Schlagwort: Gefahr

Gossenjournalismus in Reinkultur

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

12.02.2025, 09.30 UHR

GOSSENJOURNALISMUS IN REINKULTUR

Ich interessiere mich unter anderem auch sehr für Astronomie und alles, was dort oben über unseren Köpfen im Weltraum so vor sich geht. Dem entsprechend nahm ich am heutigen Morgen auch einen Artikel des Kölner Stadt-Anzeiger vom 11.02.2025 zur Kenntnis, laut dem sich ein Asteroid mit der Bezeichnung „2024 YR4“ auf Kollisionskurs mit unserer guten Erde befinden soll. Das hört sich natürlich spannend an, wenn sich ein Asteroid auf Kollisionskurs mit der Erde befindet und es ist gut und wichtig, wenn Leute ein Auge auf solche Ereignisse haben. Vor allem aber lassen sich Artikel mit solchen reisserischen Titeln gut verkaufen. Das hat der Stadt-Anzeiger offensichtlich von BLÖD übernommen.

Also habe ich den Artikel aufgrund meines Interesses auch dann zur Kenntnis genommen, laut dem sich die Einschlagswahrscheinlichkeit verdoppelt haben soll. Zuvor musste ich jedoch meine Unterhose wechseln, nachdem ich aufgrund der Schlagzeile eingenässt habe. Es ist bestimmt kein schönes Gefühl, wenn uns in absehbarer Zukunft dann voraussichtlich ein so grosser Stein auf den Kopf fällt. Nach der Kenntnisnahme des Artikels konnte ich dann allerdings beruhigt wieder aufatmen. Laut den Ausführungen der NASA – dem Urheber dieser Mitteilung, hat sich die Einschlagswahrscheinlichkeit von gerade einmal 1,2 Prozent auf immerhin nun 2,3 Prozent verdoppelt. Die Wahrscheinlichkeit, dass wir auch den 22.12.2032 noch überleben, steht also nicht einmal ganz so schlecht, wie man aufgrund der Schlagzeile vermuten sollte. Ich habe es einmal grob überschlagen und nach meinen Berechnungen liegt die Wahrscheinlichkeit dann bei immerhin 97,7 Prozent, dass hier auch am 23.12.2032 noch einmal die Sonne aufgeht. Wir können also voraussichtlich auch in 2032 noch das Weihnachtsfest begehen, so Gott will. Auf meinem Abschlusszeugnis hatte ich allerdings auch gerade einmal ein „ausreichend“ in Mathematik und deshalb ist meine hier eingestellte Information mit Vorsicht zu geniessen. Für meine persönlichen Berechnungen kann ich leider auch keine Gewährleistung übernehmen. Sollten sie nach dem bevorstehenden Weltuntergang mit Schadensersatzforderungen an mich heran treten wollen, dann behaupten sie bitte nicht, dass ich nicht auch darauf hingewiesen hätte.

Nicht vergessen :

Am 22. Dezember 2032 wird ein Komet der Erde gefährlich nahe kommen.

So steht es unter dem einleitenden Bild. Und der verfassende Journalist dürfte voraussichtlich auch auf eine bessere Bewertung in Mathematik verweisen können, als ich selbst.

ZUSATZINFORMATION

Wusstest Du es eigentlich, dass unsere Erdscheibe mit einer Geschwindigkeit von knapp 108.000 km/h um die Sonne kreist ? In jeder Sekunde legt die Erde eine Distanz von ungefähr 30 Kilometern zurück. Das wären 1.800 Kilometer pro Minute und dem entsprechend dann 108.000 Kilometer in jeder Stunde. Und dennoch benötigt sie ein ganzes Jahr, um die Sonne genau einmal zu umkreisen. Nicht schlecht, oder !? Nur damit man sich einmal ein grobes Bild von den Dimensionen dort oben machen kann. Ich selbst bin also nun schon 35 x um die Sonne gereist und habe die Umlaufbahn also 35 x hinter mich gebracht. Und Du so ?

Berechnung der Stundenkilometer :
30 * 60 * 60
= 108.000 Kilometer pro Stunde

Berechnung der Umlaufbahn :
30 * 60 * 60 * 24 * 365,25
= 946.728.000 Kilometer pro Sonnenumlauf

…ganz grob berechnet. Die Abweichung dürfte ein paar Millimeter betragen.

An alle Sachkundigen :
Jaja…, ich weiss, von „umkreisen“ kann aufgrund der Umlaufbahn eigentlich keine Rede sein. Das andere Wort lässt sich allerdings nur ganz übel in einen Satz einbauen.
Hast Du Beweise für die Annahme, dass es sich bei der Erde tatsächlich nicht um eine Scheibe handelt ? Hallo ? Wenn Xaver Naidu das sagt, dann muss es ja wohl stimmen, Du Ketzer. Xaver hat sich diesbezüglich beim Schöpfer persönlich erkundigt und hat darüber hinaus auch alles ganz genau berechnet. Er war auch an den Polen, um sich eine wertneutrale Meinung bilden zu können. Hast Du dem irgendwas entgegen zu setzen ?

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Erneute Einladung für Katharina

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

07.02.2025, 23.15 UHR

ERNEUTE EINLADUNG FÜR KATHARINA

Liebste Kathi

Inzwischen habe ich übrigens auch noch die Sahne besorgt und werde am morgigen Samstag (08.02.2025) dann den Lachs zubereiten, mit Bratkartoffeln und Sahne-Gratin. Ich kann es Dir nur anbieten, dass Du einfach mal kurzfristig zum Essen vorbei schaust und was Du aber auch jeden Tag machen könntest. Du bist bei mir immer sehr herzlich Willkommen. Jedenfalls kannst Du gerne vorbei kommen, wenn Du Lust und Hunger haben solltest. So gegen 14.30 Uhr dürfte das Essen fertig sein, schätze ich.

Auch garantiere ich Dir einmal mehr Deine Unversehrtheit. Ich würde mein Leben dafür geben, dass Dir insbesondere auch hier bei mir niemals irgendein Schaden entsteht, ganz gleich in welcher Form. Auch bin ich mir meiner Verantwortung sehr bewusst, die ich im Falle eines Besuchs Deinerseits dann für Dich haben würde. Aber auch darüber hinaus würde ich Dir immer zur Seite stehen, wenn es erforderlich ist. Du hast mich alleine nur sehr schwer beeindruckt am 13.12.2024 und seither einen festen Platz in meinem Herzen. Niemals werde ich böse Absichten Dir gegenüber haben, das ist vollkommen ausgeschlossen. Meine Empfindungen sind ausnahmslos freundschaftlicher Natur. Und ich habe tatsächlich auch überhaupt keine Kontakte zu kriminellen Kreisen und würde solche Kontakte auch nicht bedienen. Ich verachte diese Leute zutiefst ! Vor allem aber habe ich den verdammten Ehrgeiz, Dich von dieser Dir von anderen Leuten auferlegten Illusion zu befreien, dass ich eine Gefahr für Dich sein könnte. Hiermit sind insbesondere die Polizei, aber auch das fragwürdige Personal der Kinder- und Jugendhilfe Hollenberg GmbH gemeint.

Jedenfalls würde ich mich sehr freuen, wenn Du am Samstag dann so gegen 14.30 Uhr bei mir sein würdest. Ich kann es Dir nur in Freundschaft anbieten. Annehmen musst Du es dann schon selbst. Bei mir wärest Du IMMER vollkommen sicher und im Besonderen auch vor mir selbst.

Meine Motivation ist alleine nur die, dass ich Dich sehr mag und Du mir aufgrund Deines gesamten Wesens in sehr positiver Erinnerung geblieben bist. Und ich kann mir halt auch sehr gut vorstellen, dass es insbesondere auch für Dich nicht immer ganz einfach ist mit diesen Leuten dort untergebracht zu sein, von denen jeder seine eigenen Probleme und psychischen Auffälligkeiten hat. Zumal Du selbst ja auch diesbezüglich vollkommen unbelastet bist, wie ich denke und es meinem Eindruck entsprach. Auch befürchte ich, dass Du dort „unter die Räder“ kommen könntest, aufgrund des unzweifelhaft schlechten Einflusses auf Dich, der sowohl von einem Teil Deiner Mitbewohner, als auch vom Personal der Kinder- und Jugendhilfe Hollenberg GmbH auf Dich ausgeübt wird. Hinzu kommt wahrscheinlich auch noch christliche Indoktrination durch das Personal, da es sich ja um eine religiöse Einrichtung handelt. Solche Einrichtungen sind ja bekannt dafür, den dort zwangsweise untergebrachten Kindern und Jugendlichen gleich auch noch eine Gehirnwäsche zu verpassen. Und wenn die Kinder dennoch zurecht zweifeln, dann werden sie mit Liebesentzug bestraft. Jedenfalls dann, wenn sie gerade noch einmal Glück haben. Alleine nur deshalb möchte ich Dir wenigstens eine Alternative anbieten, an die Du Dich hin und wieder einmal zurück ziehen kannst, wenn Du dort gerade unglücklich bist.

08.02.2025, 14.30 UHR

Möchtest Du so etwas leckeres wirklich gegen den Hollenberg-Frass eintauschen ?  Das wäre nun Dein Teller gewesen, Engelchen. Aber man soll ja niemanden zu seinem Glück zwingen. Wenn Du der Meinung bist, dass Frau Heyd das besser hin bekommt, oke, dann soll es so sein. Ich werde auch Deine Portion noch runter bekommen, wenn Du nicht möchtest.

 

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Gewahrsamnahme vom 06.02.2025

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

07.02.2025, 23.00 UHR

GEWAHRSAMNAHME VOM 06.02.2025

Nach einem ungefähr 33-stündigen Gewahrsam in Troisdorf und in Sankt Augustin, geht das Spiel nun wieder von Vorne los. Am gestrigen Mittag des 06.02.2025 wurde ich gegen 12.30 Uhr festgenommen und am heutigen Abend des 07.02.2025 gegen 21.00 Uhr wieder entlassen.

Und da ich auch weiterhin zu nicht weniger als hundert Prozent im Recht bin, geht es selbstverständlich weiter und innerhalb der kommenden achtundvierzig Stunden werde ich einmal mehr sowohl die Fussfessel als auch sämtliches Zubehör, auf nimmer wiedersehen verschwinden lassen. Hierfür muss ich den Akku zunächst einmal tot laufen lassen, damit die Fussfessel nicht geortet werden kann. Sie werden sie definitiv nicht mehr wieder zurück bekommen. Auch habe ich inzwischen zwölf Jahre im geschlossenen Vollzug hinter mir und deshalb können sie mich mit „Langzeit-Gewahrsam“ und „Beugehaft“ nicht wirklich mehr erschrecken. Abgesehen davon, haben mir diese parasitären Ratten ja auch an sich bereits schon alles wieder kaputt gemacht, was ich seit meiner Haftentlassung durch eigene Kraft aufgebaut habe. Ich habe also wahrlich nicht mehr viel zu verlieren. Unter anderen Umständen wäre ich tatsächlich nun brandgefährlich und ein schwerer Gegenschlag stünde kurz bevor. Es ist allerdings noch nicht der passende Zeitpunkt und es dürften voraussichtlich noch ein paar Jahre vergehen, bis es dann dazu kommt. Mit vollkommener Sicherheit werde ich diese fortgesetzten Justizverbrechen aber ebenso wenig auf sich beruhen lassen, wie sämtliche vorangegangenen. Der Gegenschlag ist alleine nur eine Frage der Zeit und kommt so sicher, wie das Amen in der Kirche.

