Schlagwort: Stunde

Gossenjournalismus in Reinkultur

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

12.02.2025, 09.30 UHR

GOSSENJOURNALISMUS IN REINKULTUR

Ich interessiere mich unter anderem auch sehr für Astronomie und alles, was dort oben über unseren Köpfen im Weltraum so vor sich geht. Dem entsprechend nahm ich am heutigen Morgen auch einen Artikel des Kölner Stadt-Anzeiger vom 11.02.2025 zur Kenntnis, laut dem sich ein Asteroid mit der Bezeichnung „2024 YR4“ auf Kollisionskurs mit unserer guten Erde befinden soll. Das hört sich natürlich spannend an, wenn sich ein Asteroid auf Kollisionskurs mit der Erde befindet und es ist gut und wichtig, wenn Leute ein Auge auf solche Ereignisse haben. Vor allem aber lassen sich Artikel mit solchen reisserischen Titeln gut verkaufen. Das hat der Stadt-Anzeiger offensichtlich von BLÖD übernommen.

Also habe ich den Artikel aufgrund meines Interesses auch dann zur Kenntnis genommen, laut dem sich die Einschlagswahrscheinlichkeit verdoppelt haben soll. Zuvor musste ich jedoch meine Unterhose wechseln, nachdem ich aufgrund der Schlagzeile eingenässt habe. Es ist bestimmt kein schönes Gefühl, wenn uns in absehbarer Zukunft dann voraussichtlich ein so grosser Stein auf den Kopf fällt. Nach der Kenntnisnahme des Artikels konnte ich dann allerdings beruhigt wieder aufatmen. Laut den Ausführungen der NASA – dem Urheber dieser Mitteilung, hat sich die Einschlagswahrscheinlichkeit von gerade einmal 1,2 Prozent auf immerhin nun 2,3 Prozent verdoppelt. Die Wahrscheinlichkeit, dass wir auch den 22.12.2032 noch überleben, steht also nicht einmal ganz so schlecht, wie man aufgrund der Schlagzeile vermuten sollte. Ich habe es einmal grob überschlagen und nach meinen Berechnungen liegt die Wahrscheinlichkeit dann bei immerhin 97,7 Prozent, dass hier auch am 23.12.2032 noch einmal die Sonne aufgeht. Wir können also voraussichtlich auch in 2032 noch das Weihnachtsfest begehen, so Gott will. Auf meinem Abschlusszeugnis hatte ich allerdings auch gerade einmal ein „ausreichend“ in Mathematik und deshalb ist meine hier eingestellte Information mit Vorsicht zu geniessen. Für meine persönlichen Berechnungen kann ich leider auch keine Gewährleistung übernehmen. Sollten sie nach dem bevorstehenden Weltuntergang mit Schadensersatzforderungen an mich heran treten wollen, dann behaupten sie bitte nicht, dass ich nicht auch darauf hingewiesen hätte.

Nicht vergessen :

Am 22. Dezember 2032 wird ein Komet der Erde gefährlich nahe kommen.

So steht es unter dem einleitenden Bild. Und der verfassende Journalist dürfte voraussichtlich auch auf eine bessere Bewertung in Mathematik verweisen können, als ich selbst.

ZUSATZINFORMATION

Wusstest Du es eigentlich, dass unsere Erdscheibe mit einer Geschwindigkeit von knapp 108.000 km/h um die Sonne kreist ? In jeder Sekunde legt die Erde eine Distanz von ungefähr 30 Kilometern zurück. Das wären 1.800 Kilometer pro Minute und dem entsprechend dann 108.000 Kilometer in jeder Stunde. Und dennoch benötigt sie ein ganzes Jahr, um die Sonne genau einmal zu umkreisen. Nicht schlecht, oder !? Nur damit man sich einmal ein grobes Bild von den Dimensionen dort oben machen kann. Ich selbst bin also nun schon 35 x um die Sonne gereist und habe die Umlaufbahn also 35 x hinter mich gebracht. Und Du so ?

Berechnung der Stundenkilometer :
30 * 60 * 60
= 108.000 Kilometer pro Stunde

Berechnung der Umlaufbahn :
30 * 60 * 60 * 24 * 365,25
= 946.728.000 Kilometer pro Sonnenumlauf

…ganz grob berechnet. Die Abweichung dürfte ein paar Millimeter betragen.

An alle Sachkundigen :
Jaja…, ich weiss, von „umkreisen“ kann aufgrund der Umlaufbahn eigentlich keine Rede sein. Das andere Wort lässt sich allerdings nur ganz übel in einen Satz einbauen.
Hast Du Beweise für die Annahme, dass es sich bei der Erde tatsächlich nicht um eine Scheibe handelt ? Hallo ? Wenn Xaver Naidu das sagt, dann muss es ja wohl stimmen, Du Ketzer. Xaver hat sich diesbezüglich beim Schöpfer persönlich erkundigt und hat darüber hinaus auch alles ganz genau berechnet. Er war auch an den Polen, um sich eine wertneutrale Meinung bilden zu können. Hast Du dem irgendwas entgegen zu setzen ?

Nachfolgend kannst Du diesen Beitrag teilen :

Gewahrsamnahme vom 06.02.2025

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

07.02.2025, 23.00 UHR

GEWAHRSAMNAHME VOM 06.02.2025

Nach einem ungefähr 33-stündigen Gewahrsam in Troisdorf und in Sankt Augustin, geht das Spiel nun wieder von Vorne los. Am gestrigen Mittag des 06.02.2025 wurde ich gegen 12.30 Uhr festgenommen und am heutigen Abend des 07.02.2025 gegen 21.00 Uhr wieder entlassen.

