Schlagwort: Straftat

Chat-Anfragen vom 04.02.2025

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

04.02.2025, 22.00 UHR

CHAT-ANFRAGEN

Während ich gerade ein paar Stunden ein wenig abgeschaltet habe und meine Augen zu machen musste, erreichten mich zwei Chat-Anfragen, wobei ich nicht sicher bin, ob sie von ein- und derselben Person kommen, oder aber von zwei verschiedenen Personen. Auch wurde mir leider keine Kontaktmöglichkeit für eine persönliche Antwort hinterlassen.

ANFRAGE

MEINE ANTWORT

Nein, das sehe ich vollkommen anders. Sowohl das Amtsgericht Siegburg als auch das Oberlandesgericht Köln haben ihre Entscheidungen vollkommen unzweifelhaft unter dem Eindruck von belegbaren Falschdarstellungen, Rechtsbeugung und Willkür getroffen. Es handelt sich bei diesem Gerichtspersonal also belegbar um kriminellen Bodensatz, die ihre beruflichen Ämter für Straftaten missbrauchen und gleichfalls auch noch das Grundgesetz vergewaltigen. Ich habe deren Ausführungen bereits zuvor schon umfangreich widerlegt und als Falschdarstellungen herausgestellt. Demnach wäre es absurd, wenn ich deren willkürlich erlassene Entscheidungen als Geschädigter dann auch noch akzeptieren oder respektieren würde.

Tatsächlich verhält es sich nämlich so, dass diese Berufskriminellen das Opfer zum Täter machen wollen, um von den höchstselbst begangenen Verbrechen abzulenken. Hierfür sind die zuständigen Juristenratten von Amtsgericht Siegburg und Oberlandesgericht Köln als willige Rechtsbeuge-Helfer eingesprungen. Ich habe die ausufernde kriminelle Energie der Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreis in meinen Ausführungen ja sehr gut ausgelegt, als auch deren Motivationsgrundlage. Die verantwortlichen Hurensöhne der Kreispolizeibehörde haben in den vergangenen beiden Monaten vorsätzlich und bewusst alles wieder zerschlagen was ich in 2024 aufgebaut habe, weil sie mit meiner Wohnsitznahme nicht einverstanden gewesen sind, diese parasitären Untermenschen. Bereits am 05.11.2024 haben sie meine Vermieterin das erste Mal an ihrer Wohnanschrift aufgesucht und sie dazu genötigt, das seit dem 01.11.2024 bestehende Mietverhältnis unverzüglich wieder aufzuheben. Damit haben sie sich also auch strafbar gemacht, diese verbeamteten Drecksviecher der Kreispolizeibehörde. Meine nicht strafbaren Handlungen vom 13.12.2024 an der Bushaltestelle Hollenberg haben sie dann lediglich dafür verwendet, um eine Hetzkampagne los zu treten, mit der Absicht eines Verlusts von meinem Arbeitsplatz und meiner Wohnung. Und den Arbeitsplatz habe ich ja daraufhin bereits schon verloren. Bezüglich der Wohnung ist es lediglich noch eine Frage der Zeit. Es bleibt mir ja keine andere Wahl, als ein Räumungsverfahren auszusitzen. Auch wenn ich keinesfalls unberechtigte Gründe für die Annahme habe, dass die Kündigung der Wohnung nicht rechtmässig erfolgte.

Und da ich selber am 13.12.2024 keine Straftaten begangen habe, wie das Amtsgericht Siegburg am 13.01.2025 bestätigte, deshalb stehen lediglich noch die Verbrechen der Kreispolizeibehörde im Raum. Man sollte sich also auch einmal die Frage stellen, weshalb ich nun eine Fussfessel tragen sollte, obwohl ich selbst aber keine Straftaten begangen habe !? Hallo ? Diese verbeamteten Hurensöhne können ihre Fussfessel gerne selber tragen. Ich werde das nicht tun und ohne Unterlass weiterhin Sabotage betreiben. Ihre angedrohten Rechtsfolgen fürchte ich nicht.
Ich habe im gesamten Jahr 2024 auch keine Fussfessel getragen, aber eure Kinder haben es dennoch überlebt. Auch wohnte ich währenddessen ungefähr 300 Meter von einer Schule entfernt. Diese verantwortlichen Hurensöhne von Polizei und Justiz müssten allesamt totgeschlagen werden !
Dieses Gerichtspersonal als auch die Antragssteller der Polizei sind nichts weiter als dreckige kleine Hurensöhne, die man dann auch als solche benennen sollte. Jede Form des Respekts gegenüber diesen kriminellen Viechern ist deplatziert, zumal sie ihre Ämter für willkürliche und kriminelle Handlungen missbrauchen !

ANFRAGE

MEINE ANTWORT

Es würde mir kein Grund hierfür einfallen. Meine sehr deutlich transferierte Meinung über diese Berufskriminellen von Polizei, Amtsgericht Siegburg und Oberlandesgericht Köln sind lediglich eine direkte Folge der seit zwei Monaten anhaltenden Schädigungen durch dieses verbeamtete Ungeziefer, daher vollkommen angemessen. Ich beleidige ja nicht Erna Müller, die mir gerade mal so in der Fussgängerzone über den Weg läuft, sondern Berufsverbrecher in Juristenroben, die ihre Position und ihre Ämter für erhebliche Straftaten und sogar Gewaltverbrechen missbrauchen, durch die ich seit 2010 fortlaufend geschädigt wurde und werde. Meine deutlichen Meinungsäusserungen lassen sich dadurch aus psychotherapeutischen Blickwinkel sehr gut erklären und sind lediglich eine logische Abfolge vorangegangener schwerer Gewaltverbrechen durch die Justiz. Sie haben mich zwölf Jahre lang in Käfighaltung und unter menschenverachtenden Zuständen psychogefoltert. Das geht an niemanden spurlos vorbei. Ich bin sowohl von 01/2010-02/2016 als auch von 10/2018-12/2023 jeweils durchgehend im geschlossenen Vollzug untergebracht gewesen.  Und meine einzige erwähnenswerte Straftat ist und bleibt der sexuelle Missbrauch aus 2001/2002, für den ich dreieinhalb Jahre bekommen habe. Eigentlich möchte ich lieber nicht dabei sein an dem Tag, an dem sich dieser blanke Hass explosionsartig entlädt, der sich seit 2010 angestaut hat.

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Hurensöhne

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

03.02.2025, 23.15 UHR

HURENSÖHNE

So…ihr parasitären Hurensöhne von Polizei und Justiz, nun geht es wieder auf absolute Konfrontation. Die rechtsbeugerischen Beschlüsse irgendwelcher Drecksjuristen interessieren mich tatsächlich auch weiterhin nicht, wie ihr zeitnah feststellen werdet. Von mir gibt es auch weiterhin keine Stromspenden mehr. Sobald das Ding aus ist, bleibt es aus !

Ihr dreckigen Hurensöhne von Polizei und Justiz habt ja ausserdem auch noch die Möglichkeit, mir jeden Tag zwei bis drei vollgeladene Akkus vorbei zu bringen, je nachdem, wie viele davon benötigt werden.
Meine Energie bekommt ihr definitiv nicht !
Ich unterstütze grundsätzlich keine kriminellen Vereinigungen und würde mich dadurch dann auch strafbar machen. Eine Kooperation mit der Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis, dem Amtsgericht Siegburg und dem Oberlandesgericht Köln ist alleine deshalb bereits schon ausgeschlossen !

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Stellungnahme zum Beschluss des OLG Köln vom 30.01.2025

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

01.02.2025, 11.00 UHR

STELLUNGNAHME ZUM BESCHLUSS DES OBERLANDESGERICHT KÖLN VOM 30.01.2025

VORWORT

Habe soeben den Beschluss des Oberlandesgericht Köln vom 30.01.2025 in Sachen Fussfessel erhalten.

Dieser von den Hurensöhnen des OLG ausgestellte Beschluss ist ebenfalls an Absurdität nur noch schwer zu übertreffen, sowie auch vollkommen argumentationsbefreit. Dieses rechtsbeugerische Ungeziefer der bundesrepublikanischen Justiz verdient wahrlich keinen Respekt. Sie vergewaltigen den Rechtsstaat tagtäglich, diese verbeamteten Ratten. Auch sollte man sie bei ihren Vornamen nennen, denke ich.

Es bleibt jedoch so wie es ist : Aus meiner Stromleitung findet keine weitere Versorgung mehr statt und dann müssen sich diese Nachkommen von Huren etwas anderes einfallen lassen. Von dieser höchstselbst hochgradig kriminellen Juristen-Bande werde ich mich keinesfalls kriminalisieren lassen. Ich selbst habe am 13.12.2024 keine Straftatbestände erfüllt, wie vom Amtsgericht Siegburg festgestellt.
Das Ding ist seit dem gestrigen Freitagabend „tot“ und wird es auch dauerhaft bleiben. Von Zwangsmassnahmen werde ich mich keinesfalls beeindrucken lassen, ausdrücklich auch von Beugehaft nicht. Selbst damit werden sie mich nicht erschrecken können, diese parasitären und kriminellen Drecksviecher von Polizei und Justiz, darauf gebe ich mein Wort. Das verbietet mir bereits schon mein berechtigter Stolz ! Man sollte euch allesamt wieder in eure Rattenlöcher hinein treten, ihr verbeamteten Drecksviecher.

STELLUNGNAHME ZUM BESCHLUSS VOM 30.01.2025

Seite 4, 1. Abschnitt :

Seinem Bundeszentralregister sei nur ein Eintrag zu entnehmen, dem eine Gewaltstraftat zugrunde liege.