MENSCHENVERACHTENDE UNTERBRINGUNGBEDINGUNGEN

Die Unterbringungsbedingungen in den beiden oben genannten KZs sind einmal mehr alleine nur als menschenverachtend zu bezeichnen. Mein Gewahrsamsraum hatte kein Fenster und ich wurde auch während der Nachtstunden durch Dauerbeleuchtung psychogefoltert. Als Nahrung wurde mir über den gesamten 33-stündigen Zeitraum ausnahmslos nur Brot angeboten, das aus der JVA Siegburg dort angeliefert wird und auch eine dem entsprechende Qualität aufweist. Es ist knochentrocken und vollkommen ungeniessbar, weshalb ich es dann doch vorgezogen habe, auf die Nahrungsaufnahme gänzlich zu verzichten. Die Informationen habe ich von dem dortigen Personal und auch mein Standpunkt über die Qualität des Brots wird von diesen Leuten geteilt. In einem solchen Raum kann man vielleicht einmal jemanden kurzfristig und für wenige Stunden unterbringen, zum Beispiel zum ausnüchtern, aber keinesfalls für eineinhalb Tage oder sogar noch länger. Man sollte jedem Juristen seinen Rattenschädel eintreten, der solche Verbrechen beschliesst. Es sind lediglich geisteskranke Tiere, nicht mehr und auch nicht weniger !
Bei mir sind sie da auch ganz unzweifelhaft an den Falschen geraten, wie ich in wenigen Jahren noch eindrucksvoll unter Beweis stellen werde. Es sind Bastarde und Hurensöhne !

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Stellungnahme zum Beschluss des OLG Köln vom 30.01.2025

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

01.02.2025, 11.00 UHR

STELLUNGNAHME ZUM BESCHLUSS DES OBERLANDESGERICHT KÖLN VOM 30.01.2025

VORWORT

Habe soeben den Beschluss des Oberlandesgericht Köln vom 30.01.2025 in Sachen Fussfessel erhalten.

Dieser von den Hurensöhnen des OLG ausgestellte Beschluss ist ebenfalls an Absurdität nur noch schwer zu übertreffen, sowie auch vollkommen argumentationsbefreit. Dieses rechtsbeugerische Ungeziefer der bundesrepublikanischen Justiz verdient wahrlich keinen Respekt. Sie vergewaltigen den Rechtsstaat tagtäglich, diese verbeamteten Ratten. Auch sollte man sie bei ihren Vornamen nennen, denke ich.

Es bleibt jedoch so wie es ist : Aus meiner Stromleitung findet keine weitere Versorgung mehr statt und dann müssen sich diese Nachkommen von Huren etwas anderes einfallen lassen. Von dieser höchstselbst hochgradig kriminellen Juristen-Bande werde ich mich keinesfalls kriminalisieren lassen. Ich selbst habe am 13.12.2024 keine Straftatbestände erfüllt, wie vom Amtsgericht Siegburg festgestellt.
Das Ding ist seit dem gestrigen Freitagabend „tot“ und wird es auch dauerhaft bleiben. Von Zwangsmassnahmen werde ich mich keinesfalls beeindrucken lassen, ausdrücklich auch von Beugehaft nicht. Selbst damit werden sie mich nicht erschrecken können, diese parasitären und kriminellen Drecksviecher von Polizei und Justiz, darauf gebe ich mein Wort. Das verbietet mir bereits schon mein berechtigter Stolz ! Man sollte euch allesamt wieder in eure Rattenlöcher hinein treten, ihr verbeamteten Drecksviecher.

STELLUNGNAHME ZUM BESCHLUSS VOM 30.01.2025

Seite 4, 1. Abschnitt :

Seinem Bundeszentralregister sei nur ein Eintrag zu entnehmen, dem eine Gewaltstraftat zugrunde liege.

Eine solche Aussage kann bereits schon nicht aus meiner Feder stammen, da sie den Tatsachen nicht entspricht. Laut dem OLG Köln soll ich mich dahingehend geäussert haben, was jedoch unzutreffend ist. Tatsächlich lässt sich meinem BZR „nicht alleine auch nur eine Gewaltstraftat“ entnehmen. Das habe ich geschrieben und entspricht den Tatsachen. Keine Gewaltstraftat !
Meine Missbrauchshandlungen aus 2001/2002 sind zwar unzweifelhaft sehr bedauerlich und zu verurteilen. Sie haben jedoch niemals unter dem Einfluss von Gewalt stattgefunden und ich wäre gegenüber meiner Tochter auch zu derartigen Handlungen nicht in der Lage gewesen, die ich bis zum heutigen Tag über alles Liebe. Jedenfalls können diese parasitären Juristenviecher nicht einmal richtig lesen. Wie wollen dieselben Leute dann tatsächlich Recht sprechen können ?

Seite 5, letzter Abschnitt, bis Seite 6, erster Abschnitt :

Diese verdrehte Wirklichkeitswahrnehmung führt, konkret im Zusammenhang mit seinen Äusserungen in der Anhörung am 13.01.2025, dass er unter einer pädophilen Nebenströmung leide, sowie im Schreiben vom 16.01.2025, dass er positive Empfindungen gegenüber einer Bewohnerin des Kinder- und Jugendheims hege und (so wörtlich) es ihm „frei stehe, ein Vertrauensverhältnis zu einem minderjährigen Mädchen zu begründen“ und ihm „genau genommen sogar der Geschlechtsverkehr mit einem vierzehnjährigen Mädchen möglich sei“, ohne Zweifel zu der Annahme einer Gefährlichkeit und der Gefahr von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zum Nachteil von Minderjährigen, wie sie das Amtsgericht Siegburg ausführlich dargelegt hat.

Nach dem lesen des zitierten Abschnitts stellt sich mir insbesondere die Frage, was diese Vögel eigentlich beruflich so machen ? Jetzt einmal Butter die Fische : Diese Leute müssen doch während des Jurastudiums überwiegend besoffen in irgendwelchen Studentenbuden gelegen haben, oder ? Solche Ausführungen können nicht ernsthaft aus der Feder eines zugelassenen Richters entstammen ???

Hierzu stelle ich fest, dass diese zitierten Aussagen nicht auch nur im Ansatz eine „Gefährlichkeit“ begründen können, als auch die „Gefahr von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“. Einerseits handelte es sich im Bezug auf den Geschlechtsverkehr mit einem vierzehnjährigen Mädchen um eine lediglich in den Raum gestellte Tatsache. Auch habe ich in meinem Schreiben ausdrücklich auf einen Artikel der Kreispolizeibehörde des Hochsauerlandkreis verwiesen, dem sich eben genau diese Information entnehmen lässt. Lügt die Polizei des Hochsauerlandkreis ? Oder aber besteht in meinem persönlichen Fall eine Sondergesetz-Rechtsprechung, welche diese bestehende Rechtslage für mich persönlich unwirksam macht, also entgegen dem Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetz, laut dem vor dem Gesetz alle Staatsbürger gleich sind ? Gleichfalls also auch eine Sondergesetzeslage, die vor allem an vermeintlich dunkle Tage unserer Vergangenheit erinnert !?
Es ist also keinesfalls so, dass ich mir das mal eben selber ausgedacht hätte, von wegen, dass ich problemlos auch mit einem vierzehnjährigen Mädchen den Geschlechtsverkehr verrichten könnte, ohne mich hierbei strafbar zu machen, so wie es von diesen Freizeit-Juristen suggeriert wird :
Die Polizei des Hochsauerlandkreis schreibt es !
Hört ihr, ihr Drecksviecher ? Lässt es sich diesem Artikel entnehmen, oder ist dieses nicht der Fall ? Abgesehen davon sollte man meinen, dass einem Juristen die diesbezügliche Rechtslage auch so schon bereits bekannt ist, ohne auf einen solchen Artikel verweisen zu müssen. Darüber hinaus wurde diese Tatsache ja auch nur von mir in den Raum gestellt und ich habe keinesfalls geäussert, dass ich das nun auch so praktizieren werde. Allerdings wäre es ja dann auch kein Problem, weil ich mich ja eben nicht strafbar machen und dadurch auch ebenso wenig „gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ verstossen würde, wenn ein vierzehnjähriges Mädchen einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit mir hätte ! Könnt ihr mir intellektuell ansatzweise Folgen, trotz der vielen besoffenen Jahre in irgendwelchen Studentenbuden, bei denen die allermeisten eurer Hirnzellen verschütt gegangen sein dürften ? Und auch die Sache mit dem Studium scheint ja offensichtlich eher so mittelprächtig funktioniert zu haben, würde ich vermuten wollen.

Selbstverständlich sprechen auch keinesfalls meine „positiven Empfindungen“ für ein am Hollenberg wohnhaftes Mädchen für diese Annahme, als auch die Tatsache, dass ich ein vertrauensvolles Verhältnis zu einem minderjährigen Mädchen aufbauen könnte und dürfte. Und wenn ich mit einem vierzehnjährigen Mädchen den Geschlechtsverkehr praktizieren darf, wie ja unzweifelhaft belegt ist, dann darf ich zwangsläufig auch ein Beziehungsverhältnis mit diesem oder einem anderen vierzehnjährigen Mädchen führen. Eine gegenteilige Auffassung würde keine Logik beinhalten ! Mit der Logik scheinen diese Juristen allerdings auch deutlich auf Kriegsfuss zu stehen. Zudem umfasst die „Minderjährigkeit“ sogar auch noch das 18. Lebensjahr. Keine dieser Ratten hätte eine rechtliche Handhabe, wenn ich ein Beziehungsverhältnis mit einem siebzehnjährigen Mädchen führen würde, also einer Minderjährigen per Definition. Auch wenn sie offensichtlich gegenwärtig noch in dieser Illusion gefangen sind : Sie würden mit rechtsstaatlichen Mitteln nichts gegen ein solches Beziehungsverhältnis ausrichten können und strafrechtliche Folgen wären für mich ebenfalls nicht ersichtlich !

Letztendlich stellt sich mir dann auch noch die Frage, wer hier eigentlich an einer „verdrehten Wirklichkeitswahrnehmung“ leidet, diese Freizeit-Juristen oder ich !? Auch steht es hier nicht zur Debatte, ob man diese bestehende Rechtslage persönlich als gut oder schlecht empfindet. Dazu kann jeder seine eigene Auffassung haben. Es steht alleine nur zur Debatte, ob diese von der Polizei des Hochsauerlandkreis übermittelte Information den Tatsachen entspricht, oder eben nicht. Und sollte sie den Tatsachen entsprechen, dann muss man sich natürlich zwangsläufig die Frage stellen, ob das Grundgesetz überhaupt noch massgeblich für solche Juristen ist !? Damit ist gemeint, ob es unterschiedliche Rechtsprechungen für verschiedene Leute gibt !?
Meines Erachtens habe ich mit meinen vorangegangenen Ausführungen meine Positionen mehr als ausreichend und vor allem auch mit Fakten untermauert, während die Ausführungen des OLG Köln inhaltsleer und unbelegt im Raume stehen. Und damit einhergehend also nun als widerlegt anzusehen sind ! Stehen noch Fragen offen ? Dann wendet euch besser an mich, wenn ihr eine sachkundige Information erwartet. Von diesen Freizeit-Juristen aus Köln werdet ihr sie eher nicht erhalten !

