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Marokkaner tötet Mann am Bahnhof

Uelzen (Niedersachsen)

Marokkaner tötet Mann am Bahnhof

Ein aus Marokko entstammender achtzehnjähriger Mann hat in den Nachtstunden auf den heutigen Sonntag am Bahnhof in Uelzen einen 55-jährigen Mann eine Bahnhofstreppe hinunter getreten und diesen durch diese Handlungen getötet.

Laut einer aktuellen Pressemitteilung der Polizeiinspektion Lüneburg vom heutigen 14.07.2024 soll ein aus Marokko entstammender achtzehnjähriger Mann den Geschädigten am „Hundertwasser-Bahnhof“ in Uelzen ohne erkennbaren Grund die vom Bahnsteig hinab führende Treppe hinunter getreten haben. Dieser Vorfall ereignete sich in den Nachtstunden auf den heutigen 14.07.2024, gegen 01.30 Uhr. Das 55-jährige Tatopfer verstarb noch vor Ort an einem Schädel-Hirn-Trauma, wie die Polizei mitteilt. Bundespolizisten konnten den flüchtigen 18-Jährigen Marokkaner noch in Bahnhofsnähe festnehmen.

Am Montag (15.07.2024) soll er nun einem Haftrichter vorgeführt werden, der dann voraussichtlich auch die Untersuchungshaft anordnet. Laut Pressemitteilung wird aufgrund eines Totschlags (Paragraph 212 des Strafgesetzbuch) gegen den jungen Mann ermittelt. Meines Erachtens könnte aufgrund der vorliegenden Heimtücke aber auch ein Mord (Paragraph 211 des StGB) in Betracht kommen.

Nur wenige Stunden vor diesem Ereignis ist der Tatverdächtige ebenfalls schon strafrechtlich in Erscheinung getreten. Um die Mittagszeit des 13.07.2024 soll er einen Taschendiebstahl (Paragraph 242 des StGB) begangen haben. Gegen 14.20 Uhr soll er zudem auch noch einem 31-jährigen Mann am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) in Uelzen mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben (Körperverletzung, nach Paragraph 223 des StGB). Auch diesbezüglich wird noch strafrechtlich ermittelt und gegebenenfalls Anklage erhoben.

Die marokkanische Herkunft des achtzehnjährigen Täters ist der Pressemitteilung der Polizei einmal mehr nicht zu entnehmen. Diese Information habe ich einem anderen Presseorgan entnommen, auf welches ich aus ethischen Gründen allerdings nicht verweisen möchte. Dieses sehr bekannte Medium verfügt über sehr gute Kontakte in die Polizeibehörden hinein und wird von diesen auch mit vertraulichen Informationen gut versorgt, deshalb kann auch die hier vorliegende Information als absolut zuverlässig bezeichnet werden.

Deutschland uns Deutschen !

Nachtragsmeldungen

05.08.2024, 14.00 Uhr

Die Polizei informiert darüber, dass in dieser Angelegenheit noch nach einem wichtigen Zeugen gesucht wird, dessen Identität bisher nicht ermittelt werden konnte.

Der gesuchte Zeuge soll zum Tatzeitpunkt an Gleis 301 des Bahnhofs gestanden haben. Er hat ein rotes Hemd getragen und andere Passanten nach der Tat aufgefordert, den Beschuldigten zu ergreifen. Polizei und Staatsanwaltschaft bitten diesen Zeugen eindringlich darum, sich mit der Polizei Uelzen unter der Rufnummer +49 581 930-0 in Verbindung zu setzen.

Zudem informiert die Polizei darüber, dass der 18-jährige Marokkaner auch weiterhin dringend tatverdächtig ist und sich nach wie vor in Untersuchungshaft befindet.

15.07.2024, 15.30 Uhr

Gegen den tatverdächtigen Marokkaner wurde durch das Amtsgericht Uelzen erwartungsgemäss die Untersuchungshaft angeordnet. wie die Polizeiinspektion Lüneburg aktuell mitteilt. Er wurde sodann in eine Justizvollzugsanstalt (JVA) eingewiesen.

Quellenverweise

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Öffentlichkeitsfahndung : Deniz K.

Moers (Nordrhein-Westfalen)

Öffentlichkeitsfahndung : Deniz K.

Deniz K.

Die Kreispolizeibehörde Wesel fahndet seit dem heutigen 12.07.2024 nach Deniz K. aus Moers, dem schwere Brandstiftung (Paragraph 306 des Strafgesetzbuch) und Raub (Paragraph 249 des StGB) zur Last gelegt werden. Nun hat das zuständige Amtsgericht Moers zwei Bilddateien des hier gesuchten Deniz K. zur Öffentlichkeitsfahndung freigegeben.

