Schlagwort: Geld

Öffentlichkeitsfahndung nach Raubüberfall

Saarbrücken (Saarland)

Öffentlichkeitsfahndung nach Raubüberfall

Bereits in den Nachtstunden des 16.04.2024 kam es gegen 02.10 Uhr zu einem Raubüberfall auf einen 37-jährigen Mann. Der Vorfall ereignete sich in der St. Johanner Strasse.

In der vorbenannten Strasse wurde das Tatopfer zunächst von zwei bisher unbekannten kriminellen Ausländern angesprochen und zur Herausgabe von Bargeld aufgefordert. Nachdem der geschädigte Mann die Herausgabe verweigerte, zog einer der beiden hier gesuchten Ausländer ein Messer und stach es dem Geschädigten in den Rücken.

Aufgrund intensiver Ermittlungsarbeit der Polizei Saarbrücken wurde später dann festgestellt, dass die beiden hier gesuchten Ausländer sich ebenfalls auch am Hauptbahnhof in Saarbrücken aufgehalten haben und konnten Bildaufnahmen der Tatverdächtigen sicherstellen. Diese Bildaufnahmen wurden auf Beschluss des Amtsgericht Saarbrücken nun zur Öffentlichkeitsfahndung freigegeben.

Bildmaterial der Polizei

Sachdienliche Hinweise

Die Polizei Saarbrücken erbittet sich Hinweise bezüglich Identität und Aufenthaltsort der hier gesuchten beiden Personen unter der Rufnummer +49 681 9321-233.

Quellenverweis

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Öffentlichkeitsfahndung nach Diebstahl und Betrug

Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen)

Öffentlichkeitsfahndung nach Diebstahl und Betrug

Bereits am 23.11.2023 sollen die beiden auf den Lichtbildern abgebildeten Viecher einer 73-jährigen Frau aus Gelsenkirchen die EC-Karte gestohlen und diese dann widerrechtlich an Geldautomaten im Stadtteil Bismarck eingesetzt haben. Da sämtliche bisherigen Ermittlungsbestrebungen der Polizei Gelsenkirchen versandeten, deshalb wurde beim zuständigen Amtsgericht Essen nun eine Öffentlichkeitsfahndung mit vorhandenem Bildmaterial beantragt und auch genehmigt. Nun wendet sich die Polizei Gelsenkirchen mit den anhängenden Bilddateien an die Bevölkerung und bittet um sachdienliche Hinweise auf die Identität der beiden Personen, als auch auf deren Aufenthaltsort. Die Polizei Gelsenkirchen ermittelt  aufgrund von Diebstahl (Paragraph 242 des Strafgesetzbuch) und Betrug (Paragraph 263 des StGB) gegen die hier gesuchten Personen.

Bildmaterial

Wer kann Angaben zur Identität und/oder Aufenthaltsort
der hier abgebildeten Viecher machen ?

Sachdienliche Hinweise

Rufnummer :
+49 209 365 8112 (Kriminalkommissariat 21, Polizei Gelsenkirchen)
+49 209 365 8240 (Kriminalwache, Polizei Gelsenkirchen)

Quellenverweise

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Öffentlichkeitsfahndung nach Strassenraub

Leverkusen (Nordrhein-Westfalen)

Öffentlichkeitsfahndung nach Strassenraub

Die Polizei Köln fahndet gegenwärtig nach drei dunkelhaarigen „Männern“, die offensichtlich dem Zigeunerumfeld hinzu zu rechnen sind. Sie stehen im Verdacht, am 06.12.2023 einen Strassenraub im Stadtteil Wiesdorf begangen zu haben. Dieser Stadtteil wird bereits seit vielen Jahren schon von vermeintlichen Mitbürgern des „Fahrenden Volkes“ terrorisiert. Auch organisierte und gewaltsame Ladendiebstähle durch Zigeunerkinder sind an der Tagesordnung und immer wieder Thema in den Medien. (Stichwort : Goman-Clan)

Die hier gesuchten Jugendlichen sollen am vorgenannten Tag gegen 20.30 Uhr einen 36-jährigen Mann aus Köln mit Pfefferspray besprüht und geschlagen haben. Anschliessend bedienten sie sich an der Geldbörse des Tatopfers und flüchteten in unbekannte Richtung.
Nun fahndet die Polizei Köln mit Lichtbildern einer Überwachungskamera nach den tatverdächtigen Jugendlichen. Es geht hier um gefährliche Körperverletzung (Paragraph 224 des Strafgesetzbuch) und Raub (Paragraph 249 des StGB), was hoffentlich noch deutliche juristische Folgen nach sich zieht.

