Schlagwort: Recht (Seite 1 von 2)

Netzwerkzugang unwiderruflich geschrottet

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

11.02.2025, 13.00 UHR

NETZWERKZUGANG UNWIDERRUFLICH GESCHROTTET

Habe bei intensiven Reinigungsarbeiten leider mein Internetkabel geschrottet. Aber einmal im Jahr muss man halt nun mal auch die Bude wischen. Da kannste nix machen. Bekomme erst gegen Ende dieser Woche ein neues Kabel geliefert. Bin bei Vodafone und die verwenden wohl leider eine Spezialanfertigung, die man nicht gegen jedes x-beliebige Kabel austauschen kann. Deshalb muss ich die Lieferung abwarten.

Auch das Festnetz-Telefon funktioniert bis dorthin nicht. Vorübergehend bin ich über die Nummer 0177 7227189 erreichbar, auch über WhatsApp. Davon ausgenommen ist die Polizei des Rhein-Sieg-Kreis und ebenso auch die GÜL aus Hessen. Hiermit untersage ich ausdrücklich jeden Anruf und werde gegen Zuwiderhandlung strafrechtlich vorgehen.

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Wahl-o-mat-Abfrage zum 08.02.2025

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

08.02.2025, 11.30 UHR

WAHL-O-MAT-ABFRAGE

Am Donnerstag (06.02.2025) wurde der Wahl-o-mat für die anstehende Bundestagswahl 2025 von der Bundeszentrale für politische Bildung vorgestellt und eröffnet.
Zunächst einmal müssen die Nutzer insgesamt 29 Thesen mit „stimme zu“, „neutral“, oder aber „stimme nicht zu“ beantworten. Anschliessend können diese 29 Thesen dann noch einmal gewichtet werden. Man kann also die Thesen die einem persönlich am wichtigsten in der Umsetzung sind, in der Wertigkeit verdoppeln und damit einen zusätzlichen und auch nicht unerheblichen Einfluss auf die Endabrechnung nehmen. Zuletzt kann man sich dann die Parteien auswählen, welche man zu einem direkten Vergleich heranziehen möchte. Es würde sich hier dann allerdings empfehlen, wenn man bei dieser Abfrage das hier nachfolgend abgebildete Kästchen aktiviert, um sämtliche zugelassene Parteien zum Vergleich heranzuziehen.

Meines Erachtens ist es bereits schon rechtswidrige Wettbewerbsverzerrung, dass diese Funktion anfangs deaktiviert ist und dieser Direktvergleich sämtlicher zugelassener Parteien nicht automatisch erfolgt. Wenn sie dieses Kästchen nämlich versehentlich verpassen oder übersehen, dann werden lediglich die Parteien zum Vergleich herangezogen, die bereits schon im Bundestag vertreten sind. Dadurch würde ihnen dann der Eindruck vermittelt, dass auch alleine nur diese Parteien tatsächlich zur Bundestagswahl kandidieren. Das kann meines Erachtens nicht rechtmässig sein !
So betrachtet ist der Wahl-o-mat auch leider immer noch ein Mittel zum vorsätzlichen Wahlbetrug, so lange nicht automatisch sämtliche Parteien zum Vergleich herangezogen werden. Es war in der Vergangenheit allerdings schon noch schlimmer und es sind in den vergangenen Jahren Verbesserungen vorgenommen worden. Dennoch muss dieser Missstand unverzüglich beseitigt werden, denke ich. Und in diesem Sinne ist es natürlich dann auch albern, wenn uns die Bundeszentrale für politische Bildung gleichfalls auch noch über Volksherrschaft und Meinungsfreiheit belehrt.

MEIN PERSÖNLICHES ABFRAGEERGBNIS

Anbei mein persönliches Abfrageergebnis. Auch bin ich in Anbetracht des ausgeworfenen Ergebnisses dem entsprechend geschockt. Mit nicht einmal auch nur einer Partei könnte ich eine inhaltliche Übereinstimmung von 75 Prozent erzielen. Und ja, das ist mir zu wenig !

Die Basisidemokratische Partei Deutschland ist für mich keine ernstzunehmende Wahlalternative und noch viel weniger mit gerade einmal 67 Prozent.
Danach folgt auf der zweiten Position auch noch gleich eine christdemokratische Kleinstpartei mit einem „C“ im Namen. Ich würde mir als bekennender Antichrist eher die Hände abhacken, als meine Stimme einer solchen Partei zu verleihen. Und aufgrund der ausgeworfenen Prozentzahlen käme auch nur eine dieser Parteien in Betracht. Der Abstand zu den weiteren Parteien ist bereits schon viel zu hoch. Und der schwache Wert der Alternative für Deutschland (AfD) überrascht mich auch keinesfalls. Leider kann auch die AfD Björn Höcke nicht klonen, der meines Erachtens der einzige Sympathieträger dieser Partei ist. Und meine inhaltlichen Übereinstimmungen mit der AfD sind tatsächlich überschaubar. Knapp 57 Prozent sind jedenfalls kein Argument, um dieser Partei zum 23.02.2025 dann tatsächlich auch meine Stimme zu verleihen.

Aufgrund dieses Abfrageergebnisses ist die Wahl für mich an dieser Stelle bereits gelaufen, um es einmal so deutlich zu sagen. Es liegt mir nicht in den Genen, das so bezeichnete „kleinere Übel“ zu wählen und ich werde dem entsprechend alleine nur in der Form an der Wahl teilnehmen, in dem ich meinen Stimmzettel „ungültig“ mache. Ich persönliche setze in einem solchen Fall dann immer mit einem Edding-Stift ein grosses Sonnenrad auf den Stimmzettel. Eigentlich kommt es aber selten vor und bei mindestens achtzig Prozent meiner Wahlbeteiligungen habe ich mich immer noch für eines der Angebote entscheiden können. Bei dem mir hier vorliegenden Parteienangebot bleibt mir jedoch keine andere Option. Es fehlt mir unzweifelhaft eine nationaldemokratische Wahlalternative.

 

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Gewahrsamnahme vom 06.02.2025

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

07.02.2025, 23.00 UHR

GEWAHRSAMNAHME VOM 06.02.2025

Nach einem ungefähr 33-stündigen Gewahrsam in Troisdorf und in Sankt Augustin, geht das Spiel nun wieder von Vorne los. Am gestrigen Mittag des 06.02.2025 wurde ich gegen 12.30 Uhr festgenommen und am heutigen Abend des 07.02.2025 gegen 21.00 Uhr wieder entlassen.

Und da ich auch weiterhin zu nicht weniger als hundert Prozent im Recht bin, geht es selbstverständlich weiter und innerhalb der kommenden achtundvierzig Stunden werde ich einmal mehr sowohl die Fussfessel als auch sämtliches Zubehör, auf nimmer wiedersehen verschwinden lassen. Hierfür muss ich den Akku zunächst einmal tot laufen lassen, damit die Fussfessel nicht geortet werden kann. Sie werden sie definitiv nicht mehr wieder zurück bekommen. Auch habe ich inzwischen zwölf Jahre im geschlossenen Vollzug hinter mir und deshalb können sie mich mit „Langzeit-Gewahrsam“ und „Beugehaft“ nicht wirklich mehr erschrecken. Abgesehen davon, haben mir diese parasitären Ratten ja auch an sich bereits schon alles wieder kaputt gemacht, was ich seit meiner Haftentlassung durch eigene Kraft aufgebaut habe. Ich habe also wahrlich nicht mehr viel zu verlieren. Unter anderen Umständen wäre ich tatsächlich nun brandgefährlich und ein schwerer Gegenschlag stünde kurz bevor. Es ist allerdings noch nicht der passende Zeitpunkt und es dürften voraussichtlich noch ein paar Jahre vergehen, bis es dann dazu kommt. Mit vollkommener Sicherheit werde ich diese fortgesetzten Justizverbrechen aber ebenso wenig auf sich beruhen lassen, wie sämtliche vorangegangenen. Der Gegenschlag ist alleine nur eine Frage der Zeit und kommt so sicher, wie das Amen in der Kirche.

