Schlagwort: Nationaldemokratie

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Overath (Nordrhein-Westfalen)

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Hallo Mädchen.

Auf diesem Wege suche ich nach einem passenden weiblichen Gegenstück für ein festes Beziehungsverhältnis (primär). Auch rein-sexuellen Kontakten (sekundär) stehe ich gegenwärtig sehr aufgeschlossen gegenüber und lehne so bezeichnete „One Night Stands“ keinesfalls ab, wenn die Chemie halbwegs stimmt.

Selbstbeschreibung

Ich bin 41 Jahre alt und bin bei einem Unternehmen am Bahnhof in Overath tätig, also an meinem Wohnort. Demnach habe ich es also nicht sehr weit bis zu meinem Arbeitsplatz. Fussläufig benötige ich von meiner oben aufgeführten Wohnanschrift ungefähr zwanzig Minuten bis zu meinem Arbeitsplatz. Mit dem Fahrrad sind es sogar gerade einmal fünf bis sechs Minuten. Meine wöchentliche Netto-Arbeitszeit liegt bei 38,75 Stunden und ich arbeite in Früh-, Spät- und Nachtschicht.

Ansonsten bin ich 177 Zentimeter gross und ungefähr 70 Kilogramm schwer, dem entsprechend als schlank zu bezeichnen. Aufgrund meiner körperlich anspruchsvollen Arbeitstätigkeit und regelmässiger Übungen ist meine Muskulatur nicht die schlechteste. Meine Arm-, Bein- und Brustmuskulatur sind durchaus regelmässig beansprucht und mein Arbeitsplatz ist gleichfalls auch mein Sportstudio. Hoffentlich liest mein Chef dieses nicht, da ich anderenfalls demnächst Eintritt bezahlen muss, um meinen Arbeitsplatz zu erreichen.

Mit Drogen (Betäubungsmitteln) habe ich grundsätzlich überhaupt nichts zu schaffen und lehne derartiges vollkommen ab. Mein Alkoholkonsum hält sich in Grenzen und ich trinke am Wochenende vielleicht mal zwei bis drei Flaschen Bier, wenn überhaupt. Hochprozentiger Alkohol kommt bei mir grundsätzlich nicht ins Haus, weil es meines Erachtens Teufelszeug ist. Und mit „Hochprozentig“ ist bei mir alles gemeint, was über zehn Prozent Umdrehungen hat.
In meinem Fall sind es allerdings keine religiösen Gründe, die mich zu dieser Ansicht kommen lassen. Tatsächlich lehne ich als Atheist sämtliche Glaubensrichtungen entschieden ab und orientiere mich am Naturgesetz ! Meines Erachtens haben insbesondere Christen, Juden und Muslime nicht alle Latten am Zaun, um das einmal so deutlich zu formulieren. Jedenfalls ist mir jeder Glaube vollkommen fremd und ich beziehe mich ausnahmslos darauf, was uns die Wissenschaft an Erkenntnissen vermittelt. Laut einem Intelligenztest aus dem April 2019 liegt mein Quotient bei 118 und ist dem entsprechend überdurchschnittlich. Dieser Wert ist zwar keinesfalls feststehend und kann sich stets auch in beide Richtungen entwickeln – je nachdem welchen Lebensstil man pflegt, aber mit den gegenwärtigen 118 stehe ich ganz gut da. Gerade einmal zwanzig Prozent erreichen einen überdurchschnittlichen Quotienten.

Nach welchem Mädchen suche ich ?

Du solltest bis maximal 45 Jahre alt sein und nicht grösser als 180 Zentimeter, da ich selbst lediglich auf 177 Zentimeter komme. Nach unten sehe ich bezüglich Deines Alters keine Beschränkungen und meinetwegen kannst Du auch erst 16 sein. Das geht auch aus strafrechtlicher Sicht in Ordnung, wenn der Geschlechtsverkehr im gegenseitigen Einvernehmen stattfindet und zudem auch kein Abhängigkeitsverhältnis besteht. Ein Abhängigkeitsverhältnis besteht zum Beispiel dann, wenn das betreffende Mädchen in einem Ausbildungsverhältnis bei mir stünde. Ich selbst mag den Geschlechtsverkehr auch mit minderjährigen Mädchen und es ist mir zudem vollkommen gleich, was andere Leute darüber denken. Wenn ein erwachsener Mann behauptet, dass er ein sechzehnjähriges Mädchen aufgrund ihres Alters von der Bettkante stossen würde, dann ist er entweder ein Idiot, ober aber ein Lügner. Und im Regelfall ist Letzteres zutreffend, wobei Ersteres natürlich in Kombination auftreten kann. Jedenfalls möchte ich pädophile Tendenzen auch keinesfalls verleugnen und bekenne mich dazu.