Und da ich auch weiterhin zu nicht weniger als hundert Prozent im Recht bin, geht es selbstverständlich weiter und innerhalb der kommenden achtundvierzig Stunden werde ich einmal mehr sowohl die Fussfessel als auch sämtliches Zubehör, auf nimmer wiedersehen verschwinden lassen. Hierfür muss ich den Akku zunächst einmal tot laufen lassen, damit die Fussfessel nicht geortet werden kann. Sie werden sie definitiv nicht mehr wieder zurück bekommen. Auch habe ich inzwischen zwölf Jahre im geschlossenen Vollzug hinter mir und deshalb können sie mich mit „Langzeit-Gewahrsam“ und „Beugehaft“ nicht wirklich mehr erschrecken. Abgesehen davon, haben mir diese parasitären Ratten ja auch an sich bereits schon alles wieder kaputt gemacht, was ich seit meiner Haftentlassung durch eigene Kraft aufgebaut habe. Ich habe also wahrlich nicht mehr viel zu verlieren. Unter anderen Umständen wäre ich tatsächlich nun brandgefährlich und ein schwerer Gegenschlag stünde kurz bevor. Es ist allerdings noch nicht der passende Zeitpunkt und es dürften voraussichtlich noch ein paar Jahre vergehen, bis es dann dazu kommt. Mit vollkommener Sicherheit werde ich diese fortgesetzten Justizverbrechen aber ebenso wenig auf sich beruhen lassen, wie sämtliche vorangegangenen. Der Gegenschlag ist alleine nur eine Frage der Zeit und kommt so sicher, wie das Amen in der Kirche.

MENSCHENVERACHTENDE UNTERBRINGUNGBEDINGUNGEN

Die Unterbringungsbedingungen in den beiden oben genannten KZs sind einmal mehr alleine nur als menschenverachtend zu bezeichnen. Mein Gewahrsamsraum hatte kein Fenster und ich wurde auch während der Nachtstunden durch Dauerbeleuchtung psychogefoltert. Als Nahrung wurde mir über den gesamten 33-stündigen Zeitraum ausnahmslos nur Brot angeboten, das aus der JVA Siegburg dort angeliefert wird und auch eine dem entsprechende Qualität aufweist. Es ist knochentrocken und vollkommen ungeniessbar, weshalb ich es dann doch vorgezogen habe, auf die Nahrungsaufnahme gänzlich zu verzichten. Die Informationen habe ich von dem dortigen Personal und auch mein Standpunkt über die Qualität des Brots wird von diesen Leuten geteilt. In einem solchen Raum kann man vielleicht einmal jemanden kurzfristig und für wenige Stunden unterbringen, zum Beispiel zum ausnüchtern, aber keinesfalls für eineinhalb Tage oder sogar noch länger. Man sollte jedem Juristen seinen Rattenschädel eintreten, der solche Verbrechen beschliesst. Es sind lediglich geisteskranke Tiere, nicht mehr und auch nicht weniger !
Bei mir sind sie da auch ganz unzweifelhaft an den Falschen geraten, wie ich in wenigen Jahren noch eindrucksvoll unter Beweis stellen werde. Es sind Bastarde und Hurensöhne !

Nachfolgend kannst Du diesen Beitrag teilen :

Stromausfall in Lohmar (Weegen)

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

31.01.2025, 05.15 UHR

STROMAUSFALL IN LOHMAR (WEEGEN)

Aufgrund eines unerwarteten Wintereinbruchs und massiven Schneefällen kam es während des gestrigen Abends des 30.01.2025 und in den Nachtstunden zu einem anhaltenden Stromausfall in Weegen. Alleine nur aus diesem Grund war es mir leider nicht möglich, die mir von dem Parasiten Wilbrand aufgenötigte elektronische Fussfessel mit Energie zu versorgen. Nun habe ich so ein schlechtes Gewissen und kann lediglich darauf hoffen, dass das der liebe Gott nicht gesehen hat.

Ich gehe allerdings davon aus, dass der Strom auch in der kommenden Nacht wieder ausfallen dürfte und die Stromversorgung für Weegen dann auch dauerhaft weg bricht.
Die Meteorologen haben diesbezüglich nämlich schon etwas vorhergesagt.

Nachfolgend kannst Du diesen Beitrag teilen :

Einladung zum gemeinsamen Essen

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

22.01.2025, 19.15 UHR

TREFFEN AM 24.01.2025, 14.00 UHR

Liebste Kathi

Wenn Du am Freitag (24.01.2025) aus der Schule kommst, dann hast Du ja bestimmt ordentlich Hunger. Nicht wahr !?
Wäre es denn nicht eine Option, wenn Du am Freitag nach der Schule dann bei mir vorbei kommst ? Ich würde gerne etwas kochen für Dich, damit Du nicht ständig nur diesen Frass vom Hollenberg vorgesetzt bekommst. Das Zeug dort kannst Du ja bestimmt auch nicht mehr sehen, oder ? Vor ungefähr drei Stunden habe ich ein Hähnchen in der Stadt geholt und würde es dann am Freitagvormittag zubereiten. Wäre das denn nicht eine angemessene Alternative zu dem Essen dort am Hollenberg ? Am Freitag bekommt ihr dort sowieso wieder nur Fisch serviert. Nichts gegen Fisch und ich esse gerne Fisch, aber der vom Hollenberg ist ja natürlich wirklich nur schwer verdaulich, also runter zu bekommen. Oder habe ich keine Ahnung von dem, worüber ich gerade rede !? Frau Heyd ist meines Erachtens eine ganz miserable Köchin, oder sehe ich das falsch !?