Eine solche Aussage kann bereits schon nicht aus meiner Feder stammen, da sie den Tatsachen nicht entspricht. Laut dem OLG Köln soll ich mich dahingehend geäussert haben, was jedoch unzutreffend ist. Tatsächlich lässt sich meinem BZR „nicht alleine auch nur eine Gewaltstraftat“ entnehmen. Das habe ich geschrieben und entspricht den Tatsachen. Keine Gewaltstraftat !
Meine Missbrauchshandlungen aus 2001/2002 sind zwar unzweifelhaft sehr bedauerlich und zu verurteilen. Sie haben jedoch niemals unter dem Einfluss von Gewalt stattgefunden und ich wäre gegenüber meiner Tochter auch zu derartigen Handlungen nicht in der Lage gewesen, die ich bis zum heutigen Tag über alles Liebe. Jedenfalls können diese parasitären Juristenviecher nicht einmal richtig lesen. Wie wollen dieselben Leute dann tatsächlich Recht sprechen können ?

Seite 5, letzter Abschnitt, bis Seite 6, erster Abschnitt :

Diese verdrehte Wirklichkeitswahrnehmung führt, konkret im Zusammenhang mit seinen Äusserungen in der Anhörung am 13.01.2025, dass er unter einer pädophilen Nebenströmung leide, sowie im Schreiben vom 16.01.2025, dass er positive Empfindungen gegenüber einer Bewohnerin des Kinder- und Jugendheims hege und (so wörtlich) es ihm „frei stehe, ein Vertrauensverhältnis zu einem minderjährigen Mädchen zu begründen“ und ihm „genau genommen sogar der Geschlechtsverkehr mit einem vierzehnjährigen Mädchen möglich sei“, ohne Zweifel zu der Annahme einer Gefährlichkeit und der Gefahr von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zum Nachteil von Minderjährigen, wie sie das Amtsgericht Siegburg ausführlich dargelegt hat.

Nach dem lesen des zitierten Abschnitts stellt sich mir insbesondere die Frage, was diese Vögel eigentlich beruflich so machen ? Jetzt einmal Butter die Fische : Diese Leute müssen doch während des Jurastudiums überwiegend besoffen in irgendwelchen Studentenbuden gelegen haben, oder ? Solche Ausführungen können nicht ernsthaft aus der Feder eines zugelassenen Richters entstammen ???

Hierzu stelle ich fest, dass diese zitierten Aussagen nicht auch nur im Ansatz eine „Gefährlichkeit“ begründen können, als auch die „Gefahr von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“. Einerseits handelte es sich im Bezug auf den Geschlechtsverkehr mit einem vierzehnjährigen Mädchen um eine lediglich in den Raum gestellte Tatsache. Auch habe ich in meinem Schreiben ausdrücklich auf einen Artikel der Kreispolizeibehörde des Hochsauerlandkreis verwiesen, dem sich eben genau diese Information entnehmen lässt. Lügt die Polizei des Hochsauerlandkreis ? Oder aber besteht in meinem persönlichen Fall eine Sondergesetz-Rechtsprechung, welche diese bestehende Rechtslage für mich persönlich unwirksam macht, also entgegen dem Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetz, laut dem vor dem Gesetz alle Staatsbürger gleich sind ? Gleichfalls also auch eine Sondergesetzeslage, die vor allem an vermeintlich dunkle Tage unserer Vergangenheit erinnert !?
Es ist also keinesfalls so, dass ich mir das mal eben selber ausgedacht hätte, von wegen, dass ich problemlos auch mit einem vierzehnjährigen Mädchen den Geschlechtsverkehr verrichten könnte, ohne mich hierbei strafbar zu machen, so wie es von diesen Freizeit-Juristen suggeriert wird :
Die Polizei des Hochsauerlandkreis schreibt es !
Hört ihr, ihr Drecksviecher ? Lässt es sich diesem Artikel entnehmen, oder ist dieses nicht der Fall ? Abgesehen davon sollte man meinen, dass einem Juristen die diesbezügliche Rechtslage auch so schon bereits bekannt ist, ohne auf einen solchen Artikel verweisen zu müssen. Darüber hinaus wurde diese Tatsache ja auch nur von mir in den Raum gestellt und ich habe keinesfalls geäussert, dass ich das nun auch so praktizieren werde. Allerdings wäre es ja dann auch kein Problem, weil ich mich ja eben nicht strafbar machen und dadurch auch ebenso wenig „gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ verstossen würde, wenn ein vierzehnjähriges Mädchen einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit mir hätte ! Könnt ihr mir intellektuell ansatzweise Folgen, trotz der vielen besoffenen Jahre in irgendwelchen Studentenbuden, bei denen die allermeisten eurer Hirnzellen verschütt gegangen sein dürften ? Und auch die Sache mit dem Studium scheint ja offensichtlich eher so mittelprächtig funktioniert zu haben, würde ich vermuten wollen.

Selbstverständlich sprechen auch keinesfalls meine „positiven Empfindungen“ für ein am Hollenberg wohnhaftes Mädchen für diese Annahme, als auch die Tatsache, dass ich ein vertrauensvolles Verhältnis zu einem minderjährigen Mädchen aufbauen könnte und dürfte. Und wenn ich mit einem vierzehnjährigen Mädchen den Geschlechtsverkehr praktizieren darf, wie ja unzweifelhaft belegt ist, dann darf ich zwangsläufig auch ein Beziehungsverhältnis mit diesem oder einem anderen vierzehnjährigen Mädchen führen. Eine gegenteilige Auffassung würde keine Logik beinhalten ! Mit der Logik scheinen diese Juristen allerdings auch deutlich auf Kriegsfuss zu stehen. Zudem umfasst die „Minderjährigkeit“ sogar auch noch das 18. Lebensjahr. Keine dieser Ratten hätte eine rechtliche Handhabe, wenn ich ein Beziehungsverhältnis mit einem siebzehnjährigen Mädchen führen würde, also einer Minderjährigen per Definition. Auch wenn sie offensichtlich gegenwärtig noch in dieser Illusion gefangen sind : Sie würden mit rechtsstaatlichen Mitteln nichts gegen ein solches Beziehungsverhältnis ausrichten können und strafrechtliche Folgen wären für mich ebenfalls nicht ersichtlich !

Letztendlich stellt sich mir dann auch noch die Frage, wer hier eigentlich an einer „verdrehten Wirklichkeitswahrnehmung“ leidet, diese Freizeit-Juristen oder ich !? Auch steht es hier nicht zur Debatte, ob man diese bestehende Rechtslage persönlich als gut oder schlecht empfindet. Dazu kann jeder seine eigene Auffassung haben. Es steht alleine nur zur Debatte, ob diese von der Polizei des Hochsauerlandkreis übermittelte Information den Tatsachen entspricht, oder eben nicht. Und sollte sie den Tatsachen entsprechen, dann muss man sich natürlich zwangsläufig die Frage stellen, ob das Grundgesetz überhaupt noch massgeblich für solche Juristen ist !? Damit ist gemeint, ob es unterschiedliche Rechtsprechungen für verschiedene Leute gibt !?
Meines Erachtens habe ich mit meinen vorangegangenen Ausführungen meine Positionen mehr als ausreichend und vor allem auch mit Fakten untermauert, während die Ausführungen des OLG Köln inhaltsleer und unbelegt im Raume stehen. Und damit einhergehend also nun als widerlegt anzusehen sind ! Stehen noch Fragen offen ? Dann wendet euch besser an mich, wenn ihr eine sachkundige Information erwartet. Von diesen Freizeit-Juristen aus Köln werdet ihr sie eher nicht erhalten !

Zuletzt stellt sich ja dann aber auch immer noch die Frage, weshalb bereits seit über zwanzig Jahren nichts passiert und es zu keinen Übergriffen meinerseits gekommen ist, während die Gefahrenlage gegenwärtig aber scheinbar über zu kochen scheint, ohne hierfür auch nur einen konkreten und belegbaren Anhaltspunkt liefern zu können !? Hat das was mit dem 13.12.2024 zu tun, also dem Tag, an dem ich selbst keine Straftaten begangen habe ?

Das war es auch schon. Mehr Inhalt hatte dieser Idiotenbeschluss nicht, gegen den ich trotz offenkundiger Falschdarstellungen, sowie rechtsbeugender und willkürlicher Inhalte nun nicht einmal mehr Rechtsmittel einlegen kann. Ich kann nach meinem Kenntnisstand alleine nur eine Strafanzeige aufgrund von Rechtsbeugung stellen, weil diese „Juristen“ offensichtlich den Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetz vergewaltigen. Es ist dann allerdings davon auszugehen, dass der zuständige Staatsanwalt ein Duzfreund seiner Juristenkollegen ist und ein dahingehendes Verfahren dem entsprechend dann auch verläuft. Dieses Problem kennen wir doch nahezu alle, nicht wahr ? Auch schachern sich diese Juristenvögel ja fortlaufend Verfahren und Aufträge zu, die eigentlich kein Mensch brauchen würde. Die Abhängigkeitsverhältnisse bei den Juristen können schon beinahe als Inzestuös bezeichnet werden, denke ich.  Wie aber könnte ich einen solchen rechtswidrigen Beschluss anerkennen ? Ich wurde am heutigen Samstag von einem „Juristen“ des Amtsgericht Bonn mit der Aussage konfrontiert, dass er immer noch auf den Rechtsstaat vertraut und an solche Beschlüsse. (…scheinbar auch dann, wenn sie offensichtlich rechtswidrig sind.) Geschenkt, denn von einem Juristen erwartet man auch keine andere und schon überhaupt keine intelligente Information. Ich selbst aber scheisse auf einen solchen Rechtsstaat, dessen Justiz vorsätzlich und bewusst rechtswidrige, willkürlich getroffene und rechtsbeugerische Beschlüsse erlässt, die sich noch dazu mit dem Grundgesetz nicht vereinbaren lassen. Ein solcher Staat und eine solche Justiz haben keine Existenzberechtigung in meinen Augen !
Mit Recht, Gesetz und Rechtsstaatlichkeit haben diese Vergewaltiger des Grundgesetz wahrlich überhaupt nichts zu schaffen !
Sie sind deren schlimmste Feinde !