Es wäre durchaus von Vorteil, wenn Du nicht stark übergewichtig bist. Ein paar Pfunde mehr sind allerdings auch kein Drama und machen mir nichts aus. Ich bevorzuge jedoch schlanke, sehr gerne auch untergewichtige Mädchen. Auch Deine Oberweite muss nicht unbedingt sehr ausgeprägt sein und ich mag es eigentlich eher weniger prall.
Besondere Ansprüche habe ich ansonsten eigentlich nicht und man sieht dann schon ob man aufeinander klar kommt, oder eben nicht. Es ist für mich auch nicht wichtig, ob Du selbst Berufstätig bist. Auch wenn Du bereits schon Kinder hast, dann ist es kein Hinderungsgrund in meinen Augen. Ich selbst habe übrigens bisher keine Kinder.
Es wäre schon schön, wenn auch Du eine Intimrasur bevorzugst. Insbesondere dann, wenn Du selbst Oralverkehr erwartest. Mich selbst stösst es jedenfalls ab, wenn ich mich zunächst einmal durch einen Urwald lecken muss und das kannst Du dann auch vergessen. Auch muss es ja nicht vollkommen blank sein. Mit einer sehr kurzen Intimbehaarung kann ich leben. Und auch ich selbst bin im Intimbereich stets rasiert, alleine schon deshalb, um irgendwelchen Viechern keinen Brutplatz zu bieten.

One-Night-Stand

Ich denke, dass ONS eine gute Möglichkeit sind, um einen künftigen Lebenspartner besser kennenzulernen. Dem entsprechend bin auch gegenüber ONS und auch einem weiblichen Seitensprung sehr aufgeschlossen.
Mit anderen Worten : Möglicherweise entsteht aus einem ONS dann ja auch mehr, als zunächst gedacht. Und wenn nicht, dann sollten wenigstens beide Seiten (!) einen Vorteil aus diesen Zusammenkünften ziehen können. Nach meinem Kenntnisstand gibt es auch ausreichend Weiber, die sexuell unbefriedigt und dem entsprechend für einen Seitensprung aufgeschlossen sind. Und sexuelle Befriedigung benötigen wir alle, denke ich.
In diesem Zusammenhang sei es erwähnt, dass ich körperlich vollkommen gesund bin und noch zu keinem Zeitpunkt mit Geschlechtserkrankungen oder schlimmeren Dingen (HIV und Hepatitis, zum Beispiel) konfrontiert gewesen bin. Ich bin im Bezug auf Krankheiten an sich sehr stabil und auch niemals mit der Corona-Seuche belastet gewesen, obwohl ich mich zu keinem Zeitpunkt diesbezüglich geschützt habe. Auch von einer diesbezüglichen Impfung habe ich bis zum heutigen Tag stets abgesehen. Mein Immunsystem scheint also weitestgehend zu funktionieren.

Übrigens bin ich auch im Rahmen einer festen Partnerschaft sehr tolerant bezüglich eines Seitensprungs und ONS. Ich selbst würde es meiner Partnerin jedenfalls nicht verdenken und übel nehmen, wenn es ihrerseits zu einem Seitensprung gekommen wäre, oder auch zu gelegentlichen weiteren. Auch denke ich, dass wir nahezu alle bei sich bietenden „Gelegenheiten“ nicht immer standhaft sind, selbst dann nicht, wenn man seinem Partner zuvor tausendmal versichert hat, dass einem derartiges nicht passieren könne. Und das bezieht sich auch keinesfalls nur auf die Teilnehmer des männlichen Geschlechts. Meine Partnerin müsste halt nur wissen, wohin sie danach dann gehört. Wenn sie fortan dann jeden zweiten Tag irgendwo fremdschläft, dann sollte man die Beziehung vielleicht doch einmal hinterfragen. Grundsätzlich gilt aber : Wenn ich meine Partnerin wirklich Liebe, dann werde ich ihr diese gelegentlichen Schwächen nachsehen, die meines Erachtens vollkommen menschlich sind und auch in unserer Natur liegen !
Ich bin meiner Partnerin grundsätzlich treu. Allerdings macht „Gelegenheit“ immer mal wieder Diebe und ich müsste meine Partnerin belügen, wenn ich einen künftigen Seitensprung vollkommen ausschliessen würde ! Auch bin ich der Meinung, dass man in der Partnerschaft dann im Nachhinein darüber sprechen können sollte. Wenn ich von vornherein weiss, dass meine Partnerin derartiges auf keinen Fall akzeptieren würde, dann würde sie es auch niemals erfahren. Und irgendwo müssen die Weiber ja auch herkommen, die sich ebenfalls auf Seitensprünge einlassen. Man sollte auch hierbei „die Kirche im Dorf lassen“ und nicht aus allem ein Drama machen.