Deniz K. wird beschuldigt, am Abend des 20.05.2024 das Wohnhaus seiner ehemaligen Lebensgefährtin angezündet zu haben. An dem Wohnhaus entstand ein erheblicher Sachschaden und es ist nicht mehr bewohnbar. Anschliessend raubte er darüber hinaus auch noch den Personenkraftwagen (PKW) der geschädigten Frau und setzte sich zunächst in das Ausland ab. Seit kurzem gibt es jedoch Hinweise darauf, dass sich Deniz K. inzwischen wieder in Moers und Umgebung aufhält. Auch wird vermutet, dass er weitere Straftaten zum Nachteil seiner ehemaligen Lebensgefährtin begehen möchte oder könnte. Die Dame soll sich in akuter Gefahr befinden.

Personenbeschreibung

  • Körpergrösse :
    174 Zentimeter
  • Haarfarbe :
    schwarz
  • Augenfarbe :
    dunkel
  • Körperbau :
    fettleibig

Bildmaterial

Sachdienliche Hinweise

Die Polizei Wesel bittet ausdrücklich darum, den hier gesuchten Mann nicht anzusprechen, falls er irgendwo gesehen wird. Aufgrund der begangenen schweren Straftaten erwartet ihn eine langjährige Haftstrafe. Stattdessen soll man umgehend über die Notrufnummer 110 den Standort von Deniz K. durchgeben. Auch unter der Rufnummer +49 281 107 0 können sachdienliche Hinweise durchgegeben werden.

Quellenverweise

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Justizverbrechen : Björn Höcke, die Zweite

Halle an der Saale / Sachsen-Anhalt

Justizverbrechen : Björn Höcke, die Zweite („Alles für Deutschland“)

Björn Höcke

In den vergangenen Tagen stand der Landtagsabgeordnete Björn Höcke (Alternative für Deutschland) erneut vor dem Landgericht in Halle an der Saale. Einmal mehr aufgrund der von ihm zuvor schon einmal verwendeten Aussage „Alles für Deutschland“, wobei es sich angeblich um eine Parole der Sturmabteilung (SA) handeln soll. Damit habe er ein weiteres mal gegen Paragraph 86a (StGB) verstossen, dem verwenden von Kennzeichen von vom bundesrepublikanischen Staat kriminalisierter Organisationen.
Bereits am 14.05.2024 wurde Björn Höcke von dem gleichen Gericht und dem selben Richter – konkret Jan Stengel, schon einmal aufgrund dieser Aussage verurteilt. Während es am 14.05.2024 um eine Veranstaltung in Merseburg (Sachsen-Anhalt) vom 29.05.2021 ging, bei der sich Björn Höcke diesbezüglich geäussert hat, ging es in diesem neuerlichen Fall um eine Veranstaltung in Gera (Thüringen), bei der er diese Aussage „Alles für Deutschland“ wiederholt haben soll.
Am heutigen 01.07.2024 wurde in dieser Angelegenheit durch den zuständigen Landrichter Jan Stengel das Urteil gesprochen : Björn Höcke erhielt eine weitere Geldstrafe, diesmal in Höhe von16.900,- Euro (130 Tagessätze zu jeweils 130,- Euro). Zudem soll er einmal mehr die Verfahrenskosten tragen. Im vorangegangenen Urteil vom 14.05.2024 erhielt er eine Geldstrafe von 13.000,- Euro (100 Tagessätze zu jeweils 130,- Euro).

Meine Bewertung des Sachverhalts

Man sollte es eigentlich kaum für möglich halten, aber dieses Urteil war noch einmal ein ganzes Stück absurder als das vorangegangene Urteil vom 14.05.2024. Einmal unabhängig davon, dass es sich bei dieser vollkommen unspektakulären Aussage keinesfalls um eine Parole der SA handelt, auf welche diese Organisation ein Alleinstellungsmerkmal hätte oder die Urheberrechte besitzen würde, verhält es sich tatsächlich nämlich so, dass Björn Höcke diese Aussage nachweislich auch nicht getätigt hat. Im Rahmen dieser Veranstaltung in Gera aus dem Dezember 2023 führte Björn Höcke lediglich „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für…“ aus. Daraufhin wurde der vermeintlich ausgelassene Begriff „Deutschland“ von den anwesenden Gästen ausgerufen ! Mit anderen Worten : Björn Höcke hat diese vermeintliche Parole der Sturmabteilung nachweislich überhaupt nicht ausgeführt. Er wurde also nun für eine Aussage verurteilt, die er nicht getätigt hat !?