Bildmaterial

Weshalb mir bei solchen Visagen nur immer und immer wieder Ratten in den Sinn kommen, das ist mir vollkommen rätselhaft. Vielleicht sollte ich mich mal an einen guten Psychotherapeuten wenden !?

Nachtragsmeldung

02.08.2024, 18.00 Uhr

Diese Zigeunernachkommen haben sich am Freitagnachmittag der Polizei gestellt und lassen sich von einem Rechtsanwalt vertreten, wie die Polizei Köln aktuell informiert. Die Finanzierung eines guten Rechtsanwaltes sollte aufgrund der Einnahmequellen ja auch kein grosses Problem darstellen und es dürfte bestenfalls die Portokasse ein wenig berühren.

Quellenverweise

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Justizverbrechen : Björn Höcke, die Zweite

Halle an der Saale / Sachsen-Anhalt

Justizverbrechen : Björn Höcke, die Zweite („Alles für Deutschland“)

Björn Höcke

In den vergangenen Tagen stand der Landtagsabgeordnete Björn Höcke (Alternative für Deutschland) erneut vor dem Landgericht in Halle an der Saale. Einmal mehr aufgrund der von ihm zuvor schon einmal verwendeten Aussage „Alles für Deutschland“, wobei es sich angeblich um eine Parole der Sturmabteilung (SA) handeln soll. Damit habe er ein weiteres mal gegen Paragraph 86a (StGB) verstossen, dem verwenden von Kennzeichen von vom bundesrepublikanischen Staat kriminalisierter Organisationen.
Bereits am 14.05.2024 wurde Björn Höcke von dem gleichen Gericht und dem selben Richter – konkret Jan Stengel, schon einmal aufgrund dieser Aussage verurteilt. Während es am 14.05.2024 um eine Veranstaltung in Merseburg (Sachsen-Anhalt) vom 29.05.2021 ging, bei der sich Björn Höcke diesbezüglich geäussert hat, ging es in diesem neuerlichen Fall um eine Veranstaltung in Gera (Thüringen), bei der er diese Aussage „Alles für Deutschland“ wiederholt haben soll.
Am heutigen 01.07.2024 wurde in dieser Angelegenheit durch den zuständigen Landrichter Jan Stengel das Urteil gesprochen : Björn Höcke erhielt eine weitere Geldstrafe, diesmal in Höhe von16.900,- Euro (130 Tagessätze zu jeweils 130,- Euro). Zudem soll er einmal mehr die Verfahrenskosten tragen. Im vorangegangenen Urteil vom 14.05.2024 erhielt er eine Geldstrafe von 13.000,- Euro (100 Tagessätze zu jeweils 130,- Euro).

Meine Bewertung des Sachverhalts

Man sollte es eigentlich kaum für möglich halten, aber dieses Urteil war noch einmal ein ganzes Stück absurder als das vorangegangene Urteil vom 14.05.2024. Einmal unabhängig davon, dass es sich bei dieser vollkommen unspektakulären Aussage keinesfalls um eine Parole der SA handelt, auf welche diese Organisation ein Alleinstellungsmerkmal hätte oder die Urheberrechte besitzen würde, verhält es sich tatsächlich nämlich so, dass Björn Höcke diese Aussage nachweislich auch nicht getätigt hat. Im Rahmen dieser Veranstaltung in Gera aus dem Dezember 2023 führte Björn Höcke lediglich „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für…“ aus. Daraufhin wurde der vermeintlich ausgelassene Begriff „Deutschland“ von den anwesenden Gästen ausgerufen ! Mit anderen Worten : Björn Höcke hat diese vermeintliche Parole der Sturmabteilung nachweislich überhaupt nicht ausgeführt. Er wurde also nun für eine Aussage verurteilt, die er nicht getätigt hat !?