Zuletzt stellt sich ja dann aber auch immer noch die Frage, weshalb bereits seit über zwanzig Jahren nichts passiert und es zu keinen Übergriffen meinerseits gekommen ist, während die Gefahrenlage gegenwärtig aber scheinbar über zu kochen scheint, ohne hierfür auch nur einen konkreten und belegbaren Anhaltspunkt liefern zu können !? Hat das was mit dem 13.12.2024 zu tun, also dem Tag, an dem ich selbst keine Straftaten begangen habe ?

Das war es auch schon. Mehr Inhalt hatte dieser Idiotenbeschluss nicht, gegen den ich trotz offenkundiger Falschdarstellungen, sowie rechtsbeugender und willkürlicher Inhalte nun nicht einmal mehr Rechtsmittel einlegen kann. Ich kann nach meinem Kenntnisstand alleine nur eine Strafanzeige aufgrund von Rechtsbeugung stellen, weil diese „Juristen“ offensichtlich den Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetz vergewaltigen. Es ist dann allerdings davon auszugehen, dass der zuständige Staatsanwalt ein Duzfreund seiner Juristenkollegen ist und ein dahingehendes Verfahren dem entsprechend dann auch verläuft. Dieses Problem kennen wir doch nahezu alle, nicht wahr ? Auch schachern sich diese Juristenvögel ja fortlaufend Verfahren und Aufträge zu, die eigentlich kein Mensch brauchen würde. Die Abhängigkeitsverhältnisse bei den Juristen können schon beinahe als Inzestuös bezeichnet werden, denke ich.  Wie aber könnte ich einen solchen rechtswidrigen Beschluss anerkennen ? Ich wurde am heutigen Samstag von einem „Juristen“ des Amtsgericht Bonn mit der Aussage konfrontiert, dass er immer noch auf den Rechtsstaat vertraut und an solche Beschlüsse. (…scheinbar auch dann, wenn sie offensichtlich rechtswidrig sind.) Geschenkt, denn von einem Juristen erwartet man auch keine andere und schon überhaupt keine intelligente Information. Ich selbst aber scheisse auf einen solchen Rechtsstaat, dessen Justiz vorsätzlich und bewusst rechtswidrige, willkürlich getroffene und rechtsbeugerische Beschlüsse erlässt, die sich noch dazu mit dem Grundgesetz nicht vereinbaren lassen. Ein solcher Staat und eine solche Justiz haben keine Existenzberechtigung in meinen Augen !
Mit Recht, Gesetz und Rechtsstaatlichkeit haben diese Vergewaltiger des Grundgesetz wahrlich überhaupt nichts zu schaffen !
Sie sind deren schlimmste Feinde !

Meines Erachtens ist es vollkommen unzweifelhaft, dass ich im Recht bin und dieser Beschluss des Oberlandesgericht Köln alleine nur aus einer willkürlichen Motivationslage erlassen wurde, dessen nicht vorhandene Argumentation vollkommen widerlegt ist. Das ist auch dann der Fall, wenn ich keine Möglichkeit habe, gegen diesen Beschluss ein Rechtsmittel einzulegen. Aus diesen nachvollziehbaren Gründen betrachte ich diesen Beschluss als hinfällig und unverbindlich. Ich werde ihn weder akzeptieren noch respektieren !

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Mittagessen gemeinsam mit Katharina

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

31.01.2025, 12.00 UHR

MITTAGESSEN GEMEINSAM MIT KATHARINA

Liebste Katharina

Selbstverständlich kannst Du auch am heutigen Freitag gerne bei mir vorbei kommen, um endlich einmal wieder ein vernünftiges Mittagessen zu bekommen. Ich kann mir ja grob vorstellen, dass Du den Hollenberg-Frass tatsächlich nicht mehr sehen kannst, aus guten Gründen. Im Knast bekommen die Leute bestimmt besseres Essen, als ihr am Hollenberg. Und vom Kochen hat Frau Heyd ja nun einmal wirklich keine Ahnung. Jedenfalls wärest Du bei mir immer sehr herzlich Willkommen !

Ich bin gerade am kochen und mache Bratkartoffeln mit Fisch. Es wäre jedenfalls auch für Dich noch ausreichend und ich würde mich einmal mehr über Deinen Besuch sehr freuen ! Auch möchte ich Dir ausdrücklich sagen, dass Du immer und zu jeder Zeit hier sehr Willkommen sein würdest. Meine Türe würde Dir niemals verschlossen verbleiben (…es sei denn, dass ich nicht zu Hause wäre. *zuzwinkert*). Allerdings würde ich Dir sogar auch einen Wohnungsschlüssel zur Verfügung stellen, damit Du hier auch dann Zuflucht finden würdest, wenn ich selbst nicht daheim bin.

Höre nicht auf die Polizei, Engelchen. Die Polizeibeamten labern den ganzen Tag über ziemlich viel Müll, der vollkommen unverbindlich und nicht selten auch gelogen ist. Genau genommen hat die Polizei aber nichts zu melden und man muss den Empfehlungen der Polizei keinesfalls Folge leisten. Auch sind deren Empfehlungen nicht selten kontraproduktiv. Polizeibeamte sind lediglich Befehlsempfänger und haben sehr eingeschränkte Möglichkeiten. Darüber hinaus ist es auch eine ziemlich verlogene Bande, die es mit der Wahrheit nicht immer so genau nimmt. Ganz besonders schlimm sind auch die Polizeibeamten hier aus Siegburg. Ich konnte sie in den letzten Wochen schon mehrfach als Lügner enttarnen. Mit der Wahrheit nehmen sie es tatsächlich nicht immer so ganz genau !
Sie hätten zum Beispiel auch keinerlei Befugnisse um es mir zu untersagen, Dich in meine Wohnung einzulassen. Und bei mir würdest Du niemals einen Schaden erleiden. Ich glaube allerdings auch nicht, dass Du mich aufgrund unserer bisherigen direkten Kontakte als für tatsächlich gefährlich ansiehst. Wenn ich selbst eine Gefahr in mir erkennen würde, durch den Du einen Schaden erleiden könntest, dann würde ich persönliche Konsequenzen daraus ziehen. Das kann ich zu hundert Prozent ausschliessen, dass durch mich jemals ein Schaden für Dich entsteht ! Warum sollte ich das denn auch tun ? Ich mag Dich und habe ja auch eine Verantwortung Dir gegenüber, wenn Du mich besuchen würdest. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann bist Du derzeit 13 Jahre alt. Wie könnte ich jemals wieder in den Spiegel schauen, wenn ich Dir einen Schaden zufügen würde, egal in welcher Form ?

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Fussfessel-Beschluss vom 13.01.2025

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

28.01.2025, 08.45 UHR

FUSSFESSEL-BESCHLUSS VOM 13.01.2025

Nachfolgend werde ich nun den Fussfessel-Beschluss des verbeamteten Hurensohn Ulrich Wilbrand vom 13.01.2025 in seine Einzelteile zerlegen, der in willkürlicher Absicht, in rechtsbeugerischer Form (Paragraph 339 des Strafgesetzbuch) und unter dem Einsatz höchstselbst begangener Straftaten unrechtmässig erlassen wurde. Ich betrachte die Form meiner Kommunikation als vollkommen angemessen, so lange ich auch weiterhin von diesem verbeamteten Ungeziefer belästigt werde.

BEGRÜNDUNG DIESER JURISTENRATTE – 1/3

Der 35-jährige Betroffene ist in der Vergangenheit bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. Im Bundeszentralregister sind insgesamt 16 Eintragungen notiert. Unter anderem wurde er am 23.04.2020 durch das Landgericht Bonn wegen sexuellen Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in sechs Fällen sowie Nachstellung unter Einbeziehung einer vorangegangenen Verurteilung durch das Amtsgericht Siegburg vom 24.01.2007 wegen Bedrohung zu Freiheitsstrafen von 3 Jahren und 6 Monaten sowie 6 Monaten verurteilt.

Des Weiteren verurteilte ihn das Landgericht Köln am 30.09.2019 unter anderem wegen Volksverhetzung unter Einbeziehung der Strafen aus den Urteilen des Amtsgerichts Siegburg vom 26.04.2017 unter anderem wegen Verstosses gegen das Gewaltschutzgesetz und des Landgerichts Köln vom 14.05.2019 unter anderem wegen Nachstellung zu Freiheitsstrafen von 3 Jahren und 6 Monaten sowie 1 Jahr und 10 Monaten. Die Strafvollstreckung war erledigt am 19.12.2023;
Führungsaufsicht wurde im Hinblick auf die negative Legalprognose auch im Hinblick auf die Gefährlichkeit des Betroffenen bezogen auf Straftaten zum Nachteil von Kindern angeordnet und dauert bis zum 19.12.2028. Im Rahmen der Führungsaufsicht wurde dem Betroffenen mit Beschluss des Landgerichts Bonn vom 15.12.2023 in der Fassung des Beschlusses des Oberlandesgericht Köln vom 05.03.2024 unter anderem die Weisung erteilt, keinen Kontakt zu früheren Geschädigten und Minderjährigen generell aufzunehmen. Schliesslich wurde ihm zuletzt mit Beschluss des Landgerichts Bonn vom 03.12.2024 konkretisierend aufgegeben, seine monatliche Meldepflicht bei der Polizeiwache in Lohmar zu erfüllen, da er am 01.11.2024 an seine aktuelle Anschrift in Lohmar verzogen ist. Diese liegt in unmittelbarer Nachbarschaft des Kinder- und Jugendheims Hollenberg.

MEINE FESTSTELLUNG

Das Datum des Missbrauchs-Urteil (rot markiert) wurde um zehn Jahre nach hinten gelegt und fällt tatsächlich auf den 23.04.2010. An dieser Stelle würde ich übrigens gerne auch das auf meine Person bezogene Bundeszentralregister (BZR) veröffentlichen, aber die unverschämten Hurensöhne der Justiz haben es mir auf Anfrage nicht übersendet. Daraus ergibt sich nämlich, dass meinem BZR mit genau dieser einen bereits bekannten Ausnahme eben keine erwähnenswerten Straftaten enthalten sind, insbesondere auch keine Gewaltstraftaten, oder aber auch Handlungen die sich der Kriminalität zuordnen liessen. Nahezu sämtliche weitere Straftaten würden sich unter dem Obergriff „Meinungsäusserungen“ einordnen lassen, wobei es sich um Beleidigungen und Volksverhetzung handelt. Ein wenig speziell sind lediglich noch meine Vorstrafen in Sachen „Nachstellung“ und es fällt mir gerade ein wenig schwer sie zu katalogisieren. Allerdings stehen sie den Meinungsäusserungen ebenfalls zumindest nahe. Jedenfalls beinhalten diese Tathandlungen insbesondere das versenden elektronischer Nachrichten in zu hohen Stückzahlen, wobei sich diese Nachrichten insbesondere dadurch kennzeichnen, dass sie im Regelfall Sympathiebekundungen und Einladungen zum Inhalt haben. Diese Handlungen waren niemals mit Gewalt oder aggressiven Verhaltensweisen in den Einklang zu bringen. Ich habe niemals eines der hiervon betroffenen Mädchen körperlich bedrängt, sondern mich bewusst diesbezüglich zurück gehalten.