MENSCHENVERACHTENDE UNTERBRINGUNGBEDINGUNGEN

Die Unterbringungsbedingungen in den beiden oben genannten KZs sind einmal mehr alleine nur als menschenverachtend zu bezeichnen. Mein Gewahrsamsraum hatte kein Fenster und ich wurde auch während der Nachtstunden durch Dauerbeleuchtung psychogefoltert. Als Nahrung wurde mir über den gesamten 33-stündigen Zeitraum ausnahmslos nur Brot angeboten, das aus der JVA Siegburg dort angeliefert wird und auch eine dem entsprechende Qualität aufweist. Es ist knochentrocken und vollkommen ungeniessbar, weshalb ich es dann doch vorgezogen habe, auf die Nahrungsaufnahme gänzlich zu verzichten. Die Informationen habe ich von dem dortigen Personal und auch mein Standpunkt über die Qualität des Brots wird von diesen Leuten geteilt. In einem solchen Raum kann man vielleicht einmal jemanden kurzfristig und für wenige Stunden unterbringen, zum Beispiel zum ausnüchtern, aber keinesfalls für eineinhalb Tage oder sogar noch länger. Man sollte jedem Juristen seinen Rattenschädel eintreten, der solche Verbrechen beschliesst. Es sind lediglich geisteskranke Tiere, nicht mehr und auch nicht weniger !
Bei mir sind sie da auch ganz unzweifelhaft an den Falschen geraten, wie ich in wenigen Jahren noch eindrucksvoll unter Beweis stellen werde. Es sind Bastarde und Hurensöhne !

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Stellungnahme zum Beschluss des OLG Köln vom 30.01.2025

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

01.02.2025, 11.00 UHR

STELLUNGNAHME ZUM BESCHLUSS DES OBERLANDESGERICHT KÖLN VOM 30.01.2025

VORWORT

Habe soeben den Beschluss des Oberlandesgericht Köln vom 30.01.2025 in Sachen Fussfessel erhalten.

Dieser von den Hurensöhnen des OLG ausgestellte Beschluss ist ebenfalls an Absurdität nur noch schwer zu übertreffen, sowie auch vollkommen argumentationsbefreit. Dieses rechtsbeugerische Ungeziefer der bundesrepublikanischen Justiz verdient wahrlich keinen Respekt. Sie vergewaltigen den Rechtsstaat tagtäglich, diese verbeamteten Ratten. Auch sollte man sie bei ihren Vornamen nennen, denke ich.

Es bleibt jedoch so wie es ist : Aus meiner Stromleitung findet keine weitere Versorgung mehr statt und dann müssen sich diese Nachkommen von Huren etwas anderes einfallen lassen. Von dieser höchstselbst hochgradig kriminellen Juristen-Bande werde ich mich keinesfalls kriminalisieren lassen. Ich selbst habe am 13.12.2024 keine Straftatbestände erfüllt, wie vom Amtsgericht Siegburg festgestellt.
Das Ding ist seit dem gestrigen Freitagabend „tot“ und wird es auch dauerhaft bleiben. Von Zwangsmassnahmen werde ich mich keinesfalls beeindrucken lassen, ausdrücklich auch von Beugehaft nicht. Selbst damit werden sie mich nicht erschrecken können, diese parasitären und kriminellen Drecksviecher von Polizei und Justiz, darauf gebe ich mein Wort. Das verbietet mir bereits schon mein berechtigter Stolz ! Man sollte euch allesamt wieder in eure Rattenlöcher hinein treten, ihr verbeamteten Drecksviecher.

STELLUNGNAHME ZUM BESCHLUSS VOM 30.01.2025

Seite 4, 1. Abschnitt :

Seinem Bundeszentralregister sei nur ein Eintrag zu entnehmen, dem eine Gewaltstraftat zugrunde liege.

Eine solche Aussage kann bereits schon nicht aus meiner Feder stammen, da sie den Tatsachen nicht entspricht. Laut dem OLG Köln soll ich mich dahingehend geäussert haben, was jedoch unzutreffend ist. Tatsächlich lässt sich meinem BZR „nicht alleine auch nur eine Gewaltstraftat“ entnehmen. Das habe ich geschrieben und entspricht den Tatsachen. Keine Gewaltstraftat !
Meine Missbrauchshandlungen aus 2001/2002 sind zwar unzweifelhaft sehr bedauerlich und zu verurteilen. Sie haben jedoch niemals unter dem Einfluss von Gewalt stattgefunden und ich wäre gegenüber meiner Tochter auch zu derartigen Handlungen nicht in der Lage gewesen, die ich bis zum heutigen Tag über alles Liebe. Jedenfalls können diese parasitären Juristenviecher nicht einmal richtig lesen. Wie wollen dieselben Leute dann tatsächlich Recht sprechen können ?

Seite 5, letzter Abschnitt, bis Seite 6, erster Abschnitt :

Diese verdrehte Wirklichkeitswahrnehmung führt, konkret im Zusammenhang mit seinen Äusserungen in der Anhörung am 13.01.2025, dass er unter einer pädophilen Nebenströmung leide, sowie im Schreiben vom 16.01.2025, dass er positive Empfindungen gegenüber einer Bewohnerin des Kinder- und Jugendheims hege und (so wörtlich) es ihm „frei stehe, ein Vertrauensverhältnis zu einem minderjährigen Mädchen zu begründen“ und ihm „genau genommen sogar der Geschlechtsverkehr mit einem vierzehnjährigen Mädchen möglich sei“, ohne Zweifel zu der Annahme einer Gefährlichkeit und der Gefahr von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zum Nachteil von Minderjährigen, wie sie das Amtsgericht Siegburg ausführlich dargelegt hat.

Nach dem lesen des zitierten Abschnitts stellt sich mir insbesondere die Frage, was diese Vögel eigentlich beruflich so machen ? Jetzt einmal Butter die Fische : Diese Leute müssen doch während des Jurastudiums überwiegend besoffen in irgendwelchen Studentenbuden gelegen haben, oder ? Solche Ausführungen können nicht ernsthaft aus der Feder eines zugelassenen Richters entstammen ???