Wenn ich selbst zum Beispiel „Heil“ ausrufe, woraufhin ebenfalls anwesende Personen mit einem „Hitler“-Ausruf reagieren, dann habe ich dennoch nicht „Heil Hitler“ ausgerufen !? Und keiner dieser Ausrufe ist für sich betrachtet strafrechtlich zu beanstanden, weder ein „Heil“- noch ein „Hitler“-Ausruf besitzen eine strafrechtliche Relevanz, wie es so schön heisst. Wer soll denn konkret „Heil Hitler“ ausgerufen haben ? Strafbar macht sich nur der, der diese beiden Begriffe in Kombination ausruft !

Den inszenierten Wahlbetrug untermauerte der zuständige Staatsanwalt Benedikt Bernzen übrigens alleine schon nur mit seiner beantragten Forderung, dass der Wahlbewerber Björn Höcke zwei Jahre lang keine öffentlichen Ämter ausführen können soll. In diesem Fall könnte Björn Höcke bei einem Wahlerfolg am 01.09.2024 (Landtagswahl Thüringen) nicht Ministerpräsident des Landes Thüringen werden, jedenfalls dann, wenn der Richter Jan Stengel diesem verbrecherischen Antrag gefolgt wäre und das Urteil später auch vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt würde. Darum geht es diesen verbeamteten Wahlbetrügern ja auch tatsächlich, wenn sie aufgrund einer solchen unspektakulären Aussage ein Strafverfahren inszenieren. Die bevorstehende Landtagswahl soll durch das inszenierte Strafverfahren und die nebenher laufende und eingeplante Medienberichterstattung in die gewünschte Richtung manipuliert werden.

Landtagswahlen am 01.09.2024 in Thüringen

Ich kann die wahlberechtigten Mitbürger aus Thüringen lediglich dazu ermuntern, sich keinesfalls von diesen verbeamteten Wahlbetrügern beeindrucken zu lassen und am 01.09.2024 sowohl die Alternative für Deutschland (AfD) mit ihrer Stimme zu unterstützen, als damit auch den Wahlbewerber Björn Höcke, der sich möglicherweise sogar Hoffnung auf eine Beförderung zum Ministerpräsidenten des Landes machen kann, wenn die AfD ausreichend Abgeordnete in den Landtag bekommt. Obwohl ich selbst eigentlich kein AfD-Wähler bin und als Nationaldemokrat persönlich eher zu der Partei Die Heimat tendiere, würde ich am 01.09.2024 dann tatsächlich auch die Alternative für Deutschland (AfD) unterstützen, wenn ich in Thüringen wahlberechtigt wäre. Als Einwohner von Nordrhein-Westfalen ist es mir jedoch nicht möglich und ich kann also lediglich eine Wahlempfehlung an die Thüringer aussprechen : Zeigen sie den verbeamteten Wahlbetrügern, dem fragwürdigen Justizverbrecherapparat und den volksfeindlichen Parteien an diesem Tag die Rote Karte, durch eine Stimme für die Alternative für Deutschland !

In diesem Sinne verbleibe ich mit : Alles für Deutschland !

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Urteil in Sachen von Björn Höcke

Halle an der Saale (Sachsen-Anhalt)

Urteil in Sachen von Björn Höcke („Alles für Deutschland“)

Björn Höcke

Der Landtagsabgeordnete und Wahlbewerber Björn Höcke aus Thüringen (Alternative für Deutschland) wurde am heutigen 14.05.2024 vom Landgericht Halle an der Saale aufgrund der vollkommen unspektakulären Aussage „Alles für Deutschland“ zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro (100 Tagessätze zu jeweils 130,- Euro) verurteilt und soll darüber hinaus auch noch die Kosten des Verfahrens tragen.

Es wird Björn Höcke in diesem aufgrund der bevorstehenden Landtagswahlen in Thüringen (01.09.2024) inszenierten Strafverfahren vorgehalten, dass er mit dieser Aussage eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) übernommen habe. Im Rahmen einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg (Sachsen-Anhalt) am 29.05.2021 habe er sich dahingehend geäussert und damit gegen Paragraph 86a des Strafgesetzbuch (StGB) verstossen, der Verwendung von Kennzeichen von vom bundesrepublikanischen Staat kriminalisierter Organisationen.