Es steht diesen parasitären Hurensöhnen überhaupt nicht zu eine dahingehende Weisung zu erlassen, laut der ich generell keinen Kontakt „zu früheren Geschädigten und Minderjährigen“ aufnehmen dürfe. Alleine schon deshalb nicht, weil sie rechtswidrig ist und mit dem Grundgesetz nicht in den Einklang zu bringen. Laut Artikel 3, Absatz 1, des Grundgesetz (GG) sind alle Bürger vor dem Gesetz gleich. Und da ich selbst mit einem vierzehnjährigen Mädchen sogar Geschlechtsverkehr haben könnte, wie die Kreispolizeibehörde des Hochsauerlandkreis im hiermit verwiesenen Artikel ausführt und bestätigt, würde sich ein vermeintliches Verbot der Kontaktaufnahme zu Minderjährigen mit dem Grundgesetz nicht in den Einklang bringen lassen. Weshalb sollte der Richter Wilbrand mit einem vierzehnjährigen Mädchen Geschlechtsverkehr haben dürfen, während es bei mir aber dann nicht der Fall ist ? Das wäre mit dem Artikel 3 des Grundgesetz dem entsprechend nicht zu vereinbaren. Und das Grundgesetz steht definitiv über diesen rechtswidrigen Weisungen des Landgericht Bonn.
Wie kann es also zusammen passen, wenn ich selbst zu einem siebzehnjährigen Mädchen zwar keinen Kontakt aufnehmen dürfte, weil die Minderjährigkeit das 18. Lebensjahr mit einschliesst, während ich gleichfalls aber mit einem vierzehnjährigen Mädchen den Geschlechtsverkehr vollziehen könnte, ohne mich hierbei strafbar zu machen ? Dem entsprechend ist diese Weisung irrelevant und unverbindlich, ebenso wie auch der gesamte von einem Idioten erstellte Führungsaufsichtsbeschluss an sich.
Darüber hinaus fehlt diesen Parasiten auch die Legitimation durch die Geschädigten, in deren Namen sprechen und Weisungen erteilen zu dürfen. Als Beispiel nehme ich meine durch mich geschädigte Tochter, die im April 1997 geboren wurde und dem entsprechend bereits 26 Jahre alt gewesen ist, als dieser Führungsaufsichtsbeschluss am 15.12.2023 getroffen wurde. Wer hat diese Juristenratten dazu legitimiert, im Namen meiner volljährigen Tochter zu sprechen ? Ich habe mehrfach um ein Dokument gebeten, welches sie diesbezüglich durch meine Tochter legitimieren könnte. Bis zum heutigen Tag habe ich keine solche Legitimation erhalten. Wer sagt denn, dass meine Tochter trotz meiner damaligen Verfehlungen nicht möglicherweise doch zu einem Kontakt aufgeschlossen wäre ? Lässt sich das vollständig ausschliessen ?
Schlussfolgerung : Diese Juristen sind nichts weiter als Parasiten in meinen Augen und deren Beschlüsse und Weisungen interessieren mich dem entsprechend überhaupt nicht, um es einmal in dieser Deutlichkeit zu formulieren. Ich bin sehr bemüht darum, so häufig wie nur möglich gegen ihre an sich rechtswidrigen Weisungen zu verstossen. Das werde ich auch künftig weiterhin genau so handhaben. Mit Sicherheit werde ich mein Leben nicht an willkürlich und rechtswidrig erlassenen Weisungen ausrichten. Was soll ich denn auch von solchen Drecksjuristen halten, die meine volljährige Tochter einfach mal für ihre Rattenbeschlüsse entmündigen !?
Eine vermeintliche „Gefährlichkeit bezogen auf Straftaten zum Nachteil von Kindern“ lässt sich aufgrund der bestehenden Faktenlage nicht untermauern, steht inhaltsleer im Raum. Einerseits enthält mein BZR bis zum heutigen Tag nicht auch nur eine Gewaltstraftat. Andererseits sind meine minderschweren sexuellen Verfehlungen auf die Jahre 2001 und 2002 zurück zu führen und liegen dem entsprechend bereits über zwanzig Jahre in der Vergangenheit. Dem entsprechend lasse ich mir von diesen verbeamteten Hurensöhnen auch keine Weisungen erteilen !
Ich werde auch weiterhin bei jeder sich nur bietenden Gelegenheit dagegen verstossen, vorsätzlich und aus Überzeugung. An der bestehenden Rechtslage ändert sich für mich auch nichts dadurch, weil ich vor knapp fünfundzwanzig Jahren ein paarmal meine Tochter auch an Stellen gestreichelt habe, an denen es nicht zulässig gewesen ist.

BEGRÜNDUNG DIESER JURISTENRATTE – 2/3

Auf Antrag der zuständigen Kreispolizeibehörde war gemäss §34 Absatz 2 PolGNW nach der gebotenen Anhörung des Betroffenen die elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) anzuordnen. Denn es bestehen hinreichend konkrete Anhaltspunkte dafür, dass von dem Betroffenen Straftaten zum Nachteil Minderjähriger zu befürchten sind. Denn wie bereits im Rahmen der angeordneten Führungsaufsicht festgestellt, kann dem Betroffenen keine positive Legalprognose gestellt werden im Hinblick auf das fehlen jeglicher Akzeptanz der Rechtsordnung und Justiz. Im Gegenteil wird in den Führungsaufsichtsbeschlüssen festgestellt, dass die Eingaben des Betroffenen Drohungen gegen Kinder enthalten. Diese Befürchtungen werden genährt durch die aktuellen Feststellungen der Polizei. So beschreibt der Betroffene im Zeitraum September/Oktober 2024 in sozialen Netzwerken Phantasien in Bezug auf Missbrauchshandlungen an Kindern und nahm am 13.12.2024 Kontakt zu minderjährigen weiblichen Bewohnern des Kinderheims Hollenberg auf. Am 14.12.2024 wurde der Betroffene wiederum im geschützten Nahbereich des Kinderheims wahrgenommen. Darüber hinaus verfügt der Betroffene über kinderpornographische Inhalte. Im Rahmen seiner Anhörung vom 13.01.2025 hat der Betroffene pädophile Nebenströmungen seines Wesens bestätigt, sich im Übrigen von strafbaren Verhalten distanziert.

MEINE FESTSTELLUNG

Es wäre mir unklar, inwiefern ich keine Akzeptanz gegenüber der Rechtsordnung hätte, so wie von dem Hurensohn ausgeführt !? Er sollte besser einmal seine eigene Akzeptanz der Rechtsordnung hinterfragen, wie ich mit den weiteren Ausführungen herausstellen werde. Meine unzureichende Akzeptanz gegenüber der Justiz hat alleine nur die Justiz selber durch schwerste Gewaltverbrechen zu verantworten, denen ich über viele Jahre hinweg ausgesetzt gewesen bin. Daran wird sich auch nichts mehr ändern und diese Akzeptanz lässt sich nicht mehr wieder herstellen. Aus meinem Betrachtungswinkel sind diese Juristen nahezu allesamt gemeinschädliche Parasiten und Ungeziefer, vor allem Staatsanwälte und Richter. Das ist meine aufrichtige Meinung und die spreche ich auch ganz offen aus. Daraus werde ich als Geschädigter auch künftig niemals ein Geheimnis machen. Es ist ebenso vollkommen ausgeschlossen, dass für die von mir verwendete Wortwahl auch nur ein Wort des Bedauerns zum Ausdruck kommt. Ich würde mir eher die Zunge raus schneiden, bevor ich auch nur einmal vermeintliches Bedauern heuchele, was ich an sich nicht empfinden würde.
Auch ist es vollkommen unklar, von welchen Missbrauchsphantasien Wilbrand redet, die ich im September/Oktober 2024 beschrieben haben soll. Ein dahingehender Gerichtsbeschluss wäre bis zu mir jedenfalls noch nicht vorgedrungen, mit dem sich seine Ausführungen untermauern liessen. Auch könnte ich mich nicht einmal an eine Anklageschrift erinnern, der sich die dargestellten Phantasien entnehmen lassen. Dem entsprechend handelt es sich bei seinen diesbezüglichen Ausführungen um so bezeichnete und strafbare Üble Nachrede (Paragraph 186 des StGB), als auch um Falsche Verdächtigung (Paragraph 164 des StGB). Wie steht es eigentlich um ihre Akzeptanz der Rechtsordnung, Herr Wilbrand ? Daran könnte man vielleicht noch arbeiten, nicht wahr !?
Ich weise diese von Wilbrand verfassten Darstellungen jedenfalls zurück und es fehlt jeder Beleg für die von ihm aufgestellten Theorien. Auch der vermeintliche Besitz von Kinderpornographie steht inhaltsleer im Raum.
Am 13.12.2024 habe ich mich mit einem jungen Mädchen an der Bushaltestelle Hollenberg wenige Minuten lang unterhalten, während wir gemeinsam dort auf den Bus warteten. Nach wenigen Minuten trennten sich dann unsere Wege, weil das Mädchen dann einen Bus der Linie 555 in Fahrtrichtung Pohlhausen bestiegen hat, während ich mich selbst auf dem Weg in die Stadt Lohmar befand. Im weiteren Verlauf dieses Beschlusses stellt er dann übrigens selber noch fest, dass ich mit diesen Handlungen am 13.12.2024 keine Straftaten begangen habe. Mit seinen Ausführungen bezüglich des 14.12.2024 möchte dieser Rechtsbeuger vorsätzlich und unterschwellig suggerieren, dass ich mich an dem besagten Tag an dieser Einrichtung am Hollenberg aufgehalten habe. Das entspricht jedoch nicht den Tatsachen ! An diesem Tag befand ich mich gerade auf dem Weg nach Köln und habe den Fussweg an dieser Einrichtung lediglich passiert. Ich bin nicht auch nur einmal auf diesem Fussweg stehen geblieben oder habe dort verweilt. Auch ist es mir keinesfalls verboten, diese Einrichtung am Hollenberg zu passieren, zum Beispiel auf dem Weg zum Arbeitsplatz oder in die Stadt. Und wenn dem so wäre, dann würde es mich nicht interessieren !

BEGRÜNDUNG DIESER JURISTENRATTE – 3/3

Angesichts dieser Entwicklung besteht die konkrete Gefahr, dass der Betroffene rückfallgefährdet ist und Straftaten in Sachen des §34 c, Absatz 2, Nr. 1 PolGNW begeht. Damit einher geht ein polizeilicher Gefahrenüberhang, der eine entsprechende Überwachung des Betroffenen erfordert. Denn der Betroffene zeigt sich bezogen auf seine früheren Verurteilungen und die dort getroffenen Feststellungen ebenso uneinsichtig wie er sich auch indolent gegenüber den Weisungen der Führungsaufsicht verhält, Auch wenn sich der Betroffene bislang nicht strafprozessual tatverdächtig verhält, so ist sein Handeln doch darauf ausgerichtet, ein vertrauensvolles Verhältnis zu Minderjährigen zu begründen. Jedenfalls lässt sich dies sowohl seiner schriftlichen Einlassung vom 08.01.2025 entnehmen, wenn er darlegt, dass ihm am 13.12.2024 das „Mädchen nicht mehr aus dem Kopf“ ging als auch dem Inhalt seiner Anhörung vom 13.01.2025.
Da der Betroffene unter anderem auch seiner polizeilichen Meldepflicht nicht nachkommt, ist die angeordnete „EAÜ“ geeignet, den Betroffenen örtlich zu überwachen und das Rückfallrisiko einzudämmen. Dem gegenüber ist der Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen unterzuordnen. Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit ist daher nicht verletzt.