Meines Erachtens ist es vollkommen unzweifelhaft, dass ich im Recht bin und dieser Beschluss des Oberlandesgericht Köln alleine nur aus einer willkürlichen Motivationslage erlassen wurde, dessen nicht vorhandene Argumentation vollkommen widerlegt ist. Das ist auch dann der Fall, wenn ich keine Möglichkeit habe, gegen diesen Beschluss ein Rechtsmittel einzulegen. Aus diesen nachvollziehbaren Gründen betrachte ich diesen Beschluss als hinfällig und unverbindlich. Ich werde ihn weder akzeptieren noch respektieren !

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Stellungnahme zum Kölner Stadt-Anzeiger vom 31.01.2025

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

31.01.2025, 14.45 UHR

STELLUNGNAHME ZUM KÖLNER STADT-ANZEIGER VOM 31.01.2025

Hiermit beziehe ich mich auf den Artikel des Kölner Stadt-Anzeiger vom 31.01.2025.

Ich wurde im Verlaufe des heutigen Freitagmittag über den oben näher bezeichneten Artikel des Kölner Stadt-Anzeiger in Kenntnis gesetzt und möchte hierzu gerne zwei Sachen feststellen. Da ich selbst diesen Artikel aufgrund der Bezahlschranke nicht lesen kann, deshalb wurde mir dessen Inhalt von Aussenstehenden zugetragen.

Laut deren Auskünften soll in diesem Artikel die Behauptung aufgestellt worden sein, dass ich die elektronische Fussfessel fortan lebenslänglich tragen müsse.

Diese Darstellung ist natürlich einmal mehr absurd und bezeugt, welcher Gossenjournalismus sich in unserem Land etabliert hat. Tatsächlich ist der Zeitrahmen auf drei Monate befristet, wie sich dem Beschluss des Amtsgericht Siegburg vom 13.01.2025 gleich auf Seite 1 problemlos entnehmen lässt. Bezahlen SIE für derartige Desinformationen wirklich Geld ? Sie müssten ja verrückt sein, wenn sie für Fehlinformationen auch noch Geld bezahlen.

Darüber hinaus ist unter dem einleitenden Bild die Information zu entnehmen, dass ich am 13.12.2024 durch meine Handlung gegen die Weisungen der Führungsaufsicht verstossen habe. Auch diese Information ist unzutreffend. Ich habe an diesem Tag weder Straftatbestände erfüllt, noch gegen rechtswirksame Weisungen der Führungsaufsicht verstossen.

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Fussfessel-Beschluss vom 13.01.2025

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

28.01.2025, 08.45 UHR

FUSSFESSEL-BESCHLUSS VOM 13.01.2025

Nachfolgend werde ich nun den Fussfessel-Beschluss des verbeamteten Hurensohn Ulrich Wilbrand vom 13.01.2025 in seine Einzelteile zerlegen, der in willkürlicher Absicht, in rechtsbeugerischer Form (Paragraph 339 des Strafgesetzbuch) und unter dem Einsatz höchstselbst begangener Straftaten unrechtmässig erlassen wurde. Ich betrachte die Form meiner Kommunikation als vollkommen angemessen, so lange ich auch weiterhin von diesem verbeamteten Ungeziefer belästigt werde.

BEGRÜNDUNG DIESER JURISTENRATTE – 1/3

Der 35-jährige Betroffene ist in der Vergangenheit bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. Im Bundeszentralregister sind insgesamt 16 Eintragungen notiert. Unter anderem wurde er am 23.04.2020 durch das Landgericht Bonn wegen sexuellen Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in sechs Fällen sowie Nachstellung unter Einbeziehung einer vorangegangenen Verurteilung durch das Amtsgericht Siegburg vom 24.01.2007 wegen Bedrohung zu Freiheitsstrafen von 3 Jahren und 6 Monaten sowie 6 Monaten verurteilt.

Des Weiteren verurteilte ihn das Landgericht Köln am 30.09.2019 unter anderem wegen Volksverhetzung unter Einbeziehung der Strafen aus den Urteilen des Amtsgerichts Siegburg vom 26.04.2017 unter anderem wegen Verstosses gegen das Gewaltschutzgesetz und des Landgerichts Köln vom 14.05.2019 unter anderem wegen Nachstellung zu Freiheitsstrafen von 3 Jahren und 6 Monaten sowie 1 Jahr und 10 Monaten. Die Strafvollstreckung war erledigt am 19.12.2023;
Führungsaufsicht wurde im Hinblick auf die negative Legalprognose auch im Hinblick auf die Gefährlichkeit des Betroffenen bezogen auf Straftaten zum Nachteil von Kindern angeordnet und dauert bis zum 19.12.2028. Im Rahmen der Führungsaufsicht wurde dem Betroffenen mit Beschluss des Landgerichts Bonn vom 15.12.2023 in der Fassung des Beschlusses des Oberlandesgericht Köln vom 05.03.2024 unter anderem die Weisung erteilt, keinen Kontakt zu früheren Geschädigten und Minderjährigen generell aufzunehmen. Schliesslich wurde ihm zuletzt mit Beschluss des Landgerichts Bonn vom 03.12.2024 konkretisierend aufgegeben, seine monatliche Meldepflicht bei der Polizeiwache in Lohmar zu erfüllen, da er am 01.11.2024 an seine aktuelle Anschrift in Lohmar verzogen ist. Diese liegt in unmittelbarer Nachbarschaft des Kinder- und Jugendheims Hollenberg.

MEINE FESTSTELLUNG

Das Datum des Missbrauchs-Urteil (rot markiert) wurde um zehn Jahre nach hinten gelegt und fällt tatsächlich auf den 23.04.2010. An dieser Stelle würde ich übrigens gerne auch das auf meine Person bezogene Bundeszentralregister (BZR) veröffentlichen, aber die unverschämten Hurensöhne der Justiz haben es mir auf Anfrage nicht übersendet. Daraus ergibt sich nämlich, dass meinem BZR mit genau dieser einen bereits bekannten Ausnahme eben keine erwähnenswerten Straftaten enthalten sind, insbesondere auch keine Gewaltstraftaten, oder aber auch Handlungen die sich der Kriminalität zuordnen liessen. Nahezu sämtliche weitere Straftaten würden sich unter dem Obergriff „Meinungsäusserungen“ einordnen lassen, wobei es sich um Beleidigungen und Volksverhetzung handelt. Ein wenig speziell sind lediglich noch meine Vorstrafen in Sachen „Nachstellung“ und es fällt mir gerade ein wenig schwer sie zu katalogisieren. Allerdings stehen sie den Meinungsäusserungen ebenfalls zumindest nahe. Jedenfalls beinhalten diese Tathandlungen insbesondere das versenden elektronischer Nachrichten in zu hohen Stückzahlen, wobei sich diese Nachrichten insbesondere dadurch kennzeichnen, dass sie im Regelfall Sympathiebekundungen und Einladungen zum Inhalt haben. Diese Handlungen waren niemals mit Gewalt oder aggressiven Verhaltensweisen in den Einklang zu bringen. Ich habe niemals eines der hiervon betroffenen Mädchen körperlich bedrängt, sondern mich bewusst diesbezüglich zurück gehalten.

Es steht diesen parasitären Hurensöhnen überhaupt nicht zu eine dahingehende Weisung zu erlassen, laut der ich generell keinen Kontakt „zu früheren Geschädigten und Minderjährigen“ aufnehmen dürfe. Alleine schon deshalb nicht, weil sie rechtswidrig ist und mit dem Grundgesetz nicht in den Einklang zu bringen. Laut Artikel 3, Absatz 1, des Grundgesetz (GG) sind alle Bürger vor dem Gesetz gleich. Und da ich selbst mit einem vierzehnjährigen Mädchen sogar Geschlechtsverkehr haben könnte, wie die Kreispolizeibehörde des Hochsauerlandkreis im hiermit verwiesenen Artikel ausführt und bestätigt, würde sich ein vermeintliches Verbot der Kontaktaufnahme zu Minderjährigen mit dem Grundgesetz nicht in den Einklang bringen lassen. Weshalb sollte der Richter Wilbrand mit einem vierzehnjährigen Mädchen Geschlechtsverkehr haben dürfen, während es bei mir aber dann nicht der Fall ist ? Das wäre mit dem Artikel 3 des Grundgesetz dem entsprechend nicht zu vereinbaren. Und das Grundgesetz steht definitiv über diesen rechtswidrigen Weisungen des Landgericht Bonn.
Wie kann es also zusammen passen, wenn ich selbst zu einem siebzehnjährigen Mädchen zwar keinen Kontakt aufnehmen dürfte, weil die Minderjährigkeit das 18. Lebensjahr mit einschliesst, während ich gleichfalls aber mit einem vierzehnjährigen Mädchen den Geschlechtsverkehr vollziehen könnte, ohne mich hierbei strafbar zu machen ? Dem entsprechend ist diese Weisung irrelevant und unverbindlich, ebenso wie auch der gesamte von einem Idioten erstellte Führungsaufsichtsbeschluss an sich.
Darüber hinaus fehlt diesen Parasiten auch die Legitimation durch die Geschädigten, in deren Namen sprechen und Weisungen erteilen zu dürfen. Als Beispiel nehme ich meine durch mich geschädigte Tochter, die im April 1997 geboren wurde und dem entsprechend bereits 26 Jahre alt gewesen ist, als dieser Führungsaufsichtsbeschluss am 15.12.2023 getroffen wurde. Wer hat diese Juristenratten dazu legitimiert, im Namen meiner volljährigen Tochter zu sprechen ? Ich habe mehrfach um ein Dokument gebeten, welches sie diesbezüglich durch meine Tochter legitimieren könnte. Bis zum heutigen Tag habe ich keine solche Legitimation erhalten. Wer sagt denn, dass meine Tochter trotz meiner damaligen Verfehlungen nicht möglicherweise doch zu einem Kontakt aufgeschlossen wäre ? Lässt sich das vollständig ausschliessen ?
Schlussfolgerung : Diese Juristen sind nichts weiter als Parasiten in meinen Augen und deren Beschlüsse und Weisungen interessieren mich dem entsprechend überhaupt nicht, um es einmal in dieser Deutlichkeit zu formulieren. Ich bin sehr bemüht darum, so häufig wie nur möglich gegen ihre an sich rechtswidrigen Weisungen zu verstossen. Das werde ich auch künftig weiterhin genau so handhaben. Mit Sicherheit werde ich mein Leben nicht an willkürlich und rechtswidrig erlassenen Weisungen ausrichten. Was soll ich denn auch von solchen Drecksjuristen halten, die meine volljährige Tochter einfach mal für ihre Rattenbeschlüsse entmündigen !?
Eine vermeintliche „Gefährlichkeit bezogen auf Straftaten zum Nachteil von Kindern“ lässt sich aufgrund der bestehenden Faktenlage nicht untermauern, steht inhaltsleer im Raum. Einerseits enthält mein BZR bis zum heutigen Tag nicht auch nur eine Gewaltstraftat. Andererseits sind meine minderschweren sexuellen Verfehlungen auf die Jahre 2001 und 2002 zurück zu führen und liegen dem entsprechend bereits über zwanzig Jahre in der Vergangenheit. Dem entsprechend lasse ich mir von diesen verbeamteten Hurensöhnen auch keine Weisungen erteilen !
Ich werde auch weiterhin bei jeder sich nur bietenden Gelegenheit dagegen verstossen, vorsätzlich und aus Überzeugung. An der bestehenden Rechtslage ändert sich für mich auch nichts dadurch, weil ich vor knapp fünfundzwanzig Jahren ein paarmal meine Tochter auch an Stellen gestreichelt habe, an denen es nicht zulässig gewesen ist.

