Schlagwort: Polizei (Seite 1 von 2)

Netzwerkzugang unwiderruflich geschrottet

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

11.02.2025, 13.00 UHR

NETZWERKZUGANG UNWIDERRUFLICH GESCHROTTET

Habe bei intensiven Reinigungsarbeiten leider mein Internetkabel geschrottet. Aber einmal im Jahr muss man halt nun mal auch die Bude wischen. Da kannste nix machen. Bekomme erst gegen Ende dieser Woche ein neues Kabel geliefert. Bin bei Vodafone und die verwenden wohl leider eine Spezialanfertigung, die man nicht gegen jedes x-beliebige Kabel austauschen kann. Deshalb muss ich die Lieferung abwarten.

Auch das Festnetz-Telefon funktioniert bis dorthin nicht. Vorübergehend bin ich über die Nummer 0177 7227189 erreichbar, auch über WhatsApp. Davon ausgenommen ist die Polizei des Rhein-Sieg-Kreis und ebenso auch die GÜL aus Hessen. Hiermit untersage ich ausdrücklich jeden Anruf und werde gegen Zuwiderhandlung strafrechtlich vorgehen.

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Chat-Anfragen vom 04.02.2025

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

04.02.2025, 22.00 UHR

CHAT-ANFRAGEN

Während ich gerade ein paar Stunden ein wenig abgeschaltet habe und meine Augen zu machen musste, erreichten mich zwei Chat-Anfragen, wobei ich nicht sicher bin, ob sie von ein- und derselben Person kommen, oder aber von zwei verschiedenen Personen. Auch wurde mir leider keine Kontaktmöglichkeit für eine persönliche Antwort hinterlassen.

ANFRAGE

MEINE ANTWORT

Nein, das sehe ich vollkommen anders. Sowohl das Amtsgericht Siegburg als auch das Oberlandesgericht Köln haben ihre Entscheidungen vollkommen unzweifelhaft unter dem Eindruck von belegbaren Falschdarstellungen, Rechtsbeugung und Willkür getroffen. Es handelt sich bei diesem Gerichtspersonal also belegbar um kriminellen Bodensatz, die ihre beruflichen Ämter für Straftaten missbrauchen und gleichfalls auch noch das Grundgesetz vergewaltigen. Ich habe deren Ausführungen bereits zuvor schon umfangreich widerlegt und als Falschdarstellungen herausgestellt. Demnach wäre es absurd, wenn ich deren willkürlich erlassene Entscheidungen als Geschädigter dann auch noch akzeptieren oder respektieren würde.

Tatsächlich verhält es sich nämlich so, dass diese Berufskriminellen das Opfer zum Täter machen wollen, um von den höchstselbst begangenen Verbrechen abzulenken. Hierfür sind die zuständigen Juristenratten von Amtsgericht Siegburg und Oberlandesgericht Köln als willige Rechtsbeuge-Helfer eingesprungen. Ich habe die ausufernde kriminelle Energie der Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreis in meinen Ausführungen ja sehr gut ausgelegt, als auch deren Motivationsgrundlage. Die verantwortlichen Hurensöhne der Kreispolizeibehörde haben in den vergangenen beiden Monaten vorsätzlich und bewusst alles wieder zerschlagen was ich in 2024 aufgebaut habe, weil sie mit meiner Wohnsitznahme nicht einverstanden gewesen sind, diese parasitären Untermenschen. Bereits am 05.11.2024 haben sie meine Vermieterin das erste Mal an ihrer Wohnanschrift aufgesucht und sie dazu genötigt, das seit dem 01.11.2024 bestehende Mietverhältnis unverzüglich wieder aufzuheben. Damit haben sie sich also auch strafbar gemacht, diese verbeamteten Drecksviecher der Kreispolizeibehörde. Meine nicht strafbaren Handlungen vom 13.12.2024 an der Bushaltestelle Hollenberg haben sie dann lediglich dafür verwendet, um eine Hetzkampagne los zu treten, mit der Absicht eines Verlusts von meinem Arbeitsplatz und meiner Wohnung. Und den Arbeitsplatz habe ich ja daraufhin bereits schon verloren. Bezüglich der Wohnung ist es lediglich noch eine Frage der Zeit. Es bleibt mir ja keine andere Wahl, als ein Räumungsverfahren auszusitzen. Auch wenn ich keinesfalls unberechtigte Gründe für die Annahme habe, dass die Kündigung der Wohnung nicht rechtmässig erfolgte.

Und da ich selber am 13.12.2024 keine Straftaten begangen habe, wie das Amtsgericht Siegburg am 13.01.2025 bestätigte, deshalb stehen lediglich noch die Verbrechen der Kreispolizeibehörde im Raum. Man sollte sich also auch einmal die Frage stellen, weshalb ich nun eine Fussfessel tragen sollte, obwohl ich selbst aber keine Straftaten begangen habe !? Hallo ? Diese verbeamteten Hurensöhne können ihre Fussfessel gerne selber tragen. Ich werde das nicht tun und ohne Unterlass weiterhin Sabotage betreiben. Ihre angedrohten Rechtsfolgen fürchte ich nicht.
Ich habe im gesamten Jahr 2024 auch keine Fussfessel getragen, aber eure Kinder haben es dennoch überlebt. Auch wohnte ich währenddessen ungefähr 300 Meter von einer Schule entfernt. Diese verantwortlichen Hurensöhne von Polizei und Justiz müssten allesamt totgeschlagen werden !
Dieses Gerichtspersonal als auch die Antragssteller der Polizei sind nichts weiter als dreckige kleine Hurensöhne, die man dann auch als solche benennen sollte. Jede Form des Respekts gegenüber diesen kriminellen Viechern ist deplatziert, zumal sie ihre Ämter für willkürliche und kriminelle Handlungen missbrauchen !

ANFRAGE

MEINE ANTWORT

Es würde mir kein Grund hierfür einfallen. Meine sehr deutlich transferierte Meinung über diese Berufskriminellen von Polizei, Amtsgericht Siegburg und Oberlandesgericht Köln sind lediglich eine direkte Folge der seit zwei Monaten anhaltenden Schädigungen durch dieses verbeamtete Ungeziefer, daher vollkommen angemessen. Ich beleidige ja nicht Erna Müller, die mir gerade mal so in der Fussgängerzone über den Weg läuft, sondern Berufsverbrecher in Juristenroben, die ihre Position und ihre Ämter für erhebliche Straftaten und sogar Gewaltverbrechen missbrauchen, durch die ich seit 2010 fortlaufend geschädigt wurde und werde. Meine deutlichen Meinungsäusserungen lassen sich dadurch aus psychotherapeutischen Blickwinkel sehr gut erklären und sind lediglich eine logische Abfolge vorangegangener schwerer Gewaltverbrechen durch die Justiz. Sie haben mich zwölf Jahre lang in Käfighaltung und unter menschenverachtenden Zuständen psychogefoltert. Das geht an niemanden spurlos vorbei. Ich bin sowohl von 01/2010-02/2016 als auch von 10/2018-12/2023 jeweils durchgehend im geschlossenen Vollzug untergebracht gewesen.  Und meine einzige erwähnenswerte Straftat ist und bleibt der sexuelle Missbrauch aus 2001/2002, für den ich dreieinhalb Jahre bekommen habe. Eigentlich möchte ich lieber nicht dabei sein an dem Tag, an dem sich dieser blanke Hass explosionsartig entlädt, der sich seit 2010 angestaut hat.

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Hurensöhne

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

03.02.2025, 23.15 UHR

HURENSÖHNE

So…ihr parasitären Hurensöhne von Polizei und Justiz, nun geht es wieder auf absolute Konfrontation. Die rechtsbeugerischen Beschlüsse irgendwelcher Drecksjuristen interessieren mich tatsächlich auch weiterhin nicht, wie ihr zeitnah feststellen werdet. Von mir gibt es auch weiterhin keine Stromspenden mehr. Sobald das Ding aus ist, bleibt es aus !

Ihr dreckigen Hurensöhne von Polizei und Justiz habt ja ausserdem auch noch die Möglichkeit, mir jeden Tag zwei bis drei vollgeladene Akkus vorbei zu bringen, je nachdem, wie viele davon benötigt werden.
Meine Energie bekommt ihr definitiv nicht !
Ich unterstütze grundsätzlich keine kriminellen Vereinigungen und würde mich dadurch dann auch strafbar machen. Eine Kooperation mit der Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis, dem Amtsgericht Siegburg und dem Oberlandesgericht Köln ist alleine deshalb bereits schon ausgeschlossen !

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Psychofolter durch Polizei und Justiz

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

03.02.2025, 15.15 UHR

PSYCHOFOLTER DURCH POLIZEI UND JUSTIZ

Meine nachfolgenden Ausführungen sind kein Scherz und haben sich tatsächlich 1:1 so zugetragen. Darauf lege ich zu jeder Zeit eine EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG ab, die dann strafbar wäre, wenn meine Ausführungen nicht den Tatsachen entsprechen. Darüber hinaus werde ich eine Strafanzeige aufgrund von Körperverletzung (Paragraph 223 des Strafgesetzbuch) stellen, sowohl gegen die anordnende Juristensau des Amtsgericht Bonn, als auch gegen die verantwortlichen Polizeibediensteten.

