Schlagwort: Gaskammer

Gewahrsamnahme vom 06.02.2025

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

07.02.2025, 23.00 UHR

GEWAHRSAMNAHME VOM 06.02.2025

Nach einem ungefähr 33-stündigen Gewahrsam in Troisdorf und in Sankt Augustin, geht das Spiel nun wieder von Vorne los. Am gestrigen Mittag des 06.02.2025 wurde ich gegen 12.30 Uhr festgenommen und am heutigen Abend des 07.02.2025 gegen 21.00 Uhr wieder entlassen.

Und da ich auch weiterhin zu nicht weniger als hundert Prozent im Recht bin, geht es selbstverständlich weiter und innerhalb der kommenden achtundvierzig Stunden werde ich einmal mehr sowohl die Fussfessel als auch sämtliches Zubehör, auf nimmer wiedersehen verschwinden lassen. Hierfür muss ich den Akku zunächst einmal tot laufen lassen, damit die Fussfessel nicht geortet werden kann. Sie werden sie definitiv nicht mehr wieder zurück bekommen. Auch habe ich inzwischen zwölf Jahre im geschlossenen Vollzug hinter mir und deshalb können sie mich mit „Langzeit-Gewahrsam“ und „Beugehaft“ nicht wirklich mehr erschrecken. Abgesehen davon, haben mir diese parasitären Ratten ja auch an sich bereits schon alles wieder kaputt gemacht, was ich seit meiner Haftentlassung durch eigene Kraft aufgebaut habe. Ich habe also wahrlich nicht mehr viel zu verlieren. Unter anderen Umständen wäre ich tatsächlich nun brandgefährlich und ein schwerer Gegenschlag stünde kurz bevor. Es ist allerdings noch nicht der passende Zeitpunkt und es dürften voraussichtlich noch ein paar Jahre vergehen, bis es dann dazu kommt. Mit vollkommener Sicherheit werde ich diese fortgesetzten Justizverbrechen aber ebenso wenig auf sich beruhen lassen, wie sämtliche vorangegangenen. Der Gegenschlag ist alleine nur eine Frage der Zeit und kommt so sicher, wie das Amen in der Kirche.

MENSCHENVERACHTENDE UNTERBRINGUNGBEDINGUNGEN

Die Unterbringungsbedingungen in den beiden oben genannten KZs sind einmal mehr alleine nur als menschenverachtend zu bezeichnen. Mein Gewahrsamsraum hatte kein Fenster und ich wurde auch während der Nachtstunden durch Dauerbeleuchtung psychogefoltert. Als Nahrung wurde mir über den gesamten 33-stündigen Zeitraum ausnahmslos nur Brot angeboten, das aus der JVA Siegburg dort angeliefert wird und auch eine dem entsprechende Qualität aufweist. Es ist knochentrocken und vollkommen ungeniessbar, weshalb ich es dann doch vorgezogen habe, auf die Nahrungsaufnahme gänzlich zu verzichten. Die Informationen habe ich von dem dortigen Personal und auch mein Standpunkt über die Qualität des Brots wird von diesen Leuten geteilt. In einem solchen Raum kann man vielleicht einmal jemanden kurzfristig und für wenige Stunden unterbringen, zum Beispiel zum ausnüchtern, aber keinesfalls für eineinhalb Tage oder sogar noch länger. Man sollte jedem Juristen seinen Rattenschädel eintreten, der solche Verbrechen beschliesst. Es sind lediglich geisteskranke Tiere, nicht mehr und auch nicht weniger !
Bei mir sind sie da auch ganz unzweifelhaft an den Falschen geraten, wie ich in wenigen Jahren noch eindrucksvoll unter Beweis stellen werde. Es sind Bastarde und Hurensöhne !

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Psychofolter durch Polizei und Justiz

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

03.02.2025, 15.15 UHR

PSYCHOFOLTER DURCH POLIZEI UND JUSTIZ

Meine nachfolgenden Ausführungen sind kein Scherz und haben sich tatsächlich 1:1 so zugetragen. Darauf lege ich zu jeder Zeit eine EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG ab, die dann strafbar wäre, wenn meine Ausführungen nicht den Tatsachen entsprechen. Darüber hinaus werde ich eine Strafanzeige aufgrund von Körperverletzung (Paragraph 223 des Strafgesetzbuch) stellen, sowohl gegen die anordnende Juristensau des Amtsgericht Bonn, als auch gegen die verantwortlichen Polizeibediensteten.