Wenn ich selbst zum Beispiel „Heil“ ausrufe, woraufhin ebenfalls anwesende Personen mit einem „Hitler“-Ausruf reagieren, dann habe ich dennoch nicht „Heil Hitler“ ausgerufen !? Und keiner dieser Ausrufe ist für sich betrachtet strafrechtlich zu beanstanden, weder ein „Heil“- noch ein „Hitler“-Ausruf besitzen eine strafrechtliche Relevanz, wie es so schön heisst. Wer soll denn konkret „Heil Hitler“ ausgerufen haben ? Strafbar macht sich nur der, der diese beiden Begriffe in Kombination ausruft !

Den inszenierten Wahlbetrug untermauerte der zuständige Staatsanwalt Benedikt Bernzen übrigens alleine schon nur mit seiner beantragten Forderung, dass der Wahlbewerber Björn Höcke zwei Jahre lang keine öffentlichen Ämter ausführen können soll. In diesem Fall könnte Björn Höcke bei einem Wahlerfolg am 01.09.2024 (Landtagswahl Thüringen) nicht Ministerpräsident des Landes Thüringen werden, jedenfalls dann, wenn der Richter Jan Stengel diesem verbrecherischen Antrag gefolgt wäre und das Urteil später auch vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt würde. Darum geht es diesen verbeamteten Wahlbetrügern ja auch tatsächlich, wenn sie aufgrund einer solchen unspektakulären Aussage ein Strafverfahren inszenieren. Die bevorstehende Landtagswahl soll durch das inszenierte Strafverfahren und die nebenher laufende und eingeplante Medienberichterstattung in die gewünschte Richtung manipuliert werden.

Landtagswahlen am 01.09.2024 in Thüringen

Ich kann die wahlberechtigten Mitbürger aus Thüringen lediglich dazu ermuntern, sich keinesfalls von diesen verbeamteten Wahlbetrügern beeindrucken zu lassen und am 01.09.2024 sowohl die Alternative für Deutschland (AfD) mit ihrer Stimme zu unterstützen, als damit auch den Wahlbewerber Björn Höcke, der sich möglicherweise sogar Hoffnung auf eine Beförderung zum Ministerpräsidenten des Landes machen kann, wenn die AfD ausreichend Abgeordnete in den Landtag bekommt. Obwohl ich selbst eigentlich kein AfD-Wähler bin und als Nationaldemokrat persönlich eher zu der Partei Die Heimat tendiere, würde ich am 01.09.2024 dann tatsächlich auch die Alternative für Deutschland (AfD) unterstützen, wenn ich in Thüringen wahlberechtigt wäre. Als Einwohner von Nordrhein-Westfalen ist es mir jedoch nicht möglich und ich kann also lediglich eine Wahlempfehlung an die Thüringer aussprechen : Zeigen sie den verbeamteten Wahlbetrügern, dem fragwürdigen Justizverbrecherapparat und den volksfeindlichen Parteien an diesem Tag die Rote Karte, durch eine Stimme für die Alternative für Deutschland !

In diesem Sinne verbleibe ich mit : Alles für Deutschland !

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Ursula Haverbeck zu Haftstrafe verurteilt

Hamburg

Ursula Haverbeck zu Haftstrafe verurteilt

Ursula Haverbeck (95)

Am heutigen 26.06.2024 wurde die 95-jährige Ursula Haverbeck vom Landgericht Hamburg zu einer Haftstrafe von 16 Monaten verurteilt, weil sie sich am Rande einer Gerichtsverhandlung im niedersächsischen Lüneburg am 21.04.2015 dahingehend geäussert hat, dass das im ostdeutschen Schlesien gelegene Konzentrationslager Auschwitz „kein Vernichtungs- sondern ein Arbeitslager“ gewesen sei. Auch habe sie in einem Gespräch mit dem Gossenmagazin „Panorama“ vom Norddeutschen Rundfunk (NDR) ausgeführt, „dass es in Auschwitz keine Massenvernichtungen gegeben habe“. Laut dem Landgericht Hamburg habe sie damit gegen den Paragraphen 130 des Strafgesetzbuch (StGB) verstossen und sich der vermeintlichen „Volksverhetzung“ schuldig gemacht. Von der sechzehnmonatigen Freiheitsstrafe sollen vier Monate als bereits verbüsst angesehen werden, da sich dieses Strafverfahren über einen Zeitraum von knapp zehn Jahren hinweg zog.