Mit dem 01.02.2025 wurde ich gegen 14.00 Uhr an meiner Wohnanschrift unter dem Vorwand festgenommen, dass ich die mir durch kriminelle Juristen willkürlich und unter dem Einsatz von strafbaren Handlungen (Rechtsbeugung nach Paragraph 339 des StGB, sowie auch Vergewaltigung und Missachtung des Grundgesetz) aufgezwungene Elektronische Fussfessel nicht mehr mit meinem eigenen und von mir höchstselbst finanzierten Strom (!) versorgt habe. Weshalb sollte ich das auch tun ? Ich trage dieses Gerät ja nicht aus freien Stücken, zum Beispiel deshalb, weil ich damit den Strafvollzug in einer JVA umgehen möchte. Im Anschluss wurde ich dann zunächst auf die Polizeidienststelle in Troisdorf deportiert, wo ich dann einem Richter vorgeführt wurde. Diese Juristensau – Becker der Name, des parasitären Hurensohns – ordnete sodann ein siebentägiges „Dauergewahrsam“ an. Laut dessen Selbstauskunft wäre er für das Amtsgericht Bonn tätig. Im weiteren Tagesverlauf wurde ich dann zu einem Polizeigewahrsam an der Königswinterer Strasse 500 in Bonn (Ramersdorf) verbracht. Hier wurde ich dann unter menschenverachtenden Bedingungen und über Stunden hinweg vorsätzlich psychogefoltert. Diese Einrichtung in Ramersdorf erinnert unzweifelhaft an Gestapo-Folterkeller während des Dritten Reichs.
Nein, dieser Vergleich ist vollkommen angemessen und sie können gerne auch andere dort bereits untergebrachte Personen dazu befragen, ob dieser Vergleich den Nagel auf den Kopf trifft, oder aber eher eine Übertreibung darstellt. Ich selbst werde diese Bezeichnung keinesfalls zurück ziehen. Auch werde ich die Einzelheiten der dortigen Unterbringung nun herausarbeiten.

Man hat mich im KZ in Ramersdorf in einer ungefähr 4-Quadratmeter-Gewahrsamszelle untergebracht, welche lediglich über eine Toilette verfügte. Es gab weder einen Zugang zu Leitungswasser noch enthielt dieser Raum ein Fenster, in dem ich nun für mindestens eine Woche untergebracht werden sollte. Und es war ja bereits absehbar, dass ich auch nach dieser einen Woche dann weiterhin Widerstand gegen diese Fussfessel leiste und sie keinesfalls danach dann wieder im normalen Betrieb wäre. Den Widerstand werde ich selbstverständlich weiterhin fortsetzen und mich keinesfalls diesen rechtsbeugerischen und rechtswidrigen Beschlüssen des AG Siegburg und des OLG Köln beugen. Diese Beschlüsse haben keinen Bestand für mich und sind vollkommen unverbindlich, ebenso auch die vorangegangenen Führungsaufsichtsbeschlüsse. Ich habe die darin enthaltenen Absurditäten ja zuvor bereits schon widerlegt.
Ausserdem bestand auch keine Möglichkeit die starke Lichtbestrahlung zu deaktivieren, die selbst während der Nachtstunden in Betrieb gewesen ist. Darüber hinaus befanden sich rechtswidrig auch installierte Überwachungskameras in dieser Gewahrsamszelle.

Die dort beschäftigten verbeamteten Hurensöhne der Polizei haben mich während der Nachtruhe alle fünf Minuten durch inszenierte Anfragen belästigt, ob es mir noch gut gehen würde. Es war mir dadurch nicht möglich, die Nachtruhe zu finden. Ich habe diesen Hurensöhnen mehrfach mit auf den Weg gegeben, dass sie die Fresse halten sollen und meinerseits kein Interesse an weiteren Anfragen besteht. Auch war es offensichtlich, dass ich die Augen zu machen und schlafen wollte. Darüber hinaus habe ich auch zuvor schon unmissverständlich erklärt, dass wir keine Kommunikation führen werden. Sie haben diese Handlungen also vorsätzlich begangen, diese verbeamteten Hurensöhne in Ramersdorf.

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Mittagessen gemeinsam mit Katharina

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

31.01.2025, 12.00 UHR

MITTAGESSEN GEMEINSAM MIT KATHARINA

Liebste Katharina

Selbstverständlich kannst Du auch am heutigen Freitag gerne bei mir vorbei kommen, um endlich einmal wieder ein vernünftiges Mittagessen zu bekommen. Ich kann mir ja grob vorstellen, dass Du den Hollenberg-Frass tatsächlich nicht mehr sehen kannst, aus guten Gründen. Im Knast bekommen die Leute bestimmt besseres Essen, als ihr am Hollenberg. Und vom Kochen hat Frau Heyd ja nun einmal wirklich keine Ahnung. Jedenfalls wärest Du bei mir immer sehr herzlich Willkommen !

Ich bin gerade am kochen und mache Bratkartoffeln mit Fisch. Es wäre jedenfalls auch für Dich noch ausreichend und ich würde mich einmal mehr über Deinen Besuch sehr freuen ! Auch möchte ich Dir ausdrücklich sagen, dass Du immer und zu jeder Zeit hier sehr Willkommen sein würdest. Meine Türe würde Dir niemals verschlossen verbleiben (…es sei denn, dass ich nicht zu Hause wäre. *zuzwinkert*). Allerdings würde ich Dir sogar auch einen Wohnungsschlüssel zur Verfügung stellen, damit Du hier auch dann Zuflucht finden würdest, wenn ich selbst nicht daheim bin.

Höre nicht auf die Polizei, Engelchen. Die Polizeibeamten labern den ganzen Tag über ziemlich viel Müll, der vollkommen unverbindlich und nicht selten auch gelogen ist. Genau genommen hat die Polizei aber nichts zu melden und man muss den Empfehlungen der Polizei keinesfalls Folge leisten. Auch sind deren Empfehlungen nicht selten kontraproduktiv. Polizeibeamte sind lediglich Befehlsempfänger und haben sehr eingeschränkte Möglichkeiten. Darüber hinaus ist es auch eine ziemlich verlogene Bande, die es mit der Wahrheit nicht immer so genau nimmt. Ganz besonders schlimm sind auch die Polizeibeamten hier aus Siegburg. Ich konnte sie in den letzten Wochen schon mehrfach als Lügner enttarnen. Mit der Wahrheit nehmen sie es tatsächlich nicht immer so ganz genau !
Sie hätten zum Beispiel auch keinerlei Befugnisse um es mir zu untersagen, Dich in meine Wohnung einzulassen. Und bei mir würdest Du niemals einen Schaden erleiden. Ich glaube allerdings auch nicht, dass Du mich aufgrund unserer bisherigen direkten Kontakte als für tatsächlich gefährlich ansiehst. Wenn ich selbst eine Gefahr in mir erkennen würde, durch den Du einen Schaden erleiden könntest, dann würde ich persönliche Konsequenzen daraus ziehen. Das kann ich zu hundert Prozent ausschliessen, dass durch mich jemals ein Schaden für Dich entsteht ! Warum sollte ich das denn auch tun ? Ich mag Dich und habe ja auch eine Verantwortung Dir gegenüber, wenn Du mich besuchen würdest. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann bist Du derzeit 13 Jahre alt. Wie könnte ich jemals wieder in den Spiegel schauen, wenn ich Dir einen Schaden zufügen würde, egal in welcher Form ?

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Fussfessel-Beschluss vom 13.01.2025

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

28.01.2025, 08.45 UHR

FUSSFESSEL-BESCHLUSS VOM 13.01.2025

Nachfolgend werde ich nun den Fussfessel-Beschluss des verbeamteten Hurensohn Ulrich Wilbrand vom 13.01.2025 in seine Einzelteile zerlegen, der in willkürlicher Absicht, in rechtsbeugerischer Form (Paragraph 339 des Strafgesetzbuch) und unter dem Einsatz höchstselbst begangener Straftaten unrechtmässig erlassen wurde. Ich betrachte die Form meiner Kommunikation als vollkommen angemessen, so lange ich auch weiterhin von diesem verbeamteten Ungeziefer belästigt werde.

BEGRÜNDUNG DIESER JURISTENRATTE – 1/3

Der 35-jährige Betroffene ist in der Vergangenheit bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. Im Bundeszentralregister sind insgesamt 16 Eintragungen notiert. Unter anderem wurde er am 23.04.2020 durch das Landgericht Bonn wegen sexuellen Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in sechs Fällen sowie Nachstellung unter Einbeziehung einer vorangegangenen Verurteilung durch das Amtsgericht Siegburg vom 24.01.2007 wegen Bedrohung zu Freiheitsstrafen von 3 Jahren und 6 Monaten sowie 6 Monaten verurteilt.

