapparat und den volksfeindlichen Parteien an diesem Tag die Rote Karte, durch eine Stimme für die Alternative für Deutschland !

In diesem Sinne verbleibe ich mit : Alles für Deutschland !

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Öffentlichkeitsfahndung : Johann Guntermann

Dresden (Sachsen)

Öffentlichkeitsfahndung : Johann Guntermann

Johann Guntermann

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und das Landeskriminalamt Sachsen fahnden bereits seit längerer Zeit nach dem Beschuldigten Johann Guntermann, dem die Bildung einer kriminellen Vereinigung laut Paragraph 129 des Strafgesetzbuch vorgeworfen wird, wenn nicht sogar nach einer terroristischen Vereinigung laut Paragraph 129a des StGB. Es wurde eine Belohnung von bis zu 10.000,- Euro für Hinweise ausgelobt, die zur Ergreifung des linkskriminellen Gewaltstraftäters führen.

Johann Guntermann ist dringend verdächtig, sich als Mitglied und Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung (Stichwort : „Hammerbande“) an mehreren politisch-motivierten schweren Gewaltstraftaten beteiligt zu haben. Er wird dem linksextremistischen Spektrum zugerechnet und soll bereits im Jahre 2020 „abgetaucht“ sein. Seither ist den Ermittlungsbehörden sein Aufenthaltsort nicht bekannt. Die unschuldigen und unbedarften Tatopfer erlitten bei den Angriffen erhebliche Verletzungen. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) hat aufgrund dieser schweren Gewaltstraftaten bereits im März 2021 Haftbefehl gegen Johann Guntermann erlassen.

Meines Erachtens sollte die ausgerufene hohe Belohnung für sachdienliche Hinweise auf den Aufenthaltsort des gesuchten Linkskriminellen ein ausreichender Anreiz auch für sein direktes Umfeld sein.

Ergänzende Personenbeschreibung

  • Geburtsdatum :
    11.04.1993 (31 Jahre)
  • Körpergrösse :
    171 Zentimeter
  • Erscheinungsbild :
    kräftig
  • Haarfarbe :
    dunkelblond (Länge unbekannt)
  • Bartwuchs :
    dunkelblond-rötlich (wenn vorhanden)
  • Tätowierungen :
    „Hate Cops“ in Frakturschrift, an den Grundfingergliedern beider Hände

Bildmaterial

Ganzkörper-Aufnahme des Linkskriminellen Johann Guntermann

Fingerglieder von Johann Guntermann

Hinweise

Landeskriminalamt Sachsen
Neuländer Strasse 60,
01129 Dresden
Rufnummer :
+49 800 855 2055
E-Post :
lka@polizei.sachsen.de

Quellenverweise

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Ursula Haverbeck zu Haftstrafe verurteilt

Hamburg

Ursula Haverbeck zu Haftstrafe verurteilt

Ursula Haverbeck (95)

Am heutigen 26.06.2024 wurde die 95-jährige Ursula Haverbeck vom Landgericht Hamburg zu einer Haftstrafe von 16 Monaten verurteilt, weil sie sich am Rande einer Gerichtsverhandlung im niedersächsischen Lüneburg am 21.04.2015 dahingehend geäussert hat, dass das im ostdeutschen Schlesien gelegene Konzentrationslager Auschwitz „kein Vernichtungs- sondern ein Arbeitslager“ gewesen sei. Auch habe sie in einem Gespräch mit dem Gossenmagazin „Panorama“ vom Norddeutschen Rundfunk (NDR) ausgeführt, „dass es in Auschwitz keine Massenvernichtungen gegeben habe“. Laut dem Landgericht Hamburg habe sie damit gegen den Paragraphen 130 des Strafgesetzbuch (StGB) verstossen und sich der vermeintlichen „Volksverhetzung“ schuldig gemacht. Von der sechzehnmonatigen Freiheitsstrafe sollen vier Monate als bereits verbüsst angesehen werden, da sich dieses Strafverfahren über einen Zeitraum von knapp zehn Jahren hinweg zog.