Hierzu stelle ich fest, dass diese zitierten Aussagen nicht auch nur im Ansatz eine „Gefährlichkeit“ begründen können, als auch die „Gefahr von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“. Einerseits handelte es sich im Bezug auf den Geschlechtsverkehr mit einem vierzehnjährigen Mädchen um eine lediglich in den Raum gestellte Tatsache. Auch habe ich in meinem Schreiben ausdrücklich auf einen Artikel der Kreispolizeibehörde des Hochsauerlandkreis verwiesen, dem sich eben genau diese Information entnehmen lässt. Lügt die Polizei des Hochsauerlandkreis ? Oder aber besteht in meinem persönlichen Fall eine Sondergesetz-Rechtsprechung, welche diese bestehende Rechtslage für mich persönlich unwirksam macht, also entgegen dem Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetz, laut dem vor dem Gesetz alle Staatsbürger gleich sind ? Gleichfalls also auch eine Sondergesetzeslage, die vor allem an vermeintlich dunkle Tage unserer Vergangenheit erinnert !?
Es ist also keinesfalls so, dass ich mir das mal eben selber ausgedacht hätte, von wegen, dass ich problemlos auch mit einem vierzehnjährigen Mädchen den Geschlechtsverkehr verrichten könnte, ohne mich hierbei strafbar zu machen, so wie es von diesen Freizeit-Juristen suggeriert wird :
Die Polizei des Hochsauerlandkreis schreibt es !
Hört ihr, ihr Drecksviecher ? Lässt es sich diesem Artikel entnehmen, oder ist dieses nicht der Fall ? Abgesehen davon sollte man meinen, dass einem Juristen die diesbezügliche Rechtslage auch so schon bereits bekannt ist, ohne auf einen solchen Artikel verweisen zu müssen. Darüber hinaus wurde diese Tatsache ja auch nur von mir in den Raum gestellt und ich habe keinesfalls geäussert, dass ich das nun auch so praktizieren werde. Allerdings wäre es ja dann auch kein Problem, weil ich mich ja eben nicht strafbar machen und dadurch auch ebenso wenig „gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ verstossen würde, wenn ein vierzehnjähriges Mädchen einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit mir hätte ! Könnt ihr mir intellektuell ansatzweise Folgen, trotz der vielen besoffenen Jahre in irgendwelchen Studentenbuden, bei denen die allermeisten eurer Hirnzellen verschütt gegangen sein dürften ? Und auch die Sache mit dem Studium scheint ja offensichtlich eher so mittelprächtig funktioniert zu haben, würde ich vermuten wollen.

Selbstverständlich sprechen auch keinesfalls meine „positiven Empfindungen“ für ein am Hollenberg wohnhaftes Mädchen für diese Annahme, als auch die Tatsache, dass ich ein vertrauensvolles Verhältnis zu einem minderjährigen Mädchen aufbauen könnte und dürfte. Und wenn ich mit einem vierzehnjährigen Mädchen den Geschlechtsverkehr praktizieren darf, wie ja unzweifelhaft belegt ist, dann darf ich zwangsläufig auch ein Beziehungsverhältnis mit diesem oder einem anderen vierzehnjährigen Mädchen führen. Eine gegenteilige Auffassung würde keine Logik beinhalten ! Mit der Logik scheinen diese Juristen allerdings auch deutlich auf Kriegsfuss zu stehen. Zudem umfasst die „Minderjährigkeit“ sogar auch noch das 18. Lebensjahr. Keine dieser Ratten hätte eine rechtliche Handhabe, wenn ich ein Beziehungsverhältnis mit einem siebzehnjährigen Mädchen führen würde, also einer Minderjährigen per Definition. Auch wenn sie offensichtlich gegenwärtig noch in dieser Illusion gefangen sind : Sie würden mit rechtsstaatlichen Mitteln nichts gegen ein solches Beziehungsverhältnis ausrichten können und strafrechtliche Folgen wären für mich ebenfalls nicht ersichtlich !

Letztendlich stellt sich mir dann auch noch die Frage, wer hier eigentlich an einer „verdrehten Wirklichkeitswahrnehmung“ leidet, diese Freizeit-Juristen oder ich !? Auch steht es hier nicht zur Debatte, ob man diese bestehende Rechtslage persönlich als gut oder schlecht empfindet. Dazu kann jeder seine eigene Auffassung haben. Es steht alleine nur zur Debatte, ob diese von der Polizei des Hochsauerlandkreis übermittelte Information den Tatsachen entspricht, oder eben nicht. Und sollte sie den Tatsachen entsprechen, dann muss man sich natürlich zwangsläufig die Frage stellen, ob das Grundgesetz überhaupt noch massgeblich für solche Juristen ist !? Damit ist gemeint, ob es unterschiedliche Rechtsprechungen für verschiedene Leute gibt !?
Meines Erachtens habe ich mit meinen vorangegangenen Ausführungen meine Positionen mehr als ausreichend und vor allem auch mit Fakten untermauert, während die Ausführungen des OLG Köln inhaltsleer und unbelegt im Raume stehen. Und damit einhergehend also nun als widerlegt anzusehen sind ! Stehen noch Fragen offen ? Dann wendet euch besser an mich, wenn ihr eine sachkundige Information erwartet. Von diesen Freizeit-Juristen aus Köln werdet ihr sie eher nicht erhalten !

Zuletzt stellt sich ja dann aber auch immer noch die Frage, weshalb bereits seit über zwanzig Jahren nichts passiert und es zu keinen Übergriffen meinerseits gekommen ist, während die Gefahrenlage gegenwärtig aber scheinbar über zu kochen scheint, ohne hierfür auch nur einen konkreten und belegbaren Anhaltspunkt liefern zu können !? Hat das was mit dem 13.12.2024 zu tun, also dem Tag, an dem ich selbst keine Straftaten begangen habe ?

Das war es auch schon. Mehr Inhalt hatte dieser Idiotenbeschluss nicht, gegen den ich trotz offenkundiger Falschdarstellungen, sowie rechtsbeugender und willkürlicher Inhalte nun nicht einmal mehr Rechtsmittel einlegen kann. Ich kann nach meinem Kenntnisstand alleine nur eine Strafanzeige aufgrund von Rechtsbeugung stellen, weil diese „Juristen“ offensichtlich den Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetz vergewaltigen. Es ist dann allerdings davon auszugehen, dass der zuständige Staatsanwalt ein Duzfreund seiner Juristenkollegen ist und ein dahingehendes Verfahren dem entsprechend dann auch verläuft. Dieses Problem kennen wir doch nahezu alle, nicht wahr ? Auch schachern sich diese Juristenvögel ja fortlaufend Verfahren und Aufträge zu, die eigentlich kein Mensch brauchen würde. Die Abhängigkeitsverhältnisse bei den Juristen können schon beinahe als Inzestuös bezeichnet werden, denke ich.  Wie aber könnte ich einen solchen rechtswidrigen Beschluss anerkennen ? Ich wurde am heutigen Samstag von einem „Juristen“ des Amtsgericht Bonn mit der Aussage konfrontiert, dass er immer noch auf den Rechtsstaat vertraut und an solche Beschlüsse. (…scheinbar auch dann, wenn sie offensichtlich rechtswidrig sind.) Geschenkt, denn von einem Juristen erwartet man auch keine andere und schon überhaupt keine intelligente Information. Ich selbst aber scheisse auf einen solchen Rechtsstaat, dessen Justiz vorsätzlich und bewusst rechtswidrige, willkürlich getroffene und rechtsbeugerische Beschlüsse erlässt, die sich noch dazu mit dem Grundgesetz nicht vereinbaren lassen. Ein solcher Staat und eine solche Justiz haben keine Existenzberechtigung in meinen Augen !
Mit Recht, Gesetz und Rechtsstaatlichkeit haben diese Vergewaltiger des Grundgesetz wahrlich überhaupt nichts zu schaffen !
Sie sind deren schlimmste Feinde !

Meines Erachtens ist es vollkommen unzweifelhaft, dass ich im Recht bin und dieser Beschluss des Oberlandesgericht Köln alleine nur aus einer willkürlichen Motivationslage erlassen wurde, dessen nicht vorhandene Argumentation vollkommen widerlegt ist. Das ist auch dann der Fall, wenn ich keine Möglichkeit habe, gegen diesen Beschluss ein Rechtsmittel einzulegen. Aus diesen nachvollziehbaren Gründen betrachte ich diesen Beschluss als hinfällig und unverbindlich. Ich werde ihn weder akzeptieren noch respektieren !