Des Weiteren verurteilte ihn das Landgericht Köln am 30.09.2019 unter anderem wegen Volksverhetzung unter Einbeziehung der Strafen aus den Urteilen des Amtsgerichts Siegburg vom 26.04.2017 unter anderem wegen Verstosses gegen das Gewaltschutzgesetz und des Landgerichts Köln vom 14.05.2019 unter anderem wegen Nachstellung zu Freiheitsstrafen von 3 Jahren und 6 Monaten sowie 1 Jahr und 10 Monaten. Die Strafvollstreckung war erledigt am 19.12.2023;
Führungsaufsicht wurde im Hinblick auf die negative Legalprognose auch im Hinblick auf die Gefährlichkeit des Betroffenen bezogen auf Straftaten zum Nachteil von Kindern angeordnet und dauert bis zum 19.12.2028. Im Rahmen der Führungsaufsicht wurde dem Betroffenen mit Beschluss des Landgerichts Bonn vom 15.12.2023 in der Fassung des Beschlusses des Oberlandesgericht Köln vom 05.03.2024 unter anderem die Weisung erteilt, keinen Kontakt zu früheren Geschädigten und Minderjährigen generell aufzunehmen. Schliesslich wurde ihm zuletzt mit Beschluss des Landgerichts Bonn vom 03.12.2024 konkretisierend aufgegeben, seine monatliche Meldepflicht bei der Polizeiwache in Lohmar zu erfüllen, da er am 01.11.2024 an seine aktuelle Anschrift in Lohmar verzogen ist. Diese liegt in unmittelbarer Nachbarschaft des Kinder- und Jugendheims Hollenberg.

MEINE FESTSTELLUNG

Das Datum des Missbrauchs-Urteil (rot markiert) wurde um zehn Jahre nach hinten gelegt und fällt tatsächlich auf den 23.04.2010. An dieser Stelle würde ich übrigens gerne auch das auf meine Person bezogene Bundeszentralregister (BZR) veröffentlichen, aber die unverschämten Hurensöhne der Justiz haben es mir auf Anfrage nicht übersendet. Daraus ergibt sich nämlich, dass meinem BZR mit genau dieser einen bereits bekannten Ausnahme eben keine erwähnenswerten Straftaten enthalten sind, insbesondere auch keine Gewaltstraftaten, oder aber auch Handlungen die sich der Kriminalität zuordnen liessen. Nahezu sämtliche weitere Straftaten würden sich unter dem Obergriff „Meinungsäusserungen“ einordnen lassen, wobei es sich um Beleidigungen und Volksverhetzung handelt. Ein wenig speziell sind lediglich noch meine Vorstrafen in Sachen „Nachstellung“ und es fällt mir gerade ein wenig schwer sie zu katalogisieren. Allerdings stehen sie den Meinungsäusserungen ebenfalls zumindest nahe. Jedenfalls beinhalten diese Tathandlungen insbesondere das versenden elektronischer Nachrichten in zu hohen Stückzahlen, wobei sich diese Nachrichten insbesondere dadurch kennzeichnen, dass sie im Regelfall Sympathiebekundungen und Einladungen zum Inhalt haben. Diese Handlungen waren niemals mit Gewalt oder aggressiven Verhaltensweisen in den Einklang zu bringen. Ich habe niemals eines der hiervon betroffenen Mädchen körperlich bedrängt, sondern mich bewusst diesbezüglich zurück gehalten.

Es steht diesen parasitären Hurensöhnen überhaupt nicht zu eine dahingehende Weisung zu erlassen, laut der ich generell keinen Kontakt „zu früheren Geschädigten und Minderjährigen“ aufnehmen dürfe. Alleine schon deshalb nicht, weil sie rechtswidrig ist und mit dem Grundgesetz nicht in den Einklang zu bringen. Laut Artikel 3, Absatz 1, des Grundgesetz (GG) sind alle Bürger vor dem Gesetz gleich. Und da ich selbst mit einem vierzehnjährigen Mädchen sogar Geschlechtsverkehr haben könnte, wie die Kreispolizeibehörde des Hochsauerlandkreis im hiermit verwiesenen Artikel ausführt und bestätigt, würde sich ein vermeintliches Verbot der Kontaktaufnahme zu Minderjährigen mit dem Grundgesetz nicht in den Einklang bringen lassen. Weshalb sollte der Richter Wilbrand mit einem vierzehnjährigen Mädchen Geschlechtsverkehr haben dürfen, während es bei mir aber dann nicht der Fall ist ? Das wäre mit dem Artikel 3 des Grundgesetz dem entsprechend nicht zu vereinbaren. Und das Grundgesetz steht definitiv über diesen rechtswidrigen Weisungen des Landgericht Bonn.
Wie kann es also zusammen passen, wenn ich selbst zu einem siebzehnjährigen Mädchen zwar keinen Kontakt aufnehmen dürfte, weil die Minderjährigkeit das 18. Lebensjahr mit einschliesst, während ich gleichfalls aber mit einem vierzehnjährigen Mädchen den Geschlechtsverkehr vollziehen könnte, ohne mich hierbei strafbar zu machen ? Dem entsprechend ist diese Weisung irrelevant und unverbindlich, ebenso wie auch der gesamte von einem Idioten erstellte Führungsaufsichtsbeschluss an sich.
Darüber hinaus fehlt diesen Parasiten auch die Legitimation durch die Geschädigten, in deren Namen sprechen und Weisungen erteilen zu dürfen. Als Beispiel nehme ich meine durch mich geschädigte Tochter, die im April 1997 geboren wurde und dem entsprechend bereits 26 Jahre alt gewesen ist, als dieser Führungsaufsichtsbeschluss am 15.12.2023 getroffen wurde. Wer hat diese Juristenratten dazu legitimiert, im Namen meiner volljährigen Tochter zu sprechen ? Ich habe mehrfach um ein Dokument gebeten, welches sie diesbezüglich durch meine Tochter legitimieren könnte. Bis zum heutigen Tag habe ich keine solche Legitimation erhalten. Wer sagt denn, dass meine Tochter trotz meiner damaligen Verfehlungen nicht möglicherweise doch zu einem Kontakt aufgeschlossen wäre ? Lässt sich das vollständig ausschliessen ?
Schlussfolgerung : Diese Juristen sind nichts weiter als Parasiten in meinen Augen und deren Beschlüsse und Weisungen interessieren mich dem entsprechend überhaupt nicht, um es einmal in dieser Deutlichkeit zu formulieren. Ich bin sehr bemüht darum, so häufig wie nur möglich gegen ihre an sich rechtswidrigen Weisungen zu verstossen. Das werde ich auch künftig weiterhin genau so handhaben. Mit Sicherheit werde ich mein Leben nicht an willkürlich und rechtswidrig erlassenen Weisungen ausrichten. Was soll ich denn auch von solchen Drecksjuristen halten, die meine volljährige Tochter einfach mal für ihre Rattenbeschlüsse entmündigen !?
Eine vermeintliche „Gefährlichkeit bezogen auf Straftaten zum Nachteil von Kindern“ lässt sich aufgrund der bestehenden Faktenlage nicht untermauern, steht inhaltsleer im Raum. Einerseits enthält mein BZR bis zum heutigen Tag nicht auch nur eine Gewaltstraftat. Andererseits sind meine minderschweren sexuellen Verfehlungen auf die Jahre 2001 und 2002 zurück zu führen und liegen dem entsprechend bereits über zwanzig Jahre in der Vergangenheit. Dem entsprechend lasse ich mir von diesen verbeamteten Hurensöhnen auch keine Weisungen erteilen !
Ich werde auch weiterhin bei jeder sich nur bietenden Gelegenheit dagegen verstossen, vorsätzlich und aus Überzeugung. An der bestehenden Rechtslage ändert sich für mich auch nichts dadurch, weil ich vor knapp fünfundzwanzig Jahren ein paarmal meine Tochter auch an Stellen gestreichelt habe, an denen es nicht zulässig gewesen ist.

BEGRÜNDUNG DIESER JURISTENRATTE – 2/3

Auf Antrag der zuständigen Kreispolizeibehörde war gemäss §34 Absatz 2 PolGNW nach der gebotenen Anhörung des Betroffenen die elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) anzuordnen. Denn es bestehen hinreichend konkrete Anhaltspunkte dafür, dass von dem Betroffenen Straftaten zum Nachteil Minderjähriger zu befürchten sind. Denn wie bereits im Rahmen der angeordneten Führungsaufsicht festgestellt, kann dem Betroffenen keine positive Legalprognose gestellt werden im Hinblick auf das fehlen jeglicher Akzeptanz der Rechtsordnung und Justiz. Im Gegenteil wird in den Führungsaufsichtsbeschlüssen festgestellt, dass die Eingaben des Betroffenen Drohungen gegen Kinder enthalten. Diese Befürchtungen werden genährt durch die aktuellen Feststellungen der Polizei. So beschreibt der Betroffene im Zeitraum September/Oktober 2024 in sozialen Netzwerken Phantasien in Bezug auf Missbrauchshandlungen an Kindern und nahm am 13.12.2024 Kontakt zu minderjährigen weiblichen Bewohnern des Kinderheims Hollenberg auf. Am 14.12.2024 wurde der Betroffene wiederum im geschützten Nahbereich des Kinderheims wahrgenommen. Darüber hinaus verfügt der Betroffene über kinderpornographische Inhalte. Im Rahmen seiner Anhörung vom 13.01.2025 hat der Betroffene pädophile Nebenströmungen seines Wesens bestätigt, sich im Übrigen von strafbaren Verhalten distanziert.