In der ersten Instanz wurde sie in dieser Sache vom Amtsgericht Hamburg bereits im Jahre 2015 zu einer zehnmonatigen Haftstrafe verurteilt. Das nun erhöhte Strafmass ergibt sich dadurch, dass in diesem neuerlichen Beschluss noch eine weitere Verurteilung mit eingeflossen ist, also das Strafmass dieser beiden Urteile zusammengefasst wurde.

Meine Bewertung des Sachverhalts

Ihren absurden und meines Erachtens auch verbrecherischen Beschluss begründet die Vorsitzende Richterin damit, dass „das jetzige Urteil in eine Zeit falle, in der der Antisemitismus wieder auf dem Vormarsch“ sei. Eine hochgradig alberne Begründung, da der gegenwärtige Antisemitismus insbesondere von vom Staat vorsätzlich importierten Muslimen praktiziert wird und zudem auch aufgrund der aktuellen Auseinandersetzungen im Nahen Osten (Stichwort : Israel-Palästina-Konflikt) leicht zu erklären ist. Man möchte den verfahrensbeteiligten Juristen von Staatsanwaltschaft und Landgericht Hamburg den ganzen Tag über in die Visage rotzen, in Anbetracht auch dieses verbrecherischen Beschlusses. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und muss zunächst einmal am Bundesgerichtshof vorbei. Es ist allerdings kaum davon auszugehen, dass Ursula Haverbeck beim Bundesgerichtshof auf anständigeres Gerichtspersonal trifft. Der gesamte bundesrepublikanische Justizapparat befindet sich meines Erachtens unter der Kontrolle von Kriminellen, die sich den Staat zu Eigen gemacht haben.

Weitere Ausführungen zu den stattfindenden schweren Justizverbrechen, die zum Nachteil von Frau Haverbeck begangen werden und auch bereits schon wurden, findest Du unter diesem Verweis.

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Urteil in Sachen von Björn Höcke

Halle an der Saale (Sachsen-Anhalt)

Urteil in Sachen von Björn Höcke („Alles für Deutschland“)

Björn Höcke

Der Landtagsabgeordnete und Wahlbewerber Björn Höcke aus Thüringen (Alternative für Deutschland) wurde am heutigen 14.05.2024 vom Landgericht Halle an der Saale aufgrund der vollkommen unspektakulären Aussage „Alles für Deutschland“ zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro (100 Tagessätze zu jeweils 130,- Euro) verurteilt und soll darüber hinaus auch noch die Kosten des Verfahrens tragen.

Es wird Björn Höcke in diesem aufgrund der bevorstehenden Landtagswahlen in Thüringen (01.09.2024) inszenierten Strafverfahren vorgehalten, dass er mit dieser Aussage eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) übernommen habe. Im Rahmen einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg (Sachsen-Anhalt) am 29.05.2021 habe er sich dahingehend geäussert und damit gegen Paragraph 86a des Strafgesetzbuch (StGB) verstossen, der Verwendung von Kennzeichen von vom bundesrepublikanischen Staat kriminalisierter Organisationen.

Der zuständige Staatsanwalt Benedikt Bernzen beantragte vor der Urteilsverkündung sogar eine sechsmonatige Bewährungsstrafe für den vollkommen unbescholtenen Landtagsabgeordneten Björn Höcke. Mit anderen Worten : Er forderte eine sechsmonatige Haftstrafe – ausgesetzt auf Bewährung, aufgrund eines einfachen und vollkommen unbedenklichen Satzes !
Was fordert diese unredliche Person denn dann bei einer schweren Gewaltstraftat ? Meines Erachtens bleibt hier nur noch die Todesstrafe, wenn er schon für einen einfachen Satz eine halbjährige Haftstrafe beantragt !?