MEINE FESTSTELLUNG

Hier stellt Wilbrand dann also selber fest, dass ich mit meinen Handlungen vom 13.12.2024 keine Straftatbestände erfüllt habe. Und selbstverständlich steht es mir auch frei, ein vertrauensvolles Verhältnis zu Minderjährigen oder zu minderjährigen Mädchen zu begründen. Weshalb sollte ich das denn nicht auch tun ? Nehmen wir als Beispiel das Mädchen, das ich am 13.12.2024 an der Bushaltestelle getroffen habe. Es ist ein sehr nettes und mir sehr angenehmes Mädchen. Ich mag sie aufgrund ihrer Wesenszüge sehr, jedenfalls die, die mir bekannt sind und auch diejenigen, welche ich ihr aufgrund dessen zuordne. Natürlich würde ich mich auch darüber freuen, wenn ich sie wiedersehe und sie mich möglicherweise auch einmal besuchen kommt. Es liegen mir keine bestätigten Informationen vor, aber es ist mir zu Ohren gekommen, dass dieses Mädchen dreizehn Jahre alt sein soll. Weshalb sollte denn gleich von dem schlimmsten Fall ausgegangen werden, dass ich einen möglichen Besuch des Mädchens dann auch für Dinge ausnutze, die aufgrund der gegebenen Rechtslage strafbar wären ? Abgesehen davon, würde mich anschliessend dann ihr Grossvater töten, der mich auch bereits schon am 14.12.2024 angegriffen hat. Und ich selbst wollte den 60. Geburtstag eigentlich noch erleben, wenn höhere Gewalt dem nicht entgegen steht.
Die von Wilbrand suggerierte „Rückfallgefahr“ steht vollkommen inhaltsleer im Raum und ein diesbezüglicher Rückfall ist ungefähr ebenso wahrscheinlich, wie auch die Annahme, dass Wilbrand seinerseits in der kommenden Zeit ein minderjähriges Mädchen ins Gebüsch zieht. Potentielle Sexualstraftäter sind wir doch alle und es kann niemand ernsthaft und vollkommen ausschliessen, dass man nicht auch selbst in diesem Bereich irgendwann einmal „auffällig“ wird. Er wäre jedenfalls dann nicht der erste Jurist oder Beamte, dem selbst auch ein diesbezügliches Missgeschick unterläuft. Den Begriff „Missgeschick“ habe ich vorsätzlich deshalb gewählt, um meinen Kritikern einmal mehr den Schaum vor den Mund zu treiben und ich erfreue mich an euren qualen.
Jedenfalls ist es ein wissenschaftlicher Fakt, dass ein jeder von uns zu jeder Zeit aufgrund des natürlichen Geschlechtstriebs zu einem Sexualstraftäter werden kann. Die Wahrscheinlichkeit ist zwar nicht sehr hoch und wir haben auch alle einen Einfluss darauf, aber ernsthaft und insbesondere auch vollständig ausschliessen kann das niemand. Im Regelfall werden wir alleine schon durch die zu befürchtende Strafverfolgung davon abgeschreckt. Aber dieser gesetzliche Hemmmechanismus wird zum Beispiel dadurch dann regelmässig ausser Kraft gesetzt, wenn wir unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen, wobei ich Alkohol mit einbezogen habe. JEDER Mann empfindet zum Beispiel eine sexuelle Erregung, wenn er in einem Film oder in einem Beitrag der Sendung Aktenzeichen XY eine Vergewaltigung erlebt. Das ist so und darauf haben wir auch keinen besonderen Einfluss. Es steckt in unserer Natur, in unserer Genetik und in den Ursprüngen der Menschheit. Diejenigen, die eine diesbezügliche sexuelle Erregung bestreiten, sind schlicht und ergreifend Lügner ! Das ist übrigens auch unabhängig vom Geschlecht der Fall. Es soll durchaus auch Frauen geben, die eine Vergewaltigung als sexuell erregend empfinden, sowohl in der Opfer- als auch in der Täterrolle. Derartiges ist mir jedenfalls zu Ohren gekommen. Und meines Erachtens sind es sogar ausnahmslos alle.

ZUSAMMENFASSUNG

Der von Wilbrand erlassene Beschluss vom 13.01.2025 ist unbegründet und rechtswidrig. Die durch den Führungsaufsichtsbeschluss vom 15.12.2023 angeordneten Weisungen sind aus den oben genannten Gründen ebenfalls rechtswidrig und dem entsprechend vollkommen unverbindlich. Ich selbst werde mein Leben jedenfalls nicht daran ausrichten. Im Bezug auf meine Tochter kann ich auch ausdrücklich versichern, dass ich mich vollkommen entgegen dieser Weisung verhalte. Ich befinde mich auf der Suche nach dem Mädchen und werde sie kontaktieren, wenn mir eine solche Möglichkeit vorliegt. Auch haben mir diese parasitären Hurensöhne grundsätzlich überhaupt keine Weisungen zu erteilen. Und wenn sie es dennoch tun, dann sind sie für mich vollkommen unverbindlich. Rechtsfolgen fürchte ich keinesfalls.

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Ermittlungen wegen Facebook-Beitrag

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

26.01.2025, 16.15 UHR

ERMITTLUNGEN WEGEN FACEBOOK-BEITRAG

Inzwischen wurde ich schon mehrfach auf einen Facebook-Beitrag einer Beatrice Stunning hingewiesen. Es wurde mir aufgrund der im Gesamtrahmen des Beitrags enthaltenen Inhalte ebenso auch nahegelegt, gegen Frau Stunning und einige der Kommentatoren mit rechtsstaatlichen Mitteln vorzugehen.
Diesbezüglich möchte ich mitteilen, dass meinerseits bereits sämtliche Beiträge gesichert wurden, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt dort zu entnehmen sind. Am Montag (27.01.2025) werden dann die ersten Strafanzeigen – unter anderem auch gegen die bereits erwähnte Verfasserin, an die zuständige Staatsanwaltschaft Bonn raus geschickt. Alleine schon mit ihrem einleitenden Beitrag hat sie gleich mehrere Straftatbestände erfüllt.  Darüber hinaus enthalten zahlreiche weitere Beiträge auch Beleidigungen (Paragraph 185 des Strafgesetzbuch) und Drohungen (Paragraph 241 des StGB) – sogar Morddrohungen. Diese Beiträge werden allesamt der Polizei und auch der Staatsanwaltschaft Bonn zugetragen. Der entsprechende Facebook-Beitrag von Beatrice Stunning wird fortlaufend unter anderem auch durch mich beobachtet. Nach meinem Kenntnisstand hat auch die Polizei selbst schon aufgrund manchen Eintrags strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet. Er steht also auch unter Beobachtung der Polizei. Auch gegen die Betreiber dieser Facebook-Gruppe Lohmar werden strafrechtliche Verfahren eingeleitet, weil sie für diese Straftaten die Plattform bieten und die eingestellten Straftaten stillschweigend gebilligt haben.

Einer der abstossendsten Kommentare dürfte wohl von Erika Koch-Prosch erstellt worden sein. Es würde mich nicht wundern, wenn bei Frau Koch-Prosch in wenigen Tagen einmal die Polizei vor der Türe steht. Im Regelfall klingeln die dann um 06.00 Uhr in  den Morgenstunden und haben die erforderlichen Dokumente auch gleich schon dabei. Mit Sicherheit hat sie aber in absehbarer Zukunft einen Termin beim Richter. Ich habe ihren anspruchsvollen Beitrag nachfolgend einmal eingestellt, damit sich ein allgemeines Bild über den Gemütszustand von Frau Koch-Prosch gemacht werden kann. Es dürfte kaum jemand ernsthaft daran zweifeln, dass dieser Beitrag einen Mordaufruf zum Inhalt hat.

Einen Straftatbestand erfüllt man übrigens ausdrücklich auch dann, wenn man einen solchen Beitrag „liked“, diesem also durch das entsprechende Symbol (weisser Daumen auf blauen Hintergrund) seine eigene Zustimmung verleiht. Damit haben die hier nachfolgend angezeigten Personen einem Mordaufruf zugestimmt und dem entsprechend eine schwere Gewaltstraftat „gebilligt“, wie man sagt. Auch gegen diese Personen werden strafrechtliche Verfahren wegen des Billigens einer schweren Gewaltstraftat (Paragraph 140 des StGB) eingeleitet. Ausserdem kommt auch der Straftatbestand der Störung des öffentlichen Friedens (Paragraph 126 des StGB) in Betracht. Und auch Frau Stunning hat diesem Beitrag stillschweigend Zustimmung erteilt, weil sie ihn nicht entfernte. Meine Rechtsanwältin wird dafür Sorge tragen, dass diese Personen in absehbarer Zukunft vor einem Richter stehen.

Jedenfalls habe ich sämtliche bisher vorliegenden Beiträge gesichert und es wird jeder Kommentar auf strafrechtliche Relevanz geprüft. Im Augenblick sind es mindestens bereits schon zwölf Personen, gegen die strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden. Gegen die Verfasserin Beatrice Stunning werden aber ausserdem auch noch zivilrechtliche Schritte eingeleitet. Diesbezüglich habe ich noch eine kleine Überraschung für Frau Stunning in der Hinterhand, mit der sie wohl eher nicht gerechnet haben dürfte. Auch alle diejenigen, die den Beitrag von Frau Stunning geteilt haben, werden voraussichtlich in absehbarer Zukunft nicht besonders schöne Post im Briefkasten auffinden. Auch diese gegenwärtig 51 Namen und Profile wurden gesichert. Den Grund hierfür möchte ich augenblicklich noch nicht benennen, um mir einen Überraschungsmoment zu bewahren. Die Begründung kommt stattdessen dann per Post.

Grundsätzlich bin ich allerdings auch der Meinung, dass es sich bei mindestens achtzig Prozent der dort Teilnehmenden eher um einen stark minderbemittelten Bodensatz der hiesigen Bevölkerung handelt, den man einerseits zwar alleine nur für nicht ganz voll nehmen kann. Andererseits stellen solche Primaten aber auch eine erhebliche Gefahr dar. Vor vierhundert Jahren hätten dieselben Leute auch „Hexen“ verbrannt, also Frauen, die sich mit Kräuterkunde beschäftigt haben.
Einmal Butter bei die Fische :
Haben Sie den dort eingestellten Beiträgen irgendwelche Argumente entnommen ? Ich selbst habe verzweifelt danach gesucht. Allerdings kam ich dann auch schnell zu der Einsicht, dass es sich bei diesen Kommentatoren lediglich um den minderbemittelten Bodensatz der Bevölkerung handeln muss, dem beim „argumentieren“ fortlaufend der Sabber aus dem Maul tropft. Also Leute, mit denen ein Austausch nahezu sinnlos ist, weil sie einem intellektuell schlicht und ergreifend sowieso nicht folgen können.
Meinen sie ernsthaft, dass auch nur die Hälfte der dort Kommentierenden wüsste, wovon er tatsächlich schreibt !? Mein persönlicher Eindruck ist jedenfalls ein anderer. Im direkten Gespräch wären diese Leute aufgrund der Naturgesetze und der ihnen zuteil gewordenen Dummheit mundtot.
Frau Stunning hat also vermutlich insbesondere ihr familiäres Umfeld und die engere Verwandtschaft um sich versammelt, würde ich vermuten wollen. Man sollte sie jedoch mit den zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln bekämpfen, damit der Bodensatz nicht ins Fahrwasser gerät. Wer weiss, denn vielleicht werden anderenfalls dann bald auch wieder Scheiterhaufen errichtet ?