In der ersten Instanz wurde sie in dieser Sache vom Amtsgericht Hamburg bereits im Jahre 2015 zu einer zehnmonatigen Haftstrafe verurteilt. Das nun erhöhte Strafmass ergibt sich dadurch, dass in diesem neuerlichen Beschluss noch eine weitere Verurteilung mit eingeflossen ist, also das Strafmass dieser beiden Urteile zusammengefasst wurde.

Meine Bewertung des Sachverhalts

Ihren absurden und meines Erachtens auch verbrecherischen Beschluss begründet die Vorsitzende Richterin damit, dass „das jetzige Urteil in eine Zeit falle, in der der Antisemitismus wieder auf dem Vormarsch“ sei. Eine hochgradig alberne Begründung, da der gegenwärtige Antisemitismus insbesondere von vom Staat vorsätzlich importierten Muslimen praktiziert wird und zudem auch aufgrund der aktuellen Auseinandersetzungen im Nahen Osten (Stichwort : Israel-Palästina-Konflikt) leicht zu erklären ist. Man möchte den verfahrensbeteiligten Juristen von Staatsanwaltschaft und Landgericht Hamburg den ganzen Tag über in die Visage rotzen, in Anbetracht auch dieses verbrecherischen Beschlusses. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und muss zunächst einmal am Bundesgerichtshof vorbei. Es ist allerdings kaum davon auszugehen, dass Ursula Haverbeck beim Bundesgerichtshof auf anständigeres Gerichtspersonal trifft. Der gesamte bundesrepublikanische Justizapparat befindet sich meines Erachtens unter der Kontrolle von Kriminellen, die sich den Staat zu Eigen gemacht haben.

Weitere Ausführungen zu den stattfindenden schweren Justizverbrechen, die zum Nachteil von Frau Haverbeck begangen werden und auch bereits schon wurden, findest Du unter diesem Verweis.

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Das Hakenkreuz

Das Hakenkreuz

Meines Erachtens ist das Verbot der öffentlichen Darstellung des Hakenkreuz nach Paragraph 86a des Strafgesetzbuch rechts- und verfassungswidrig, da es eben kein Kennzeichen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) ist.

Mein Standpunkt

Jahr für Jahr werden zahlreiche Mitbürger ohne ersichtlichen und nachvollziehbaren Grund zu Geld- oder Haftstrafen verurteilt, weil bundesrepublikanische Juristen den Paragraphen 86a (StGB) vorsätzlich falsch auslegen. Das Hakenkreuz kann bereits aufgrund seines nachweislichen Alters von mindestens 10.000 Jahren nicht das Kennzeichen einer im Jahre 1920 gegründeten Partei sein und fällt dem entsprechend auch nicht unter den Paragraphen 86a, der „das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ unter Strafe stellt. Die tatsächlichen Kennzeichen der NSDAP sind im speziellen das Parteiabzeichen und auch die Hakenkreuzfahne. Diese Zeichen wurden von der NSDAP erschaffen und sind unzweifelhaft der NSDAP zuzuordnen. Das Hakenkreuz – im Allgemeinen, ist es aber nicht !

Der Verbrecherparagraph 86a, der von unseren Juristen vorsätzlich falsch ausgelegt wird.

Wofür steht das Hakenkreuz ? Was bedeutet es ?

Das Hakenkreuz – oder auch das „Swastika“, wurde in den vergangenen zehntausend Jahren bereits von verschiedenen Kulturen verwendet und symbolisiert die Sonne. Es wird nicht ohne Grund auch als „Sonnenrad“ bezeichnet. Wie könnte das Hakenkreuz also das Kennzeichen einer vor gerade einmal hundert Jahren gegründeten politischen Partei sein, wenn es selbst doch bereits schon um ein Vielfaches älter ist ? Die NSDAP wurde am 24.02.1920 im bayerischen München begründet. Wenn man der NSDAP schlecht nachreden möchte, dann könnte man sagen, dass diese Partei dieses uralte Symbol für ihre politischen Interessen zweckentfremdet und missbraucht hat. Es liegt allerdings nicht in meinem persönlichen Interesse, der NSDAP schlecht nachzureden. Ich würde sie auch gegenwärtig wieder wählen, wenn sie zu Wahlen zugelassen würde.
Das Hakenkreuz wäre aber alleine nur dann das Kennzeichen der NSDAP, wenn es von ihr selbst geschaffen worden wäre. Durch die vorsätzliche falsche Auslegung des von schäbigen Juristen geschaffenen Verbrecherparagraphen 86a (StGB) werden alle Sonnenanbeter in ihrem Glauben an das Naturgesetz verletzt.