Jedenfalls würde ich mich sehr freuen, wenn Du mir einfach Dein Vertrauen schenkst und dann mal vorbei schaust. Hörst Du ? Ich werde Dich gut behüten und ebenso gut auch bemuttern, Engelchen. Es würde Dir mit Sicherheit kein Schaden entstehen. Bei mir wärest Du vollkommen sicher und ich verfüge über einen gut ausgeprägten Schutzinstinkt, vor allem auch Dir gegenüber. Lasse Dir nichts von dummen Leuten einreden, die überhaupt keine Ahnung haben. Bei mir bist Du zu jeder Zeit vollkommen sicher und es wäre mir überhaupt kein Grund ersichtlich, weshalb ich Dir Schaden zufügen könnte, sollte oder wollte. Auch biete ich es Dir ausnahmslos deshalb an, weil ich Dich sehr mag und Du mir dem entsprechend auch etwas bedeutest. Aufgrund Deines sehr angenehmen Wesens bist Du mir im Anschluss an unser Gespräch vom 13.12.2024 in sehr positiver Erinnerung geblieben und ich habe bis zum heutigen Tag nicht auch nur eine Sekunde lang daran gedacht, Dir einen Schaden zufügen zu wollen. Weshalb sollte ich das denn auch tun ? Du kannst ja nichts dafür, was sich dann im Nachhinein daran dann alles so zugetragen hat. Das hat ausnahmslos das Personal der Kinderdorf Hollenberg GmbH und im besonderen auch die Kreispolizeibehörde zu verantworten. Zu keinem Zeitpunkt habe ich eine Schuld bei Dir gesehen und es gibt auch keine Schuld, die Du zu verantworten hättest. Auch hast Du den Brief ja überhaupt nicht selber und auf direktem Wege erhalten, wenn überhaupt. Es war ja meine eigene Dummheit, dass ich den Brief an diese anderen Mädchen übergeben habe.
Betrachte meine Wohnung einfach als einen Rückzugsort, wenn Du Dich am Hollenberg aus guten Gründen gerade einmal nicht wohlfühlst, dann könntest Du Dich immer auch nach hier zurück ziehen, um abzuschalten und Deine Ruhe zu haben. Bei mir bist Du immer willkommen und auch ich werde Dich vollkommen in Ruhe lassen, wenn Du Deine Ruhe brauchst. Oke ? Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es auch für Dich nicht immer ganz einfach ist mit diesen ganzen Leuten klar zu kommen, die dort untergebracht sind und von denen natürlich auch jeder seine speziellen Charaktereigenschaften und Probleme hat. Ein paar von diesen Mädchen habe ich ja inzwischen unfreiwillig „kennengelernt“ und es sind natürlich auch Spezialfälle dort untergebracht, die nicht so einfach im Umgang sind, wie es bei Dir der Fall ist.  Hier bist Du jedenfalls immer sehr willkommen und meine Türe würde Dir niemals verschlossen bleiben. Auch versichere ich Dir, dass Du hier bei mir niemals einen Schaden erleiden würdest. Das ist überhaupt nicht denkbar für mich. Meine Gedanken Dich betreffend sind ausnahmslos positiver Natur und wenn es anders wäre, dann würde ich meine Konsequenzen daraus ziehen. Auch wenn es aufgrund der Einflussnahme auf Dich und der fragwürdigen Berichterstattung schwer fällt, kannst Du mir zu 100 Prozent vertrauen. Ich habe keine böse Absichten Dir gegenüber und werde sie auch niemals haben. Durch meine Hand und durch meine Person würdest Du niemals einen Schaden erleiden, ganz gleich in welcher Form.

Alternativ könnte ich Dir übrigens auch noch Spaghetti Bolognese für den Freitag anbieten, wenn Du eher nicht so auf Hähnchen stehst. Die bekomme ich auch immer ganz ordentlich hin und haue dort auch alles mögliche an Zutaten rein. Auch mache ich dann mehr als ausreichend und Du würdest mehr als satt werden.

Zutatenliste :

  • 500 Gramm gemischtes Hackfleisch
  • Tomaten, Paprika, Mais, Zwiebeln, Frühlingszwiebeln, Knoblauch, Bohnen und Gewürze

Falls Du irgendwas davon nicht verträgst oder magst, dann solltest Du mich rechtzeitig in Kenntnis setzen. Vielleicht kannst Du mich ja einmal über den Chat anschreiben und dann können wir alles klären. Der Chat ist der rote Kreis am rechten unteren Rand. Einfach einmal anklicken und dann auf „Gespräch beginnen“ drücken. Alternativ könntest Du mich allerdings auch einfach auf meinem Festnetz-Anschluss (02246-9046123) anrufen.

Ich freue mich schon sehr auf Dich, Engelchen. Übrigens könntest Du auch sehr gerne gemeinsam mit Deinem Grossvater (?) hier bei mir vorbei kommen, damit habe ich überhaupt kein Problem. Auch dann nicht, wenn er bei unserem ersten Zusammentreffen am 14.12.2024 ein wenig „ungehalten“ war und mich sofort angegriffen hat. Aber scheissegal, das habe ich schon lange wieder vergessen und er wäre ebenso wie auch Du zu jeder Zeit hier willkommen. Abgesehen davon machte er auf mich auch eher einen sympathischen Eindruck, wenn man einfach einmal über den Angriff selbst hinweg sieht. Wer weiss, vielleicht hätte ich ja auch genau so reagiert wie er !? Bestimmt hat er sich ja natürlich zunächst einmal Sorgen um Dich gemacht, ob Du vielleicht sogar in Gefahr bist !? Das bist Du aber nicht und von mir würde niemals eine Gefahr für Dich ausgehen ! Ich bin mir nicht zu hundert Prozent sicher, ob es tatsächlich Dein Grossvater gewesen ist. Nach meinem Erinnerungsstand hat er Dich aber als seine „Enkelin“ oder „Enkeltochter“ bezeichnet. Von meiner Seite würde es diesbezüglich jedenfalls keine Probleme geben und wenn er vor meiner Türe stehen würde – ganz egal ob mit oder ohne Dir, dann werde ich ihn auch gerne und zu jeder Zeit herein bitten. Er sollte mich dann aber bitte noch einmal darauf hinweisen, dass er der ist, der mich am 14.12.2024 angegriffen hat. Ich bin mir nämlich nicht zu hundert Prozent sicher, ob ich ihn ansonsten wiedererkennen würde. Es war ja schon Dunkel um diese Zeit, als er mich angegriffen hat. Ich kam gerade aus Köln wieder nach Hause, wo ich mir einen neuen PC organisiert habe, nachdem mir die Siegburger Bullen meinen vorherigen Rechner gestohlen haben. Jedenfalls habe ich überhaupt kein Problem damit, wenn er mitkommen würde. Er ist ebenso wie Du sehr herzlich eingeladen, dann an unserer Zusammenkunft teilzuhaben. Das Essen reicht auch für drei Personen. Dein Grossvater ist übrigens auch ohne Dich jederzeit willkommen bei mir ! Alleine schon deshalb, weil es der Grossvater von so einer sympathischen Enkeltochter ist.
Ich versichere Dir zu 100 Prozent, Kathi, dass Du bei mir vollkommen sicher bist. Hier bei mir würdest Du niemals auch nur irgendeinen Schaden erleiden. Auch würde ich Dich niemals anfassen !

Übrigens könntest Du auch immer hier Duschen, wenn Du nicht so gerne in dieser Einrichtung duschen gehen möchtest. Von meiner Seite steht dem jedenfalls nichts entgegen. Und es sind ja auch nur neun Minuten Fussweg (500 Meter), die zwischen uns liegen. Demnach würde es sich anbieten. Auch diesbezüglich brauchst Du Dir überhaupt keine Sorgen zu machen, dass ich es irgendwann einmal zu Deinem Schaden ausnutzen würde. Du kannst natürlich auch die Türe abschliessen vom Bad, auch wenn es nicht notwendig wäre.