Der zuständige Staatsanwalt Benedikt Bernzen beantragte vor der Urteilsverkündung sogar eine sechsmonatige Bewährungsstrafe für den vollkommen unbescholtenen Landtagsabgeordneten Björn Höcke. Mit anderen Worten : Er forderte eine sechsmonatige Haftstrafe – ausgesetzt auf Bewährung, aufgrund eines einfachen und vollkommen unbedenklichen Satzes !
Was fordert diese unredliche Person denn dann bei einer schweren Gewaltstraftat ? Meines Erachtens bleibt hier nur noch die Todesstrafe, wenn er schon für einen einfachen Satz eine halbjährige Haftstrafe beantragt !?

Ich verachte diesen Berufsstand zutiefst und es ist meines Erachtens eine widerliche Juristenbande, die in den vergangenen Jahrzehnten aus ihren Rattenlöchern hervorgekrochen kam. Auch werde ich stets alles dafür tun, damit sie bald schon wieder in ihren Löchern verschwinden !

Der „Stein des Anstosses“, der Grund, auf den sich diese Berufsverbrecher beziehen.

Auf den Dolchen der Sturmabteilung war damals die Aussage „Alles für Deutschland“ eingraviert.
Alleine nur aus diesem Grund sollen wir heute nicht mehr „Alles für Deutschland“ aussprechen dürfen.

Meine Bewertung des Sachverhalts

Nach meiner Auffassung handelt es sich hier keinesfalls um eine Aussage oder Losung der Sturmabteilung, welche diese Organisation selbst erschaffen oder aber ein Alleinstellungsmerkmal darauf hätte. Diese Aussage/Losung wurde auch bereits schon während des Deutschen Kaiserreichs (1871 – 1918) verwendet, als Patriotismus und Vaterlandsliebe noch zählten und mit der man die Liebe zum eigenen Vaterland untermauerte. Selbst wenn unter anderem die Sturmabteilung diese Aussage/Losung dann später für sich übernommen oder partiell verwendet haben sollte, würde sie deshalb keinesfalls zu einer Losung der Sturmabteilung. Wenn überhaupt, dann müsste die Sturmabteilung die Urheberschaft auf diese Aussage besitzen, was natürlich nicht weniger absurd als dieser willkürliche Juristenspruch des Landrichters Jan Stengel ist. Einen Beleg für diese Annahme konnten die Björn Höcke verfolgenden Juristen Jan Stengel (Landrichter) und Bendedikt Bernzen (Staatsanwalt) im Rahmen der Hauptverhandlung ebenfalls nicht erbringen, was die Willkür dieses Juristenspruchs deutlich untermauert. Kein Historiker würde bestätigen, dass die Urheberschaft dieser Aussage bei der Sturmabteilung liegt, aber der klugscheissende Landrichter Jan Stengel weiss es natürlich besser. Die NSDAP wurde im Jahre 1920 gegründet und die Sturmabteilung folgte.

Übrigens wurde diese Aussage auch von dem der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) nahestehenden „Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold“ verwendet, wie sich anhängender Bilddatei entnehmen lässt.

Motivationslage Wahlbetrug

Meines Erachtens ging es in diesem Verfahren insbesondere darum, die anstehenden Landtagswahlen in Thüringen zu manipulieren. Die Landtagswahlen in Thüringen sind auf den 01.09.2024 terminiert und der Wahlbewerber Björn Höcke dürfte voraussichtlich einen deutlichen Wahlerfolg einfahren, so wie es die Umfrageergebnisse prognostizieren.

„Unsere“ Juristen sind allesamt auch nur Parteibuch-Soldaten der etablierten Parteien und missbrauchen ihre beruflichen Ämter in schöner Regelmässigkeit zur Wahlbeeinflussung und zur Wahlmanipulation. Wer einmal genau hinschaut, der erkennt, dass dieses in schöner Regelmässigkeit und insbesondere vor anstehenden Wahlen der Fall ist, wenn die Umfragewerte in eine unerwünschte Richtung tendieren, so wie es sich auch bei dem hier vorliegenden Sachverhalt darstellt. Durch den zu erwartenden und deutlichen Wahlsieg der AfD besteht dann auch eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Landtagsabgeordnete Björn Höcke zum Ministerpräsidenten des Landes Thüringen befördert wird. Deshalb findet bereits seit unzähligen Monaten eine inszenierte Hetzjagd der hiesigen Justiz- und Medienmafia in brüderlicher Einvernahme statt, um die Wahlergebnisse am 01.09.2024 in die gewünschte Richtung zu korrigieren.