MEINE FESTSTELLUNG

Es wäre mir unklar, inwiefern ich keine Akzeptanz gegenüber der Rechtsordnung hätte, so wie von dem Hurensohn ausgeführt !? Er sollte besser einmal seine eigene Akzeptanz der Rechtsordnung hinterfragen, wie ich mit den weiteren Ausführungen herausstellen werde. Meine unzureichende Akzeptanz gegenüber der Justiz hat alleine nur die Justiz selber durch schwerste Gewaltverbrechen zu verantworten, denen ich über viele Jahre hinweg ausgesetzt gewesen bin. Daran wird sich auch nichts mehr ändern und diese Akzeptanz lässt sich nicht mehr wieder herstellen. Aus meinem Betrachtungswinkel sind diese Juristen nahezu allesamt gemeinschädliche Parasiten und Ungeziefer, vor allem Staatsanwälte und Richter. Das ist meine aufrichtige Meinung und die spreche ich auch ganz offen aus. Daraus werde ich als Geschädigter auch künftig niemals ein Geheimnis machen. Es ist ebenso vollkommen ausgeschlossen, dass für die von mir verwendete Wortwahl auch nur ein Wort des Bedauerns zum Ausdruck kommt. Ich würde mir eher die Zunge raus schneiden, bevor ich auch nur einmal vermeintliches Bedauern heuchele, was ich an sich nicht empfinden würde.
Auch ist es vollkommen unklar, von welchen Missbrauchsphantasien Wilbrand redet, die ich im September/Oktober 2024 beschrieben haben soll. Ein dahingehender Gerichtsbeschluss wäre bis zu mir jedenfalls noch nicht vorgedrungen, mit dem sich seine Ausführungen untermauern liessen. Auch könnte ich mich nicht einmal an eine Anklageschrift erinnern, der sich die dargestellten Phantasien entnehmen lassen. Dem entsprechend handelt es sich bei seinen diesbezüglichen Ausführungen um so bezeichnete und strafbare Üble Nachrede (Paragraph 186 des StGB), als auch um Falsche Verdächtigung (Paragraph 164 des StGB). Wie steht es eigentlich um ihre Akzeptanz der Rechtsordnung, Herr Wilbrand ? Daran könnte man vielleicht noch arbeiten, nicht wahr !?
Ich weise diese von Wilbrand verfassten Darstellungen jedenfalls zurück und es fehlt jeder Beleg für die von ihm aufgestellten Theorien. Auch der vermeintliche Besitz von Kinderpornographie steht inhaltsleer im Raum.
Am 13.12.2024 habe ich mich mit einem jungen Mädchen an der Bushaltestelle Hollenberg wenige Minuten lang unterhalten, während wir gemeinsam dort auf den Bus warteten. Nach wenigen Minuten trennten sich dann unsere Wege, weil das Mädchen dann einen Bus der Linie 555 in Fahrtrichtung Pohlhausen bestiegen hat, während ich mich selbst auf dem Weg in die Stadt Lohmar befand. Im weiteren Verlauf dieses Beschlusses stellt er dann übrigens selber noch fest, dass ich mit diesen Handlungen am 13.12.2024 keine Straftaten begangen habe. Mit seinen Ausführungen bezüglich des 14.12.2024 möchte dieser Rechtsbeuger vorsätzlich und unterschwellig suggerieren, dass ich mich an dem besagten Tag an dieser Einrichtung am Hollenberg aufgehalten habe. Das entspricht jedoch nicht den Tatsachen ! An diesem Tag befand ich mich gerade auf dem Weg nach Köln und habe den Fussweg an dieser Einrichtung lediglich passiert. Ich bin nicht auch nur einmal auf diesem Fussweg stehen geblieben oder habe dort verweilt. Auch ist es mir keinesfalls verboten, diese Einrichtung am Hollenberg zu passieren, zum Beispiel auf dem Weg zum Arbeitsplatz oder in die Stadt. Und wenn dem so wäre, dann würde es mich nicht interessieren !

BEGRÜNDUNG DIESER JURISTENRATTE – 3/3

Angesichts dieser Entwicklung besteht die konkrete Gefahr, dass der Betroffene rückfallgefährdet ist und Straftaten in Sachen des §34 c, Absatz 2, Nr. 1 PolGNW begeht. Damit einher geht ein polizeilicher Gefahrenüberhang, der eine entsprechende Überwachung des Betroffenen erfordert. Denn der Betroffene zeigt sich bezogen auf seine früheren Verurteilungen und die dort getroffenen Feststellungen ebenso uneinsichtig wie er sich auch indolent gegenüber den Weisungen der Führungsaufsicht verhält, Auch wenn sich der Betroffene bislang nicht strafprozessual tatverdächtig verhält, so ist sein Handeln doch darauf ausgerichtet, ein vertrauensvolles Verhältnis zu Minderjährigen zu begründen. Jedenfalls lässt sich dies sowohl seiner schriftlichen Einlassung vom 08.01.2025 entnehmen, wenn er darlegt, dass ihm am 13.12.2024 das „Mädchen nicht mehr aus dem Kopf“ ging als auch dem Inhalt seiner Anhörung vom 13.01.2025.
Da der Betroffene unter anderem auch seiner polizeilichen Meldepflicht nicht nachkommt, ist die angeordnete „EAÜ“ geeignet, den Betroffenen örtlich zu überwachen und das Rückfallrisiko einzudämmen. Dem gegenüber ist der Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen unterzuordnen. Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit ist daher nicht verletzt.

MEINE FESTSTELLUNG

Hier stellt Wilbrand dann also selber fest, dass ich mit meinen Handlungen vom 13.12.2024 keine Straftatbestände erfüllt habe. Und selbstverständlich steht es mir auch frei, ein vertrauensvolles Verhältnis zu Minderjährigen oder zu minderjährigen Mädchen zu begründen. Weshalb sollte ich das denn nicht auch tun ? Nehmen wir als Beispiel das Mädchen, das ich am 13.12.2024 an der Bushaltestelle getroffen habe. Es ist ein sehr nettes und mir sehr angenehmes Mädchen. Ich mag sie aufgrund ihrer Wesenszüge sehr, jedenfalls die, die mir bekannt sind und auch diejenigen, welche ich ihr aufgrund dessen zuordne. Natürlich würde ich mich auch darüber freuen, wenn ich sie wiedersehe und sie mich möglicherweise auch einmal besuchen kommt. Es liegen mir keine bestätigten Informationen vor, aber es ist mir zu Ohren gekommen, dass dieses Mädchen dreizehn Jahre alt sein soll. Weshalb sollte denn gleich von dem schlimmsten Fall ausgegangen werden, dass ich einen möglichen Besuch des Mädchens dann auch für Dinge ausnutze, die aufgrund der gegebenen Rechtslage strafbar wären ? Abgesehen davon, würde mich anschliessend dann ihr Grossvater töten, der mich auch bereits schon am 14.12.2024 angegriffen hat. Und ich selbst wollte den 60. Geburtstag eigentlich noch erleben, wenn höhere Gewalt dem nicht entgegen steht.
Die von Wilbrand suggerierte „Rückfallgefahr“ steht vollkommen inhaltsleer im Raum und ein diesbezüglicher Rückfall ist ungefähr ebenso wahrscheinlich, wie auch die Annahme, dass Wilbrand seinerseits in der kommenden Zeit ein minderjähriges Mädchen ins Gebüsch zieht. Potentielle Sexualstraftäter sind wir doch alle und es kann niemand ernsthaft und vollkommen ausschliessen, dass man nicht auch selbst in diesem Bereich irgendwann einmal „auffällig“ wird. Er wäre jedenfalls dann nicht der erste Jurist oder Beamte, dem selbst auch ein diesbezügliches Missgeschick unterläuft. Den Begriff „Missgeschick“ habe ich vorsätzlich deshalb gewählt, um meinen Kritikern einmal mehr den Schaum vor den Mund zu treiben und ich erfreue mich an euren qualen.
Jedenfalls ist es ein wissenschaftlicher Fakt, dass ein jeder von uns zu jeder Zeit aufgrund des natürlichen Geschlechtstriebs zu einem Sexualstraftäter werden kann. Die Wahrscheinlichkeit ist zwar nicht sehr hoch und wir haben auch alle einen Einfluss darauf, aber ernsthaft und insbesondere auch vollständig ausschliessen kann das niemand. Im Regelfall werden wir alleine schon durch die zu befürchtende Strafverfolgung davon abgeschreckt. Aber dieser gesetzliche Hemmmechanismus wird zum Beispiel dadurch dann regelmässig ausser Kraft gesetzt, wenn wir unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen, wobei ich Alkohol mit einbezogen habe. JEDER Mann empfindet zum Beispiel eine sexuelle Erregung, wenn er in einem Film oder in einem Beitrag der Sendung Aktenzeichen XY eine Vergewaltigung erlebt. Das ist so und darauf haben wir auch keinen besonderen Einfluss. Es steckt in unserer Natur, in unserer Genetik und in den Ursprüngen der Menschheit. Diejenigen, die eine diesbezügliche sexuelle Erregung bestreiten, sind schlicht und ergreifend Lügner ! Das ist übrigens auch unabhängig vom Geschlecht der Fall. Es soll durchaus auch Frauen geben, die eine Vergewaltigung als sexuell erregend empfinden, sowohl in der Opfer- als auch in der Täterrolle. Derartiges ist mir jedenfalls zu Ohren gekommen. Und meines Erachtens sind es sogar ausnahmslos alle.