 

Nachfolgend kannst Du diesen Beitrag teilen :

Wunsch und Wirklichkeit

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

17.01.2025, 08.00 UHR

WUNSCH UND WIRKLICHKEIT

Am heutigen Freitagmorgen des 17.01.2025 werde ich einmal mehr von den Bullen der Kreispolizeibehörde schikaniert, aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen. Laut deren Auskünften wäre meine elektronische Fussfessel angeblich zu schwach aufgeladen und man droht mir deshalb mit einer Strafanzeige. Ich bin gerade so etwas von traumatisiert und geschockt, das kannst du dir überhaupt nicht vorstellen. Eine Strafanzeige ? Hallo ? Wie könnte ich denn damit überhaupt noch weiter leben ? Das würde mir jetzt aber wirklich vollständig den Boden unter den Füssen weg reissen, wenn die Kreispolizeibehörde nun auch noch eine Strafanzeige gegen mich erstellt. Was sind das nur für schlechte Menschen ? Haben die denn kein Herz ? Vor wenigen Wochen hatten wir gerade erst noch Heiligabend und zu diesem Zeitpunkt haben sie ihre Mitmenschlichkeit offensichtlich nur vorgetäuscht.

ZUM BESSEREN TECHNISCHEN VERSTÄNDNIS

Das hier ist meine betriebsbereite elektronische Fussfessel und offensichtlich funktioniert sie, wie man an dem rot aufblinkenden Lämpchen in dem anhängenden Film gut erkennen kann. Wenn der Akku gut aufgeladen ist, dann leuchtet es in grüner Farbe. Bei einem schlechten Ladungsstand leuchtet es in roter Farbe. Auch habe ich am heutigen Morgen bereits schon wieder ordentlich „Saft“ dort eingespeist, nachdem ich nach dem Aufstehen feststellen musste, dass sich das Ding in der Zwischenzeit wieder vollständig entladen hatte. Ein prozentualer Akkustand ist übrigens nicht ersichtlich und ich habe keine Ahnung, wieviel Energie gerade noch darin vorhanden ist. Abgesehen davon haben ausgerechnet diese Nachkommen von Huren die alleinige Schuld daran, dass ich gegenwärtig arbeitslos bin und deshalb dem entsprechend sehen muss, wie ich über die Runden komme. Wovon soll ich denn den Strom bezahlen ? Auch die anweisende Juristensau des Amtsgericht Siegburg hat bisher noch keinen Pfennig zu meiner Stromrechnung beigetragen.

Jedenfalls halte ich den Akkustand immer ganz bewusst so niedrig wie nur möglich, im Regelfall bei um die zwanzig Prozent. In den Nachtstunden lasse ich das Ding dann auch schon einmal vollkommen leer laufen. Ganz einfach nur deshalb, um diesen Wichsern von Polizei und Justiz maximal auf den Sack zu gehen. Deren Anzeigen gehen mir tatsächlich vollkommen am Arsch vorbei und meinetwegen können sie auch jeden Tag fünf Strafanzeigen verfassen, das interessiert mich überhaupt nicht. Auch können sie ja gerne einmal technisch belegen, dass eine Akkuleistung von fünf bis zehn Prozent nicht ausreichend ist, um die Funktionstüchtigkeit des Geräts sicherzustellen. Tatsächlich ist die Funktionstüchtigkeit des Geräts nämlich auch bei einem sehr niedrigen Akkustand weiterhin gegeben. Es würde keinen technischen Sinn ergeben, wenn das Gerät mit fünf Prozent schlechter funktioniert, als mit fünfzig Prozent. Meine Absicht ist es vor allem aber, dass in der in Hessen gelegenen Zentrale ununterbrochen Alarmmeldungen eingehen. Das muss unzweifelhaft das Ziel sein. Ich trage das Ding ja nicht aus freien Stücken, zum Beispiel deshalb, weil ich damit einen Aufenthalt im Strafvollzug umgehen wollte, sondern wurde von einer Juristensau des Amtsgericht Siegburg in rechtswidriger Form und gänzlich unbegründet dazu genötigt. Sein Beschluss enthält nahezu ausnahmslos nur Lügen und Falschdarstellungen, aber auch Straftatbestände wie üble Nachrede (Paragraph 186 des Strafgesetzbuch) und falsche Verdächtigung (Paragraph 164 des StGB). Zudem wurde dieser Beschluss belegbar in willkürlicher Absicht erstellt und grundsätzlich hat er daraus im Rahmen meiner Anhörung vom 13.01.2025 auch kein Geheimnis gemacht. Und wenn diese Nachkommen von Ratten glauben mich verarschen zu können, dann werde ich sehr angemessen darauf reagieren. Abgesehen davon ist unbedingt davon auszugehen, dass der von diesem verbeamteten Hurensohn willkürlich erlassene Beschluss in den kommenden Tagen auch wieder einkassiert wird. Er dürfte auch selbst keinen Zweifel daran haben, denke ich. Nach meinem persönlichen Rechtsempfinden ist Ulrich Wilbrand ein gewöhnlicher Berufskrimineller. Das Schlimmste daran ist es aber, dass dieser Vogel hierbei ein Pinguinkostüm trägt und damit einhergehend eine vermeintliche Harmlosigkeit vortäuscht. Und an meine Kritiker gerichtet : Nein, dasselbe kann man von mir wahrlich nicht behaupten ! Mein Bundeszentralregister enthält nicht auch nur eine Straftat, die sich dem Oberbegriff „Kriminalität“ zuordnen lassen könnte. Ich kann mit Recht behaupten, dass ich auf solche Kreaturen herab schaue ! Tatsächlich setzt sich mein Vorstrafenregister insbesondere aus Handlungen zusammen, welche man unter dem Oberbegriff „Meinungsäusserungen“ zusammenfassen könnte. Es besteht weit überwiegend aus Meinungsäusserungen, wie zum Beispiel Beleidigungen und Volksverhetzung. Jedenfalls lässt sich keine von mir begangene und abgeurteilte Straftat der Kriminalität zuordnen. Auch die von mir begangenen Missbrauchshandlungen können keinesfalls der Kriminalität zugeordnet werden.