Es würde mich in diesem Fall selbstverständlich auch nicht stören, wenn Du bereits in einem festen Beziehungsverhältnis stehst und lediglich einmal auf fremden Terrain fischen möchtest.

Kontaktaufnahme

Sollte Deinerseits ein Grundinteresse bestehen, dann kannst Du mich sehr gerne einmal über meine Kontaktmöglichkeiten anschreiben. Diese findest Du im Impressum.
Zudem kannst Du mich gerne und jederzeit über den Chat und auch das Kontaktformular kontaktieren. Dann können wir uns gerne einmal austauschen und den Kontakt möglicherweise auch intensivieren.

Justizverbrechen : Björn Höcke, die Zweite

Halle an der Saale / Sachsen-Anhalt

Justizverbrechen : Björn Höcke, die Zweite („Alles für Deutschland“)

Björn Höcke

In den vergangenen Tagen stand der Landtagsabgeordnete Björn Höcke (Alternative für Deutschland) erneut vor dem Landgericht in Halle an der Saale. Einmal mehr aufgrund der von ihm zuvor schon einmal verwendeten Aussage „Alles für Deutschland“, wobei es sich angeblich um eine Parole der Sturmabteilung (SA) handeln soll. Damit habe er ein weiteres mal gegen Paragraph 86a (StGB) verstossen, dem verwenden von Kennzeichen von vom bundesrepublikanischen Staat kriminalisierter Organisationen.
Bereits am 14.05.2024 wurde Björn Höcke von dem gleichen Gericht und dem selben Richter – konkret Jan Stengel, schon einmal aufgrund dieser Aussage verurteilt. Während es am 14.05.2024 um eine Veranstaltung in Merseburg (Sachsen-Anhalt) vom 29.05.2021 ging, bei der sich Björn Höcke diesbezüglich geäussert hat, ging es in diesem neuerlichen Fall um eine Veranstaltung in Gera (Thüringen), bei der er diese Aussage „Alles für Deutschland“ wiederholt haben soll.
Am heutigen 01.07.2024 wurde in dieser Angelegenheit durch den zuständigen Landrichter Jan Stengel das Urteil gesprochen : Björn Höcke erhielt eine weitere Geldstrafe, diesmal in Höhe von16.900,- Euro (130 Tagessätze zu jeweils 130,- Euro). Zudem soll er einmal mehr die Verfahrenskosten tragen. Im vorangegangenen Urteil vom 14.05.2024 erhielt er eine Geldstrafe von 13.000,- Euro (100 Tagessätze zu jeweils 130,- Euro).

Meine Bewertung des Sachverhalts

Man sollte es eigentlich kaum für möglich halten, aber dieses Urteil war noch einmal ein ganzes Stück absurder als das vorangegangene Urteil vom 14.05.2024. Einmal unabhängig davon, dass es sich bei dieser vollkommen unspektakulären Aussage keinesfalls um eine Parole der SA handelt, auf welche diese Organisation ein Alleinstellungsmerkmal hätte oder die Urheberrechte besitzen würde, verhält es sich tatsächlich nämlich so, dass Björn Höcke diese Aussage nachweislich auch nicht getätigt hat. Im Rahmen dieser Veranstaltung in Gera aus dem Dezember 2023 führte Björn Höcke lediglich „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für…“ aus. Daraufhin wurde der vermeintlich ausgelassene Begriff „Deutschland“ von den anwesenden Gästen ausgerufen ! Mit anderen Worten : Björn Höcke hat diese vermeintliche Parole der Sturmabteilung nachweislich überhaupt nicht ausgeführt. Er wurde also nun für eine Aussage verurteilt, die er nicht getätigt hat !?