ZUSAMMENFASSUNG

Der von Wilbrand erlassene Beschluss vom 13.01.2025 ist unbegründet und rechtswidrig. Die durch den Führungsaufsichtsbeschluss vom 15.12.2023 angeordneten Weisungen sind aus den oben genannten Gründen ebenfalls rechtswidrig und dem entsprechend vollkommen unverbindlich. Ich selbst werde mein Leben jedenfalls nicht daran ausrichten. Im Bezug auf meine Tochter kann ich auch ausdrücklich versichern, dass ich mich vollkommen entgegen dieser Weisung verhalte. Ich befinde mich auf der Suche nach dem Mädchen und werde sie kontaktieren, wenn mir eine solche Möglichkeit vorliegt. Auch haben mir diese parasitären Hurensöhne grundsätzlich überhaupt keine Weisungen zu erteilen. Und wenn sie es dennoch tun, dann sind sie für mich vollkommen unverbindlich. Rechtsfolgen fürchte ich keinesfalls.

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Ermittlungen wegen Facebook-Beitrag

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

26.01.2025, 16.15 UHR

ERMITTLUNGEN WEGEN FACEBOOK-BEITRAG

Inzwischen wurde ich schon mehrfach auf einen Facebook-Beitrag einer Beatrice Stunning hingewiesen. Es wurde mir aufgrund der im Gesamtrahmen des Beitrags enthaltenen Inhalte ebenso auch nahegelegt, gegen Frau Stunning und einige der Kommentatoren mit rechtsstaatlichen Mitteln vorzugehen.
Diesbezüglich möchte ich mitteilen, dass meinerseits bereits sämtliche Beiträge gesichert wurden, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt dort zu entnehmen sind. Am Montag (27.01.2025) werden dann die ersten Strafanzeigen – unter anderem auch gegen die bereits erwähnte Verfasserin, an die zuständige Staatsanwaltschaft Bonn raus geschickt. Alleine schon mit ihrem einleitenden Beitrag hat sie gleich mehrere Straftatbestände erfüllt.  Darüber hinaus enthalten zahlreiche weitere Beiträge auch Beleidigungen (Paragraph 185 des Strafgesetzbuch) und Drohungen (Paragraph 241 des StGB) – sogar Morddrohungen. Diese Beiträge werden allesamt der Polizei und auch der Staatsanwaltschaft Bonn zugetragen. Der entsprechende Facebook-Beitrag von Beatrice Stunning wird fortlaufend unter anderem auch durch mich beobachtet. Nach meinem Kenntnisstand hat auch die Polizei selbst schon aufgrund manchen Eintrags strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet. Er steht also auch unter Beobachtung der Polizei. Auch gegen die Betreiber dieser Facebook-Gruppe Lohmar werden strafrechtliche Verfahren eingeleitet, weil sie für diese Straftaten die Plattform bieten und die eingestellten Straftaten stillschweigend gebilligt haben.

Einer der abstossendsten Kommentare dürfte wohl von Erika Koch-Prosch erstellt worden sein. Es würde mich nicht wundern, wenn bei Frau Koch-Prosch in wenigen Tagen einmal die Polizei vor der Türe steht. Im Regelfall klingeln die dann um 06.00 Uhr in  den Morgenstunden und haben die erforderlichen Dokumente auch gleich schon dabei. Mit Sicherheit hat sie aber in absehbarer Zukunft einen Termin beim Richter. Ich habe ihren anspruchsvollen Beitrag nachfolgend einmal eingestellt, damit sich ein allgemeines Bild über den Gemütszustand von Frau Koch-Prosch gemacht werden kann. Es dürfte kaum jemand ernsthaft daran zweifeln, dass dieser Beitrag einen Mordaufruf zum Inhalt hat.

Einen Straftatbestand erfüllt man übrigens ausdrücklich auch dann, wenn man einen solchen Beitrag „liked“, diesem also durch das entsprechende Symbol (weisser Daumen auf blauen Hintergrund) seine eigene Zustimmung verleiht. Damit haben die hier nachfolgend angezeigten Personen einem Mordaufruf zugestimmt und dem entsprechend eine schwere Gewaltstraftat „gebilligt“, wie man sagt. Auch gegen diese Personen werden strafrechtliche Verfahren wegen des Billigens einer schweren Gewaltstraftat (Paragraph 140 des StGB) eingeleitet. Ausserdem kommt auch der Straftatbestand der Störung des öffentlichen Friedens (Paragraph 126 des StGB) in Betracht. Und auch Frau Stunning hat diesem Beitrag stillschweigend Zustimmung erteilt, weil sie ihn nicht entfernte. Meine Rechtsanwältin wird dafür Sorge tragen, dass diese Personen in absehbarer Zukunft vor einem Richter stehen.

Jedenfalls habe ich sämtliche bisher vorliegenden Beiträge gesichert und es wird jeder Kommentar auf strafrechtliche Relevanz geprüft. Im Augenblick sind es mindestens bereits schon zwölf Personen, gegen die strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden. Gegen die Verfasserin Beatrice Stunning werden aber ausserdem auch noch zivilrechtliche Schritte eingeleitet. Diesbezüglich habe ich noch eine kleine Überraschung für Frau Stunning in der Hinterhand, mit der sie wohl eher nicht gerechnet haben dürfte. Auch alle diejenigen, die den Beitrag von Frau Stunning geteilt haben, werden voraussichtlich in absehbarer Zukunft nicht besonders schöne Post im Briefkasten auffinden. Auch diese gegenwärtig 51 Namen und Profile wurden gesichert. Den Grund hierfür möchte ich augenblicklich noch nicht benennen, um mir einen Überraschungsmoment zu bewahren. Die Begründung kommt stattdessen dann per Post.

Grundsätzlich bin ich allerdings auch der Meinung, dass es sich bei mindestens achtzig Prozent der dort Teilnehmenden eher um einen stark minderbemittelten Bodensatz der hiesigen Bevölkerung handelt, den man einerseits zwar alleine nur für nicht ganz voll nehmen kann. Andererseits stellen solche Primaten aber auch eine erhebliche Gefahr dar. Vor vierhundert Jahren hätten dieselben Leute auch „Hexen“ verbrannt, also Frauen, die sich mit Kräuterkunde beschäftigt haben.
Einmal Butter bei die Fische :
Haben Sie den dort eingestellten Beiträgen irgendwelche Argumente entnommen ? Ich selbst habe verzweifelt danach gesucht. Allerdings kam ich dann auch schnell zu der Einsicht, dass es sich bei diesen Kommentatoren lediglich um den minderbemittelten Bodensatz der Bevölkerung handeln muss, dem beim „argumentieren“ fortlaufend der Sabber aus dem Maul tropft. Also Leute, mit denen ein Austausch nahezu sinnlos ist, weil sie einem intellektuell schlicht und ergreifend sowieso nicht folgen können.
Meinen sie ernsthaft, dass auch nur die Hälfte der dort Kommentierenden wüsste, wovon er tatsächlich schreibt !? Mein persönlicher Eindruck ist jedenfalls ein anderer. Im direkten Gespräch wären diese Leute aufgrund der Naturgesetze und der ihnen zuteil gewordenen Dummheit mundtot.
Frau Stunning hat also vermutlich insbesondere ihr familiäres Umfeld und die engere Verwandtschaft um sich versammelt, würde ich vermuten wollen. Man sollte sie jedoch mit den zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln bekämpfen, damit der Bodensatz nicht ins Fahrwasser gerät. Wer weiss, denn vielleicht werden anderenfalls dann bald auch wieder Scheiterhaufen errichtet ?

EIN WENIG HUMOR

Am lustigsten fand ich allerdings diesen Beitrag hier :

Da nimmt man diese primitiven Leute einfach einmal ein wenig auf die Schippe und erstellt einen Pseudo-Beitrag, laut dem man nun T-Hemden mit der Aufschrift „Girllover“ produzieren lässt, wobei die Hemden dann von Grundschulkindern in Pakistan und für einen Stundenlohn von umgerechnet 0,20 Euro zusammengenäht werden. Und sie glauben es Dir tatsächlich auch noch…
Abgesehen davon : Was genau könnte denn an dieser Seite bitteschön nicht echt sein, mit Ausnahme von mir selbst ? Pass bloss auf, Frollein.
Allerdings muss ich Dich für Deine Fragestellung auch noch einmal lobend in den Vordergrund heben und Du bringst es damit tatsächlich auf den Punkt : Wenn die Leute meine Beiträge nämlich lesen und auch verstehen würden, dann wären sie von ihren Illusionen voraussichtlich befreit.

