Schlagwort: Karte

Öffentlichkeitsfahndung nach Diebstahl und Betrug

Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen)

Öffentlichkeitsfahndung nach Diebstahl und Betrug

Bereits am 23.11.2023 sollen die beiden auf den Lichtbildern abgebildeten Viecher einer 73-jährigen Frau aus Gelsenkirchen die EC-Karte gestohlen und diese dann widerrechtlich an Geldautomaten im Stadtteil Bismarck eingesetzt haben. Da sämtliche bisherigen Ermittlungsbestrebungen der Polizei Gelsenkirchen versandeten, deshalb wurde beim zuständigen Amtsgericht Essen nun eine Öffentlichkeitsfahndung mit vorhandenem Bildmaterial beantragt und auch genehmigt. Nun wendet sich die Polizei Gelsenkirchen mit den anhängenden Bilddateien an die Bevölkerung und bittet um sachdienliche Hinweise auf die Identität der beiden Personen, als auch auf deren Aufenthaltsort. Die Polizei Gelsenkirchen ermittelt  aufgrund von Diebstahl (Paragraph 242 des Strafgesetzbuch) und Betrug (Paragraph 263 des StGB) gegen die hier gesuchten Personen.

Bildmaterial

Wer kann Angaben zur Identität und/oder Aufenthaltsort
der hier abgebildeten Viecher machen ?

Sachdienliche Hinweise

Rufnummer :
+49 209 365 8112 (Kriminalkommissariat 21, Polizei Gelsenkirchen)
+49 209 365 8240 (Kriminalwache, Polizei Gelsenkirchen)

Quellenverweise

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Öffentlichkeitsfahndung nach Diebstahl und Betrug

Gladbeck (Nordrhein-Westfalen)

Öffentlichkeitsfahndung nach Diebstahl und Betrug

Am 26.04.2024 wurde einer 87-jährigen Frau aus Gladbeck die EC-Karte gestohlen und anschliessend dann damit Geld vom Konto abgehoben. Nachdem gewöhnliche Fahndungsmassnahmen nicht zum Ermittlungserfolg geführt haben, hat das zuständige Amtsgericht nun die anhängenden Aufnahmen der Überwachungskamera zu einer Öffentlichkeitsfahndung zugelassen. Es wird aufgrund von Diebstahl (Paragraph 242 des Strafgesetzbuch) und Betrug (Paragraph 263 des StGB) gegen die hier gesuchte Person ermittelt.
Wer kennt diese Ratte und kann Hinweise auf deren Identität und Aufenthaltsort geben ?

Bildmaterial

Ergänzende Personenbeschreibung

  • Teddyfelljacke in beiger Farbe
  • schwarzes Kopftuch

Sachdienliche Hinweise

Rufnummer : +49 800 2361 111

Quellenverweise

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Auseinandersetzung auf Discounter-Parkplatz

Overath (Nordrhein-Westfalen)

Auseinandersetzung auf Discounter-Parkplatz

Am 21.07.2024 (Sonntag) soll es auf dem Parkplatz eines Discounters im Stadtteil Heiligenhaus zu einem Zwischenfall gekommen sein, auf den die Polizei durch eine Zeugin aufmerksam gemacht wurde. Es handelt sich hier um den Parkplatz des Discounters Netto an der Bensberger Strasse. Hier soll es laut der Augenzeugin gegen 16.30 Uhr zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen einem bisher unbekannten Mann und einer ebenso unbekannten Frau gekommen sein. Beide beteiligten Personen sollen ein südländisches Erscheinungsbild gehabt haben. Nach dem Eintreffen der verständigten Polizeibeamten waren beide Personen jedoch nicht mehr vor Ort. Laut der Augenzeugin sollen sie gemeinsam mit einem dunklen Kleinwagen in Richtung des Kreisverkehrs davon gefahren sein. Die Zeugin gab gegenüber den Polizeibeamten an, dass der Mann nach einer zunächst verbalen Auseinandersetzung die Frau mehrfach gestossen habe. Unklar ist es allerdings, ob der Mann die Frau auch geschlagen hat. Das zuständige Kriminalkommissariat 3 ermittelt nun wegen Körperverletzung (Paragraph 223 des Strafgesetzbuch).

Landkarte

Hier soll es zu diesem Vorfall gekommen sein, den die Zeugin den Polizeibeamten schilderte.

Personenbeschreibungen

Männlicher Teilnehmer :

  • Alter :
    20 bis 30 Jahre
  • Erscheinungsbild :
    südländisch
  • Haarfarbe :
    dunkel
  • Bekleidung :
    dunkles T-Hemd und eine kurze, blaue Hose

Weibliche Teilnehmerin :

  • Alter :
    20 bis 30 Jahre
  • Erscheinungsbild :
    südländisch
  • Haare :
    lang und dunkel
  • Bekleidung :
    rosafarbenes T-Hemd und einen langen pinken Rock

Sachdienliche Hinweise

Die Polizei Bergisch Gladbach erbittet sich sowohl Hinweise auf die Identitäten der beteiligten Personen, als auch Zeugenangaben zu den Vorfällen.