Wenn ich selbst zum Beispiel „Heil“ ausrufe, woraufhin ebenfalls anwesende Personen mit einem „Hitler“-Ausruf reagieren, dann habe ich dennoch nicht „Heil Hitler“ ausgerufen !? Und keiner dieser Ausrufe ist für sich betrachtet strafrechtlich zu beanstanden, weder ein „Heil“- noch ein „Hitler“-Ausruf besitzen eine strafrechtliche Relevanz, wie es so schön heisst. Wer soll denn konkret „Heil Hitler“ ausgerufen haben ? Strafbar macht sich nur der, der diese beiden Begriffe in Kombination ausruft !

Den inszenierten Wahlbetrug untermauerte der zuständige Staatsanwalt Benedikt Bernzen übrigens alleine schon nur mit seiner beantragten Forderung, dass der Wahlbewerber Björn Höcke zwei Jahre lang keine öffentlichen Ämter ausführen können soll. In diesem Fall könnte Björn Höcke bei einem Wahlerfolg am 01.09.2024 (Landtagswahl Thüringen) nicht Ministerpräsident des Landes Thüringen werden, jedenfalls dann, wenn der Richter Jan Stengel diesem verbrecherischen Antrag gefolgt wäre und das Urteil später auch vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt würde. Darum geht es diesen verbeamteten Wahlbetrügern ja auch tatsächlich, wenn sie aufgrund einer solchen unspektakulären Aussage ein Strafverfahren inszenieren. Die bevorstehende Landtagswahl soll durch das inszenierte Strafverfahren und die nebenher laufende und eingeplante Medienberichterstattung in die gewünschte Richtung manipuliert werden.

Landtagswahlen am 01.09.2024 in Thüringen

Ich kann die wahlberechtigten Mitbürger aus Thüringen lediglich dazu ermuntern, sich keinesfalls von diesen verbeamteten Wahlbetrügern beeindrucken zu lassen und am 01.09.2024 sowohl die Alternative für Deutschland (AfD) mit ihrer Stimme zu unterstützen, als damit auch den Wahlbewerber Björn Höcke, der sich möglicherweise sogar Hoffnung auf eine Beförderung zum Ministerpräsidenten des Landes machen kann, wenn die AfD ausreichend Abgeordnete in den Landtag bekommt. Obwohl ich selbst eigentlich kein AfD-Wähler bin und als Nationaldemokrat persönlich eher zu der Partei Die Heimat tendiere, würde ich am 01.09.2024 dann tatsächlich auch die Alternative für Deutschland (AfD) unterstützen, wenn ich in Thüringen wahlberechtigt wäre. Als Einwohner von Nordrhein-Westfalen ist es mir jedoch nicht möglich und ich kann also lediglich eine Wahlempfehlung an die Thüringer aussprechen : Zeigen sie den verbeamteten Wahlbetrügern, dem fragwürdigen Justizverbrecherapparat und den volksfeindlichen Parteien an diesem Tag die Rote Karte, durch eine Stimme für die Alternative für Deutschland !

In diesem Sinne verbleibe ich mit : Alles für Deutschland !

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Urteil in Sachen von Björn Höcke

Halle an der Saale (Sachsen-Anhalt)

Urteil in Sachen von Björn Höcke („Alles für Deutschland“)

Björn Höcke

Der Landtagsabgeordnete und Wahlbewerber Björn Höcke aus Thüringen (Alternative für Deutschland) wurde am heutigen 14.05.2024 vom Landgericht Halle an der Saale aufgrund der vollkommen unspektakulären Aussage „Alles für Deutschland“ zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro (100 Tagessätze zu jeweils 130,- Euro) verurteilt und soll darüber hinaus auch noch die Kosten des Verfahrens tragen.

Es wird Björn Höcke in diesem aufgrund der bevorstehenden Landtagswahlen in Thüringen (01.09.2024) inszenierten Strafverfahren vorgehalten, dass er mit dieser Aussage eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) übernommen habe. Im Rahmen einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg (Sachsen-Anhalt) am 29.05.2021 habe er sich dahingehend geäussert und damit gegen Paragraph 86a des Strafgesetzbuch (StGB) verstossen, der Verwendung von Kennzeichen von vom bundesrepublikanischen Staat kriminalisierter Organisationen.