Auch Bonny, Beatrice und Konsorten sind in die Idiotenfalle getappt :

Erklärung : Ich habe einen öffentlich einsehbaren Beitrag erstellt, in dem ich mit einem vermeintlich elfjährigen Mädchen darüber kommuniziere, dass ich mir mit ihr noch in diesem Jahr gemeinsame Kinder wünsche. Bei jedem gesunden Menschen würde es dann klingeln und man müsste zwangsläufig zu der Erkenntnis gelangen, dass das nicht sein kann. Nur mal so am Rande : Meine Seiten werden von den Bullen dauerüberwacht. Die Polizei ist bei mir Stammgast, wie sich meinen Besucherstatistiken auch gut entnehmen lässt. Wie bescheuert müsste ich sein, wenn ich einen solchen Beitrag öffentlich einsehbar auf meine Seite stelle und dieser dann auch noch ernst gemeint ist ? Die Bullen haben es jedenfalls gechecked, dass ich die minderbemittelten Teilnehmer von Beatrice Stunning lediglich ein wenig „hochnehmen“ wollte. Alleine nur bei Beatrice und ihren gleichfalls minderbemittelten Mitstreitern hat es nicht „geklingelt“. Auch Beatrice ist vollkommen darauf eingestiegen und hat mir diese Geschichte abgenommen. Vor allem aber auch : Aus welchem nachvollziehbaren Grund hätte ich mit diesem tatsächlich frei erfundenen Mädchen dann öffentlich über meine Seite kommunizieren sollen, für jeden Abrufenden frei einsehbar ??? Auch haben sie es nicht einmal dann gechecked, nachdem ich dieses erfundene Mädchen nur wenig später dann in „Anna“ umbenannt habe, aus Gründen…
Scheisse, ich weiss nicht, wie man einen Verweis direkt zu diesem Facebook-Beitrag setzen kann, so, dass man den Eintrag von Bonny und auch die Folgeeinträge der anderen Bekloppten lesen kann. Jedenfalls sind sie aber vollkommen darauf eingestiegen und haben sich tatsächlich dann auch an die Polizei gewandt. Bei denen hatte es allerdings zuvor schon „geklingelt“.

Der hier war übrigens auch lustig, @Bonny.

Ich habe keine Ahnung, wer diese Katharina Anna Feyh ist. Aber mit mir stand sie in keinem Zusammenhang. Und ja, darauf würde ich zu jeder Zeit eine EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG abgeben, die strafbar ist, wenn sie nicht den Tatsachen entspricht. Mit diesem Account hatte ich niemals irgendwas zu tun !

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Der kriminelle Vorsatz der Kreispolizeibehörde

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

25.01.2025, 06.00 UHR

DER KRIMINELLE VORSATZ DER KREISPOLIZEIBEHÖRDE RHEIN-SIEG-KREIS

Heute werde ich noch den kriminellen Vorsatz der Kreispolizeibehörde (KPB) des Rhein-Sieg-Kreis verdeutlichen, welche die vollkommen harmlose und vor allem aber auch nicht strafbare Handlung vom 13.12.2024 für die bereits schon länger vorliegende und verfolgte Absicht instrumentalisierte, mir meinen Wohnraum wieder zu entziehen, den ich ganze zehn Monate lang suchen musste. Bereits mit dem 05.11.2024 wurde meine Vermieterin erstmals von Polizeibeamten der KPB an ihrer Wohnanschrift aufgesucht und nachhaltig dazu aufgefordert, das seit dem 01.11.2024 bestehende Mietverhältnis wieder aufzulösen, wie mir durch einen Schriftsatz meiner Vermieterin nun mitgeteilt wurde. Auch wurde meine Vermieterin an diesem Tag über meine Vorstrafen in Kenntnis gesetzt, was unzweifelhaft ein schwerer Verstoss gegen Datenschutzauflagen ist und darüber hinaus auch den Straftatbestand des Ausspähen von Daten nach Paragraph 202a des Strafgesetzbuch (StGB) erfüllen dürfte. Erschwerend kommt es hinzu, dass sich diese Parasiten der KPB hierbei auf minderschwere Verfehlungen aus den Jahren 2001 und 2002 beziehen und die dem entsprechend auch bereits über zwanzig Jahre in der Vergangenheit liegen. Alleine schon aus diesem Grund war es von Seiten der KPB ausserdem auch unzulässig und rechtswidrig, die Kinder- und Jugendhilfe Hollenberg GmbH über persönliche Daten von mir in Kenntnis zu setzen. Durch diese kriminellen Handlungen wurde mir durch das verantwortliche Ungeziefer der KPB vorsätzlich alles wieder zerschlagen, was ich selbst im Anschluss an eine Haftentlassung vom 19.12.2023 in 2024 aufgebaut hatte. Und diese Handlungen der KPB erfolgten in der Folge eines vollkommen harmlosen Briefs, den ich einem mir sehr sympathischen Mädchen habe zukommen lassen und dem ausnahmslos auch nur Sympathiebekundungen zu entnehmen gewesen sind. Aufgrund der von der KPB gestreuter Desinformationen und der damit verbundenen Berichterstattung verschiedener Medienanstalten habe ich nun in der direkten Folge meinen Arbeitsplatz verloren. Im Zeitraum von 04/2024 bis einschliesslich 11/2024 habe ich nicht auch nur an einem Arbeitstag am Arbeitsplatz gefehlt und stand unmittelbar vor der Übernahme durch ein Unternehmen aus Overath. Auch hierüber waren diese zuständigen Parasiten der KPB bestens informiert, ebenso wie auch die Bewährungshilfe. Ich werde Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen.

 

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Wunsch und Wirklichkeit

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

17.01.2025, 08.00 UHR

WUNSCH UND WIRKLICHKEIT

Am heutigen Freitagmorgen des 17.01.2025 werde ich einmal mehr von den Bullen der Kreispolizeibehörde schikaniert, aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen. Laut deren Auskünften wäre meine elektronische Fussfessel angeblich zu schwach aufgeladen und man droht mir deshalb mit einer Strafanzeige. Ich bin gerade so etwas von traumatisiert und geschockt, das kannst du dir überhaupt nicht vorstellen. Eine Strafanzeige ? Hallo ? Wie könnte ich denn damit überhaupt noch weiter leben ? Das würde mir jetzt aber wirklich vollständig den Boden unter den Füssen weg reissen, wenn die Kreispolizeibehörde nun auch noch eine Strafanzeige gegen mich erstellt. Was sind das nur für schlechte Menschen ? Haben die denn kein Herz ? Vor wenigen Wochen hatten wir gerade erst noch Heiligabend und zu diesem Zeitpunkt haben sie ihre Mitmenschlichkeit offensichtlich nur vorgetäuscht.

ZUM BESSEREN TECHNISCHEN VERSTÄNDNIS

Das hier ist meine betriebsbereite elektronische Fussfessel und offensichtlich funktioniert sie, wie man an dem rot aufblinkenden Lämpchen in dem anhängenden Film gut erkennen kann. Wenn der Akku gut aufgeladen ist, dann leuchtet es in grüner Farbe. Bei einem schlechten Ladungsstand leuchtet es in roter Farbe. Auch habe ich am heutigen Morgen bereits schon wieder ordentlich „Saft“ dort eingespeist, nachdem ich nach dem Aufstehen feststellen musste, dass sich das Ding in der Zwischenzeit wieder vollständig entladen hatte. Ein prozentualer Akkustand ist übrigens nicht ersichtlich und ich habe keine Ahnung, wieviel Energie gerade noch darin vorhanden ist. Abgesehen davon haben ausgerechnet diese Nachkommen von Huren die alleinige Schuld daran, dass ich gegenwärtig arbeitslos bin und deshalb dem entsprechend sehen muss, wie ich über die Runden komme. Wovon soll ich denn den Strom bezahlen ? Auch die anweisende Juristensau des Amtsgericht Siegburg hat bisher noch keinen Pfennig zu meiner Stromrechnung beigetragen.