Das Hakenkreuz im Ausland

Lichtbild von den Udayagiri und Khandagiri Caves in Bhubaneswar in Indien.

Insbesondere auch im asiatischen Lebensraum ist das Hakenkreuz allgegenwärtig, in verschiedenen Formen, die aufgrund des bundesrepublikanischen Gesinnungsterrors allesamt hier nicht gezeigt werden dürfen. Vor allem aber aufgrund der falschen Auslegung des Paragraphen 86a durch die hiesige und meines Erachtens auch verbrecherische Justiz.
Was wäre eigentlich gewesen, wenn die NSDAP anstelle des Hakenkreuz dann das Christenkreuz oder den Davidstern verwendet hätte ? Würden diese Kennzeichen dann gegenwärtig auch vom hiesigen Staat und seiner Justiz kriminalisiert und verfolgt ? Dürften wir dann das Christenkreuz oder den Davidstern gegenwärtig nicht mehr verwenden und öffentlich darstellen ?
Diese Frage lässt sich wohl sehr leicht selbst beantworten :
Selbstverständlich wären diese Kennzeichen dann gegenwärtig nicht verboten ! Und weshalb ist das so ? Ganz einfach deshalb, weil das Hakenkreuz im hiesigen Verbrecherstaat nicht dieselbe Lobby vorzuweisen hat, wie es beim Christenkreuz und dem Davidstern der Fall wäre. Die hebräischen Terrorsekten des Christen- und des Judentums würden sich unzweifelhaft auf die Ausübung ihrer Glaubensfreiheit beziehen und sich einem Verbot ihrer Kennzeichen entgegen stellen.
Weshalb sollte aber das gleiche Recht nicht auch für diejenigen gelten, die die Sonne verehren ? Der Sonne verdanken wir unsere Existenz und stünde sie nicht gerade dort, wo sie gerade steht (Stichwort : Habitable Zone), dann wären sämtliche Lebensformen auf diesem Planeten undenkbar. Die Sonne ist ein zentraler Glaubensfaktor aller, die sich dem Naturgesetz verbunden fühlen und die Schöpfertheorien der verschiedenen Glaubensrichtungen negieren.

Erstaunlich ist es in diesem Zusammenhang auch, dass das Hakenkreuz bei ehemaligen Kriegsgegnern zulässig ist und auch deutlich entspannter gesehen wird. In den Vereinigten Staaten von Nordamerika (USA) kann ein jeder problemlos selbst mit der Hakenkreuzfahne der NSDAP auf der Strasse marschieren. Eine strafrechtliche Verfolgung hat man in diesem Fall jedenfalls nicht zu befürchten. Auch „Heil Hitler“ kann dort problemlos formuliert und der Arm zum Deutschen Gruss erhoben werden. (Quelle) Sehr ähnlich verhält es sich auch in der norddeutschen Dänemark, wo man ebenfalls mit der Hakenkreuzfahne aufmarschieren kann. Diese offensichtliche Geisteserkrankung, zwangsläufig alles verbieten zu müssen was auch nur ansatzweise mit dem Nationalsozialismus im Zusammenhang steht, stehen könnte oder zu bringen ist, bezieht sich ausnahmslos nur auf die hiesige bundesrepublikanische Politik und dessen Justiz. Hinzu kommt, dass diese parasitären Viecher nicht auch nur ein nachvollziehbares Argument haben, mit dem sich meine vorangegangenen Darstellungen ausser Kraft setzen liessen. Ihre Handlungen sind stets willkürlich und damit einhergehend auch verbrecherisch !

Filmbeitrag

Der negroide Pastor Ray Hagins erklärt uns im nachfolgenden zweieinhalbminütigen Filmbeitrag die tatsächliche Bedeutung des Hakenkreuz und wendet sich gegen dessen Kriminalisierung. Seine Rede wird in unserer Muttersprache untertitelt.

Der Film läuft 2 Minuten und 33 Sekunden und enthält einen Datenumfang von 24,6 Megabyte.