Der zuständige Staatsanwalt Benedikt Bernzen beantragte vor der Urteilsverkündung sogar eine sechsmonatige Bewährungsstrafe für den vollkommen unbescholtenen Landtagsabgeordneten Björn Höcke. Mit anderen Worten : Er forderte eine sechsmonatige Haftstrafe – ausgesetzt auf Bewährung, aufgrund eines einfachen und vollkommen unbedenklichen Satzes !
Was fordert diese unredliche Person denn dann bei einer schweren Gewaltstraftat ? Meines Erachtens bleibt hier nur noch die Todesstrafe, wenn er schon für einen einfachen Satz eine halbjährige Haftstrafe beantragt !?

Ich verachte diesen Berufsstand zutiefst und es ist meines Erachtens eine widerliche Juristenbande, die in den vergangenen Jahrzehnten aus ihren Rattenlöchern hervorgekrochen kam. Auch werde ich stets alles dafür tun, damit sie bald schon wieder in ihren Löchern verschwinden !

Der „Stein des Anstosses“, der Grund, auf den sich diese Berufsverbrecher beziehen.

Auf den Dolchen der Sturmabteilung war damals die Aussage „Alles für Deutschland“ eingraviert.
Alleine nur aus diesem Grund sollen wir heute nicht mehr „Alles für Deutschland“ aussprechen dürfen.

Meine Bewertung des Sachverhalts

Nach meiner Auffassung handelt es sich hier keinesfalls um eine Aussage oder Losung der Sturmabteilung, welche diese Organisation selbst erschaffen oder aber ein Alleinstellungsmerkmal darauf hätte. Diese Aussage/Losung wurde auch bereits schon während des Deutschen Kaiserreichs (1871 – 1918) verwendet, als Patriotismus und Vaterlandsliebe noch zählten und mit der man die Liebe zum eigenen Vaterland untermauerte. Selbst wenn unter anderem die Sturmabteilung diese Aussage/Losung dann später für sich übernommen oder partiell verwendet haben sollte, würde sie deshalb keinesfalls zu einer Losung der Sturmabteilung. Wenn überhaupt, dann müsste die Sturmabteilung die Urheberschaft auf diese Aussage besitzen, was natürlich nicht weniger absurd als dieser willkürliche Juristenspruch des Landrichters Jan Stengel ist. Einen Beleg für diese Annahme konnten die Björn Höcke verfolgenden Juristen Jan Stengel (Landrichter) und Bendedikt Bernzen (Staatsanwalt) im Rahmen der Hauptverhandlung ebenfalls nicht erbringen, was die Willkür dieses Juristenspruchs deutlich untermauert. Kein Historiker würde bestätigen, dass die Urheberschaft dieser Aussage bei der Sturmabteilung liegt, aber der klugscheissende Landrichter Jan Stengel weiss es natürlich besser. Die NSDAP wurde im Jahre 1920 gegründet und die Sturmabteilung folgte.

Übrigens wurde diese Aussage auch von dem der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) nahestehenden „Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold“ verwendet, wie sich anhängender Bilddatei entnehmen lässt.

Motivationslage Wahlbetrug

Meines Erachtens ging es in diesem Verfahren insbesondere darum, die anstehenden Landtagswahlen in Thüringen zu manipulieren. Die Landtagswahlen in Thüringen sind auf den 01.09.2024 terminiert und der Wahlbewerber Björn Höcke dürfte voraussichtlich einen deutlichen Wahlerfolg einfahren, so wie es die Umfrageergebnisse prognostizieren.

„Unsere“ Juristen sind allesamt auch nur Parteibuch-Soldaten der etablierten Parteien und missbrauchen ihre beruflichen Ämter in schöner Regelmässigkeit zur Wahlbeeinflussung und zur Wahlmanipulation. Wer einmal genau hinschaut, der erkennt, dass dieses in schöner Regelmässigkeit und insbesondere vor anstehenden Wahlen der Fall ist, wenn die Umfragewerte in eine unerwünschte Richtung tendieren, so wie es sich auch bei dem hier vorliegenden Sachverhalt darstellt. Durch den zu erwartenden und deutlichen Wahlsieg der AfD besteht dann auch eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Landtagsabgeordnete Björn Höcke zum Ministerpräsidenten des Landes Thüringen befördert wird. Deshalb findet bereits seit unzähligen Monaten eine inszenierte Hetzjagd der hiesigen Justiz- und Medienmafia in brüderlicher Einvernahme statt, um die Wahlergebnisse am 01.09.2024 in die gewünschte Richtung zu korrigieren.