BEGRÜNDUNG DIESER JURISTENRATTE – 2/3

Auf Antrag der zuständigen Kreispolizeibehörde war gemäss §34 Absatz 2 PolGNW nach der gebotenen Anhörung des Betroffenen die elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) anzuordnen. Denn es bestehen hinreichend konkrete Anhaltspunkte dafür, dass von dem Betroffenen Straftaten zum Nachteil Minderjähriger zu befürchten sind. Denn wie bereits im Rahmen der angeordneten Führungsaufsicht festgestellt, kann dem Betroffenen keine positive Legalprognose gestellt werden im Hinblick auf das fehlen jeglicher Akzeptanz der Rechtsordnung und Justiz. Im Gegenteil wird in den Führungsaufsichtsbeschlüssen festgestellt, dass die Eingaben des Betroffenen Drohungen gegen Kinder enthalten. Diese Befürchtungen werden genährt durch die aktuellen Feststellungen der Polizei. So beschreibt der Betroffene im Zeitraum September/Oktober 2024 in sozialen Netzwerken Phantasien in Bezug auf Missbrauchshandlungen an Kindern und nahm am 13.12.2024 Kontakt zu minderjährigen weiblichen Bewohnern des Kinderheims Hollenberg auf. Am 14.12.2024 wurde der Betroffene wiederum im geschützten Nahbereich des Kinderheims wahrgenommen. Darüber hinaus verfügt der Betroffene über kinderpornographische Inhalte. Im Rahmen seiner Anhörung vom 13.01.2025 hat der Betroffene pädophile Nebenströmungen seines Wesens bestätigt, sich im Übrigen von strafbaren Verhalten distanziert.

MEINE FESTSTELLUNG

Es wäre mir unklar, inwiefern ich keine Akzeptanz gegenüber der Rechtsordnung hätte, so wie von dem Hurensohn ausgeführt !? Er sollte besser einmal seine eigene Akzeptanz der Rechtsordnung hinterfragen, wie ich mit den weiteren Ausführungen herausstellen werde. Meine unzureichende Akzeptanz gegenüber der Justiz hat alleine nur die Justiz selber durch schwerste Gewaltverbrechen zu verantworten, denen ich über viele Jahre hinweg ausgesetzt gewesen bin. Daran wird sich auch nichts mehr ändern und diese Akzeptanz lässt sich nicht mehr wieder herstellen. Aus meinem Betrachtungswinkel sind diese Juristen nahezu allesamt gemeinschädliche Parasiten und Ungeziefer, vor allem Staatsanwälte und Richter. Das ist meine aufrichtige Meinung und die spreche ich auch ganz offen aus. Daraus werde ich als Geschädigter auch künftig niemals ein Geheimnis machen. Es ist ebenso vollkommen ausgeschlossen, dass für die von mir verwendete Wortwahl auch nur ein Wort des Bedauerns zum Ausdruck kommt. Ich würde mir eher die Zunge raus schneiden, bevor ich auch nur einmal vermeintliches Bedauern heuchele, was ich an sich nicht empfinden würde.
Auch ist es vollkommen unklar, von welchen Missbrauchsphantasien Wilbrand redet, die ich im September/Oktober 2024 beschrieben haben soll. Ein dahingehender Gerichtsbeschluss wäre bis zu mir jedenfalls noch nicht vorgedrungen, mit dem sich seine Ausführungen untermauern liessen. Auch könnte ich mich nicht einmal an eine Anklageschrift erinnern, der sich die dargestellten Phantasien entnehmen lassen. Dem entsprechend handelt es sich bei seinen diesbezüglichen Ausführungen um so bezeichnete und strafbare Üble Nachrede (Paragraph 186 des StGB), als auch um Falsche Verdächtigung (Paragraph 164 des StGB). Wie steht es eigentlich um ihre Akzeptanz der Rechtsordnung, Herr Wilbrand ? Daran könnte man vielleicht noch arbeiten, nicht wahr !?
Ich weise diese von Wilbrand verfassten Darstellungen jedenfalls zurück und es fehlt jeder Beleg für die von ihm aufgestellten Theorien. Auch der vermeintliche Besitz von Kinderpornographie steht inhaltsleer im Raum.
Am 13.12.2024 habe ich mich mit einem jungen Mädchen an der Bushaltestelle Hollenberg wenige Minuten lang unterhalten, während wir gemeinsam dort auf den Bus warteten. Nach wenigen Minuten trennten sich dann unsere Wege, weil das Mädchen dann einen Bus der Linie 555 in Fahrtrichtung Pohlhausen bestiegen hat, während ich mich selbst auf dem Weg in die Stadt Lohmar befand. Im weiteren Verlauf dieses Beschlusses stellt er dann übrigens selber noch fest, dass ich mit diesen Handlungen am 13.12.2024 keine Straftaten begangen habe. Mit seinen Ausführungen bezüglich des 14.12.2024 möchte dieser Rechtsbeuger vorsätzlich und unterschwellig suggerieren, dass ich mich an dem besagten Tag an dieser Einrichtung am Hollenberg aufgehalten habe. Das entspricht jedoch nicht den Tatsachen ! An diesem Tag befand ich mich gerade auf dem Weg nach Köln und habe den Fussweg an dieser Einrichtung lediglich passiert. Ich bin nicht auch nur einmal auf diesem Fussweg stehen geblieben oder habe dort verweilt. Auch ist es mir keinesfalls verboten, diese Einrichtung am Hollenberg zu passieren, zum Beispiel auf dem Weg zum Arbeitsplatz oder in die Stadt. Und wenn dem so wäre, dann würde es mich nicht interessieren !

BEGRÜNDUNG DIESER JURISTENRATTE – 3/3

Angesichts dieser Entwicklung besteht die konkrete Gefahr, dass der Betroffene rückfallgefährdet ist und Straftaten in Sachen des §34 c, Absatz 2, Nr. 1 PolGNW begeht. Damit einher geht ein polizeilicher Gefahrenüberhang, der eine entsprechende Überwachung des Betroffenen erfordert. Denn der Betroffene zeigt sich bezogen auf seine früheren Verurteilungen und die dort getroffenen Feststellungen ebenso uneinsichtig wie er sich auch indolent gegenüber den Weisungen der Führungsaufsicht verhält, Auch wenn sich der Betroffene bislang nicht strafprozessual tatverdächtig verhält, so ist sein Handeln doch darauf ausgerichtet, ein vertrauensvolles Verhältnis zu Minderjährigen zu begründen. Jedenfalls lässt sich dies sowohl seiner schriftlichen Einlassung vom 08.01.2025 entnehmen, wenn er darlegt, dass ihm am 13.12.2024 das „Mädchen nicht mehr aus dem Kopf“ ging als auch dem Inhalt seiner Anhörung vom 13.01.2025.
Da der Betroffene unter anderem auch seiner polizeilichen Meldepflicht nicht nachkommt, ist die angeordnete „EAÜ“ geeignet, den Betroffenen örtlich zu überwachen und das Rückfallrisiko einzudämmen. Dem gegenüber ist der Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen unterzuordnen. Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit ist daher nicht verletzt.