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Stellungnahme zum Kölner Stadt-Anzeiger vom 31.01.2025

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

31.01.2025, 14.45 UHR

STELLUNGNAHME ZUM KÖLNER STADT-ANZEIGER VOM 31.01.2025

Hiermit beziehe ich mich auf den Artikel des Kölner Stadt-Anzeiger vom 31.01.2025.

Ich wurde im Verlaufe des heutigen Freitagmittag über den oben näher bezeichneten Artikel des Kölner Stadt-Anzeiger in Kenntnis gesetzt und möchte hierzu gerne zwei Sachen feststellen. Da ich selbst diesen Artikel aufgrund der Bezahlschranke nicht lesen kann, deshalb wurde mir dessen Inhalt von Aussenstehenden zugetragen.

Laut deren Auskünften soll in diesem Artikel die Behauptung aufgestellt worden sein, dass ich die elektronische Fussfessel fortan lebenslänglich tragen müsse.

Diese Darstellung ist natürlich einmal mehr absurd und bezeugt, welcher Gossenjournalismus sich in unserem Land etabliert hat. Tatsächlich ist der Zeitrahmen auf drei Monate befristet, wie sich dem Beschluss des Amtsgericht Siegburg vom 13.01.2025 gleich auf Seite 1 problemlos entnehmen lässt. Bezahlen SIE für derartige Desinformationen wirklich Geld ? Sie müssten ja verrückt sein, wenn sie für Fehlinformationen auch noch Geld bezahlen.

Darüber hinaus ist unter dem einleitenden Bild die Information zu entnehmen, dass ich am 13.12.2024 durch meine Handlung gegen die Weisungen der Führungsaufsicht verstossen habe. Auch diese Information ist unzutreffend. Ich habe an diesem Tag weder Straftatbestände erfüllt, noch gegen rechtswirksame Weisungen der Führungsaufsicht verstossen.

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Fussfessel-Beschluss vom 13.01.2025

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

28.01.2025, 08.45 UHR

FUSSFESSEL-BESCHLUSS VOM 13.01.2025

Nachfolgend werde ich nun den Fussfessel-Beschluss des verbeamteten Hurensohn Ulrich Wilbrand vom 13.01.2025 in seine Einzelteile zerlegen, der in willkürlicher Absicht, in rechtsbeugerischer Form (Paragraph 339 des Strafgesetzbuch) und unter dem Einsatz höchstselbst begangener Straftaten unrechtmässig erlassen wurde. Ich betrachte die Form meiner Kommunikation als vollkommen angemessen, so lange ich auch weiterhin von diesem verbeamteten Ungeziefer belästigt werde.

BEGRÜNDUNG DIESER JURISTENRATTE – 1/3

Der 35-jährige Betroffene ist in der Vergangenheit bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. Im Bundeszentralregister sind insgesamt 16 Eintragungen notiert. Unter anderem wurde er am 23.04.2020 durch das Landgericht Bonn wegen sexuellen Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in sechs Fällen sowie Nachstellung unter Einbeziehung einer vorangegangenen Verurteilung durch das Amtsgericht Siegburg vom 24.01.2007 wegen Bedrohung zu Freiheitsstrafen von 3 Jahren und 6 Monaten sowie 6 Monaten verurteilt.

Des Weiteren verurteilte ihn das Landgericht Köln am 30.09.2019 unter anderem wegen Volksverhetzung unter Einbeziehung der Strafen aus den Urteilen des Amtsgerichts Siegburg vom 26.04.2017 unter anderem wegen Verstosses gegen das Gewaltschutzgesetz und des Landgerichts Köln vom 14.05.2019 unter anderem wegen Nachstellung zu Freiheitsstrafen von 3 Jahren und 6 Monaten sowie 1 Jahr und 10 Monaten. Die Strafvollstreckung war erledigt am 19.12.2023;
Führungsaufsicht wurde im Hinblick auf die negative Legalprognose auch im Hinblick auf die Gefährlichkeit des Betroffenen bezogen auf Straftaten zum Nachteil von Kindern angeordnet und dauert bis zum 19.12.2028. Im Rahmen der Führungsaufsicht wurde dem Betroffenen mit Beschluss des Landgerichts Bonn vom 15.12.2023 in der Fassung des Beschlusses des Oberlandesgericht Köln vom 05.03.2024 unter anderem die Weisung erteilt, keinen Kontakt zu früheren Geschädigten und Minderjährigen generell aufzunehmen. Schliesslich wurde ihm zuletzt mit Beschluss des Landgerichts Bonn vom 03.12.2024 konkretisierend aufgegeben, seine monatliche Meldepflicht bei der Polizeiwache in Lohmar zu erfüllen, da er am 01.11.2024 an seine aktuelle Anschrift in Lohmar verzogen ist. Diese liegt in unmittelbarer Nachbarschaft des Kinder- und Jugendheims Hollenberg.

MEINE FESTSTELLUNG

Das Datum des Missbrauchs-Urteil (rot markiert) wurde um zehn Jahre nach hinten gelegt und fällt tatsächlich auf den 23.04.2010. An dieser Stelle würde ich übrigens gerne auch das auf meine Person bezogene Bundeszentralregister (BZR) veröffentlichen, aber die unverschämten Hurensöhne der Justiz haben es mir auf Anfrage nicht übersendet. Daraus ergibt sich nämlich, dass meinem BZR mit genau dieser einen bereits bekannten Ausnahme eben keine erwähnenswerten Straftaten enthalten sind, insbesondere auch keine Gewaltstraftaten, oder aber auch Handlungen die sich der Kriminalität zuordnen liessen. Nahezu sämtliche weitere Straftaten würden sich unter dem Obergriff „Meinungsäusserungen“ einordnen lassen, wobei es sich um Beleidigungen und Volksverhetzung handelt. Ein wenig speziell sind lediglich noch meine Vorstrafen in Sachen „Nachstellung“ und es fällt mir gerade ein wenig schwer sie zu katalogisieren. Allerdings stehen sie den Meinungsäusserungen ebenfalls zumindest nahe. Jedenfalls beinhalten diese Tathandlungen insbesondere das versenden elektronischer Nachrichten in zu hohen Stückzahlen, wobei sich diese Nachrichten insbesondere dadurch kennzeichnen, dass sie im Regelfall Sympathiebekundungen und Einladungen zum Inhalt haben. Diese Handlungen waren niemals mit Gewalt oder aggressiven Verhaltensweisen in den Einklang zu bringen. Ich habe niemals eines der hiervon betroffenen Mädchen körperlich bedrängt, sondern mich bewusst diesbezüglich zurück gehalten.