Mit dem 01.02.2025 wurde ich gegen 14.00 Uhr an meiner Wohnanschrift unter dem Vorwand festgenommen, dass ich die mir durch kriminelle Juristen willkürlich und unter dem Einsatz von strafbaren Handlungen (Rechtsbeugung nach Paragraph 339 des StGB, sowie auch Vergewaltigung und Missachtung des Grundgesetz) aufgezwungene Elektronische Fussfessel nicht mehr mit meinem eigenen und von mir höchstselbst finanzierten Strom (!) versorgt habe. Weshalb sollte ich das auch tun ? Ich trage dieses Gerät ja nicht aus freien Stücken, zum Beispiel deshalb, weil ich damit den Strafvollzug in einer JVA umgehen möchte. Im Anschluss wurde ich dann zunächst auf die Polizeidienststelle in Troisdorf deportiert, wo ich dann einem Richter vorgeführt wurde. Diese Juristensau – Becker der Name, des parasitären Hurensohns – ordnete sodann ein siebentägiges „Dauergewahrsam“ an. Laut dessen Selbstauskunft wäre er für das Amtsgericht Bonn tätig. Im weiteren Tagesverlauf wurde ich dann zu einem Polizeigewahrsam an der Königswinterer Strasse 500 in Bonn (Ramersdorf) verbracht. Hier wurde ich dann unter menschenverachtenden Bedingungen und über Stunden hinweg vorsätzlich psychogefoltert. Diese Einrichtung in Ramersdorf erinnert unzweifelhaft an Gestapo-Folterkeller während des Dritten Reichs.
Nein, dieser Vergleich ist vollkommen angemessen und sie können gerne auch andere dort bereits untergebrachte Personen dazu befragen, ob dieser Vergleich den Nagel auf den Kopf trifft, oder aber eher eine Übertreibung darstellt. Ich selbst werde diese Bezeichnung keinesfalls zurück ziehen. Auch werde ich die Einzelheiten der dortigen Unterbringung nun herausarbeiten.

Man hat mich im KZ in Ramersdorf in einer ungefähr 4-Quadratmeter-Gewahrsamszelle untergebracht, welche lediglich über eine Toilette verfügte. Es gab weder einen Zugang zu Leitungswasser noch enthielt dieser Raum ein Fenster, in dem ich nun für mindestens eine Woche untergebracht werden sollte. Und es war ja bereits absehbar, dass ich auch nach dieser einen Woche dann weiterhin Widerstand gegen diese Fussfessel leiste und sie keinesfalls danach dann wieder im normalen Betrieb wäre. Den Widerstand werde ich selbstverständlich weiterhin fortsetzen und mich keinesfalls diesen rechtsbeugerischen und rechtswidrigen Beschlüssen des AG Siegburg und des OLG Köln beugen. Diese Beschlüsse haben keinen Bestand für mich und sind vollkommen unverbindlich, ebenso auch die vorangegangenen Führungsaufsichtsbeschlüsse. Ich habe die darin enthaltenen Absurditäten ja zuvor bereits schon widerlegt.
Ausserdem bestand auch keine Möglichkeit die starke Lichtbestrahlung zu deaktivieren, die selbst während der Nachtstunden in Betrieb gewesen ist. Darüber hinaus befanden sich rechtswidrig auch installierte Überwachungskameras in dieser Gewahrsamszelle.

Die dort beschäftigten verbeamteten Hurensöhne der Polizei haben mich während der Nachtruhe alle fünf Minuten durch inszenierte Anfragen belästigt, ob es mir noch gut gehen würde. Es war mir dadurch nicht möglich, die Nachtruhe zu finden. Ich habe diesen Hurensöhnen mehrfach mit auf den Weg gegeben, dass sie die Fresse halten sollen und meinerseits kein Interesse an weiteren Anfragen besteht. Auch war es offensichtlich, dass ich die Augen zu machen und schlafen wollte. Darüber hinaus habe ich auch zuvor schon unmissverständlich erklärt, dass wir keine Kommunikation führen werden. Sie haben diese Handlungen also vorsätzlich begangen, diese verbeamteten Hurensöhne in Ramersdorf.

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