EIN WENIG HUMOR

Am lustigsten fand ich allerdings diesen Beitrag hier :

Da nimmt man diese primitiven Leute einfach einmal ein wenig auf die Schippe und erstellt einen Pseudo-Beitrag, laut dem man nun T-Hemden mit der Aufschrift „Girllover“ produzieren lässt, wobei die Hemden dann von Grundschulkindern in Pakistan und für einen Stundenlohn von umgerechnet 0,20 Euro zusammengenäht werden. Und sie glauben es Dir tatsächlich auch noch…
Abgesehen davon : Was genau könnte denn an dieser Seite bitteschön nicht echt sein, mit Ausnahme von mir selbst ? Pass bloss auf, Frollein.
Allerdings muss ich Dich für Deine Fragestellung auch noch einmal lobend in den Vordergrund heben und Du bringst es damit tatsächlich auf den Punkt : Wenn die Leute meine Beiträge nämlich lesen und auch verstehen würden, dann wären sie von ihren Illusionen voraussichtlich befreit.

Auch Bonny, Beatrice und Konsorten sind in die Idiotenfalle getappt :

Erklärung : Ich habe einen öffentlich einsehbaren Beitrag erstellt, in dem ich mit einem vermeintlich elfjährigen Mädchen darüber kommuniziere, dass ich mir mit ihr noch in diesem Jahr gemeinsame Kinder wünsche. Bei jedem gesunden Menschen würde es dann klingeln und man müsste zwangsläufig zu der Erkenntnis gelangen, dass das nicht sein kann. Nur mal so am Rande : Meine Seiten werden von den Bullen dauerüberwacht. Die Polizei ist bei mir Stammgast, wie sich meinen Besucherstatistiken auch gut entnehmen lässt. Wie bescheuert müsste ich sein, wenn ich einen solchen Beitrag öffentlich einsehbar auf meine Seite stelle und dieser dann auch noch ernst gemeint ist ? Die Bullen haben es jedenfalls gechecked, dass ich die minderbemittelten Teilnehmer von Beatrice Stunning lediglich ein wenig „hochnehmen“ wollte. Alleine nur bei Beatrice und ihren gleichfalls minderbemittelten Mitstreitern hat es nicht „geklingelt“. Auch Beatrice ist vollkommen darauf eingestiegen und hat mir diese Geschichte abgenommen. Vor allem aber auch : Aus welchem nachvollziehbaren Grund hätte ich mit diesem tatsächlich frei erfundenen Mädchen dann öffentlich über meine Seite kommunizieren sollen, für jeden Abrufenden frei einsehbar ??? Auch haben sie es nicht einmal dann gechecked, nachdem ich dieses erfundene Mädchen nur wenig später dann in „Anna“ umbenannt habe, aus Gründen…
Scheisse, ich weiss nicht, wie man einen Verweis direkt zu diesem Facebook-Beitrag setzen kann, so, dass man den Eintrag von Bonny und auch die Folgeeinträge der anderen Bekloppten lesen kann. Jedenfalls sind sie aber vollkommen darauf eingestiegen und haben sich tatsächlich dann auch an die Polizei gewandt. Bei denen hatte es allerdings zuvor schon „geklingelt“.

Der hier war übrigens auch lustig, @Bonny.

Ich habe keine Ahnung, wer diese Katharina Anna Feyh ist. Aber mit mir stand sie in keinem Zusammenhang. Und ja, darauf würde ich zu jeder Zeit eine EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG abgeben, die strafbar ist, wenn sie nicht den Tatsachen entspricht. Mit diesem Account hatte ich niemals irgendwas zu tun !

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Einladung zum gemeinsamen Essen

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

22.01.2025, 19.15 UHR

TREFFEN AM 24.01.2025, 14.00 UHR

Liebste Kathi

Wenn Du am Freitag (24.01.2025) aus der Schule kommst, dann hast Du ja bestimmt ordentlich Hunger. Nicht wahr !?
Wäre es denn nicht eine Option, wenn Du am Freitag nach der Schule dann bei mir vorbei kommst ? Ich würde gerne etwas kochen für Dich, damit Du nicht ständig nur diesen Frass vom Hollenberg vorgesetzt bekommst. Das Zeug dort kannst Du ja bestimmt auch nicht mehr sehen, oder ? Vor ungefähr drei Stunden habe ich ein Hähnchen in der Stadt geholt und würde es dann am Freitagvormittag zubereiten. Wäre das denn nicht eine angemessene Alternative zu dem Essen dort am Hollenberg ? Am Freitag bekommt ihr dort sowieso wieder nur Fisch serviert. Nichts gegen Fisch und ich esse gerne Fisch, aber der vom Hollenberg ist ja natürlich wirklich nur schwer verdaulich, also runter zu bekommen. Oder habe ich keine Ahnung von dem, worüber ich gerade rede !? Frau Heyd ist meines Erachtens eine ganz miserable Köchin, oder sehe ich das falsch !?

Jedenfalls würde ich mich sehr freuen, wenn Du mir einfach Dein Vertrauen schenkst und dann mal vorbei schaust. Hörst Du ? Ich werde Dich gut behüten und ebenso gut auch bemuttern, Engelchen. Es würde Dir mit Sicherheit kein Schaden entstehen. Bei mir wärest Du vollkommen sicher und ich verfüge über einen gut ausgeprägten Schutzinstinkt, vor allem auch Dir gegenüber. Lasse Dir nichts von dummen Leuten einreden, die überhaupt keine Ahnung haben. Bei mir bist Du zu jeder Zeit vollkommen sicher und es wäre mir überhaupt kein Grund ersichtlich, weshalb ich Dir Schaden zufügen könnte, sollte oder wollte. Auch biete ich es Dir ausnahmslos deshalb an, weil ich Dich sehr mag und Du mir dem entsprechend auch etwas bedeutest. Aufgrund Deines sehr angenehmen Wesens bist Du mir im Anschluss an unser Gespräch vom 13.12.2024 in sehr positiver Erinnerung geblieben und ich habe bis zum heutigen Tag nicht auch nur eine Sekunde lang daran gedacht, Dir einen Schaden zufügen zu wollen. Weshalb sollte ich das denn auch tun ? Du kannst ja nichts dafür, was sich dann im Nachhinein daran dann alles so zugetragen hat. Das hat ausnahmslos das Personal der Kinderdorf Hollenberg GmbH und im besonderen auch die Kreispolizeibehörde zu verantworten. Zu keinem Zeitpunkt habe ich eine Schuld bei Dir gesehen und es gibt auch keine Schuld, die Du zu verantworten hättest. Auch hast Du den Brief ja überhaupt nicht selber und auf direktem Wege erhalten, wenn überhaupt. Es war ja meine eigene Dummheit, dass ich den Brief an diese anderen Mädchen übergeben habe.
Betrachte meine Wohnung einfach als einen Rückzugsort, wenn Du Dich am Hollenberg aus guten Gründen gerade einmal nicht wohlfühlst, dann könntest Du Dich immer auch nach hier zurück ziehen, um abzuschalten und Deine Ruhe zu haben. Bei mir bist Du immer willkommen und auch ich werde Dich vollkommen in Ruhe lassen, wenn Du Deine Ruhe brauchst. Oke ? Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es auch für Dich nicht immer ganz einfach ist mit diesen ganzen Leuten klar zu kommen, die dort untergebracht sind und von denen natürlich auch jeder seine speziellen Charaktereigenschaften und Probleme hat. Ein paar von diesen Mädchen habe ich ja inzwischen unfreiwillig „kennengelernt“ und es sind natürlich auch Spezialfälle dort untergebracht, die nicht so einfach im Umgang sind, wie es bei Dir der Fall ist.  Hier bist Du jedenfalls immer sehr willkommen und meine Türe würde Dir niemals verschlossen bleiben. Auch versichere ich Dir, dass Du hier bei mir niemals einen Schaden erleiden würdest. Das ist überhaupt nicht denkbar für mich. Meine Gedanken Dich betreffend sind ausnahmslos positiver Natur und wenn es anders wäre, dann würde ich meine Konsequenzen daraus ziehen. Auch wenn es aufgrund der Einflussnahme auf Dich und der fragwürdigen Berichterstattung schwer fällt, kannst Du mir zu 100 Prozent vertrauen. Ich habe keine böse Absichten Dir gegenüber und werde sie auch niemals haben. Durch meine Hand und durch meine Person würdest Du niemals einen Schaden erleiden, ganz gleich in welcher Form.

Alternativ könnte ich Dir übrigens auch noch Spaghetti Bolognese für den Freitag anbieten, wenn Du eher nicht so auf Hähnchen stehst. Die bekomme ich auch immer ganz ordentlich hin und haue dort auch alles mögliche an Zutaten rein. Auch mache ich dann mehr als ausreichend und Du würdest mehr als satt werden.

Zutatenliste :

  • 500 Gramm gemischtes Hackfleisch
  • Tomaten, Paprika, Mais, Zwiebeln, Frühlingszwiebeln, Knoblauch, Bohnen und Gewürze

Falls Du irgendwas davon nicht verträgst oder magst, dann solltest Du mich rechtzeitig in Kenntnis setzen. Vielleicht kannst Du mich ja einmal über den Chat anschreiben und dann können wir alles klären. Der Chat ist der rote Kreis am rechten unteren Rand. Einfach einmal anklicken und dann auf „Gespräch beginnen“ drücken. Alternativ könntest Du mich allerdings auch einfach auf meinem Festnetz-Anschluss (02246-9046123) anrufen.

Ich freue mich schon sehr auf Dich, Engelchen. Übrigens könntest Du auch sehr gerne gemeinsam mit Deinem Grossvater (?) hier bei mir vorbei kommen, damit habe ich überhaupt kein Problem. Auch dann nicht, wenn er bei unserem ersten Zusammentreffen am 14.12.2024 ein wenig „ungehalten“ war und mich sofort angegriffen hat. Aber scheissegal, das habe ich schon lange wieder vergessen und er wäre ebenso wie auch Du zu jeder Zeit hier willkommen. Abgesehen davon machte er auf mich auch eher einen sympathischen Eindruck, wenn man einfach einmal über den Angriff selbst hinweg sieht. Wer weiss, vielleicht hätte ich ja auch genau so reagiert wie er !? Bestimmt hat er sich ja natürlich zunächst einmal Sorgen um Dich gemacht, ob Du vielleicht sogar in Gefahr bist !? Das bist Du aber nicht und von mir würde niemals eine Gefahr für Dich ausgehen ! Ich bin mir nicht zu hundert Prozent sicher, ob es tatsächlich Dein Grossvater gewesen ist. Nach meinem Erinnerungsstand hat er Dich aber als seine „Enkelin“ oder „Enkeltochter“ bezeichnet. Von meiner Seite würde es diesbezüglich jedenfalls keine Probleme geben und wenn er vor meiner Türe stehen würde – ganz egal ob mit oder ohne Dir, dann werde ich ihn auch gerne und zu jeder Zeit herein bitten. Er sollte mich dann aber bitte noch einmal darauf hinweisen, dass er der ist, der mich am 14.12.2024 angegriffen hat. Ich bin mir nämlich nicht zu hundert Prozent sicher, ob ich ihn ansonsten wiedererkennen würde. Es war ja schon Dunkel um diese Zeit, als er mich angegriffen hat. Ich kam gerade aus Köln wieder nach Hause, wo ich mir einen neuen PC organisiert habe, nachdem mir die Siegburger Bullen meinen vorherigen Rechner gestohlen haben. Jedenfalls habe ich überhaupt kein Problem damit, wenn er mitkommen würde. Er ist ebenso wie Du sehr herzlich eingeladen, dann an unserer Zusammenkunft teilzuhaben. Das Essen reicht auch für drei Personen. Dein Grossvater ist übrigens auch ohne Dich jederzeit willkommen bei mir ! Alleine schon deshalb, weil es der Grossvater von so einer sympathischen Enkeltochter ist.
Ich versichere Dir zu 100 Prozent, Kathi, dass Du bei mir vollkommen sicher bist. Hier bei mir würdest Du niemals auch nur irgendeinen Schaden erleiden. Auch würde ich Dich niemals anfassen !