Rufnummer

  • +49 2202 205-0

Quellenverweise

 

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Urteil in Sachen von Björn Höcke

Halle an der Saale (Sachsen-Anhalt)

Urteil in Sachen von Björn Höcke („Alles für Deutschland“)

Björn Höcke

Der Landtagsabgeordnete und Wahlbewerber Björn Höcke aus Thüringen (Alternative für Deutschland) wurde am heutigen 14.05.2024 vom Landgericht Halle an der Saale aufgrund der vollkommen unspektakulären Aussage „Alles für Deutschland“ zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro (100 Tagessätze zu jeweils 130,- Euro) verurteilt und soll darüber hinaus auch noch die Kosten des Verfahrens tragen.

Es wird Björn Höcke in diesem aufgrund der bevorstehenden Landtagswahlen in Thüringen (01.09.2024) inszenierten Strafverfahren vorgehalten, dass er mit dieser Aussage eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) übernommen habe. Im Rahmen einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg (Sachsen-Anhalt) am 29.05.2021 habe er sich dahingehend geäussert und damit gegen Paragraph 86a des Strafgesetzbuch (StGB) verstossen, der Verwendung von Kennzeichen von vom bundesrepublikanischen Staat kriminalisierter Organisationen.

Der zuständige Staatsanwalt Benedikt Bernzen beantragte vor der Urteilsverkündung sogar eine sechsmonatige Bewährungsstrafe für den vollkommen unbescholtenen Landtagsabgeordneten Björn Höcke. Mit anderen Worten : Er forderte eine sechsmonatige Haftstrafe – ausgesetzt auf Bewährung, aufgrund eines einfachen und vollkommen unbedenklichen Satzes !
Was fordert diese unredliche Person denn dann bei einer schweren Gewaltstraftat ? Meines Erachtens bleibt hier nur noch die Todesstrafe, wenn er schon für einen einfachen Satz eine halbjährige Haftstrafe beantragt !?

Ich verachte diesen Berufsstand zutiefst und es ist meines Erachtens eine widerliche Juristenbande, die in den vergangenen Jahrzehnten aus ihren Rattenlöchern hervorgekrochen kam. Auch werde ich stets alles dafür tun, damit sie bald schon wieder in ihren Löchern verschwinden !

Der „Stein des Anstosses“, der Grund, auf den sich diese Berufsverbrecher beziehen.

Auf den Dolchen der Sturmabteilung war damals die Aussage „Alles für Deutschland“ eingraviert.
Alleine nur aus diesem Grund sollen wir heute nicht mehr „Alles für Deutschland“ aussprechen dürfen.

Meine Bewertung des Sachverhalts

Nach meiner Auffassung handelt es sich hier keinesfalls um eine Aussage oder Losung der Sturmabteilung, welche diese Organisation selbst erschaffen oder aber ein Alleinstellungsmerkmal darauf hätte. Diese Aussage/Losung wurde auch bereits schon während des Deutschen Kaiserreichs (1871 – 1918) verwendet, als Patriotismus und Vaterlandsliebe noch zählten und mit der man die Liebe zum eigenen Vaterland untermauerte. Selbst wenn unter anderem die Sturmabteilung diese Aussage/Losung dann später für sich übernommen oder partiell verwendet haben sollte, würde sie deshalb keinesfalls zu einer Losung der Sturmabteilung. Wenn überhaupt, dann müsste die Sturmabteilung die Urheberschaft auf diese Aussage besitzen, was natürlich nicht weniger absurd als dieser willkürliche Juristenspruch des Landrichters Jan Stengel ist. Einen Beleg für diese Annahme konnten die Björn Höcke verfolgenden Juristen Jan Stengel (Landrichter) und Bendedikt Bernzen (Staatsanwalt) im Rahmen der Hauptverhandlung ebenfalls nicht erbringen, was die Willkür dieses Juristenspruchs deutlich untermauert. Kein Historiker würde bestätigen, dass die Urheberschaft dieser Aussage bei der Sturmabteilung liegt, aber der klugscheissende Landrichter Jan Stengel weiss es natürlich besser. Die NSDAP wurde im Jahre 1920 gegründet und die Sturmabteilung folgte.

Übrigens wurde diese Aussage auch von dem der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) nahestehenden „Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold“ verwendet, wie sich anhängender Bilddatei entnehmen lässt.

Motivationslage Wahlbetrug

Meines Erachtens ging es in diesem Verfahren insbesondere darum, die anstehenden Landtagswahlen in Thüringen zu manipulieren. Die Landtagswahlen in Thüringen sind auf den 01.09.2024 terminiert und der Wahlbewerber Björn Höcke dürfte voraussichtlich einen deutlichen Wahlerfolg einfahren, so wie es die Umfrageergebnisse prognostizieren.