MEINE FESTSTELLUNG

Hier stellt Wilbrand dann also selber fest, dass ich mit meinen Handlungen vom 13.12.2024 keine Straftatbestände erfüllt habe. Und selbstverständlich steht es mir auch frei, ein vertrauensvolles Verhältnis zu Minderjährigen oder zu minderjährigen Mädchen zu begründen. Weshalb sollte ich das denn nicht auch tun ? Nehmen wir als Beispiel das Mädchen, das ich am 13.12.2024 an der Bushaltestelle getroffen habe. Es ist ein sehr nettes und mir sehr angenehmes Mädchen. Ich mag sie aufgrund ihrer Wesenszüge sehr, jedenfalls die, die mir bekannt sind und auch diejenigen, welche ich ihr aufgrund dessen zuordne. Natürlich würde ich mich auch darüber freuen, wenn ich sie wiedersehe und sie mich möglicherweise auch einmal besuchen kommt. Es liegen mir keine bestätigten Informationen vor, aber es ist mir zu Ohren gekommen, dass dieses Mädchen dreizehn Jahre alt sein soll. Weshalb sollte denn gleich von dem schlimmsten Fall ausgegangen werden, dass ich einen möglichen Besuch des Mädchens dann auch für Dinge ausnutze, die aufgrund der gegebenen Rechtslage strafbar wären ? Abgesehen davon, würde mich anschliessend dann ihr Grossvater töten, der mich auch bereits schon am 14.12.2024 angegriffen hat. Und ich selbst wollte den 60. Geburtstag eigentlich noch erleben, wenn höhere Gewalt dem nicht entgegen steht.
Die von Wilbrand suggerierte „Rückfallgefahr“ steht vollkommen inhaltsleer im Raum und ein diesbezüglicher Rückfall ist ungefähr ebenso wahrscheinlich, wie auch die Annahme, dass Wilbrand seinerseits in der kommenden Zeit ein minderjähriges Mädchen ins Gebüsch zieht. Potentielle Sexualstraftäter sind wir doch alle und es kann niemand ernsthaft und vollkommen ausschliessen, dass man nicht auch selbst in diesem Bereich irgendwann einmal „auffällig“ wird. Er wäre jedenfalls dann nicht der erste Jurist oder Beamte, dem selbst auch ein diesbezügliches Missgeschick unterläuft. Den Begriff „Missgeschick“ habe ich vorsätzlich deshalb gewählt, um meinen Kritikern einmal mehr den Schaum vor den Mund zu treiben und ich erfreue mich an euren qualen.
Jedenfalls ist es ein wissenschaftlicher Fakt, dass ein jeder von uns zu jeder Zeit aufgrund des natürlichen Geschlechtstriebs zu einem Sexualstraftäter werden kann. Die Wahrscheinlichkeit ist zwar nicht sehr hoch und wir haben auch alle einen Einfluss darauf, aber ernsthaft und insbesondere auch vollständig ausschliessen kann das niemand. Im Regelfall werden wir alleine schon durch die zu befürchtende Strafverfolgung davon abgeschreckt. Aber dieser gesetzliche Hemmmechanismus wird zum Beispiel dadurch dann regelmässig ausser Kraft gesetzt, wenn wir unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen, wobei ich Alkohol mit einbezogen habe. JEDER Mann empfindet zum Beispiel eine sexuelle Erregung, wenn er in einem Film oder in einem Beitrag der Sendung Aktenzeichen XY eine Vergewaltigung erlebt. Das ist so und darauf haben wir auch keinen besonderen Einfluss. Es steckt in unserer Natur, in unserer Genetik und in den Ursprüngen der Menschheit. Diejenigen, die eine diesbezügliche sexuelle Erregung bestreiten, sind schlicht und ergreifend Lügner ! Das ist übrigens auch unabhängig vom Geschlecht der Fall. Es soll durchaus auch Frauen geben, die eine Vergewaltigung als sexuell erregend empfinden, sowohl in der Opfer- als auch in der Täterrolle. Derartiges ist mir jedenfalls zu Ohren gekommen. Und meines Erachtens sind es sogar ausnahmslos alle.

ZUSAMMENFASSUNG

Der von Wilbrand erlassene Beschluss vom 13.01.2025 ist unbegründet und rechtswidrig. Die durch den Führungsaufsichtsbeschluss vom 15.12.2023 angeordneten Weisungen sind aus den oben genannten Gründen ebenfalls rechtswidrig und dem entsprechend vollkommen unverbindlich. Ich selbst werde mein Leben jedenfalls nicht daran ausrichten. Im Bezug auf meine Tochter kann ich auch ausdrücklich versichern, dass ich mich vollkommen entgegen dieser Weisung verhalte. Ich befinde mich auf der Suche nach dem Mädchen und werde sie kontaktieren, wenn mir eine solche Möglichkeit vorliegt. Auch haben mir diese parasitären Hurensöhne grundsätzlich überhaupt keine Weisungen zu erteilen. Und wenn sie es dennoch tun, dann sind sie für mich vollkommen unverbindlich. Rechtsfolgen fürchte ich keinesfalls.

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Der kriminelle Vorsatz der Kreispolizeibehörde

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

25.01.2025, 06.00 UHR

DER KRIMINELLE VORSATZ DER KREISPOLIZEIBEHÖRDE RHEIN-SIEG-KREIS

Heute werde ich noch den kriminellen Vorsatz der Kreispolizeibehörde (KPB) des Rhein-Sieg-Kreis verdeutlichen, welche die vollkommen harmlose und vor allem aber auch nicht strafbare Handlung vom 13.12.2024 für die bereits schon länger vorliegende und verfolgte Absicht instrumentalisierte, mir meinen Wohnraum wieder zu entziehen, den ich ganze zehn Monate lang suchen musste. Bereits mit dem 05.11.2024 wurde meine Vermieterin erstmals von Polizeibeamten der KPB an ihrer Wohnanschrift aufgesucht und nachhaltig dazu aufgefordert, das seit dem 01.11.2024 bestehende Mietverhältnis wieder aufzulösen, wie mir durch einen Schriftsatz meiner Vermieterin nun mitgeteilt wurde. Auch wurde meine Vermieterin an diesem Tag über meine Vorstrafen in Kenntnis gesetzt, was unzweifelhaft ein schwerer Verstoss gegen Datenschutzauflagen ist und darüber hinaus auch den Straftatbestand des Ausspähen von Daten nach Paragraph 202a des Strafgesetzbuch (StGB) erfüllen dürfte. Erschwerend kommt es hinzu, dass sich diese Parasiten der KPB hierbei auf minderschwere Verfehlungen aus den Jahren 2001 und 2002 beziehen und die dem entsprechend auch bereits über zwanzig Jahre in der Vergangenheit liegen. Alleine schon aus diesem Grund war es von Seiten der KPB ausserdem auch unzulässig und rechtswidrig, die Kinder- und Jugendhilfe Hollenberg GmbH über persönliche Daten von mir in Kenntnis zu setzen. Durch diese kriminellen Handlungen wurde mir durch das verantwortliche Ungeziefer der KPB vorsätzlich alles wieder zerschlagen, was ich selbst im Anschluss an eine Haftentlassung vom 19.12.2023 in 2024 aufgebaut hatte. Und diese Handlungen der KPB erfolgten in der Folge eines vollkommen harmlosen Briefs, den ich einem mir sehr sympathischen Mädchen habe zukommen lassen und dem ausnahmslos auch nur Sympathiebekundungen zu entnehmen gewesen sind. Aufgrund der von der KPB gestreuter Desinformationen und der damit verbundenen Berichterstattung verschiedener Medienanstalten habe ich nun in der direkten Folge meinen Arbeitsplatz verloren. Im Zeitraum von 04/2024 bis einschliesslich 11/2024 habe ich nicht auch nur an einem Arbeitstag am Arbeitsplatz gefehlt und stand unmittelbar vor der Übernahme durch ein Unternehmen aus Overath. Auch hierüber waren diese zuständigen Parasiten der KPB bestens informiert, ebenso wie auch die Bewährungshilfe. Ich werde Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen.

 

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Wunsch und Wirklichkeit

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

17.01.2025, 08.00 UHR

WUNSCH UND WIRKLICHKEIT

Am heutigen Freitagmorgen des 17.01.2025 werde ich einmal mehr von den Bullen der Kreispolizeibehörde schikaniert, aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen. Laut deren Auskünften wäre meine elektronische Fussfessel angeblich zu schwach aufgeladen und man droht mir deshalb mit einer Strafanzeige. Ich bin gerade so etwas von traumatisiert und geschockt, das kannst du dir überhaupt nicht vorstellen. Eine Strafanzeige ? Hallo ? Wie könnte ich denn damit überhaupt noch weiter leben ? Das würde mir jetzt aber wirklich vollständig den Boden unter den Füssen weg reissen, wenn die Kreispolizeibehörde nun auch noch eine Strafanzeige gegen mich erstellt. Was sind das nur für schlechte Menschen ? Haben die denn kein Herz ? Vor wenigen Wochen hatten wir gerade erst noch Heiligabend und zu diesem Zeitpunkt haben sie ihre Mitmenschlichkeit offensichtlich nur vorgetäuscht.

ZUM BESSEREN TECHNISCHEN VERSTÄNDNIS

Das hier ist meine betriebsbereite elektronische Fussfessel und offensichtlich funktioniert sie, wie man an dem rot aufblinkenden Lämpchen in dem anhängenden Film gut erkennen kann. Wenn der Akku gut aufgeladen ist, dann leuchtet es in grüner Farbe. Bei einem schlechten Ladungsstand leuchtet es in roter Farbe. Auch habe ich am heutigen Morgen bereits schon wieder ordentlich „Saft“ dort eingespeist, nachdem ich nach dem Aufstehen feststellen musste, dass sich das Ding in der Zwischenzeit wieder vollständig entladen hatte. Ein prozentualer Akkustand ist übrigens nicht ersichtlich und ich habe keine Ahnung, wieviel Energie gerade noch darin vorhanden ist. Abgesehen davon haben ausgerechnet diese Nachkommen von Huren die alleinige Schuld daran, dass ich gegenwärtig arbeitslos bin und deshalb dem entsprechend sehen muss, wie ich über die Runden komme. Wovon soll ich denn den Strom bezahlen ? Auch die anweisende Juristensau des Amtsgericht Siegburg hat bisher noch keinen Pfennig zu meiner Stromrechnung beigetragen.