Es steht diesen parasitären Hurensöhnen überhaupt nicht zu eine dahingehende Weisung zu erlassen, laut der ich generell keinen Kontakt „zu früheren Geschädigten und Minderjährigen“ aufnehmen dürfe. Alleine schon deshalb nicht, weil sie rechtswidrig ist und mit dem Grundgesetz nicht in den Einklang zu bringen. Laut Artikel 3, Absatz 1, des Grundgesetz (GG) sind alle Bürger vor dem Gesetz gleich. Und da ich selbst mit einem vierzehnjährigen Mädchen sogar Geschlechtsverkehr haben könnte, wie die Kreispolizeibehörde des Hochsauerlandkreis im hiermit verwiesenen Artikel ausführt und bestätigt, würde sich ein vermeintliches Verbot der Kontaktaufnahme zu Minderjährigen mit dem Grundgesetz nicht in den Einklang bringen lassen. Weshalb sollte der Richter Wilbrand mit einem vierzehnjährigen Mädchen Geschlechtsverkehr haben dürfen, während es bei mir aber dann nicht der Fall ist ? Das wäre mit dem Artikel 3 des Grundgesetz dem entsprechend nicht zu vereinbaren. Und das Grundgesetz steht definitiv über diesen rechtswidrigen Weisungen des Landgericht Bonn.
Wie kann es also zusammen passen, wenn ich selbst zu einem siebzehnjährigen Mädchen zwar keinen Kontakt aufnehmen dürfte, weil die Minderjährigkeit das 18. Lebensjahr mit einschliesst, während ich gleichfalls aber mit einem vierzehnjährigen Mädchen den Geschlechtsverkehr vollziehen könnte, ohne mich hierbei strafbar zu machen ? Dem entsprechend ist diese Weisung irrelevant und unverbindlich, ebenso wie auch der gesamte von einem Idioten erstellte Führungsaufsichtsbeschluss an sich.
Darüber hinaus fehlt diesen Parasiten auch die Legitimation durch die Geschädigten, in deren Namen sprechen und Weisungen erteilen zu dürfen. Als Beispiel nehme ich meine durch mich geschädigte Tochter, die im April 1997 geboren wurde und dem entsprechend bereits 26 Jahre alt gewesen ist, als dieser Führungsaufsichtsbeschluss am 15.12.2023 getroffen wurde. Wer hat diese Juristenratten dazu legitimiert, im Namen meiner volljährigen Tochter zu sprechen ? Ich habe mehrfach um ein Dokument gebeten, welches sie diesbezüglich durch meine Tochter legitimieren könnte. Bis zum heutigen Tag habe ich keine solche Legitimation erhalten. Wer sagt denn, dass meine Tochter trotz meiner damaligen Verfehlungen nicht möglicherweise doch zu einem Kontakt aufgeschlossen wäre ? Lässt sich das vollständig ausschliessen ?
Schlussfolgerung : Diese Juristen sind nichts weiter als Parasiten in meinen Augen und deren Beschlüsse und Weisungen interessieren mich dem entsprechend überhaupt nicht, um es einmal in dieser Deutlichkeit zu formulieren. Ich bin sehr bemüht darum, so häufig wie nur möglich gegen ihre an sich rechtswidrigen Weisungen zu verstossen. Das werde ich auch künftig weiterhin genau so handhaben. Mit Sicherheit werde ich mein Leben nicht an willkürlich und rechtswidrig erlassenen Weisungen ausrichten. Was soll ich denn auch von solchen Drecksjuristen halten, die meine volljährige Tochter einfach mal für ihre Rattenbeschlüsse entmündigen !?
Eine vermeintliche „Gefährlichkeit bezogen auf Straftaten zum Nachteil von Kindern“ lässt sich aufgrund der bestehenden Faktenlage nicht untermauern, steht inhaltsleer im Raum. Einerseits enthält mein BZR bis zum heutigen Tag nicht auch nur eine Gewaltstraftat. Andererseits sind meine minderschweren sexuellen Verfehlungen auf die Jahre 2001 und 2002 zurück zu führen und liegen dem entsprechend bereits über zwanzig Jahre in der Vergangenheit. Dem entsprechend lasse ich mir von diesen verbeamteten Hurensöhnen auch keine Weisungen erteilen !
Ich werde auch weiterhin bei jeder sich nur bietenden Gelegenheit dagegen verstossen, vorsätzlich und aus Überzeugung. An der bestehenden Rechtslage ändert sich für mich auch nichts dadurch, weil ich vor knapp fünfundzwanzig Jahren ein paarmal meine Tochter auch an Stellen gestreichelt habe, an denen es nicht zulässig gewesen ist.

BEGRÜNDUNG DIESER JURISTENRATTE – 2/3

Auf Antrag der zuständigen Kreispolizeibehörde war gemäss §34 Absatz 2 PolGNW nach der gebotenen Anhörung des Betroffenen die elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) anzuordnen. Denn es bestehen hinreichend konkrete Anhaltspunkte dafür, dass von dem Betroffenen Straftaten zum Nachteil Minderjähriger zu befürchten sind. Denn wie bereits im Rahmen der angeordneten Führungsaufsicht festgestellt, kann dem Betroffenen keine positive Legalprognose gestellt werden im Hinblick auf das fehlen jeglicher Akzeptanz der Rechtsordnung und Justiz. Im Gegenteil wird in den Führungsaufsichtsbeschlüssen festgestellt, dass die Eingaben des Betroffenen Drohungen gegen Kinder enthalten. Diese Befürchtungen werden genährt durch die aktuellen Feststellungen der Polizei. So beschreibt der Betroffene im Zeitraum September/Oktober 2024 in sozialen Netzwerken Phantasien in Bezug auf Missbrauchshandlungen an Kindern und nahm am 13.12.2024 Kontakt zu minderjährigen weiblichen Bewohnern des Kinderheims Hollenberg auf. Am 14.12.2024 wurde der Betroffene wiederum im geschützten Nahbereich des Kinderheims wahrgenommen. Darüber hinaus verfügt der Betroffene über kinderpornographische Inhalte. Im Rahmen seiner Anhörung vom 13.01.2025 hat der Betroffene pädophile Nebenströmungen seines Wesens bestätigt, sich im Übrigen von strafbaren Verhalten distanziert.

MEINE FESTSTELLUNG

Es wäre mir unklar, inwiefern ich keine Akzeptanz gegenüber der Rechtsordnung hätte, so wie von dem Hurensohn ausgeführt !? Er sollte besser einmal seine eigene Akzeptanz der Rechtsordnung hinterfragen, wie ich mit den weiteren Ausführungen herausstellen werde. Meine unzureichende Akzeptanz gegenüber der Justiz hat alleine nur die Justiz selber durch schwerste Gewaltverbrechen zu verantworten, denen ich über viele Jahre hinweg ausgesetzt gewesen bin. Daran wird sich auch nichts mehr ändern und diese Akzeptanz lässt sich nicht mehr wieder herstellen. Aus meinem Betrachtungswinkel sind diese Juristen nahezu allesamt gemeinschädliche Parasiten und Ungeziefer, vor allem Staatsanwälte und Richter. Das ist meine aufrichtige Meinung und die spreche ich auch ganz offen aus. Daraus werde ich als Geschädigter auch künftig niemals ein Geheimnis machen. Es ist ebenso vollkommen ausgeschlossen, dass für die von mir verwendete Wortwahl auch nur ein Wort des Bedauerns zum Ausdruck kommt. Ich würde mir eher die Zunge raus schneiden, bevor ich auch nur einmal vermeintliches Bedauern heuchele, was ich an sich nicht empfinden würde.
Auch ist es vollkommen unklar, von welchen Missbrauchsphantasien Wilbrand redet, die ich im September/Oktober 2024 beschrieben haben soll. Ein dahingehender Gerichtsbeschluss wäre bis zu mir jedenfalls noch nicht vorgedrungen, mit dem sich seine Ausführungen untermauern liessen. Auch könnte ich mich nicht einmal an eine Anklageschrift erinnern, der sich die dargestellten Phantasien entnehmen lassen. Dem entsprechend handelt es sich bei seinen diesbezüglichen Ausführungen um so bezeichnete und strafbare Üble Nachrede (Paragraph 186 des StGB), als auch um Falsche Verdächtigung (Paragraph 164 des StGB). Wie steht es eigentlich um ihre Akzeptanz der Rechtsordnung, Herr Wilbrand ? Daran könnte man vielleicht noch arbeiten, nicht wahr !?
Ich weise diese von Wilbrand verfassten Darstellungen jedenfalls zurück und es fehlt jeder Beleg für die von ihm aufgestellten Theorien. Auch der vermeintliche Besitz von Kinderpornographie steht inhaltsleer im Raum.
Am 13.12.2024 habe ich mich mit einem jungen Mädchen an der Bushaltestelle Hollenberg wenige Minuten lang unterhalten, während wir gemeinsam dort auf den Bus warteten. Nach wenigen Minuten trennten sich dann unsere Wege, weil das Mädchen dann einen Bus der Linie 555 in Fahrtrichtung Pohlhausen bestiegen hat, während ich mich selbst auf dem Weg in die Stadt Lohmar befand. Im weiteren Verlauf dieses Beschlusses stellt er dann übrigens selber noch fest, dass ich mit diesen Handlungen am 13.12.2024 keine Straftaten begangen habe. Mit seinen Ausführungen bezüglich des 14.12.2024 möchte dieser Rechtsbeuger vorsätzlich und unterschwellig suggerieren, dass ich mich an dem besagten Tag an dieser Einrichtung am Hollenberg aufgehalten habe. Das entspricht jedoch nicht den Tatsachen ! An diesem Tag befand ich mich gerade auf dem Weg nach Köln und habe den Fussweg an dieser Einrichtung lediglich passiert. Ich bin nicht auch nur einmal auf diesem Fussweg stehen geblieben oder habe dort verweilt. Auch ist es mir keinesfalls verboten, diese Einrichtung am Hollenberg zu passieren, zum Beispiel auf dem Weg zum Arbeitsplatz oder in die Stadt. Und wenn dem so wäre, dann würde es mich nicht interessieren !