Ich verachte diesen Berufsstand zutiefst und es ist meines Erachtens eine widerliche Juristenbande, die in den vergangenen Jahrzehnten aus ihren Rattenlöchern hervorgekrochen kam. Auch werde ich stets alles dafür tun, damit sie bald schon wieder in ihren Löchern verschwinden !

Der „Stein des Anstosses“, der Grund, auf den sich diese Berufsverbrecher beziehen.

Auf den Dolchen der Sturmabteilung war damals die Aussage „Alles für Deutschland“ eingraviert.
Alleine nur aus diesem Grund sollen wir heute nicht mehr „Alles für Deutschland“ aussprechen dürfen.

Meine Bewertung des Sachverhalts

Nach meiner Auffassung handelt es sich hier keinesfalls um eine Aussage oder Losung der Sturmabteilung, welche diese Organisation selbst erschaffen oder aber ein Alleinstellungsmerkmal darauf hätte. Diese Aussage/Losung wurde auch bereits schon während des Deutschen Kaiserreichs (1871 – 1918) verwendet, als Patriotismus und Vaterlandsliebe noch zählten und mit der man die Liebe zum eigenen Vaterland untermauerte. Selbst wenn unter anderem die Sturmabteilung diese Aussage/Losung dann später für sich übernommen oder partiell verwendet haben sollte, würde sie deshalb keinesfalls zu einer Losung der Sturmabteilung. Wenn überhaupt, dann müsste die Sturmabteilung die Urheberschaft auf diese Aussage besitzen, was natürlich nicht weniger absurd als dieser willkürliche Juristenspruch des Landrichters Jan Stengel ist. Einen Beleg für diese Annahme konnten die Björn Höcke verfolgenden Juristen Jan Stengel (Landrichter) und Bendedikt Bernzen (Staatsanwalt) im Rahmen der Hauptverhandlung ebenfalls nicht erbringen, was die Willkür dieses Juristenspruchs deutlich untermauert. Kein Historiker würde bestätigen, dass die Urheberschaft dieser Aussage bei der Sturmabteilung liegt, aber der klugscheissende Landrichter Jan Stengel weiss es natürlich besser. Die NSDAP wurde im Jahre 1920 gegründet und die Sturmabteilung folgte.

Übrigens wurde diese Aussage auch von dem der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) nahestehenden „Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold“ verwendet, wie sich anhängender Bilddatei entnehmen lässt.

Motivationslage Wahlbetrug

Meines Erachtens ging es in diesem Verfahren insbesondere darum, die anstehenden Landtagswahlen in Thüringen zu manipulieren. Die Landtagswahlen in Thüringen sind auf den 01.09.2024 terminiert und der Wahlbewerber Björn Höcke dürfte voraussichtlich einen deutlichen Wahlerfolg einfahren, so wie es die Umfrageergebnisse prognostizieren.

„Unsere“ Juristen sind allesamt auch nur Parteibuch-Soldaten der etablierten Parteien und missbrauchen ihre beruflichen Ämter in schöner Regelmässigkeit zur Wahlbeeinflussung und zur Wahlmanipulation. Wer einmal genau hinschaut, der erkennt, dass dieses in schöner Regelmässigkeit und insbesondere vor anstehenden Wahlen der Fall ist, wenn die Umfragewerte in eine unerwünschte Richtung tendieren, so wie es sich auch bei dem hier vorliegenden Sachverhalt darstellt. Durch den zu erwartenden und deutlichen Wahlsieg der AfD besteht dann auch eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Landtagsabgeordnete Björn Höcke zum Ministerpräsidenten des Landes Thüringen befördert wird. Deshalb findet bereits seit unzähligen Monaten eine inszenierte Hetzjagd der hiesigen Justiz- und Medienmafia in brüderlicher Einvernahme statt, um die Wahlergebnisse am 01.09.2024 in die gewünschte Richtung zu korrigieren.