Es ist allerdings unbedingt davon auszugehen, dass dieses Spassurteil von Landrichter Stengel bereits in der nächsten Instanz wieder gekippt und aufgehoben wird. Einer der insgesamt drei Rechtsanwälte von Björn Höcke, konkret Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau, kündigte bereits zurecht an, dass man dieses Urteil der nächsten Instanz zur Prüfung vorlegt. Nach meinem Informationsstand wäre es der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Baden-Württemberg), der dieses Urteil von Jan Stengel bestätigen oder verwerfen müsste. Ausserdem würde man sich gegebenenfalls auch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden, was meines Erachtens auch angemessen ist. Man muss dem stattfindenden Gesinnungsterror von Politik und Justiz auf allen Ebenen geschlossen entgegen treten. Diese Parasiten wollen unsere Sprache, unsere Kultur und unser Volk vernichten. Dem muss geschlossen entgegen getreten werden, von uns allen. Wir müssen ihnen die Stirne bieten, insbesondere auch mit zivilem Ungehorsam ! Es liegt auch an uns selbst, inwiefern wir uns von diesen Parasiten vorschreiben lassen, was wir zu denken und zu sagen haben. Ich lasse mir grundsätzlich von keiner Juristensau die Verwendung von „Alles für Deutschland“ untersagen !

Kein belastendes Urteil hält diesem Sachverhalt stand und letztendlich wird Björn Höcke freigesprochen werden, denke ich. Und das wissen diese verfahrensbeteiligten Juristen auch selbst, sowohl der Landrichter Stengel als auch Benedikt Bernzen, der zuständige Staatsanwalt, der sogar eine sechsmonatige Bewährungsstrafe gefordert hatte, also eine halbjährige Haftstrafe aufgrund einer gänzlich unspektakulären Aussage, gegen einen vollkommen unvorbelasteten Landtagsabgeordneten. Es ist wahrlich eine widerliche Juristenbande, die sich in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten hervorgetan hat. Für diese Leute empfinde ich ausnahmslos nur Verachtung. Nach meiner persönlichen Einschätzung sind deren Handlungen alleine nur als parasitär und gemeinschädlich einzustufen und sie pissen einem nicht unerheblichen Anteil der Bevölkerung in schöner Regelmässigkeit und vollkommen unbegründet an das Bein. Wir sollten ihnen schleunigst aufzeigen, wer hier der Herr im Hause ist !

Am 01.09.2024 finden die Landtagswahlen in Thüringen statt und dann haben die Bürger von Thüringen die Möglichkeit, diesen verbeamteten Wahlbetrügern die Rote Karte aufzuzeigen. Mit einer Stimmabgabe zugunsten der AfD können SIE den Landtagsabgeordneten Björn Höcke zum Ministerpräsidenten von Thüringen befördern. Eine Direktwahl des Ministerpräsidenten traut man der hiesigen Bevölkerung ja nicht zu und man muss zwangsläufig zunächst auch die Partei des bevorzugten Bewerbers unterstützen und bestenfalls zum Wahlsieg verhelfen. Das wäre meines Erachtens eine angemessene Reaktion der Wählerschaft, wenn sich diese nicht weiterhin für dumm verkaufen lassen wollen und das Offensichtliche sehen, nämlich konkret den Wahlbetrug, der hier vorsätzlich von der Justiz- und Medienmafia vollzogen wird ! Ich bin selbst zwar keinesfalls ein AfD-Wähler und sympathisiere eher mit der nationaldemokratisch-orientierten Partei DIE HEIMAT (ehemals NPD), die auch stets meine Wählerstimme erhält. Aber hätte ich zur Landtagswahl am 01.09.2024 eine Wahlberechtigung in Thüringen, dann wäre Björn Höcke meine Stimme sicher. Als Einwohner von Nordrhein-Westfalen bin ich in Thüringen jedoch leider nicht wahlberechtigt !

In diesem Sinne verbleibe ich mit : Alles für Deutschland !

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