Ich kann meine „Leidensgenossen“ nur dazu animieren, es ebenso zu machen. Den Akkustand immer sehr niedrig halten, bestenfalls unter fünfundzwanzig Prozent, damit in der hessischen Zentrale fortlaufend Alarm geschlagen wird. Das passiert automatisch, wenn der Akkustand einen relativ niedrigen Stand hat, vermutlich aber auch schon bei einer Akkuladung von weniger als fünfzig Prozent. Du erkennst es ja daran, wenn das Ding in regelmässigen Abständen dreimal vibriert. Diese Ratten werden Dich zwar dann zu überreden versuchen den Akkustand höher zu halten, aber sie haben überhaupt keine rechtliche Handhabe. Lasse dich auf keine Kompromisse ein ! Auf rechtlichen Wegen können sie überhaupt nichts dagegen machen, wenn du den Akkustand bei zehn bis zwanzig Prozent hältst und damit verbunden dann ununterbrochen Alarm geschlagen wird. Wie bereits erwähnt ist das Gerät auch mit einem Akkustand von fünf Prozent vollkommen funktionstüchtig. Dem entsprechend bist du den dir aufgezwungenen Pflichten vollständig nachgekommen und kannst auch keinesfalls belangt werden. Du kannst in diesem Fall davon ausgehen, dass Du bei einem niedrigen Akkustand dann sowohl von der hessischen Zentrale als auch von der örtlichen Polizeibehörde angerufen wirst. Diese Anrufe kannst Du auch einfach ignorieren. Es besteht überhaupt keine Verpflichtung für dich, mit irgendeiner dieser Dienststellen eine Kommunikation zu führen. Ich selbst nehme Anrufe von der Polizei oder von dieser Zentrale nicht mehr an. Und wenn die Bullen vor der Türe stehen, dann stehen sie halt dort. Wer sagt denn, dass ich ihnen die Türe öffnen muss ? Aber auch das könntest Du problemlos machen, weil sie dir schlicht und ergreifend nichts zu sagen haben. Es reicht vollkommen aus, wenn du ihnen erklärst, dass das Gerät auch mit einer Akkuladung von zehn Prozent voll funktionstüchtig ist. Es ist ja nicht dein Problem, wenn das Gerät dann fortlaufend Alarm schlägt.
In spätestens drei Tagen werden die Siegburger Bullen dem Richter dankbar sein, wenn er den Beschluss wieder einkassiert. Sie stehen derzeit zehnmal am Tag vor meiner verschlossenen Wohnungstüre und mussten dafür dann zunächst einmal zwanzig Minuten hinaus auf das Land fahren. Auch kommen sie ja niemals alleine, sondern es sind immer mindestens vier oder fünf Beamte die zu mir raus fahren, um dann vor meiner verschlossen gebliebenen Wohnungstüre zu stehen und rein gar nichts tun zu können. (Fahrstrecke von der Kreispolizeibehörde in Siegburg bis zu mir nach Weegen)

Ich kann also allen „Leidensgenossen“ nur empfehlen, es ebenso zu machen :

  • Den Akkustand immer bei zehn bis zwanzig Prozent halten, um fortlaufende Alarmmeldungen in der Zentrale auszulösen. Wenn in der Zentrale ununterbrochen Alarmmeldungen eingehen, gegen die sie aber nichts machen können, dann stehen sie dort kurz vor Amoklauf. Aber was juckt es dich ? Mich selbst haben sie bereits schon mehrfach entnervt angerufen und wurden hierbei dann auch sehr bockig und verbal ausfällig, nachdem ich ihnen erklärte, dass die zehn Prozent ausreichend sind.
    Sie haben übrigens keine rechtliche Handhabe, um es zu unterbinden ! Die Funktionstüchtigkeit des Geräts ist auch mit zehn Prozent Akkuladung nicht beeinträchtigt, also bist du aus strafrechtlichem Blickwinkel auf der sicheren Seite. Auch die anweisende Juristensau hat übrigens keine rechtliche Handhabe, kann dich keinesfalls zu einer höheren Akkuladung verpflichten !
  • Anrufe von der Polizei und von der Zentrale in Hessen bestenfalls ignorieren. Ich selbst nehme grundsätzlich keine Anrufe von diesen Stellen mehr entgegen. Das mir nach der Anlegung mitgegebene Nokia-Telefon habe ich zehn Minuten später in der Mülltonne versenkt, in der Fussgängerzone von Siegburg.
  • Wenn die Bullen vor der Türe stehen sollten, einfach dort stehen lassen. Du bist nicht dazu verpflichtet ihnen die Türe zu öffnen oder mit ihnen zu kommunizieren ! Abgesehen davon, haben sie auch nichts zu melden. Wenn das Ding offensichtlich noch angebracht ist und blinkt, dann können sie darüber hinaus nichts machen. Es tut nichts zur Sache, ob das Lämpchen grün oder rot blinkt. Die Polizei hat dir keine Anweisungen zu geben, die dich zu einer höheren Akkuladung verpflichtet. Du brauchst alleine nur darauf zu verweisen, dass die Funktionstüchtigkeit auch mit zehn Prozent sichergestellt ist. Sie werden dir aufgrund eines Mangels an technischem Hintergrundwissen sowieso nicht widersprechen können.
  • Und noch viel schöner ist es natürlich, wenn sie tagtäglich von 50 oder mehr Leuten ununterbrochen Alarmmeldungen erhalten.
Nachfolgend kannst Du diesen Beitrag teilen :

Stellungnahme zu dem Vorfall vom 13.12.2024

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

13.01.2025, 22.00 UHR

STELLUNGNAHME ZU DEM VERMEINTLICHEN „VORFALL“ VOM 13.12.2024

VORWORT

Nachdem es das zuständige Rattenpack der Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreis (KPB) nun für einen längeren Zeitraum verhindern konnte, dass ich mich gegen deren Repressionen und den von ihnen vorsätzlich betriebenen Rufmord auch virtuell zur Wehr setze, erfolgt nun endlich aber auch der Gegenschlag auf dieser Ebene. Da mir in der Folge eines zu meinen Ungunsten begangenen bewaffneten Raubüberfalls durch die KPB die Zugangsdaten für meine Netzwerkseiten fehlten, deshalb konnte ich den zahlreichen und vorsätzlichen Falschdarstellungen auf diesem Wege bisher nicht widersprechen und sie widerlegen. Ich hatte in den vergangenen knapp fünf Wochen keinerlei Zugriff auf meine Netzwerkseiten, meine elektronischen Postfächer und auch nicht auf den Chat. Auch mein bisheriger Domänenverwalter sah sich aus mir unerklärlichen Gründen leider nicht in der Lage, mir diese erforderlichen Zugangsdaten für den Kundenzugang zur Verfügung zu stellen. Ich habe es zuvor vier Wochen lang vergeblich versucht an meine Zugangsdaten zu kommen und hing dafür auch schon mal Vormittags gute zwei Stunden lang in der Warteschleife am Telefon, bevor ich entnervt aufgegeben habe. Dieser fragwürdige Anbieter hätte mir die Zugangsdaten problemlos über meine im Kundenbereich hinterlegte Festnetznummer übermitteln können, oder aber auch einfach per Post an meine ebenfalls dort hinterlegte Wohnanschrift. Das hat er ganze vier Wochen lang nicht auf die Reihe bekommen, trotz unzähliger Anschreiben und damit verbundener Identitätsnachweise, mit denen ich meine Zugangsberechtigung untermauerte. Deshalb habe ich vor wenigen Tagen nun den Anbieter gewechselt und seit dem heutigen Tag nun auch wieder Zugriff auf die von mir verwalteten Domänen dominique-oster.de, osterdom.de und michelle-hang.de.