Es ist allerdings unbedingt davon auszugehen, dass dieses Spassurteil von Landrichter Stengel bereits in der nächsten Instanz wieder gekippt und aufgehoben wird. Einer der insgesamt drei Rechtsanwälte von Björn Höcke, konkret Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau, kündigte bereits zurecht an, dass man dieses Urteil der nächsten Instanz zur Prüfung vorlegt. Nach meinem Informationsstand wäre es der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Baden-Württemberg), der dieses Urteil von Jan Stengel bestätigen oder verwerfen müsste. Ausserdem würde man sich gegebenenfalls auch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden, was meines Erachtens auch angemessen ist. Man muss dem stattfindenden Gesinnungsterror von Politik und Justiz auf allen Ebenen geschlossen entgegen treten. Diese Parasiten wollen unsere Sprache, unsere Kultur und unser Volk vernichten. Dem muss geschlossen entgegen getreten werden, von uns allen. Wir müssen ihnen die Stirne bieten, insbesondere auch mit zivilem Ungehorsam ! Es liegt auch an uns selbst, inwiefern wir uns von diesen Parasiten vorschreiben lassen, was wir zu denken und zu sagen haben. Ich lasse mir grundsätzlich von keiner Juristensau die Verwendung von „Alles für Deutschland“ untersagen !

Kein belastendes Urteil hält diesem Sachverhalt stand und letztendlich wird Björn Höcke freigesprochen werden, denke ich. Und das wissen diese verfahrensbeteiligten Juristen auch selbst, sowohl der Landrichter Stengel als auch Benedikt Bernzen, der zuständige Staatsanwalt, der sogar eine sechsmonatige Bewährungsstrafe gefordert hatte, also eine halbjährige Haftstrafe aufgrund einer gänzlich unspektakulären Aussage, gegen einen vollkommen unvorbelasteten Landtagsabgeordneten. Es ist wahrlich eine widerliche Juristenbande, die sich in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten hervorgetan hat. Für diese Leute empfinde ich ausnahmslos nur Verachtung. Nach meiner persönlichen Einschätzung sind deren Handlungen alleine nur als parasitär und gemeinschädlich einzustufen und sie pissen einem nicht unerheblichen Anteil der Bevölkerung in schöner Regelmässigkeit und vollkommen unbegründet an das Bein. Wir sollten ihnen schleunigst aufzeigen, wer hier der Herr im Hause ist !

Am 01.09.2024 finden die Landtagswahlen in Thüringen statt und dann haben die Bürger von Thüringen die Möglichkeit, diesen verbeamteten Wahlbetrügern die Rote Karte aufzuzeigen. Mit einer Stimmabgabe zugunsten der AfD können SIE den Landtagsabgeordneten Björn Höcke zum Ministerpräsidenten von Thüringen befördern. Eine Direktwahl des Ministerpräsidenten traut man der hiesigen Bevölkerung ja nicht zu und man muss zwangsläufig zunächst auch die Partei des bevorzugten Bewerbers unterstützen und bestenfalls zum Wahlsieg verhelfen. Das wäre meines Erachtens eine angemessene Reaktion der Wählerschaft, wenn sich diese nicht weiterhin für dumm verkaufen lassen wollen und das Offensichtliche sehen, nämlich konkret den Wahlbetrug, der hier vorsätzlich von der Justiz- und Medienmafia vollzogen wird ! Ich bin selbst zwar keinesfalls ein AfD-Wähler und sympathisiere eher mit der nationaldemokratisch-orientierten Partei DIE HEIMAT (ehemals NPD), die auch stets meine Wählerstimme erhält. Aber hätte ich zur Landtagswahl am 01.09.2024 eine Wahlberechtigung in Thüringen, dann wäre Björn Höcke meine Stimme sicher. Als Einwohner von Nordrhein-Westfalen bin ich in Thüringen jedoch leider nicht wahlberechtigt !

In diesem Sinne verbleibe ich mit : Alles für Deutschland !

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