BEGRÜNDUNG DIESER JURISTENRATTE – 3/3

Angesichts dieser Entwicklung besteht die konkrete Gefahr, dass der Betroffene rückfallgefährdet ist und Straftaten in Sachen des §34 c, Absatz 2, Nr. 1 PolGNW begeht. Damit einher geht ein polizeilicher Gefahrenüberhang, der eine entsprechende Überwachung des Betroffenen erfordert. Denn der Betroffene zeigt sich bezogen auf seine früheren Verurteilungen und die dort getroffenen Feststellungen ebenso uneinsichtig wie er sich auch indolent gegenüber den Weisungen der Führungsaufsicht verhält, Auch wenn sich der Betroffene bislang nicht strafprozessual tatverdächtig verhält, so ist sein Handeln doch darauf ausgerichtet, ein vertrauensvolles Verhältnis zu Minderjährigen zu begründen. Jedenfalls lässt sich dies sowohl seiner schriftlichen Einlassung vom 08.01.2025 entnehmen, wenn er darlegt, dass ihm am 13.12.2024 das „Mädchen nicht mehr aus dem Kopf“ ging als auch dem Inhalt seiner Anhörung vom 13.01.2025.
Da der Betroffene unter anderem auch seiner polizeilichen Meldepflicht nicht nachkommt, ist die angeordnete „EAÜ“ geeignet, den Betroffenen örtlich zu überwachen und das Rückfallrisiko einzudämmen. Dem gegenüber ist der Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen unterzuordnen. Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit ist daher nicht verletzt.

MEINE FESTSTELLUNG

Hier stellt Wilbrand dann also selber fest, dass ich mit meinen Handlungen vom 13.12.2024 keine Straftatbestände erfüllt habe. Und selbstverständlich steht es mir auch frei, ein vertrauensvolles Verhältnis zu Minderjährigen oder zu minderjährigen Mädchen zu begründen. Weshalb sollte ich das denn nicht auch tun ? Nehmen wir als Beispiel das Mädchen, das ich am 13.12.2024 an der Bushaltestelle getroffen habe. Es ist ein sehr nettes und mir sehr angenehmes Mädchen. Ich mag sie aufgrund ihrer Wesenszüge sehr, jedenfalls die, die mir bekannt sind und auch diejenigen, welche ich ihr aufgrund dessen zuordne. Natürlich würde ich mich auch darüber freuen, wenn ich sie wiedersehe und sie mich möglicherweise auch einmal besuchen kommt. Es liegen mir keine bestätigten Informationen vor, aber es ist mir zu Ohren gekommen, dass dieses Mädchen dreizehn Jahre alt sein soll. Weshalb sollte denn gleich von dem schlimmsten Fall ausgegangen werden, dass ich einen möglichen Besuch des Mädchens dann auch für Dinge ausnutze, die aufgrund der gegebenen Rechtslage strafbar wären ? Abgesehen davon, würde mich anschliessend dann ihr Grossvater töten, der mich auch bereits schon am 14.12.2024 angegriffen hat. Und ich selbst wollte den 60. Geburtstag eigentlich noch erleben, wenn höhere Gewalt dem nicht entgegen steht.
Die von Wilbrand suggerierte „Rückfallgefahr“ steht vollkommen inhaltsleer im Raum und ein diesbezüglicher Rückfall ist ungefähr ebenso wahrscheinlich, wie auch die Annahme, dass Wilbrand seinerseits in der kommenden Zeit ein minderjähriges Mädchen ins Gebüsch zieht. Potentielle Sexualstraftäter sind wir doch alle und es kann niemand ernsthaft und vollkommen ausschliessen, dass man nicht auch selbst in diesem Bereich irgendwann einmal „auffällig“ wird. Er wäre jedenfalls dann nicht der erste Jurist oder Beamte, dem selbst auch ein diesbezügliches Missgeschick unterläuft. Den Begriff „Missgeschick“ habe ich vorsätzlich deshalb gewählt, um meinen Kritikern einmal mehr den Schaum vor den Mund zu treiben und ich erfreue mich an euren qualen.
Jedenfalls ist es ein wissenschaftlicher Fakt, dass ein jeder von uns zu jeder Zeit aufgrund des natürlichen Geschlechtstriebs zu einem Sexualstraftäter werden kann. Die Wahrscheinlichkeit ist zwar nicht sehr hoch und wir haben auch alle einen Einfluss darauf, aber ernsthaft und insbesondere auch vollständig ausschliessen kann das niemand. Im Regelfall werden wir alleine schon durch die zu befürchtende Strafverfolgung davon abgeschreckt. Aber dieser gesetzliche Hemmmechanismus wird zum Beispiel dadurch dann regelmässig ausser Kraft gesetzt, wenn wir unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen, wobei ich Alkohol mit einbezogen habe. JEDER Mann empfindet zum Beispiel eine sexuelle Erregung, wenn er in einem Film oder in einem Beitrag der Sendung Aktenzeichen XY eine Vergewaltigung erlebt. Das ist so und darauf haben wir auch keinen besonderen Einfluss. Es steckt in unserer Natur, in unserer Genetik und in den Ursprüngen der Menschheit. Diejenigen, die eine diesbezügliche sexuelle Erregung bestreiten, sind schlicht und ergreifend Lügner ! Das ist übrigens auch unabhängig vom Geschlecht der Fall. Es soll durchaus auch Frauen geben, die eine Vergewaltigung als sexuell erregend empfinden, sowohl in der Opfer- als auch in der Täterrolle. Derartiges ist mir jedenfalls zu Ohren gekommen. Und meines Erachtens sind es sogar ausnahmslos alle.