STELLUNGNAHME

In den Nachtstunden des 13.12.2024 kam es gegen 23.30 Uhr zu einem bewaffneten Raubüberfall durch Polizeibeamte der KPB des Rhein-Sieg-Kreis, an dem ungefähr zehn Polizeibeamte beteiligt gewesen sind. Zu diesem Zeitpunkt klingelte es auf einmal an meiner Wohnungstüre und ich sah durch ein Fenster zunächst einmal zwei Polizeibeamte. Ich öffnete das Fenster und wurde umgehend dazu aufgefordert meine Wohnungstüre zu öffnen. Daraufhin erklärte ich dem Beamten, dass es gerade sehr spät sei und er doch bitte am folgenden Tag noch einmal wieder kommen solle, wenn er ein Anliegen habe. Daraufhin begann dieses geisteskranke Element damit, ohne Unterlass und in ungefähr zwanzig Fällen gegen meine verglaste Wohnungstüre zu treten. Währenddessen versuchte ich die Wohnungstüre zu öffnen, was mir allerdings aufgrund der Vielzahl an vergeblichen Tritten jedoch nicht gelungen ist. Alleine schon deshalb, um diesem Hurensohn auf das Maul zu hauen und meine Eingangstüre zu verteidigen. Erst nach ungefähr dem zwanzigsten Fehltritt ist es mir dann gelungen, die Wohnungstüre zu öffnen. Sodann strömten ungefähr sieben oder acht Polizeibeamte in meine Wohnung, drückten mich an die Wand und legten mir Handschellen an. Man setzte mich nun darüber in Kenntnis, dass ich festgenommen sei und am folgenden Morgen des 14.12.2024 einem Haftrichter vorgeführt werde. Anschliessend würde man mich dann in eine Justizvollzugsanstalt (JVA) verlegen. Zudem würde man nun eine Wohnungsdurchsuchung durchführen, meinen Rechner, mein Mobiltelefon und auch weitere Gegenstände beschlagnahmen. Als Begründung für diese Aktion wurde mir erklärt, dass ich einem jugendlichen Mädchen aus einer benachbarten Jugendeinrichtung einen Brief und Schokolade habe zukommen lassen, was mir vorgeblich allerdings verboten wäre.  Gegen 23.45 Uhr wurde ich dann wie ein Bankräuber abgeführt und zur Polizeidienststelle nach Siegburg verbracht.

ZUSATZINFORMATION

Als Zusatzinformation für diejenigen, die bisher keinerlei Erfahrungen im Bereich Polizei/Justiz haben : Eine Wohnungsdurchsuchung gegen Mitternacht ist nicht alleine nur ein sehr ungewöhnlicher Vorgang, sondern vollkommen unzulässig. Erschwerend kommt es in diesem Fall hinzu, dass es hier alleine nur um einen vollkommen harmlosen Brief und Schokolade ging, die einem Mädchen zuvor übermittelt wurden. Der Brief hatte weder bedrohliche Inhalte, noch enthielt er Bezüge zur Sexualität. Ich habe dem Mädchen lediglich Sympathie und eine emotionale Verbundenheit bekundet. Auch würde ich diesen Brief sofort hier veröffentlichen, wenn ich gerade einen Zugriff darauf hätte. Allerdings befindet er sich als PDF alleine nur auf meinem zuvor am 13./14.12.2024 beschlagnahmten Rechner. Ich habe jedoch wahrlich nichts zu verbergen. Eine Wohnungsdurchsuchung hätte alleine nur unter dem Gesichtspunkt einer so bezeichneten Gefahr im Verzug erfolgen können, wenn eine akute Gefährdungslage vorgelegen hätte. Aber womit möchte man diese Gefährdungslage denn begründen ? Ich gehe einfach einmal davon aus, dass das in Rede stehende Mädchen zu dieser späten Stunde bereits wieder in der Einrichtung aufhältig gewesen ist, während ich selbst alleine daheim gewesen bin. Erschwerend kommt es ausserdem hinzu, dass diese Durchsuchungsmassnahme nicht während meiner Anwesenheit erfolgte. Tatsächlich ist es nämlich verbindlich, dass im Rahmen einer Hausdurchsuchung entweder der Tatverdächtige beziehungsweise Wohnungseigentümer selbst, oder aber eine neutrale Amtsperson anwesend ist. Ich selbst wurde bereits gegen 23.45 Uhr zur Polizeidienststelle nach Siegburg verbracht und die Anwesenheit einer neutralen Person lässt sich dem Sicherstellungsprotokoll nicht entnehmen. In einem solchen Protokoll werden alle Gegenstände aufgeführt, die beschlagnahmt wurden. Zudem werden in diesem Protokoll auch die Uhrzeiten (Anfang und Ende der Durchsuchung) vermerkt, als auch der Ort, an dem diese beschlagnahmten Gegenstände fortan verwahrt werden.

Die nachfolgenden beiden Artikel habe ich sachbezogen gegoogelt :

 

WAS HAT SICH AM 13.12.2024 EIGENTLICH ZUGETRAGEN ?