Jedenfalls halte ich den Akkustand immer ganz bewusst so niedrig wie nur möglich, im Regelfall bei um die zwanzig Prozent. In den Nachtstunden lasse ich das Ding dann auch schon einmal vollkommen leer laufen. Ganz einfach nur deshalb, um diesen Wichsern von Polizei und Justiz maximal auf den Sack zu gehen. Deren Anzeigen gehen mir tatsächlich vollkommen am Arsch vorbei und meinetwegen können sie auch jeden Tag fünf Strafanzeigen verfassen, das interessiert mich überhaupt nicht. Auch können sie ja gerne einmal technisch belegen, dass eine Akkuleistung von fünf bis zehn Prozent nicht ausreichend ist, um die Funktionstüchtigkeit des Geräts sicherzustellen. Tatsächlich ist die Funktionstüchtigkeit des Geräts nämlich auch bei einem sehr niedrigen Akkustand weiterhin gegeben. Es würde keinen technischen Sinn ergeben, wenn das Gerät mit fünf Prozent schlechter funktioniert, als mit fünfzig Prozent. Meine Absicht ist es vor allem aber, dass in der in Hessen gelegenen Zentrale ununterbrochen Alarmmeldungen eingehen. Das muss unzweifelhaft das Ziel sein. Ich trage das Ding ja nicht aus freien Stücken, zum Beispiel deshalb, weil ich damit einen Aufenthalt im Strafvollzug umgehen wollte, sondern wurde von einer Juristensau des Amtsgericht Siegburg in rechtswidriger Form und gänzlich unbegründet dazu genötigt. Sein Beschluss enthält nahezu ausnahmslos nur Lügen und Falschdarstellungen, aber auch Straftatbestände wie üble Nachrede (Paragraph 186 des Strafgesetzbuch) und falsche Verdächtigung (Paragraph 164 des StGB). Zudem wurde dieser Beschluss belegbar in willkürlicher Absicht erstellt und grundsätzlich hat er daraus im Rahmen meiner Anhörung vom 13.01.2025 auch kein Geheimnis gemacht. Und wenn diese Nachkommen von Ratten glauben mich verarschen zu können, dann werde ich sehr angemessen darauf reagieren. Abgesehen davon ist unbedingt davon auszugehen, dass der von diesem verbeamteten Hurensohn willkürlich erlassene Beschluss in den kommenden Tagen auch wieder einkassiert wird. Er dürfte auch selbst keinen Zweifel daran haben, denke ich. Nach meinem persönlichen Rechtsempfinden ist Ulrich Wilbrand ein gewöhnlicher Berufskrimineller. Das Schlimmste daran ist es aber, dass dieser Vogel hierbei ein Pinguinkostüm trägt und damit einhergehend eine vermeintliche Harmlosigkeit vortäuscht. Und an meine Kritiker gerichtet : Nein, dasselbe kann man von mir wahrlich nicht behaupten ! Mein Bundeszentralregister enthält nicht auch nur eine Straftat, die sich dem Oberbegriff „Kriminalität“ zuordnen lassen könnte. Ich kann mit Recht behaupten, dass ich auf solche Kreaturen herab schaue ! Tatsächlich setzt sich mein Vorstrafenregister insbesondere aus Handlungen zusammen, welche man unter dem Oberbegriff „Meinungsäusserungen“ zusammenfassen könnte. Es besteht weit überwiegend aus Meinungsäusserungen, wie zum Beispiel Beleidigungen und Volksverhetzung. Jedenfalls lässt sich keine von mir begangene und abgeurteilte Straftat der Kriminalität zuordnen. Auch die von mir begangenen Missbrauchshandlungen können keinesfalls der Kriminalität zugeordnet werden.

Ich kann meine „Leidensgenossen“ nur dazu animieren, es ebenso zu machen. Den Akkustand immer sehr niedrig halten, bestenfalls unter fünfundzwanzig Prozent, damit in der hessischen Zentrale fortlaufend Alarm geschlagen wird. Das passiert automatisch, wenn der Akkustand einen relativ niedrigen Stand hat, vermutlich aber auch schon bei einer Akkuladung von weniger als fünfzig Prozent. Du erkennst es ja daran, wenn das Ding in regelmässigen Abständen dreimal vibriert. Diese Ratten werden Dich zwar dann zu überreden versuchen den Akkustand höher zu halten, aber sie haben überhaupt keine rechtliche Handhabe. Lasse dich auf keine Kompromisse ein ! Auf rechtlichen Wegen können sie überhaupt nichts dagegen machen, wenn du den Akkustand bei zehn bis zwanzig Prozent hältst und damit verbunden dann ununterbrochen Alarm geschlagen wird. Wie bereits erwähnt ist das Gerät auch mit einem Akkustand von fünf Prozent vollkommen funktionstüchtig. Dem entsprechend bist du den dir aufgezwungenen Pflichten vollständig nachgekommen und kannst auch keinesfalls belangt werden. Du kannst in diesem Fall davon ausgehen, dass Du bei einem niedrigen Akkustand dann sowohl von der hessischen Zentrale als auch von der örtlichen Polizeibehörde angerufen wirst. Diese Anrufe kannst Du auch einfach ignorieren. Es besteht überhaupt keine Verpflichtung für dich, mit irgendeiner dieser Dienststellen eine Kommunikation zu führen. Ich selbst nehme Anrufe von der Polizei oder von dieser Zentrale nicht mehr an. Und wenn die Bullen vor der Türe stehen, dann stehen sie halt dort. Wer sagt denn, dass ich ihnen die Türe öffnen muss ? Aber auch das könntest Du problemlos machen, weil sie dir schlicht und ergreifend nichts zu sagen haben. Es reicht vollkommen aus, wenn du ihnen erklärst, dass das Gerät auch mit einer Akkuladung von zehn Prozent voll funktionstüchtig ist. Es ist ja nicht dein Problem, wenn das Gerät dann fortlaufend Alarm schlägt.
In spätestens drei Tagen werden die Siegburger Bullen dem Richter dankbar sein, wenn er den Beschluss wieder einkassiert. Sie stehen derzeit zehnmal am Tag vor meiner verschlossenen Wohnungstüre und mussten dafür dann zunächst einmal zwanzig Minuten hinaus auf das Land fahren. Auch kommen sie ja niemals alleine, sondern es sind immer mindestens vier oder fünf Beamte die zu mir raus fahren, um dann vor meiner verschlossen gebliebenen Wohnungstüre zu stehen und rein gar nichts tun zu können. (Fahrstrecke von der Kreispolizeibehörde in Siegburg bis zu mir nach Weegen)

Ich kann also allen „Leidensgenossen“ nur empfehlen, es ebenso zu machen :

  • Den Akkustand immer bei zehn bis zwanzig Prozent halten, um fortlaufende Alarmmeldungen in der Zentrale auszulösen. Wenn in der Zentrale ununterbrochen Alarmmeldungen eingehen, gegen die sie aber nichts machen können, dann stehen sie dort kurz vor Amoklauf. Aber was juckt es dich ? Mich selbst haben sie bereits schon mehrfach entnervt angerufen und wurden hierbei dann auch sehr bockig und verbal ausfällig, nachdem ich ihnen erklärte, dass die zehn Prozent ausreichend sind.
    Sie haben übrigens keine rechtliche Handhabe, um es zu unterbinden ! Die Funktionstüchtigkeit des Geräts ist auch mit zehn Prozent Akkuladung nicht beeinträchtigt, also bist du aus strafrechtlichem Blickwinkel auf der sicheren Seite. Auch die anweisende Juristensau hat übrigens keine rechtliche Handhabe, kann dich keinesfalls zu einer höheren Akkuladung verpflichten !
  • Anrufe von der Polizei und von der Zentrale in Hessen bestenfalls ignorieren. Ich selbst nehme grundsätzlich keine Anrufe von diesen Stellen mehr entgegen. Das mir nach der Anlegung mitgegebene Nokia-Telefon habe ich zehn Minuten später in der Mülltonne versenkt, in der Fussgängerzone von Siegburg.
  • Wenn die Bullen vor der Türe stehen sollten, einfach dort stehen lassen. Du bist nicht dazu verpflichtet ihnen die Türe zu öffnen oder mit ihnen zu kommunizieren ! Abgesehen davon, haben sie auch nichts zu melden. Wenn das Ding offensichtlich noch angebracht ist und blinkt, dann können sie darüber hinaus nichts machen. Es tut nichts zur Sache, ob das Lämpchen grün oder rot blinkt. Die Polizei hat dir keine Anweisungen zu geben, die dich zu einer höheren Akkuladung verpflichtet. Du brauchst alleine nur darauf zu verweisen, dass die Funktionstüchtigkeit auch mit zehn Prozent sichergestellt ist. Sie werden dir aufgrund eines Mangels an technischem Hintergrundwissen sowieso nicht widersprechen können.
  • Und noch viel schöner ist es natürlich, wenn sie tagtäglich von 50 oder mehr Leuten ununterbrochen Alarmmeldungen erhalten.
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Stellungnahme zu Saskia Neubert

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

14.01.2025, 10.00 Uhr

STELLUNGNAHME ZU SASKIA NEUBERT

Wer zum Teufel ist eigentlich Saskia Neubert ?

Saskia Neubert

In einem Filmbeitrag des Senders RTL vom 19.12.2024 wurde auch ein Mädchen gezeigt, das mir vollkommen unbekannt ist. Wenn ich das so richtig verstanden habe, dann muss ich diesem Mädchen aber wohl jahrelang nachgestellt haben !?
Erstaunlicherweise ist mir weder der Name dieses Mädchens bekannt gewesen, noch könnte ich mich daran erinnern, sie irgendwann einmal gesehen zu haben !? Ihren Namen habe ich dadurch herausgefunden, weil sie auf der Facebook-Seite unter dem entsprechenden Filmbeitrag auch selber kommentierte und erklärte, dieses Mädchen zu sein, dass in dem Filmbeitrag gezeigt wurde. Im Augenblick würde ich es beschwören, dass ich dieses Mädchen noch niemals zuvor in meinem Leben gesehen habe. Ich habe keine Ahnung, wo genau ich diesen Namen einordnen könnte !?