Jedenfalls halte ich den Akkustand immer ganz bewusst so niedrig wie nur möglich, im Regelfall bei um die zwanzig Prozent. In den Nachtstunden lasse ich das Ding dann auch schon einmal vollkommen leer laufen. Ganz einfach nur deshalb, um diesen Wichsern von Polizei und Justiz maximal auf den Sack zu gehen. Deren Anzeigen gehen mir tatsächlich vollkommen am Arsch vorbei und meinetwegen können sie auch jeden Tag fünf Strafanzeigen verfassen, das interessiert mich überhaupt nicht. Auch können sie ja gerne einmal technisch belegen, dass eine Akkuleistung von fünf bis zehn Prozent nicht ausreichend ist, um die Funktionstüchtigkeit des Geräts sicherzustellen. Tatsächlich ist die Funktionstüchtigkeit des Geräts nämlich auch bei einem sehr niedrigen Akkustand weiterhin gegeben. Es würde keinen technischen Sinn ergeben, wenn das Gerät mit fünf Prozent schlechter funktioniert, als mit fünfzig Prozent. Meine Absicht ist es vor allem aber, dass in der in Hessen gelegenen Zentrale ununterbrochen Alarmmeldungen eingehen. Das muss unzweifelhaft das Ziel sein. Ich trage das Ding ja nicht aus freien Stücken, zum Beispiel deshalb, weil ich damit einen Aufenthalt im Strafvollzug umgehen wollte, sondern wurde von einer Juristensau des Amtsgericht Siegburg in rechtswidriger Form und gänzlich unbegründet dazu genötigt. Sein Beschluss enthält nahezu ausnahmslos nur Lügen und Falschdarstellungen, aber auch Straftatbestände wie üble Nachrede (Paragraph 186 des Strafgesetzbuch) und falsche Verdächtigung (Paragraph 164 des StGB). Zudem wurde dieser Beschluss belegbar in willkürlicher Absicht erstellt und grundsätzlich hat er daraus im Rahmen meiner Anhörung vom 13.01.2025 auch kein Geheimnis gemacht. Und wenn diese Nachkommen von Ratten glauben mich verarschen zu können, dann werde ich sehr angemessen darauf reagieren. Abgesehen davon ist unbedingt davon auszugehen, dass der von diesem verbeamteten Hurensohn willkürlich erlassene Beschluss in den kommenden Tagen auch wieder einkassiert wird. Er dürfte auch selbst keinen Zweifel daran haben, denke ich. Nach meinem persönlichen Rechtsempfinden ist Ulrich Wilbrand ein gewöhnlicher Berufskrimineller. Das Schlimmste daran ist es aber, dass dieser Vogel hierbei ein Pinguinkostüm trägt und damit einhergehend eine vermeintliche Harmlosigkeit vortäuscht. Und an meine Kritiker gerichtet : Nein, dasselbe kann man von mir wahrlich nicht behaupten ! Mein Bundeszentralregister enthält nicht auch nur eine Straftat, die sich dem Oberbegriff „Kriminalität“ zuordnen lassen könnte. Ich kann mit Recht behaupten, dass ich auf solche Kreaturen herab schaue ! Tatsächlich setzt sich mein Vorstrafenregister insbesondere aus Handlungen zusammen, welche man unter dem Oberbegriff „Meinungsäusserungen“ zusammenfassen könnte. Es besteht weit überwiegend aus Meinungsäusserungen, wie zum Beispiel Beleidigungen und Volksverhetzung. Jedenfalls lässt sich keine von mir begangene und abgeurteilte Straftat der Kriminalität zuordnen. Auch die von mir begangenen Missbrauchshandlungen können keinesfalls der Kriminalität zugeordnet werden.

Ich kann meine „Leidensgenossen“ nur dazu animieren, es ebenso zu machen. Den Akkustand immer sehr niedrig halten, bestenfalls unter fünfundzwanzig Prozent, damit in der hessischen Zentrale fortlaufend Alarm geschlagen wird. Das passiert automatisch, wenn der Akkustand einen relativ niedrigen Stand hat, vermutlich aber auch schon bei einer Akkuladung von weniger als fünfzig Prozent. Du erkennst es ja daran, wenn das Ding in regelmässigen Abständen dreimal vibriert. Diese Ratten werden Dich zwar dann zu überreden versuchen den Akkustand höher zu halten, aber sie haben überhaupt keine rechtliche Handhabe. Lasse dich auf keine Kompromisse ein ! Auf rechtlichen Wegen können sie überhaupt nichts dagegen machen, wenn du den Akkustand bei zehn bis zwanzig Prozent hältst und damit verbunden dann ununterbrochen Alarm geschlagen wird. Wie bereits erwähnt ist das Gerät auch mit einem Akkustand von fünf Prozent vollkommen funktionstüchtig. Dem entsprechend bist du den dir aufgezwungenen Pflichten vollständig nachgekommen und kannst auch keinesfalls belangt werden. Du kannst in diesem Fall davon ausgehen, dass Du bei einem niedrigen Akkustand dann sowohl von der hessischen Zentrale als auch von der örtlichen Polizeibehörde angerufen wirst. Diese Anrufe kannst Du auch einfach ignorieren. Es besteht überhaupt keine Verpflichtung für dich, mit irgendeiner dieser Dienststellen eine Kommunikation zu führen. Ich selbst nehme Anrufe von der Polizei oder von dieser Zentrale nicht mehr an. Und wenn die Bullen vor der Türe stehen, dann stehen sie halt dort. Wer sagt denn, dass ich ihnen die Türe öffnen muss ? Aber auch das könntest Du problemlos machen, weil sie dir schlicht und ergreifend nichts zu sagen haben. Es reicht vollkommen aus, wenn du ihnen erklärst, dass das Gerät auch mit einer Akkuladung von zehn Prozent voll funktionstüchtig ist. Es ist ja nicht dein Problem, wenn das Gerät dann fortlaufend Alarm schlägt.
In spätestens drei Tagen werden die Siegburger Bullen dem Richter dankbar sein, wenn er den Beschluss wieder einkassiert. Sie stehen derzeit zehnmal am Tag vor meiner verschlossenen Wohnungstüre und mussten dafür dann zunächst einmal zwanzig Minuten hinaus auf das Land fahren. Auch kommen sie ja niemals alleine, sondern es sind immer mindestens vier oder fünf Beamte die zu mir raus fahren, um dann vor meiner verschlossen gebliebenen Wohnungstüre zu stehen und rein gar nichts tun zu können. (Fahrstrecke von der Kreispolizeibehörde in Siegburg bis zu mir nach Weegen)

Ich kann also allen „Leidensgenossen“ nur empfehlen, es ebenso zu machen :

  • Den Akkustand immer bei zehn bis zwanzig Prozent halten, um fortlaufende Alarmmeldungen in der Zentrale auszulösen. Wenn in der Zentrale ununterbrochen Alarmmeldungen eingehen, gegen die sie aber nichts machen können, dann stehen sie dort kurz vor Amoklauf. Aber was juckt es dich ? Mich selbst haben sie bereits schon mehrfach entnervt angerufen und wurden hierbei dann auch sehr bockig und verbal ausfällig, nachdem ich ihnen erklärte, dass die zehn Prozent ausreichend sind.
    Sie haben übrigens keine rechtliche Handhabe, um es zu unterbinden ! Die Funktionstüchtigkeit des Geräts ist auch mit zehn Prozent Akkuladung nicht beeinträchtigt, also bist du aus strafrechtlichem Blickwinkel auf der sicheren Seite. Auch die anweisende Juristensau hat übrigens keine rechtliche Handhabe, kann dich keinesfalls zu einer höheren Akkuladung verpflichten !
  • Anrufe von der Polizei und von der Zentrale in Hessen bestenfalls ignorieren. Ich selbst nehme grundsätzlich keine Anrufe von diesen Stellen mehr entgegen. Das mir nach der Anlegung mitgegebene Nokia-Telefon habe ich zehn Minuten später in der Mülltonne versenkt, in der Fussgängerzone von Siegburg.
  • Wenn die Bullen vor der Türe stehen sollten, einfach dort stehen lassen. Du bist nicht dazu verpflichtet ihnen die Türe zu öffnen oder mit ihnen zu kommunizieren ! Abgesehen davon, haben sie auch nichts zu melden. Wenn das Ding offensichtlich noch angebracht ist und blinkt, dann können sie darüber hinaus nichts machen. Es tut nichts zur Sache, ob das Lämpchen grün oder rot blinkt. Die Polizei hat dir keine Anweisungen zu geben, die dich zu einer höheren Akkuladung verpflichtet. Du brauchst alleine nur darauf zu verweisen, dass die Funktionstüchtigkeit auch mit zehn Prozent sichergestellt ist. Sie werden dir aufgrund eines Mangels an technischem Hintergrundwissen sowieso nicht widersprechen können.
  • Und noch viel schöner ist es natürlich, wenn sie tagtäglich von 50 oder mehr Leuten ununterbrochen Alarmmeldungen erhalten.
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Stellungnahme zu dem Vorfall vom 13.12.2024

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

13.01.2025, 22.00 UHR

STELLUNGNAHME ZU DEM VERMEINTLICHEN „VORFALL“ VOM 13.12.2024

VORWORT

Nachdem es das zuständige Rattenpack der Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreis (KPB) nun für einen längeren Zeitraum verhindern konnte, dass ich mich gegen deren Repressionen und den von ihnen vorsätzlich betriebenen Rufmord auch virtuell zur Wehr setze, erfolgt nun endlich aber auch der Gegenschlag auf dieser Ebene. Da mir in der Folge eines zu meinen Ungunsten begangenen bewaffneten Raubüberfalls durch die KPB die Zugangsdaten für meine Netzwerkseiten fehlten, deshalb konnte ich den zahlreichen und vorsätzlichen Falschdarstellungen auf diesem Wege bisher nicht widersprechen und sie widerlegen. Ich hatte in den vergangenen knapp fünf Wochen keinerlei Zugriff auf meine Netzwerkseiten, meine elektronischen Postfächer und auch nicht auf den Chat. Auch mein bisheriger Domänenverwalter sah sich aus mir unerklärlichen Gründen leider nicht in der Lage, mir diese erforderlichen Zugangsdaten für den Kundenzugang zur Verfügung zu stellen. Ich habe es zuvor vier Wochen lang vergeblich versucht an meine Zugangsdaten zu kommen und hing dafür auch schon mal Vormittags gute zwei Stunden lang in der Warteschleife am Telefon, bevor ich entnervt aufgegeben habe. Dieser fragwürdige Anbieter hätte mir die Zugangsdaten problemlos über meine im Kundenbereich hinterlegte Festnetznummer übermitteln können, oder aber auch einfach per Post an meine ebenfalls dort hinterlegte Wohnanschrift. Das hat er ganze vier Wochen lang nicht auf die Reihe bekommen, trotz unzähliger Anschreiben und damit verbundener Identitätsnachweise, mit denen ich meine Zugangsberechtigung untermauerte. Deshalb habe ich vor wenigen Tagen nun den Anbieter gewechselt und seit dem heutigen Tag nun auch wieder Zugriff auf die von mir verwalteten Domänen dominique-oster.de, osterdom.de und michelle-hang.de.