ZUSAMMENFASSUNG

Der von Wilbrand erlassene Beschluss vom 13.01.2025 ist unbegründet und rechtswidrig. Die durch den Führungsaufsichtsbeschluss vom 15.12.2023 angeordneten Weisungen sind aus den oben genannten Gründen ebenfalls rechtswidrig und dem entsprechend vollkommen unverbindlich. Ich selbst werde mein Leben jedenfalls nicht daran ausrichten. Im Bezug auf meine Tochter kann ich auch ausdrücklich versichern, dass ich mich vollkommen entgegen dieser Weisung verhalte. Ich befinde mich auf der Suche nach dem Mädchen und werde sie kontaktieren, wenn mir eine solche Möglichkeit vorliegt. Auch haben mir diese parasitären Hurensöhne grundsätzlich überhaupt keine Weisungen zu erteilen. Und wenn sie es dennoch tun, dann sind sie für mich vollkommen unverbindlich. Rechtsfolgen fürchte ich keinesfalls.

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Ermittlungen wegen Facebook-Beitrag

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

26.01.2025, 16.15 UHR

ERMITTLUNGEN WEGEN FACEBOOK-BEITRAG

Inzwischen wurde ich schon mehrfach auf einen Facebook-Beitrag einer Beatrice Stunning hingewiesen. Es wurde mir aufgrund der im Gesamtrahmen des Beitrags enthaltenen Inhalte ebenso auch nahegelegt, gegen Frau Stunning und einige der Kommentatoren mit rechtsstaatlichen Mitteln vorzugehen.
Diesbezüglich möchte ich mitteilen, dass meinerseits bereits sämtliche Beiträge gesichert wurden, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt dort zu entnehmen sind. Am Montag (27.01.2025) werden dann die ersten Strafanzeigen – unter anderem auch gegen die bereits erwähnte Verfasserin, an die zuständige Staatsanwaltschaft Bonn raus geschickt. Alleine schon mit ihrem einleitenden Beitrag hat sie gleich mehrere Straftatbestände erfüllt.  Darüber hinaus enthalten zahlreiche weitere Beiträge auch Beleidigungen (Paragraph 185 des Strafgesetzbuch) und Drohungen (Paragraph 241 des StGB) – sogar Morddrohungen. Diese Beiträge werden allesamt der Polizei und auch der Staatsanwaltschaft Bonn zugetragen. Der entsprechende Facebook-Beitrag von Beatrice Stunning wird fortlaufend unter anderem auch durch mich beobachtet. Nach meinem Kenntnisstand hat auch die Polizei selbst schon aufgrund manchen Eintrags strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet. Er steht also auch unter Beobachtung der Polizei. Auch gegen die Betreiber dieser Facebook-Gruppe Lohmar werden strafrechtliche Verfahren eingeleitet, weil sie für diese Straftaten die Plattform bieten und die eingestellten Straftaten stillschweigend gebilligt haben.

Einer der abstossendsten Kommentare dürfte wohl von Erika Koch-Prosch erstellt worden sein. Es würde mich nicht wundern, wenn bei Frau Koch-Prosch in wenigen Tagen einmal die Polizei vor der Türe steht. Im Regelfall klingeln die dann um 06.00 Uhr in  den Morgenstunden und haben die erforderlichen Dokumente auch gleich schon dabei. Mit Sicherheit hat sie aber in absehbarer Zukunft einen Termin beim Richter. Ich habe ihren anspruchsvollen Beitrag nachfolgend einmal eingestellt, damit sich ein allgemeines Bild über den Gemütszustand von Frau Koch-Prosch gemacht werden kann. Es dürfte kaum jemand ernsthaft daran zweifeln, dass dieser Beitrag einen Mordaufruf zum Inhalt hat.

Einen Straftatbestand erfüllt man übrigens ausdrücklich auch dann, wenn man einen solchen Beitrag „liked“, diesem also durch das entsprechende Symbol (weisser Daumen auf blauen Hintergrund) seine eigene Zustimmung verleiht. Damit haben die hier nachfolgend angezeigten Personen einem Mordaufruf zugestimmt und dem entsprechend eine schwere Gewaltstraftat „gebilligt“, wie man sagt. Auch gegen diese Personen werden strafrechtliche Verfahren wegen des Billigens einer schweren Gewaltstraftat (Paragraph 140 des StGB) eingeleitet. Ausserdem kommt auch der Straftatbestand der Störung des öffentlichen Friedens (Paragraph 126 des StGB) in Betracht. Und auch Frau Stunning hat diesem Beitrag stillschweigend Zustimmung erteilt, weil sie ihn nicht entfernte. Meine Rechtsanwältin wird dafür Sorge tragen, dass diese Personen in absehbarer Zukunft vor einem Richter stehen.

Jedenfalls habe ich sämtliche bisher vorliegenden Beiträge gesichert und es wird jeder Kommentar auf strafrechtliche Relevanz geprüft. Im Augenblick sind es mindestens bereits schon zwölf Personen, gegen die strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden. Gegen die Verfasserin Beatrice Stunning werden aber ausserdem auch noch zivilrechtliche Schritte eingeleitet. Diesbezüglich habe ich noch eine kleine Überraschung für Frau Stunning in der Hinterhand, mit der sie wohl eher nicht gerechnet haben dürfte. Auch alle diejenigen, die den Beitrag von Frau Stunning geteilt haben, werden voraussichtlich in absehbarer Zukunft nicht besonders schöne Post im Briefkasten auffinden. Auch diese gegenwärtig 51 Namen und Profile wurden gesichert. Den Grund hierfür möchte ich augenblicklich noch nicht benennen, um mir einen Überraschungsmoment zu bewahren. Die Begründung kommt stattdessen dann per Post.

Grundsätzlich bin ich allerdings auch der Meinung, dass es sich bei mindestens achtzig Prozent der dort Teilnehmenden eher um einen stark minderbemittelten Bodensatz der hiesigen Bevölkerung handelt, den man einerseits zwar alleine nur für nicht ganz voll nehmen kann. Andererseits stellen solche Primaten aber auch eine erhebliche Gefahr dar. Vor vierhundert Jahren hätten dieselben Leute auch „Hexen“ verbrannt, also Frauen, die sich mit Kräuterkunde beschäftigt haben.
Einmal Butter bei die Fische :
Haben Sie den dort eingestellten Beiträgen irgendwelche Argumente entnommen ? Ich selbst habe verzweifelt danach gesucht. Allerdings kam ich dann auch schnell zu der Einsicht, dass es sich bei diesen Kommentatoren lediglich um den minderbemittelten Bodensatz der Bevölkerung handeln muss, dem beim „argumentieren“ fortlaufend der Sabber aus dem Maul tropft. Also Leute, mit denen ein Austausch nahezu sinnlos ist, weil sie einem intellektuell schlicht und ergreifend sowieso nicht folgen können.
Meinen sie ernsthaft, dass auch nur die Hälfte der dort Kommentierenden wüsste, wovon er tatsächlich schreibt !? Mein persönlicher Eindruck ist jedenfalls ein anderer. Im direkten Gespräch wären diese Leute aufgrund der Naturgesetze und der ihnen zuteil gewordenen Dummheit mundtot.
Frau Stunning hat also vermutlich insbesondere ihr familiäres Umfeld und die engere Verwandtschaft um sich versammelt, würde ich vermuten wollen. Man sollte sie jedoch mit den zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln bekämpfen, damit der Bodensatz nicht ins Fahrwasser gerät. Wer weiss, denn vielleicht werden anderenfalls dann bald auch wieder Scheiterhaufen errichtet ?