Am Freitagnachmittag des 13.12.2024 habe ich mich gegen 16.00 Uhr auf den Weg zum „Kaufland“ in der Stadt Lohmar begeben, da ich noch ein paar Besorgungen für das anstehende Wochenende erledigen wollte, also Lebensmittel beschaffen. Aufgrund einer günstigen Urlaubssituation hatte ich zuvor bereits zwei Flaschen Bier getrunken und war leicht alkoholisiert, als damit einhergehend auch emotionalisiert. An der Bushaltestelle „Hollenberg“ begegnete ich auf der Anreise zum „Kaufland“ einem jugendlichen Mädchen. Wir kamen dann – gemeinsam auf den Bus wartend – ins Gespräch. Unter anderem erzählte sie mir dann, dass sie bereits seit einem Jahr in dieser Jugendeinrichtung untergebracht wäre und hierüber nicht sehr glücklich sei. Nach wenigen Minuten trennten sich unsere Wege dann und das Mädchen musste einen anderen Bus als ich selbst nehmen. Das Mädchen fuhr dann mit der Linie 555 in Fahrtrichtung Pohlhausen, während ich selbst dann meine Anreise zum „Kaufland“ fortsetzte. Im weiteren Verlauf stellte ich dann fest, dass mir das Mädchen zunächst einmal nicht mehr aus dem Kopf ging, ich das Gespräch mit ihr als sehr angenehm empfunden habe und auch, dass ich mich ihr aufgrund ihres gesamten Wesens sehr verbunden fühlte. So kam es dann auch, dass ich vom „Kaufland“ dann ein Schokoladen-Erzeugnis mitnahm, welches ich dem Mädchen zu kommen lassen wollte. Zu einem späteren Zeitpunkt und wieder daheim angekommen, verfasste ich ausserdem auch noch ein zweiseitiges Schreiben, mit welchem ich dem Mädchen meine bereits näher beschriebenen positiven Empfindungen vermitteln wollte. Zuletzt habe ich Brief und Schokolade dann über dritte Personen dem angeschriebenen Mädchen übermitteln lassen.

Erwartungsgemäss wurde ich am Samstagvormittag des 14.12.2024 dann doch keinem Haftrichter vorgeführt. Die diesbezüglichen Ankündigungen vom Vorabend habe ich zu keinem Zeitpunkt für voll genommen und es war mir ja bewusst, dass ich durch meine Handlungen weder Straftatbestände erfüllt, noch gegen irgendwelche Weisungen verstossen habe, die an sich bereits vollkommen rechtswidrig sind. Stattdessen teilte man mir dann gegen 10.30 Uhr mit, dass ich nun entlassen wäre und wieder gehen könne. Zwischendurch wurde ich einmal dazu befragt, ob ich mit einer Erkennungsdienstlichen Behandlung einverstanden wäre. Das lehnte ich dann allerdings ab und es bestand ja auch kein nachvollziehbarer Grund hierfür. Jedenfalls hatten die verantwortlichen Polizeibeamten der KPB in Siegburg offensichtlich schon selbst erkannt, dass sie den Amoklauf vom Vorabend nur ganz schwer gegenüber der zuständigen Staatsanwaltschaft Bonn erklären können würden. Es war ja absehbar, dass ich diese von der Polizei begangenen schweren Verbrechen nicht auf sich beruhen lassen würde. In diesem Zusammenhang sei es erwähnt, dass meine eigenen Handlungen vom 13.12.2024 keine strafrechtliche Relevanz haben. Ich habe durch diese Handlungen weder Straftatbestände erfüllt, noch gegen irgendwelche Weisungen der so bezeichneten Führungsaufsicht verstossen. Diesbezüglich zitiere ich den Amtsrichter Ulrich Wilbrand (Amtsgericht Siegburg) aus einem Beschluss vom 13.01.2025 (2. Seite, letzter Abschnitt) : Auch wenn sich der Betroffene bislang nicht strafprozessual tatverdächtig verhält, so ist sein Handeln doch darauf ausgerichtet, ein vertrauensvolles Verhältnis zu Minderjährigen zu begründen.

Der „Betroffene“ bin in diesem hier vorliegenden Fall dann ausnahmsweise ich selber, weil es in diesem Beschluss um die angeordnete Fussfessel geht. Es ist mir übrigens auch nicht verboten, ein vertrauensvolles Verhältnis zu Minderjährigen zu begründen !

KRIMINELLE VEREINIGUNG

Inzwischen vertrete ich übrigens zunehmend die Auffassung, dass die KPB in Siegburg als kriminelle Vereinigung aufgelöst beziehungsweise zerschlagen werden sollte. Nachdem ich bereits schon im zweiten Abschnitt auf die schweren Straftaten der KPB am 13./14.12.2024 hingewiesen habe, darunter auch Gewaltstraftaten (Freiheitsberaubung, nach Paragraph 239 des Strafgesetzbuch), so haben sie es keinesfalls darauf beruhen lassen und auch in der Folgezeit weitere nicht unerhebliche Straftatbestände erfüllt. Wie sich dem nachfolgenden Auszug einer von meiner Vermieterin am 23.12.2024 übermittelten Nachricht entnehmen lässt, wurde ihr durch die verantwortlichen Polizeibeamten im direkten Gespräch erklärt, dass der bewaffnete Raubüberfall tatsächlich zum Zweck der Gefahrenabwehr und aufgrund eines von mir begangenen sexuellen Missbrauch von Kindern durchgeführt wurde.

Hallo Kreispolizeibehörde ?
Dann benennt doch einmal die Kinder, die ich vorgeblich sexuell missbraucht haben soll !? Die Vornamen würden mir persönlich reichen und möglicherweise kommt dann ja auch meine Erinnerung wieder zurück !? Und warum zum Teufel laufe ich eigentlich noch frei herum, wenn ich vor wenigen Wochen noch Kinder sexuell missbraucht habe ? Was läuft denn konkret falsch hier im Staat, wenn man mich aufgrund meiner erst neulich begangenen sexuellen Übergriffe dennoch nicht in den Käfig bekommt ?
Hallo Medien ?
Der „Sexualstraftäter“, der „eine ganze Stadt in Angst und Schrecken versetzt“, hat scheinbar keinesfalls nur einen Brief an ein minderjähriges Mädchen geschrieben, sondern tatsächlich wohl Kinder sexuell missbraucht !? Könnt ihr das mal bitte recherchieren, was da vorgefallen ist ? Unter der nachfolgenden Rufnummer könntet ihr euch bei der Kreispolizeibehörde in Siegburg rückinformieren und der Sache auf den Grund gehen : +49 2241 541-3121.

Inzwischen stellt übrigens auch die KPB selbst fest, dass ich keine Straftaten begangen habe und man mich aufgrund dieser an das Mädchen verfassten Nachricht strafrechtlich auch nicht belangen kann, aus guten und nachvollziehbaren Gründen.