STELLUNGNAHME

In den Nachtstunden des 13.12.2024 kam es gegen 23.30 Uhr zu einem bewaffneten Raubüberfall durch Polizeibeamte der KPB des Rhein-Sieg-Kreis, an dem ungefähr zehn Polizeibeamte beteiligt gewesen sind. Zu diesem Zeitpunkt klingelte es auf einmal an meiner Wohnungstüre und ich sah durch ein Fenster zunächst einmal zwei Polizeibeamte. Ich öffnete das Fenster und wurde umgehend dazu aufgefordert meine Wohnungstüre zu öffnen. Daraufhin erklärte ich dem Beamten, dass es gerade sehr spät sei und er doch bitte am folgenden Tag noch einmal wieder kommen solle, wenn er ein Anliegen habe. Daraufhin begann dieses geisteskranke Element damit, ohne Unterlass und in ungefähr zwanzig Fällen gegen meine verglaste Wohnungstüre zu treten. Währenddessen versuchte ich die Wohnungstüre zu öffnen, was mir allerdings aufgrund der Vielzahl an vergeblichen Tritten jedoch nicht gelungen ist. Alleine schon deshalb, um diesem Hurensohn auf das Maul zu hauen und meine Eingangstüre zu verteidigen. Erst nach ungefähr dem zwanzigsten Fehltritt ist es mir dann gelungen, die Wohnungstüre zu öffnen. Sodann strömten ungefähr sieben oder acht Polizeibeamte in meine Wohnung, drückten mich an die Wand und legten mir Handschellen an. Man setzte mich nun darüber in Kenntnis, dass ich festgenommen sei und am folgenden Morgen des 14.12.2024 einem Haftrichter vorgeführt werde. Anschliessend würde man mich dann in eine Justizvollzugsanstalt (JVA) verlegen. Zudem würde man nun eine Wohnungsdurchsuchung durchführen, meinen Rechner, mein Mobiltelefon und auch weitere Gegenstände beschlagnahmen. Als Begründung für diese Aktion wurde mir erklärt, dass ich einem jugendlichen Mädchen aus einer benachbarten Jugendeinrichtung einen Brief und Schokolade habe zukommen lassen, was mir vorgeblich allerdings verboten wäre.  Gegen 23.45 Uhr wurde ich dann wie ein Bankräuber abgeführt und zur Polizeidienststelle nach Siegburg verbracht.

ZUSATZINFORMATION

Als Zusatzinformation für diejenigen, die bisher keinerlei Erfahrungen im Bereich Polizei/Justiz haben : Eine Wohnungsdurchsuchung gegen Mitternacht ist nicht alleine nur ein sehr ungewöhnlicher Vorgang, sondern vollkommen unzulässig. Erschwerend kommt es in diesem Fall hinzu, dass es hier alleine nur um einen vollkommen harmlosen Brief und Schokolade ging, die einem Mädchen zuvor übermittelt wurden. Der Brief hatte weder bedrohliche Inhalte, noch enthielt er Bezüge zur Sexualität. Ich habe dem Mädchen lediglich Sympathie und eine emotionale Verbundenheit bekundet. Auch würde ich diesen Brief sofort hier veröffentlichen, wenn ich gerade einen Zugriff darauf hätte. Allerdings befindet er sich als PDF alleine nur auf meinem zuvor am 13./14.12.2024 beschlagnahmten Rechner. Ich habe jedoch wahrlich nichts zu verbergen. Eine Wohnungsdurchsuchung hätte alleine nur unter dem Gesichtspunkt einer so bezeichneten Gefahr im Verzug erfolgen können, wenn eine akute Gefährdungslage vorgelegen hätte. Aber womit möchte man diese Gefährdungslage denn begründen ? Ich gehe einfach einmal davon aus, dass das in Rede stehende Mädchen zu dieser späten Stunde bereits wieder in der Einrichtung aufhältig gewesen ist, während ich selbst alleine daheim gewesen bin. Erschwerend kommt es ausserdem hinzu, dass diese Durchsuchungsmassnahme nicht während meiner Anwesenheit erfolgte. Tatsächlich ist es nämlich verbindlich, dass im Rahmen einer Hausdurchsuchung entweder der Tatverdächtige beziehungsweise Wohnungseigentümer selbst, oder aber eine neutrale Amtsperson anwesend ist. Ich selbst wurde bereits gegen 23.45 Uhr zur Polizeidienststelle nach Siegburg verbracht und die Anwesenheit einer neutralen Person lässt sich dem Sicherstellungsprotokoll nicht entnehmen. In einem solchen Protokoll werden alle Gegenstände aufgeführt, die beschlagnahmt wurden. Zudem werden in diesem Protokoll auch die Uhrzeiten (Anfang und Ende der Durchsuchung) vermerkt, als auch der Ort, an dem diese beschlagnahmten Gegenstände fortan verwahrt werden.

Die nachfolgenden beiden Artikel habe ich sachbezogen gegoogelt :

 

WAS HAT SICH AM 13.12.2024 EIGENTLICH ZUGETRAGEN ?

Am Freitagnachmittag des 13.12.2024 habe ich mich gegen 16.00 Uhr auf den Weg zum „Kaufland“ in der Stadt Lohmar begeben, da ich noch ein paar Besorgungen für das anstehende Wochenende erledigen wollte, also Lebensmittel beschaffen. Aufgrund einer günstigen Urlaubssituation hatte ich zuvor bereits zwei Flaschen Bier getrunken und war leicht alkoholisiert, als damit einhergehend auch emotionalisiert. An der Bushaltestelle „Hollenberg“ begegnete ich auf der Anreise zum „Kaufland“ einem jugendlichen Mädchen. Wir kamen dann – gemeinsam auf den Bus wartend – ins Gespräch. Unter anderem erzählte sie mir dann, dass sie bereits seit einem Jahr in dieser Jugendeinrichtung untergebracht wäre und hierüber nicht sehr glücklich sei. Nach wenigen Minuten trennten sich unsere Wege dann und das Mädchen musste einen anderen Bus als ich selbst nehmen. Das Mädchen fuhr dann mit der Linie 555 in Fahrtrichtung Pohlhausen, während ich selbst dann meine Anreise zum „Kaufland“ fortsetzte. Im weiteren Verlauf stellte ich dann fest, dass mir das Mädchen zunächst einmal nicht mehr aus dem Kopf ging, ich das Gespräch mit ihr als sehr angenehm empfunden habe und auch, dass ich mich ihr aufgrund ihres gesamten Wesens sehr verbunden fühlte. So kam es dann auch, dass ich vom „Kaufland“ dann ein Schokoladen-Erzeugnis mitnahm, welches ich dem Mädchen zu kommen lassen wollte. Zu einem späteren Zeitpunkt und wieder daheim angekommen, verfasste ich ausserdem auch noch ein zweiseitiges Schreiben, mit welchem ich dem Mädchen meine bereits näher beschriebenen positiven Empfindungen vermitteln wollte. Zuletzt habe ich Brief und Schokolade dann über dritte Personen dem angeschriebenen Mädchen übermitteln lassen.

Erwartungsgemäss wurde ich am Samstagvormittag des 14.12.2024 dann doch keinem Haftrichter vorgeführt. Die diesbezüglichen Ankündigungen vom Vorabend habe ich zu keinem Zeitpunkt für voll genommen und es war mir ja bewusst, dass ich durch meine Handlungen weder Straftatbestände erfüllt, noch gegen irgendwelche Weisungen verstossen habe, die an sich bereits vollkommen rechtswidrig sind. Stattdessen teilte man mir dann gegen 10.30 Uhr mit, dass ich nun entlassen wäre und wieder gehen könne. Zwischendurch wurde ich einmal dazu befragt, ob ich mit einer Erkennungsdienstlichen Behandlung einverstanden wäre. Das lehnte ich dann allerdings ab und es bestand ja auch kein nachvollziehbarer Grund hierfür. Jedenfalls hatten die verantwortlichen Polizeibeamten der KPB in Siegburg offensichtlich schon selbst erkannt, dass sie den Amoklauf vom Vorabend nur ganz schwer gegenüber der zuständigen Staatsanwaltschaft Bonn erklären können würden. Es war ja absehbar, dass ich diese von der Polizei begangenen schweren Verbrechen nicht auf sich beruhen lassen würde. In diesem Zusammenhang sei es erwähnt, dass meine eigenen Handlungen vom 13.12.2024 keine strafrechtliche Relevanz haben. Ich habe durch diese Handlungen weder Straftatbestände erfüllt, noch gegen irgendwelche Weisungen der so bezeichneten Führungsaufsicht verstossen. Diesbezüglich zitiere ich den Amtsrichter Ulrich Wilbrand (Amtsgericht Siegburg) aus einem Beschluss vom 13.01.2025 (2. Seite, letzter Abschnitt) : Auch wenn sich der Betroffene bislang nicht strafprozessual tatverdächtig verhält, so ist sein Handeln doch darauf ausgerichtet, ein vertrauensvolles Verhältnis zu Minderjährigen zu begründen.

Der „Betroffene“ bin in diesem hier vorliegenden Fall dann ausnahmsweise ich selber, weil es in diesem Beschluss um die angeordnete Fussfessel geht. Es ist mir übrigens auch nicht verboten, ein vertrauensvolles Verhältnis zu Minderjährigen zu begründen !