Übrigens könntest Du auch immer hier Duschen, wenn Du nicht so gerne in dieser Einrichtung duschen gehen möchtest. Von meiner Seite steht dem jedenfalls nichts entgegen. Und es sind ja auch nur neun Minuten Fussweg (500 Meter), die zwischen uns liegen. Demnach würde es sich anbieten. Auch diesbezüglich brauchst Du Dir überhaupt keine Sorgen zu machen, dass ich es irgendwann einmal zu Deinem Schaden ausnutzen würde. Du kannst natürlich auch die Türe abschliessen vom Bad, auch wenn es nicht notwendig wäre.

 

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Stellungnahme zu dem Vorfall vom 13.12.2024

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

13.01.2025, 22.00 UHR

STELLUNGNAHME ZU DEM VERMEINTLICHEN „VORFALL“ VOM 13.12.2024

VORWORT

Nachdem es das zuständige Rattenpack der Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreis (KPB) nun für einen längeren Zeitraum verhindern konnte, dass ich mich gegen deren Repressionen und den von ihnen vorsätzlich betriebenen Rufmord auch virtuell zur Wehr setze, erfolgt nun endlich aber auch der Gegenschlag auf dieser Ebene. Da mir in der Folge eines zu meinen Ungunsten begangenen bewaffneten Raubüberfalls durch die KPB die Zugangsdaten für meine Netzwerkseiten fehlten, deshalb konnte ich den zahlreichen und vorsätzlichen Falschdarstellungen auf diesem Wege bisher nicht widersprechen und sie widerlegen. Ich hatte in den vergangenen knapp fünf Wochen keinerlei Zugriff auf meine Netzwerkseiten, meine elektronischen Postfächer und auch nicht auf den Chat. Auch mein bisheriger Domänenverwalter sah sich aus mir unerklärlichen Gründen leider nicht in der Lage, mir diese erforderlichen Zugangsdaten für den Kundenzugang zur Verfügung zu stellen. Ich habe es zuvor vier Wochen lang vergeblich versucht an meine Zugangsdaten zu kommen und hing dafür auch schon mal Vormittags gute zwei Stunden lang in der Warteschleife am Telefon, bevor ich entnervt aufgegeben habe. Dieser fragwürdige Anbieter hätte mir die Zugangsdaten problemlos über meine im Kundenbereich hinterlegte Festnetznummer übermitteln können, oder aber auch einfach per Post an meine ebenfalls dort hinterlegte Wohnanschrift. Das hat er ganze vier Wochen lang nicht auf die Reihe bekommen, trotz unzähliger Anschreiben und damit verbundener Identitätsnachweise, mit denen ich meine Zugangsberechtigung untermauerte. Deshalb habe ich vor wenigen Tagen nun den Anbieter gewechselt und seit dem heutigen Tag nun auch wieder Zugriff auf die von mir verwalteten Domänen dominique-oster.de, osterdom.de und michelle-hang.de.

STELLUNGNAHME

In den Nachtstunden des 13.12.2024 kam es gegen 23.30 Uhr zu einem bewaffneten Raubüberfall durch Polizeibeamte der KPB des Rhein-Sieg-Kreis, an dem ungefähr zehn Polizeibeamte beteiligt gewesen sind. Zu diesem Zeitpunkt klingelte es auf einmal an meiner Wohnungstüre und ich sah durch ein Fenster zunächst einmal zwei Polizeibeamte. Ich öffnete das Fenster und wurde umgehend dazu aufgefordert meine Wohnungstüre zu öffnen. Daraufhin erklärte ich dem Beamten, dass es gerade sehr spät sei und er doch bitte am folgenden Tag noch einmal wieder kommen solle, wenn er ein Anliegen habe. Daraufhin begann dieses geisteskranke Element damit, ohne Unterlass und in ungefähr zwanzig Fällen gegen meine verglaste Wohnungstüre zu treten. Währenddessen versuchte ich die Wohnungstüre zu öffnen, was mir allerdings aufgrund der Vielzahl an vergeblichen Tritten jedoch nicht gelungen ist. Alleine schon deshalb, um diesem Hurensohn auf das Maul zu hauen und meine Eingangstüre zu verteidigen. Erst nach ungefähr dem zwanzigsten Fehltritt ist es mir dann gelungen, die Wohnungstüre zu öffnen. Sodann strömten ungefähr sieben oder acht Polizeibeamte in meine Wohnung, drückten mich an die Wand und legten mir Handschellen an. Man setzte mich nun darüber in Kenntnis, dass ich festgenommen sei und am folgenden Morgen des 14.12.2024 einem Haftrichter vorgeführt werde. Anschliessend würde man mich dann in eine Justizvollzugsanstalt (JVA) verlegen. Zudem würde man nun eine Wohnungsdurchsuchung durchführen, meinen Rechner, mein Mobiltelefon und auch weitere Gegenstände beschlagnahmen. Als Begründung für diese Aktion wurde mir erklärt, dass ich einem jugendlichen Mädchen aus einer benachbarten Jugendeinrichtung einen Brief und Schokolade habe zukommen lassen, was mir vorgeblich allerdings verboten wäre.  Gegen 23.45 Uhr wurde ich dann wie ein Bankräuber abgeführt und zur Polizeidienststelle nach Siegburg verbracht.

ZUSATZINFORMATION

Als Zusatzinformation für diejenigen, die bisher keinerlei Erfahrungen im Bereich Polizei/Justiz haben : Eine Wohnungsdurchsuchung gegen Mitternacht ist nicht alleine nur ein sehr ungewöhnlicher Vorgang, sondern vollkommen unzulässig. Erschwerend kommt es in diesem Fall hinzu, dass es hier alleine nur um einen vollkommen harmlosen Brief und Schokolade ging, die einem Mädchen zuvor übermittelt wurden. Der Brief hatte weder bedrohliche Inhalte, noch enthielt er Bezüge zur Sexualität. Ich habe dem Mädchen lediglich Sympathie und eine emotionale Verbundenheit bekundet. Auch würde ich diesen Brief sofort hier veröffentlichen, wenn ich gerade einen Zugriff darauf hätte. Allerdings befindet er sich als PDF alleine nur auf meinem zuvor am 13./14.12.2024 beschlagnahmten Rechner. Ich habe jedoch wahrlich nichts zu verbergen. Eine Wohnungsdurchsuchung hätte alleine nur unter dem Gesichtspunkt einer so bezeichneten Gefahr im Verzug erfolgen können, wenn eine akute Gefährdungslage vorgelegen hätte. Aber womit möchte man diese Gefährdungslage denn begründen ? Ich gehe einfach einmal davon aus, dass das in Rede stehende Mädchen zu dieser späten Stunde bereits wieder in der Einrichtung aufhältig gewesen ist, während ich selbst alleine daheim gewesen bin. Erschwerend kommt es ausserdem hinzu, dass diese Durchsuchungsmassnahme nicht während meiner Anwesenheit erfolgte. Tatsächlich ist es nämlich verbindlich, dass im Rahmen einer Hausdurchsuchung entweder der Tatverdächtige beziehungsweise Wohnungseigentümer selbst, oder aber eine neutrale Amtsperson anwesend ist. Ich selbst wurde bereits gegen 23.45 Uhr zur Polizeidienststelle nach Siegburg verbracht und die Anwesenheit einer neutralen Person lässt sich dem Sicherstellungsprotokoll nicht entnehmen. In einem solchen Protokoll werden alle Gegenstände aufgeführt, die beschlagnahmt wurden. Zudem werden in diesem Protokoll auch die Uhrzeiten (Anfang und Ende der Durchsuchung) vermerkt, als auch der Ort, an dem diese beschlagnahmten Gegenstände fortan verwahrt werden.

Die nachfolgenden beiden Artikel habe ich sachbezogen gegoogelt :

 

WAS HAT SICH AM 13.12.2024 EIGENTLICH ZUGETRAGEN ?

Am Freitagnachmittag des 13.12.2024 habe ich mich gegen 16.00 Uhr auf den Weg zum „Kaufland“ in der Stadt Lohmar begeben, da ich noch ein paar Besorgungen für das anstehende Wochenende erledigen wollte, also Lebensmittel beschaffen. Aufgrund einer günstigen Urlaubssituation hatte ich zuvor bereits zwei Flaschen Bier getrunken und war leicht alkoholisiert, als damit einhergehend auch emotionalisiert. An der Bushaltestelle „Hollenberg“ begegnete ich auf der Anreise zum „Kaufland“ einem jugendlichen Mädchen. Wir kamen dann – gemeinsam auf den Bus wartend – ins Gespräch. Unter anderem erzählte sie mir dann, dass sie bereits seit einem Jahr in dieser Jugendeinrichtung untergebracht wäre und hierüber nicht sehr glücklich sei. Nach wenigen Minuten trennten sich unsere Wege dann und das Mädchen musste einen anderen Bus als ich selbst nehmen. Das Mädchen fuhr dann mit der Linie 555 in Fahrtrichtung Pohlhausen, während ich selbst dann meine Anreise zum „Kaufland“ fortsetzte. Im weiteren Verlauf stellte ich dann fest, dass mir das Mädchen zunächst einmal nicht mehr aus dem Kopf ging, ich das Gespräch mit ihr als sehr angenehm empfunden habe und auch, dass ich mich ihr aufgrund ihres gesamten Wesens sehr verbunden fühlte. So kam es dann auch, dass ich vom „Kaufland“ dann ein Schokoladen-Erzeugnis mitnahm, welches ich dem Mädchen zu kommen lassen wollte. Zu einem späteren Zeitpunkt und wieder daheim angekommen, verfasste ich ausserdem auch noch ein zweiseitiges Schreiben, mit welchem ich dem Mädchen meine bereits näher beschriebenen positiven Empfindungen vermitteln wollte. Zuletzt habe ich Brief und Schokolade dann über dritte Personen dem angeschriebenen Mädchen übermitteln lassen.