Nicht falsch verstehen, Saskia : Ich möchte Dich keinesfalls verleugnen ! Auch würde ich Dich nicht einmal von der Bettkante stossen, wenn Du Dich unbedingt darauf setzen möchtest. Sollte ich Dir irgendwann einmal „nachgestellt“ haben, dann würde und werde ich mich gerne auch dazu bekennen. Es ist meines Erachtens ja kein Verbrechen, wenn man sich vielleicht auch einmal etwas nachhaltiger um ein Mädchen bemüht, sollte man es augenblicklich für die grosse Liebe halten, auf die man sein ganzes Leben lang gewartet hat. Jedenfalls dann, wenn keine Bedrohungslage vorliegt und die diesbezüglichen Bemühungen gewisse Grenzen nicht überschreiten. Zum Beispiel kann ich es überhaupt nicht ausstehen, wenn Mädchen tatsächlich dann auch körperlich bedrängt und bedroht, oder auch an ihrer Wohnanschrift belästigt werden. Es gibt genug Mädchen die es sich wünschen würden, wenn man sich etwas intensiver um sie bemüht und ihnen die Aufmerksamkeit schenkt, die sie unbedingt benötigen. In diesem Zusammenhang würde mir auch ganz spontan Frau Heinz von der Kreispolizeibehörde in Siegburg einfallen, die meines Erachtens auch sehr Liebesbedürftig zu sein scheint. Es ist alleine nur so, dass ich mich schlicht und ergreifend nicht mehr an Dich erinnern kann und ich mir deshalb natürlich auch die berechtigte Frage stellen muss, ob bei mir zwischen den Ohren noch alles ganz rund läuft !?

NACHTRAGSMELDUNGEN

19.01.2025, 19.00 UHR

Inzwischen habe ich Saskia Neubert enttarnt und heraus gefunden, dass das Mädchen gegenüber dem Sender RTL gelogen hat. Welche Motivationslage sie hatte und ob sie hierfür möglicherweise sogar Geld von RTL angenommen hat, das kann ich nicht mit vollkommener Sicherheit sagen. Ich gehe allerdings einmal davon aus, dass das Mädchen für ihr Aussageverhalten von RTL bezahlt wurde und dieses Angebot auch gerne angenommen hat, aus welchen Gründen auch immer. Und diesem Valerio Magno würde ich es ebenfalls zutrauen, dass er sich „Opfer“ und „Zeugen“ im Bedarfsfall hinzu kauft, wenn gerade einmal welche benötigt werden. Dem entsprechend vermute ich eine Aufmerksamkeitsstörung bei dem Mädchen. Sie kann ihre in dem Filmbeitrag erhobenen Darstellungen nicht einmal nur im Ansatz belegen.

Und sollten noch irgendwelche Fragen offen sein, dann verweise ich auf die nachfolgende Seite, die ich so gerade bei meiner diesbezüglichen Nachforschung gefunden habe und die meines Erachtens jeden Restzweifel zerschlagen sollte : casting-connect.de/artists/saskia-neubert/?page=8

„Laiendarstellerin“…, ja, das trifft es auf den Punkt ! Das Talent möchte ich ihr keinesfalls absprechen.

Inzwischen wurden die Bilddateien von Saskia von der verwiesenen Netzwerkseite gelöscht. Das hat sie natürlich selber getan. Einen Verweis auf den entsprechenden Screenshot und mit den noch enthaltenen Bilddateien kannst Du unter dem nachfolgenden Verweis abrufen :

Nachdem ich in den vergangenen Tagen tatsächlich ernsthaft meinen Verstand in Frage gestellt habe, weil mir dieses Mädchen Nachstellungsverhalten vorgehalten hat, obwohl ich selbst überhaupt keinerlei Erinnerung an dieses Mädchen hatte und auch der Auffassung gewesen bin, dass ich dieses Mädchen noch niemals gesehen habe oder irgendetwas mit ihr zu tun hatte, bin ich nun froh zu wissen, dass jedenfalls bei mir noch alles in Ordnung zu sein scheint. Einen Arzt werde ich dann wohl doch nicht aufsuchen müssen, denke ich. Saskia hat hier wohl scheinbar deutlich mehr Probleme, würde ich vermuten wollen.
Allerdings stehe ich dem Mädchen natürlich zu jeder Zeit für ein klärendes Gespräch offen gegenüber. Meine Kontaktdaten sind ja dem Impressum zu entnehmen.

Es ist und bleibt jedenfalls so, wie es ist :

  • Ich kenne dieses Mädchen nicht und hatte in meinem Leben noch niemals einen Kontakt zu ihr !

22.01.2025, 15.45 UHR

Gerade habe ich Post vom Amtsgericht Siegburg erhalten.
Saskia Neubert hat eine Strafanzeige gegen mich gestellt, wegen diesem Beitrag hier. Darüber hinaus hat sie ein familiengerichtliches Verfahren gegen mich eingeleitet, weil sie Angst um ihre Kinder habe. Laut den Ausführungen des Gerichts darf ich mich sowohl ihr als auch ihren Kindern nicht nähern, weil ich pädophil sei. Mein Tag ist jedenfalls gerettet !

Wie bereits erwähnt : Ich habe keine Ahnung wo dieses Mädchen wohnhaft ist, nicht einmal in welcher Stadt. Es hat mich bis zum heutigen Tag auch nicht wirklich interessiert, wenn ich es einmal in dieser Deutlichkeit sagen darf. Ich habe keine Telefonnummer von diesem Mädchen, keine Emailadresse und auch keine anderen Kontaktdaten. Das habe ich auch noch niemals gehabt. Ich weiss überhaupt nichts von diesem Mädchen und bis vor fünf Minuten wusste ich auch nicht, dass sie bereits Kinder hat. Allerdings habe ich zunehmend den Eindruck, als wäre mein Vaterland inzwischen zum grössten Freiland-Irrenhaus der Welt verkommen.
Hallo ? Ich kenne dieses Mädchen nicht und habe noch niemals in meinem Leben irgendwas mit ihr zu tun gehabt ! Kann dieses Mädchen vielleicht mal irgendjemand auf ihren Geisteszustand hin untersuchen ?

Wir sehen uns dann in wenigen Wochen beim Amtsgericht in Siegburg, liebe Saskia. Ich gehe von einem diesbezüglichen Termin im März aus. Das Ergebnis dieser Verhandlung kenne ich übrigens bereits schon und es dürfte kein schöner und insbesondere auch kein erfolgreicher Tag für Dich werden. Und da ich für Deine Verhaltensweisen wirklich überhaupt kein Verständnis habe, deshalb werde ich Dich für Deine schäbigen Aktivitäten maximal zur Verantwortung ziehen lassen. Wir hätten das alles problemlos auch auf einer vernünftigen Schiene lösen können. Aber in wenigen Wochen bekommst Du dann die Quittung und die hier im Raum stehenden Verfahrenskosten werden letztendlich dann Dir in Rechnung gestellt werden. Aber als „Laiendarstellerin“ scheint man ja auch ganz ordentlich zu verdienen.

24.01.2025, 22.45 UHR

In Absprache mit meiner Rechtsanwältin werde ich nun auch Strafanzeige gegen Saskia stellen, wegen Nachstellung (Paragraph 238 des Strafgesetzbuch), Falscher Verdächtigung (Paragraph 164 des StGB) und Übler Nachrede (Paragraph 186 des StGB). Ausserdem werde ich mir am Montag (27.01.2025)  beim Amtsgericht Siegburg (Familiengericht) eine Einstweilige Anordnung gegen Saskia einholen, weil ich künftig nicht mehr von Saskia und ihren Kindern belästigt werden möchte. Saskia und ihre Kinder werden künftig einen Mindestabstand von 200 Metern zu mir einhalten müssen und mich auch nicht mehr kontaktieren dürfen. Die Verfahrenskosten dieser nicht-mündlichen Verhandlung werden selbstverständlich dann auch Saskia aufgelastet, weil es „billiges Ermessen“ ist, nachdem sie mir nun gefühlte achtundzwanzig Jahre am nachstellen ist.
Meines Erachtens erkennt man übrigens auch schon an ihren oben dargestellten Bildern von dieser Talente-Netzwerkseite, dass bei ihr zwischen den Ohren irgendwas nicht ganz sauber zu funktionieren scheint. Aber das nur mal so am Rande. Und diese Signing Fosso aus den beiden Beschlüssen sollte man sich auch einmal etwas intensiver anschauen, denke ich.

30.01.2025, 05.00 UHR

Inzwischen kenne ich auch die Beweggründe von Saskia Neubert und es wurden mir nützliche Informationen über sie zugetragen, für die ich mich sehr bedanken möchte. Ich freue mich bereits jetzt schon auf die mündliche Anhörung beim Amtsgericht Siegburg. Gesprächsangebote und Geburtstagsgrüsse musste ich aufgrund dieser Informationen zurückziehen.

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