Es ist allerdings unbedingt davon auszugehen, dass dieses Spassurteil von Landrichter Stengel bereits in der nächsten Instanz wieder gekippt und aufgehoben wird. Einer der insgesamt drei Rechtsanwälte von Björn Höcke, konkret Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau, kündigte bereits zurecht an, dass man dieses Urteil der nächsten Instanz zur Prüfung vorlegt. Nach meinem Informationsstand wäre es der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Baden-Württemberg), der dieses Urteil von Jan Stengel bestätigen oder verwerfen müsste. Ausserdem würde man sich gegebenenfalls auch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden, was meines Erachtens auch angemessen ist. Man muss dem stattfindenden Gesinnungsterror von Politik und Justiz auf allen Ebenen geschlossen entgegen treten. Diese Parasiten wollen unsere Sprache, unsere Kultur und unser Volk vernichten. Dem muss geschlossen entgegen getreten werden, von uns allen. Wir müssen ihnen die Stirne bieten, insbesondere auch mit zivilem Ungehorsam ! Es liegt auch an uns selbst, inwiefern wir uns von diesen Parasiten vorschreiben lassen, was wir zu denken und zu sagen haben. Ich lasse mir grundsätzlich von keiner Juristensau die Verwendung von „Alles für Deutschland“ untersagen !

Kein belastendes Urteil hält diesem Sachverhalt stand und letztendlich wird Björn Höcke freigesprochen werden, denke ich. Und das wissen diese verfahrensbeteiligten Juristen auch selbst, sowohl der Landrichter Stengel als auch Benedikt Bernzen, der zuständige Staatsanwalt, der sogar eine sechsmonatige Bewährungsstrafe gefordert hatte, also eine halbjährige Haftstrafe aufgrund einer gänzlich unspektakulären Aussage, gegen einen vollkommen unvorbelasteten Landtagsabgeordneten. Es ist wahrlich eine widerliche Juristenbande, die sich in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten hervorgetan hat. Für diese Leute empfinde ich ausnahmslos nur Verachtung. Nach meiner persönlichen Einschätzung sind deren Handlungen alleine nur als parasitär und gemeinschädlich einzustufen und sie pissen einem nicht unerheblichen Anteil der Bevölkerung in schöner Regelmässigkeit und vollkommen unbegründet an das Bein. Wir sollten ihnen schleunigst aufzeigen, wer hier der Herr im Hause ist !

Am 01.09.2024 finden die Landtagswahlen in Thüringen statt und dann haben die Bürger von Thüringen die Möglichkeit, diesen verbeamteten Wahlbetrügern die Rote Karte aufzuzeigen. Mit einer Stimmabgabe zugunsten der AfD können SIE den Landtagsabgeordneten Björn Höcke zum Ministerpräsidenten von Thüringen befördern. Eine Direktwahl des Ministerpräsidenten traut man der hiesigen Bevölkerung ja nicht zu und man muss zwangsläufig zunächst auch die Partei des bevorzugten Bewerbers unterstützen und bestenfalls zum Wahlsieg verhelfen. Das wäre meines Erachtens eine angemessene Reaktion der Wählerschaft, wenn sich diese nicht weiterhin für dumm verkaufen lassen wollen und das Offensichtliche sehen, nämlich konkret den Wahlbetrug, der hier vorsätzlich von der Justiz- und Medienmafia vollzogen wird ! Ich bin selbst zwar keinesfalls ein AfD-Wähler und sympathisiere eher mit der nationaldemokratisch-orientierten Partei DIE HEIMAT (ehemals NPD), die auch stets meine Wählerstimme erhält. Aber hätte ich zur Landtagswahl am 01.09.2024 eine Wahlberechtigung in Thüringen, dann wäre Björn Höcke meine Stimme sicher. Als Einwohner von Nordrhein-Westfalen bin ich in Thüringen jedoch leider nicht wahlberechtigt !

In diesem Sinne verbleibe ich mit : Alles für Deutschland !

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