Erwartungsgemäss wurde ich am Samstagvormittag des 14.12.2024 dann doch keinem Haftrichter vorgeführt. Die diesbezüglichen Ankündigungen vom Vorabend habe ich zu keinem Zeitpunkt für voll genommen und es war mir ja bewusst, dass ich durch meine Handlungen weder Straftatbestände erfüllt, noch gegen irgendwelche Weisungen verstossen habe, die an sich bereits vollkommen rechtswidrig sind. Stattdessen teilte man mir dann gegen 10.30 Uhr mit, dass ich nun entlassen wäre und wieder gehen könne. Zwischendurch wurde ich einmal dazu befragt, ob ich mit einer Erkennungsdienstlichen Behandlung einverstanden wäre. Das lehnte ich dann allerdings ab und es bestand ja auch kein nachvollziehbarer Grund hierfür. Jedenfalls hatten die verantwortlichen Polizeibeamten der KPB in Siegburg offensichtlich schon selbst erkannt, dass sie den Amoklauf vom Vorabend nur ganz schwer gegenüber der zuständigen Staatsanwaltschaft Bonn erklären können würden. Es war ja absehbar, dass ich diese von der Polizei begangenen schweren Verbrechen nicht auf sich beruhen lassen würde. In diesem Zusammenhang sei es erwähnt, dass meine eigenen Handlungen vom 13.12.2024 keine strafrechtliche Relevanz haben. Ich habe durch diese Handlungen weder Straftatbestände erfüllt, noch gegen irgendwelche Weisungen der so bezeichneten Führungsaufsicht verstossen. Diesbezüglich zitiere ich den Amtsrichter Ulrich Wilbrand (Amtsgericht Siegburg) aus einem Beschluss vom 13.01.2025 (2. Seite, letzter Abschnitt) : Auch wenn sich der Betroffene bislang nicht strafprozessual tatverdächtig verhält, so ist sein Handeln doch darauf ausgerichtet, ein vertrauensvolles Verhältnis zu Minderjährigen zu begründen.

Der „Betroffene“ bin in diesem hier vorliegenden Fall dann ausnahmsweise ich selber, weil es in diesem Beschluss um die angeordnete Fussfessel geht. Es ist mir übrigens auch nicht verboten, ein vertrauensvolles Verhältnis zu Minderjährigen zu begründen !

KRIMINELLE VEREINIGUNG

Inzwischen vertrete ich übrigens zunehmend die Auffassung, dass die KPB in Siegburg als kriminelle Vereinigung aufgelöst beziehungsweise zerschlagen werden sollte. Nachdem ich bereits schon im zweiten Abschnitt auf die schweren Straftaten der KPB am 13./14.12.2024 hingewiesen habe, darunter auch Gewaltstraftaten (Freiheitsberaubung, nach Paragraph 239 des Strafgesetzbuch), so haben sie es keinesfalls darauf beruhen lassen und auch in der Folgezeit weitere nicht unerhebliche Straftatbestände erfüllt. Wie sich dem nachfolgenden Auszug einer von meiner Vermieterin am 23.12.2024 übermittelten Nachricht entnehmen lässt, wurde ihr durch die verantwortlichen Polizeibeamten im direkten Gespräch erklärt, dass der bewaffnete Raubüberfall tatsächlich zum Zweck der Gefahrenabwehr und aufgrund eines von mir begangenen sexuellen Missbrauch von Kindern durchgeführt wurde.

Hallo Kreispolizeibehörde ?
Dann benennt doch einmal die Kinder, die ich vorgeblich sexuell missbraucht haben soll !? Die Vornamen würden mir persönlich reichen und möglicherweise kommt dann ja auch meine Erinnerung wieder zurück !? Und warum zum Teufel laufe ich eigentlich noch frei herum, wenn ich vor wenigen Wochen noch Kinder sexuell missbraucht habe ? Was läuft denn konkret falsch hier im Staat, wenn man mich aufgrund meiner erst neulich begangenen sexuellen Übergriffe dennoch nicht in den Käfig bekommt ?
Hallo Medien ?
Der „Sexualstraftäter“, der „eine ganze Stadt in Angst und Schrecken versetzt“, hat scheinbar keinesfalls nur einen Brief an ein minderjähriges Mädchen geschrieben, sondern tatsächlich wohl Kinder sexuell missbraucht !? Könnt ihr das mal bitte recherchieren, was da vorgefallen ist ? Unter der nachfolgenden Rufnummer könntet ihr euch bei der Kreispolizeibehörde in Siegburg rückinformieren und der Sache auf den Grund gehen : +49 2241 541-3121.

Inzwischen stellt übrigens auch die KPB selbst fest, dass ich keine Straftaten begangen habe und man mich aufgrund dieser an das Mädchen verfassten Nachricht strafrechtlich auch nicht belangen kann, aus guten und nachvollziehbaren Gründen.

Gegen die verantwortlichen Personen der Kreispolizeibehörde habe ich mehrere Strafanzeigen gestellt und sie werden sich noch wundern, welche Folgen diese Anzeigen für sie in absehbarer Zukunft haben. So habe ich Strafanzeige aufgrund eines bewaffneten Raubüberfalls (Paragraph 250 des Strafgesetzbuch), Freiheitsberaubung (Paragraph 239 des StGB), Raub (Paragraph 249 des StGB), Diebstahl (Paragraph 242 des StGB), Sachbeschädigung (Paragraph 303 des StGB), Urkundenfälschung (Paragraph 267 des StGB), üble Nachrede (Paragraph 186 des StGB) und aufgrund des Ausspähens von Daten (Paragraph 202a des StGB) erstellt und diesbezügliche Strafanträge gestellt.

NUR MAL SO AM RANDE

Aufgrund der bestehenden Rechtslage kann ich mit einem vierzehnjährigen Mädchen übrigens auch Geschlechtsverkehr haben, wie sich dem nachfolgend verwiesenen Artikel der Kreispolizeibehörde des Hochsauerlandkreis problemlos entnehmen lässt. Dem hier verwiesenen Text lässt sich unzweifelhaft entnehmen, dass der Geschlechtsverkehr mit einem vierzehnjährigen Mädchen in beiderseitigen Einvernehmen zulässig ist, wenn darüber hinaus auch kein Abhängigkeitsverhältnis besteht. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht und selbst ein 75-jähriger Mann könnte mit einem vierzehnjährigen Mädchen Geschlechtsverkehr haben, wenn der freie Wille von dem Mädchen dem nicht entgegen steht. Ein „Abhängigkeitsverhältnis“ würde zum Beispiel dann bestehen, wenn ein Ausbilder mit seiner minderjährigen Auszubildenden Geschlechtsverkehr hat.

Und weshalb sollte die bestehende Rechtslage zwar für alle Staatsbürger rechtsverbindlich sein, aber mit Ausnahme von mir selbst !? Vor dem Gesetz sind wir doch alle gleich, sollte man meinen und wird auch stets behauptet !? So beschreibt es übrigens auch der Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetz. Daran ändert sich für mich auch nichts dadurch, weil ich vor knapp fünfundzwanzig Jahren in knapp zehn Fällen meine Tochter  auch an Körperstellen gestreichelt habe, an denen es nicht zulässig ist.
In diesem Zusammenhang muss man sich natürlich ebenfalls auch die Frage stellen, inwiefern ein vermeintliches Verbot der Kontaktaufnahme zu minderjährigen Mädchen einen nachvollziehbaren Sinn ergibt, während ich gleichzeitig mit einem vierzehnjährigen Mädchen aber Geschlechtsverkehr haben darf ? Per Definition bezieht sich die „Minderjährigkeit“ ja auf alle Personen bis zum 19. Lebensjahr. Denn wer 1+1 addieren kann, der sollte unzweifelhaft auch erkennen können, dass ein dahingehendes Verbot zwangsläufig rechtswidrig sein muss, wenn es mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist. Es ist allerdings auch alleine schon deshalb rechtswidrig, weil sich der gesamte Beschluss der Führungsaufsicht auf Handlungen aus den Jahren 2001 und 2002 bezieht. Mit anderen Worten : Die ausstellende Juristensau des Landgericht Bonn kann sich ihren Führungsaufsichtsbeschluss aus 2023 gerne dort hinein schieben, wo keine Sonne mehr scheint. Dieser Beschluss lässt sich mit dem Grundgesetz nicht vereinbaren und ist dem entsprechend also rechtswidrig und irrelevant, vollkommen unverbindlich.

Übrigens habe ich bis zum heutigen Tag nicht auch nur eine Gewaltstraftat in meinen Bundeszentralregister (BZR) stehen. Es verwundert durchaus, wie es eine Person ohne Gewaltstraftaten geschafft haben kann, eine ganze Stadt „in Angst und Schrecken“ zu versetzen !? Aber vielleicht war es ja schlicht und ergreifend auch einfach nur die Kreispolizeibehörde in Siegburg, die eine ganze Stadt in Angst und Schrecken versetzt hat, konkret mit vorsätzlichen Falschdarstellungen und Desinformation ? Darüber könnte man ja einmal nachdenken !?

VORSTRAFE BEZÜGLICH SEXUELLEN MISSBRAUCHS

Ja, es ist korrekt, dass ich aufgrund von minderschweren sexuellen Missbrauch und auch vollkommen zurecht am 23.04.2010 verurteilt wurde. Diese damit verbundenen Handlungen haben sich vor knapp fünfundzwanzig Jahren zugetragen und zu meinem bedauern muss ich eingestehen, dass ich damals in den Jahren 2001 und 2002 gegenüber meiner nicht-leiblichen, aber deshalb nicht weniger geliebten Tochter in ungefähr zehn Fällen sexuell-motiviert übergriffig gewesen bin. Kurz vor Weihnachten des Jahres 2009 habe ich in dieser Angelegenheit die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bonn erhalten, in der sechs Fälle des sexuellen Missbrauch angeklagt wurden. Daraufhin habe ich dem damals zuständigen Landgericht Bonn unverzüglich mitgeteilt, dass es nach meinem Erinnerungsstand mehr als diese angeklagten sechs Fälle gewesen sein dürften und ich selbst eher von knapp zehn Fällen meiner Übergriffigkeit ausgehen würde. Das war ich meiner Tochter schuldig und es stand zudem auch vollkommen ausser Frage, dass ich die von mir begangenen Taten vollumfänglich einräume und ihr damit auch eine Aussage im Rahmen einer Gerichtsverhandlung ersparen würde. Das geschädigte Mädchen – meine Tochter, wurde damals dann bereits schon ein paar Monate vor der Gerichtsverhandlung in einem Einzelgespräch von einer Polizeipsychologin zu den Ereignissen aus 2001 und 2002 befragt und von diesem Gespräch dann eine Filmaufzeichnung erstellt, die dann im Rahmen der Hauptverhandlung beim Landgericht Bonn und unter Ausschluss der Öffentlichkeit (Opferschutz) ausgestrahlt wurde. Selbstverständlich wurde das zu diesem Zeitpunkt in 2009 zwölfjährige Mädchen auch umfassend ärztlich untersucht und es wurden keine Auffälligkeiten festgestellt, die auf einen schweren sexuellen Missbrauch hindeuten würden. Ein schwerer sexueller Missbrauch ist – nüchtern und aus juristischem Blickwinkel betrachtet – zwangsläufig mit dem Eindringen in den Körper der geschädigten Person verbunden, wobei Hilfsmittel (…zum Beispiel ein Vibrator oder andere Gegenstände) hierbei ausdrücklich mit eingeschlossen sind. Zum Beispiel war auch das Jungfernhäutchen (Fachbegriff : „Hymen“) zu diesem Zeitpunkt in 2009 noch intakt. Ein schwerer sexueller Missbrauch konnte vollständig ausgeschlossen werden und wurde von meiner Tochter allerdings auch niemals behauptet. Ich möchte an dieser Stelle versichern, dass keiner (!) der von mir begangenen Übergriffe mit dem Einsatz von Gewalt verbunden gewesen ist und zudem auch ein Zeitrahmen von zehn Minuten in keinem Fall überschritten wurde. Auch wäre ich zu Gewalthandlungen gegenüber meiner Tochter nicht in der Lage gewesen. Hiervon unberührt bleibt natürlich die Feststellung, dass keiner dieser Übergriffe überhaupt hätte stattfinden dürfen, insbesondere auch schon aufgrund des noch sehr jungen Alters des hiervon betroffenen Mädchens.

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