Zusammenfassung des Filmbeitrages

Das Hakenkreuz setzt sich aus vier Rechtecken zusammen, die in einem 90-Grad-Winkel angeordnet sind. Ray Hagins bezeichnet es fälschlicherweise als „Quadrat“. Dieses wäre allerdings nur dann der Fall, wenn alle Seiten die gleiche Abmessung hätten. Zutreffender ist die Bezeichnung „Rechteck“, auch wenn es eigentlich nicht viel zur Sache tut. Einen 90-Grad-Winkel haben ja sowohl das Rechteck als auch das Quadrat. Berechnet man nun 4 x 90 Grad, dann erhält man einen perfekten Kreis von 360 Grad. Dieser Kreis symbolisiert die geliebte Sonne. Und wenn Du Dir nun einmal die Hakenkreuzfahne der NSDAP vor Augen führst beziehungsweise genauer anschaust, dann erkennst Du, dass sich das schwarze Hakenkreuz innerhalb eines weissen Kreis befindet, der von einem feuerroten Hintergrund umschlossen ist. Der weisse Kreis symbolisiert noch einmal die Sonne und wird von dem umschliessenden Feuerrot verstärkt. Es ist in meinen Augen eine sehr schöne Fahne, die hier tatsächlich von der NSDAP geschaffen wurde. Auch bin ich ebenfalls für eine Wiederzulassung dieser Hakenkreuzfahne. Sie sollte nach meiner Auffassung in jedem Wohnzimmer hängen.
In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass es strafrechtlich unbedenklich und zulässig ist, wenn man sich die Hakenkreuzfahne in das Wohnzimmer beziehungsweise die eigene Wohnung hängt. Es ist lediglich die öffentliche Darstellung der Hakenkreuzfahne verboten und deshalb darf sie von Ausserhalb nicht einsehbar sein. Ansonsten kann sich aber ein jeder die Hakenkreuzfahne problemlos und insbesondere auch rechtssicher in die eigene Wohnung hängen. Juristisch problematisch könnte es alleine nur dann werden, wenn man mehrere Hakenkreuzfahnen in der Wohnung und insbesondere auch in einer Verpackung aufbewahrt. In diesem Falle unterstellen einem diese Parasiten der Justiz sehr häufig, dass man mit den Hakenkreuzfahnen einen Handel betreibt, weil sie einem anders nicht an das Bein pissen können. Und darum geht es diesen Parasiten ja, der Bevölkerung so häufig wie nur möglich an das Bein zu pissen. Alleine schon deshalb, um daraus Kapital abzuschöpfen zu können. Sie sind hochgradig parasitär und ich verachte diesen Berufsstand zutiefst !

Der Vollständigkeit halber verweise ich darauf, dass der oben eingestellte Redebeitrag von Ray Hagins lediglich eine nachbearbeitete Ausgabe eines viel längeren Redebeitrags von ihm ist. Der vollständige Redebeitrag geht über eine Stunde, konkret eine Stunde und knapp fünf Minuten. Den vollständigen Redebeitrag kannst Du unter diesem Verweis finden. Den Auszug des hier eingestellten Redebeitrags findest Du ab der Minute 11.30 (pi x Daumen). Eine Übersetzung des vollständigen Redebeitrages in unserer Muttersprache gibt es leider nicht oder wäre mir jedenfalls nicht bekannt. Leider sind meine Fähigkeiten auch unzureichend, einen englischsprachigen Redebeitrag in unsere Muttersprache zu übersetzen.
Die oben eingestellte und nachbearbeitete Ausgabe habe ich zufällig vor wenigen Jahren einmal im Netzwerk gefunden. Die Nachbearbeitung erfolgte nicht durch mich. Der Urheber der sehr schön gelungenen Nachbearbeitung ist mir auch nicht bekannt. Ich habe das Werk lediglich gestohlen und teile es, weil ich insbesondere auch die Erklärung des Hakenkreuz als sehr gelungen empfinde.

Halte Deine Umwelt sauber !

Als Ungläubiger halte ich jeden Gottesbezug selbstverständlich für vollkommen absurd und distanziere mich von sämtlichen Glaubensrichtungen, insbesondere vom Christen- und Judentum, aber auch von sämtlichen heidnischen Strömungen, die sich an Odin und Thor orientieren. Ich selbst würde mich zwar auch als Heiden bezeichnen, allerdings im Sinne von „Ungläubig“. Tatsächlich gehen mir auch die vermeintlichen nordischen Götter vollkommen am Arsch vorbei, um es einmal so deutlich zu formulieren.
Nationalsozialisten GLAUBEN nicht, sondern orientieren sich an ihrem WISSEN !

In diesem Sinne verbleibe ich. Alles für Deutschland !

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