KRIMINELLE VEREINIGUNG

Inzwischen vertrete ich übrigens zunehmend die Auffassung, dass die KPB in Siegburg als kriminelle Vereinigung aufgelöst beziehungsweise zerschlagen werden sollte. Nachdem ich bereits schon im zweiten Abschnitt auf die schweren Straftaten der KPB am 13./14.12.2024 hingewiesen habe, darunter auch Gewaltstraftaten (Freiheitsberaubung, nach Paragraph 239 des Strafgesetzbuch), so haben sie es keinesfalls darauf beruhen lassen und auch in der Folgezeit weitere nicht unerhebliche Straftatbestände erfüllt. Wie sich dem nachfolgenden Auszug einer von meiner Vermieterin am 23.12.2024 übermittelten Nachricht entnehmen lässt, wurde ihr durch die verantwortlichen Polizeibeamten im direkten Gespräch erklärt, dass der bewaffnete Raubüberfall tatsächlich zum Zweck der Gefahrenabwehr und aufgrund eines von mir begangenen sexuellen Missbrauch von Kindern durchgeführt wurde.

Hallo Kreispolizeibehörde ?
Dann benennt doch einmal die Kinder, die ich vorgeblich sexuell missbraucht haben soll !? Die Vornamen würden mir persönlich reichen und möglicherweise kommt dann ja auch meine Erinnerung wieder zurück !? Und warum zum Teufel laufe ich eigentlich noch frei herum, wenn ich vor wenigen Wochen noch Kinder sexuell missbraucht habe ? Was läuft denn konkret falsch hier im Staat, wenn man mich aufgrund meiner erst neulich begangenen sexuellen Übergriffe dennoch nicht in den Käfig bekommt ?
Hallo Medien ?
Der „Sexualstraftäter“, der „eine ganze Stadt in Angst und Schrecken versetzt“, hat scheinbar keinesfalls nur einen Brief an ein minderjähriges Mädchen geschrieben, sondern tatsächlich wohl Kinder sexuell missbraucht !? Könnt ihr das mal bitte recherchieren, was da vorgefallen ist ? Unter der nachfolgenden Rufnummer könntet ihr euch bei der Kreispolizeibehörde in Siegburg rückinformieren und der Sache auf den Grund gehen : +49 2241 541-3121.

Inzwischen stellt übrigens auch die KPB selbst fest, dass ich keine Straftaten begangen habe und man mich aufgrund dieser an das Mädchen verfassten Nachricht strafrechtlich auch nicht belangen kann, aus guten und nachvollziehbaren Gründen.

Gegen die verantwortlichen Personen der Kreispolizeibehörde habe ich mehrere Strafanzeigen gestellt und sie werden sich noch wundern, welche Folgen diese Anzeigen für sie in absehbarer Zukunft haben. So habe ich Strafanzeige aufgrund eines bewaffneten Raubüberfalls (Paragraph 250 des Strafgesetzbuch), Freiheitsberaubung (Paragraph 239 des StGB), Raub (Paragraph 249 des StGB), Diebstahl (Paragraph 242 des StGB), Sachbeschädigung (Paragraph 303 des StGB), Urkundenfälschung (Paragraph 267 des StGB), üble Nachrede (Paragraph 186 des StGB) und aufgrund des Ausspähens von Daten (Paragraph 202a des StGB) erstellt und diesbezügliche Strafanträge gestellt.

NUR MAL SO AM RANDE

Aufgrund der bestehenden Rechtslage kann ich mit einem vierzehnjährigen Mädchen übrigens auch Geschlechtsverkehr haben, wie sich dem nachfolgend verwiesenen Artikel der Kreispolizeibehörde des Hochsauerlandkreis problemlos entnehmen lässt. Dem hier verwiesenen Text lässt sich unzweifelhaft entnehmen, dass der Geschlechtsverkehr mit einem vierzehnjährigen Mädchen in beiderseitigen Einvernehmen zulässig ist, wenn darüber hinaus auch kein Abhängigkeitsverhältnis besteht. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht und selbst ein 75-jähriger Mann könnte mit einem vierzehnjährigen Mädchen Geschlechtsverkehr haben, wenn der freie Wille von dem Mädchen dem nicht entgegen steht. Ein „Abhängigkeitsverhältnis“ würde zum Beispiel dann bestehen, wenn ein Ausbilder mit seiner minderjährigen Auszubildenden Geschlechtsverkehr hat.

Und weshalb sollte die bestehende Rechtslage zwar für alle Staatsbürger rechtsverbindlich sein, aber mit Ausnahme von mir selbst !? Vor dem Gesetz sind wir doch alle gleich, sollte man meinen und wird auch stets behauptet !? So beschreibt es übrigens auch der Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetz. Daran ändert sich für mich auch nichts dadurch, weil ich vor knapp fünfundzwanzig Jahren in knapp zehn Fällen meine Tochter  auch an Körperstellen gestreichelt habe, an denen es nicht zulässig ist.
In diesem Zusammenhang muss man sich natürlich ebenfalls auch die Frage stellen, inwiefern ein vermeintliches Verbot der Kontaktaufnahme zu minderjährigen Mädchen einen nachvollziehbaren Sinn ergibt, während ich gleichzeitig mit einem vierzehnjährigen Mädchen aber Geschlechtsverkehr haben darf ? Per Definition bezieht sich die „Minderjährigkeit“ ja auf alle Personen bis zum 19. Lebensjahr. Denn wer 1+1 addieren kann, der sollte unzweifelhaft auch erkennen können, dass ein dahingehendes Verbot zwangsläufig rechtswidrig sein muss, wenn es mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist. Es ist allerdings auch alleine schon deshalb rechtswidrig, weil sich der gesamte Beschluss der Führungsaufsicht auf Handlungen aus den Jahren 2001 und 2002 bezieht. Mit anderen Worten : Die ausstellende Juristensau des Landgericht Bonn kann sich ihren Führungsaufsichtsbeschluss aus 2023 gerne dort hinein schieben, wo keine Sonne mehr scheint. Dieser Beschluss lässt sich mit dem Grundgesetz nicht vereinbaren und ist dem entsprechend also rechtswidrig und irrelevant, vollkommen unverbindlich.

Übrigens habe ich bis zum heutigen Tag nicht auch nur eine Gewaltstraftat in meinen Bundeszentralregister (BZR) stehen. Es verwundert durchaus, wie es eine Person ohne Gewaltstraftaten geschafft haben kann, eine ganze Stadt „in Angst und Schrecken“ zu versetzen !? Aber vielleicht war es ja schlicht und ergreifend auch einfach nur die Kreispolizeibehörde in Siegburg, die eine ganze Stadt in Angst und Schrecken versetzt hat, konkret mit vorsätzlichen Falschdarstellungen und Desinformation ? Darüber könnte man ja einmal nachdenken !?

VORSTRAFE BEZÜGLICH SEXUELLEN MISSBRAUCHS

Ja, es ist korrekt, dass ich aufgrund von minderschweren sexuellen Missbrauch und auch vollkommen zurecht am 23.04.2010 verurteilt wurde. Diese damit verbundenen Handlungen haben sich vor knapp fünfundzwanzig Jahren zugetragen und zu meinem bedauern muss ich eingestehen, dass ich damals in den Jahren 2001 und 2002 gegenüber meiner nicht-leiblichen, aber deshalb nicht weniger geliebten Tochter in ungefähr zehn Fällen sexuell-motiviert übergriffig gewesen bin. Kurz vor Weihnachten des Jahres 2009 habe ich in dieser Angelegenheit die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bonn erhalten, in der sechs Fälle des sexuellen Missbrauch angeklagt wurden. Daraufhin habe ich dem damals zuständigen Landgericht Bonn unverzüglich mitgeteilt, dass es nach meinem Erinnerungsstand mehr als diese angeklagten sechs Fälle gewesen sein dürften und ich selbst eher von knapp zehn Fällen meiner Übergriffigkeit ausgehen würde. Das war ich meiner Tochter schuldig und es stand zudem auch vollkommen ausser Frage, dass ich die von mir begangenen Taten vollumfänglich einräume und ihr damit auch eine Aussage im Rahmen einer Gerichtsverhandlung ersparen würde. Das geschädigte Mädchen – meine Tochter, wurde damals dann bereits schon ein paar Monate vor der Gerichtsverhandlung in einem Einzelgespräch von einer Polizeipsychologin zu den Ereignissen aus 2001 und 2002 befragt und von diesem Gespräch dann eine Filmaufzeichnung erstellt, die dann im Rahmen der Hauptverhandlung beim Landgericht Bonn und unter Ausschluss der Öffentlichkeit (Opferschutz) ausgestrahlt wurde. Selbstverständlich wurde das zu diesem Zeitpunkt in 2009 zwölfjährige Mädchen auch umfassend ärztlich untersucht und es wurden keine Auffälligkeiten festgestellt, die auf einen schweren sexuellen Missbrauch hindeuten würden. Ein schwerer sexueller Missbrauch ist – nüchtern und aus juristischem Blickwinkel betrachtet – zwangsläufig mit dem Eindringen in den Körper der geschädigten Person verbunden, wobei Hilfsmittel (…zum Beispiel ein Vibrator oder andere Gegenstände) hierbei ausdrücklich mit eingeschlossen sind. Zum Beispiel war auch das Jungfernhäutchen (Fachbegriff : „Hymen“) zu diesem Zeitpunkt in 2009 noch intakt. Ein schwerer sexueller Missbrauch konnte vollständig ausgeschlossen werden und wurde von meiner Tochter allerdings auch niemals behauptet. Ich möchte an dieser Stelle versichern, dass keiner (!) der von mir begangenen Übergriffe mit dem Einsatz von Gewalt verbunden gewesen ist und zudem auch ein Zeitrahmen von zehn Minuten in keinem Fall überschritten wurde. Auch wäre ich zu Gewalthandlungen gegenüber meiner Tochter nicht in der Lage gewesen. Hiervon unberührt bleibt natürlich die Feststellung, dass keiner dieser Übergriffe überhaupt hätte stattfinden dürfen, insbesondere auch schon aufgrund des noch sehr jungen Alters des hiervon betroffenen Mädchens.

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