„Unsere“ Juristen sind allesamt auch nur Parteibuch-Soldaten der etablierten Parteien und missbrauchen ihre beruflichen Ämter in schöner Regelmässigkeit zur Wahlbeeinflussung und zur Wahlmanipulation. Wer einmal genau hinschaut, der erkennt, dass dieses in schöner Regelmässigkeit und insbesondere vor anstehenden Wahlen der Fall ist, wenn die Umfragewerte in eine unerwünschte Richtung tendieren, so wie es sich auch bei dem hier vorliegenden Sachverhalt darstellt. Durch den zu erwartenden und deutlichen Wahlsieg der AfD besteht dann auch eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Landtagsabgeordnete Björn Höcke zum Ministerpräsidenten des Landes Thüringen befördert wird. Deshalb findet bereits seit unzähligen Monaten eine inszenierte Hetzjagd der hiesigen Justiz- und Medienmafia in brüderlicher Einvernahme statt, um die Wahlergebnisse am 01.09.2024 in die gewünschte Richtung zu korrigieren.

Es ist allerdings unbedingt davon auszugehen, dass dieses Spassurteil von Landrichter Stengel bereits in der nächsten Instanz wieder gekippt und aufgehoben wird. Einer der insgesamt drei Rechtsanwälte von Björn Höcke, konkret Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau, kündigte bereits zurecht an, dass man dieses Urteil der nächsten Instanz zur Prüfung vorlegt. Nach meinem Informationsstand wäre es der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Baden-Württemberg), der dieses Urteil von Jan Stengel bestätigen oder verwerfen müsste. Ausserdem würde man sich gegebenenfalls auch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden, was meines Erachtens auch angemessen ist. Man muss dem stattfindenden Gesinnungsterror von Politik und Justiz auf allen Ebenen geschlossen entgegen treten. Diese Parasiten wollen unsere Sprache, unsere Kultur und unser Volk vernichten. Dem muss geschlossen entgegen getreten werden, von uns allen. Wir müssen ihnen die Stirne bieten, insbesondere auch mit zivilem Ungehorsam ! Es liegt auch an uns selbst, inwiefern wir uns von diesen Parasiten vorschreiben lassen, was wir zu denken und zu sagen haben. Ich lasse mir grundsätzlich von keiner Juristensau die Verwendung von „Alles für Deutschland“ untersagen !

Kein belastendes Urteil hält diesem Sachverhalt stand und letztendlich wird Björn Höcke freigesprochen werden, denke ich. Und das wissen diese verfahrensbeteiligten Juristen auch selbst, sowohl der Landrichter Stengel als auch Benedikt Bernzen, der zuständige Staatsanwalt, der sogar eine sechsmonatige Bewährungsstrafe gefordert hatte, also eine halbjährige Haftstrafe aufgrund einer gänzlich unspektakulären Aussage, gegen einen vollkommen unvorbelasteten Landtagsabgeordneten. Es ist wahrlich eine widerliche Juristenbande, die sich in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten hervorgetan hat. Für diese Leute empfinde ich ausnahmslos nur Verachtung. Nach meiner persönlichen Einschätzung sind deren Handlungen alleine nur als parasitär und gemeinschädlich einzustufen und sie pissen einem nicht unerheblichen Anteil der Bevölkerung in schöner Regelmässigkeit und vollkommen unbegründet an das Bein. Wir sollten ihnen schleunigst aufzeigen, wer hier der Herr im Hause ist !

Am 01.09.2024 finden die Landtagswahlen in Thüringen statt und dann haben die Bürger von Thüringen die Möglichkeit, diesen verbeamteten Wahlbetrügern die Rote Karte aufzuzeigen. Mit einer Stimmabgabe zugunsten der AfD können SIE den Landtagsabgeordneten Björn Höcke zum Ministerpräsidenten von Thüringen befördern. Eine Direktwahl des Ministerpräsidenten traut man der hiesigen Bevölkerung ja nicht zu und man muss zwangsläufig zunächst auch die Partei des bevorzugten Bewerbers unterstützen und bestenfalls zum Wahlsieg verhelfen. Das wäre meines Erachtens eine angemessene Reaktion der Wählerschaft, wenn sich diese nicht weiterhin für dumm verkaufen lassen wollen und das Offensichtliche sehen, nämlich konkret den Wahlbetrug, der hier vorsätzlich von der Justiz- und Medienmafia vollzogen wird ! Ich bin selbst zwar keinesfalls ein AfD-Wähler und sympathisiere eher mit der nationaldemokratisch-orientierten Partei DIE HEIMAT (ehemals NPD), die auch stets meine Wählerstimme erhält. Aber hätte ich zur Landtagswahl am 01.09.2024 eine Wahlberechtigung in Thüringen, dann wäre Björn Höcke meine Stimme sicher. Als Einwohner von Nordrhein-Westfalen bin ich in Thüringen jedoch leider nicht wahlberechtigt !

In diesem Sinne verbleibe ich mit : Alles für Deutschland !

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