EIN WENIG HUMOR

Am lustigsten fand ich allerdings diesen Beitrag hier :

Da nimmt man diese primitiven Leute einfach einmal ein wenig auf die Schippe und erstellt einen Pseudo-Beitrag, laut dem man nun T-Hemden mit der Aufschrift „Girllover“ produzieren lässt, wobei die Hemden dann von Grundschulkindern in Pakistan und für einen Stundenlohn von umgerechnet 0,20 Euro zusammengenäht werden. Und sie glauben es Dir tatsächlich auch noch…
Abgesehen davon : Was genau könnte denn an dieser Seite bitteschön nicht echt sein, mit Ausnahme von mir selbst ? Pass bloss auf, Frollein.
Allerdings muss ich Dich für Deine Fragestellung auch noch einmal lobend in den Vordergrund heben und Du bringst es damit tatsächlich auf den Punkt : Wenn die Leute meine Beiträge nämlich lesen und auch verstehen würden, dann wären sie von ihren Illusionen voraussichtlich befreit.

Auch Bonny, Beatrice und Konsorten sind in die Idiotenfalle getappt :

Erklärung : Ich habe einen öffentlich einsehbaren Beitrag erstellt, in dem ich mit einem vermeintlich elfjährigen Mädchen darüber kommuniziere, dass ich mir mit ihr noch in diesem Jahr gemeinsame Kinder wünsche. Bei jedem gesunden Menschen würde es dann klingeln und man müsste zwangsläufig zu der Erkenntnis gelangen, dass das nicht sein kann. Nur mal so am Rande : Meine Seiten werden von den Bullen dauerüberwacht. Die Polizei ist bei mir Stammgast, wie sich meinen Besucherstatistiken auch gut entnehmen lässt. Wie bescheuert müsste ich sein, wenn ich einen solchen Beitrag öffentlich einsehbar auf meine Seite stelle und dieser dann auch noch ernst gemeint ist ? Die Bullen haben es jedenfalls gechecked, dass ich die minderbemittelten Teilnehmer von Beatrice Stunning lediglich ein wenig „hochnehmen“ wollte. Alleine nur bei Beatrice und ihren gleichfalls minderbemittelten Mitstreitern hat es nicht „geklingelt“. Auch Beatrice ist vollkommen darauf eingestiegen und hat mir diese Geschichte abgenommen. Vor allem aber auch : Aus welchem nachvollziehbaren Grund hätte ich mit diesem tatsächlich frei erfundenen Mädchen dann öffentlich über meine Seite kommunizieren sollen, für jeden Abrufenden frei einsehbar ??? Auch haben sie es nicht einmal dann gechecked, nachdem ich dieses erfundene Mädchen nur wenig später dann in „Anna“ umbenannt habe, aus Gründen…
Scheisse, ich weiss nicht, wie man einen Verweis direkt zu diesem Facebook-Beitrag setzen kann, so, dass man den Eintrag von Bonny und auch die Folgeeinträge der anderen Bekloppten lesen kann. Jedenfalls sind sie aber vollkommen darauf eingestiegen und haben sich tatsächlich dann auch an die Polizei gewandt. Bei denen hatte es allerdings zuvor schon „geklingelt“.

Der hier war übrigens auch lustig, @Bonny.

Ich habe keine Ahnung, wer diese Katharina Anna Feyh ist. Aber mit mir stand sie in keinem Zusammenhang. Und ja, darauf würde ich zu jeder Zeit eine EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG abgeben, die strafbar ist, wenn sie nicht den Tatsachen entspricht. Mit diesem Account hatte ich niemals irgendwas zu tun !

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Liebste Katharina

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

26.01.2025, 11.00 UHR

LIEBSTE KATHARINA

Hierbei handelt es sich um eine persönliche Nachricht an Katharina, die von keinem anderen Besucher zur Kenntnis genommen werden darf. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt !

Liebste Kathi

Aufgrund der Tatsache, dass hier zu viele Leute mitlesen können was ich Dir hier so schreibe, deshalb werde ich vertrauliche Nachrichten an Dich künftig ausnahmslos unter der unter Deinem Namen eingerichteten Seite einstellen, die Du auch unter dem Punkt Impressum in der Navigationsleiste finden kannst. Diese Seite ist mit einem Passwort geschützt und es wäre schön, wenn Du mich einmal unter meiner Festnetznummer (02246-9046123) anrufen würdest, damit ich Dir das Passwort dann auch übermitteln kann. In Ordnung ? Es muss ja sonst niemand wissen, an welchen Tagen Du genau bei mir schläfst…und so.

Übrigens mache ich heute Spaghetti Bolognese und selbstverständlich wärest Du auch eingeladen, einfach einmal vorbei zu schauen und mit mir gemeinsam zu essen. Es würde Dir sehr schmecken und vor allem aber auch kannst Du reichlich nachschlagen. Ich mache immer mehr als ausreichend davon ! Und wie bereits schon in einem anderen Beitrag gesagt, wäre natürlich auch Dein Grossvater wieder mit eingeladen, wenn Du lieber in seiner Begleitung kommen wollen würdest. Damit habe ich überhaupt kein Problem und auch Dein Grossvater ist immer herzlich Willkommen hier bei mir.

Zutatenliste :

  • 500 Gramm gemischtes Hackfleisch
  • Paprika, Tomaten, Mais, Zwiebeln, Knoblauch, Bohnen und Gewürze natürlich.

Falls Du irgendwas davon nicht verträgst oder aber auch nicht magst, dann bitte kurz mal anrufen oder über den Chat schreiben. Ich werde es dann raus lassen. Aber es müsste dann sehr zeitnah eine solche Information von Dir kommen.

Das Bild ist nicht aktuell, sondern vom letzten Mal. Nur damit Du eine grobe Vorstellung hast.

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Der Weg der Liebe und auch der Vernunft

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

17.01.2025, 10.00 UHR

DER WEG DER LIEBE UND AUCH DER VERNUNFT

Nun wurde endlich erstmals auch von Seiten dieser Einrichtung am Hollenberg der Weg der Vernunft beschritten und ich konnte mich mit der Einrichtungsleiterin soeben darauf verständigen, dass das zauberhafte Krümelmonster vom 13.12.2024, also Katharina, am heutigen Mittag gegen 13.30 Uhr zum Mittagessen bei mir vorbei kommt. Frau H. stand meinem Vorschlag sofort sehr aufgeschlossen gegenüber und war einfach nur sehr begeistert von dieser Idee. Sie redete noch irgendwas von Nobelpreis, oder so, aber dann habe ich einfach aufgelegt.

Ich freue mich bereits schon sehr auf Katharina und werde sie nach allen Regeln der Kunst behüten und bemuttern. Seit dem 13.12.2024 ist sie ein fester Bestandteil meines Herzens und hat mich aufgrund ihres sehr angenehmen Wesens stark berührt. Auch kann ich glaubhaft versichern, dass Katharina bei mir in den allerbesten Händen ist. Es ist vollkommen undenkbar und ausgeschlossen für mich, diesem sehr netten Mädchen auch nur irgendeinen Schaden zuzufügen. Es würde mir kaum noch ein Gedanke einfallen, der noch einmal absurder ist. Ich mag dieses Mädchen sehr und würde ihr alleine schon deshalb keinen Schaden zufügen. Meine Empfindungen für Kathi sind ausnahmslos positiver Natur und ich könnte nicht mehr in den Spiegel schauen, wenn es anders wäre. Abgesehen davon, habe ich auch einen sehr ausgeprägten Schutzinstinkt und würde mich natürlich dem entsprechend dann auch in der Verantwortung sehen, dass dem Mädchen insbesondere auch hier bei mir kein Schaden entsteht. Auch kann Kathi jederzeit bei mir vorbei schauen und ich würde sie niemals vor der Türe stehen lassen. Es ist mir auch keinesfalls verboten das Mädchen einzulassen, wenn sie vor meiner Tür stehen sollte. Selbstverständlich kann ich sie immer hier bei mir empfangen und dem steht auch aus rechtlichen Gesichtspunkten nichts entgegen.

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