Gegen die verantwortlichen Personen der Kreispolizeibehörde habe ich mehrere Strafanzeigen gestellt und sie werden sich noch wundern, welche Folgen diese Anzeigen für sie in absehbarer Zukunft haben. So habe ich Strafanzeige aufgrund eines bewaffneten Raubüberfalls (Paragraph 250 des Strafgesetzbuch), Freiheitsberaubung (Paragraph 239 des StGB), Raub (Paragraph 249 des StGB), Diebstahl (Paragraph 242 des StGB), Sachbeschädigung (Paragraph 303 des StGB), Urkundenfälschung (Paragraph 267 des StGB), üble Nachrede (Paragraph 186 des StGB) und aufgrund des Ausspähens von Daten (Paragraph 202a des StGB) erstellt und diesbezügliche Strafanträge gestellt.

NUR MAL SO AM RANDE

Aufgrund der bestehenden Rechtslage kann ich mit einem vierzehnjährigen Mädchen übrigens auch Geschlechtsverkehr haben, wie sich dem nachfolgend verwiesenen Artikel der Kreispolizeibehörde des Hochsauerlandkreis problemlos entnehmen lässt. Dem hier verwiesenen Text lässt sich unzweifelhaft entnehmen, dass der Geschlechtsverkehr mit einem vierzehnjährigen Mädchen in beiderseitigen Einvernehmen zulässig ist, wenn darüber hinaus auch kein Abhängigkeitsverhältnis besteht. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht und selbst ein 75-jähriger Mann könnte mit einem vierzehnjährigen Mädchen Geschlechtsverkehr haben, wenn der freie Wille von dem Mädchen dem nicht entgegen steht. Ein „Abhängigkeitsverhältnis“ würde zum Beispiel dann bestehen, wenn ein Ausbilder mit seiner minderjährigen Auszubildenden Geschlechtsverkehr hat.

Und weshalb sollte die bestehende Rechtslage zwar für alle Staatsbürger rechtsverbindlich sein, aber mit Ausnahme von mir selbst !? Vor dem Gesetz sind wir doch alle gleich, sollte man meinen und wird auch stets behauptet !? So beschreibt es übrigens auch der Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetz. Daran ändert sich für mich auch nichts dadurch, weil ich vor knapp fünfundzwanzig Jahren in knapp zehn Fällen meine Tochter  auch an Körperstellen gestreichelt habe, an denen es nicht zulässig ist.
In diesem Zusammenhang muss man sich natürlich ebenfalls auch die Frage stellen, inwiefern ein vermeintliches Verbot der Kontaktaufnahme zu minderjährigen Mädchen einen nachvollziehbaren Sinn ergibt, während ich gleichzeitig mit einem vierzehnjährigen Mädchen aber Geschlechtsverkehr haben darf ? Per Definition bezieht sich die „Minderjährigkeit“ ja auf alle Personen bis zum 19. Lebensjahr. Denn wer 1+1 addieren kann, der sollte unzweifelhaft auch erkennen können, dass ein dahingehendes Verbot zwangsläufig rechtswidrig sein muss, wenn es mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist. Es ist allerdings auch alleine schon deshalb rechtswidrig, weil sich der gesamte Beschluss der Führungsaufsicht auf Handlungen aus den Jahren 2001 und 2002 bezieht. Mit anderen Worten : Die ausstellende Juristensau des Landgericht Bonn kann sich ihren Führungsaufsichtsbeschluss aus 2023 gerne dort hinein schieben, wo keine Sonne mehr scheint. Dieser Beschluss lässt sich mit dem Grundgesetz nicht vereinbaren und ist dem entsprechend also rechtswidrig und irrelevant, vollkommen unverbindlich.

Übrigens habe ich bis zum heutigen Tag nicht auch nur eine Gewaltstraftat in meinen Bundeszentralregister (BZR) stehen. Es verwundert durchaus, wie es eine Person ohne Gewaltstraftaten geschafft haben kann, eine ganze Stadt „in Angst und Schrecken“ zu versetzen !? Aber vielleicht war es ja schlicht und ergreifend auch einfach nur die Kreispolizeibehörde in Siegburg, die eine ganze Stadt in Angst und Schrecken versetzt hat, konkret mit vorsätzlichen Falschdarstellungen und Desinformation ? Darüber könnte man ja einmal nachdenken !?

VORSTRAFE BEZÜGLICH SEXUELLEN MISSBRAUCHS

Ja, es ist korrekt, dass ich aufgrund von minderschweren sexuellen Missbrauch und auch vollkommen zurecht am 23.04.2010 verurteilt wurde. Diese damit verbundenen Handlungen haben sich vor knapp fünfundzwanzig Jahren zugetragen und zu meinem bedauern muss ich eingestehen, dass ich damals in den Jahren 2001 und 2002 gegenüber meiner nicht-leiblichen, aber deshalb nicht weniger geliebten Tochter in ungefähr zehn Fällen sexuell-motiviert übergriffig gewesen bin. Kurz vor Weihnachten des Jahres 2009 habe ich in dieser Angelegenheit die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bonn erhalten, in der sechs Fälle des sexuellen Missbrauch angeklagt wurden. Daraufhin habe ich dem damals zuständigen Landgericht Bonn unverzüglich mitgeteilt, dass es nach meinem Erinnerungsstand mehr als diese angeklagten sechs Fälle gewesen sein dürften und ich selbst eher von knapp zehn Fällen meiner Übergriffigkeit ausgehen würde. Das war ich meiner Tochter schuldig und es stand zudem auch vollkommen ausser Frage, dass ich die von mir begangenen Taten vollumfänglich einräume und ihr damit auch eine Aussage im Rahmen einer Gerichtsverhandlung ersparen würde. Das geschädigte Mädchen – meine Tochter, wurde damals dann bereits schon ein paar Monate vor der Gerichtsverhandlung in einem Einzelgespräch von einer Polizeipsychologin zu den Ereignissen aus 2001 und 2002 befragt und von diesem Gespräch dann eine Filmaufzeichnung erstellt, die dann im Rahmen der Hauptverhandlung beim Landgericht Bonn und unter Ausschluss der Öffentlichkeit (Opferschutz) ausgestrahlt wurde. Selbstverständlich wurde das zu diesem Zeitpunkt in 2009 zwölfjährige Mädchen auch umfassend ärztlich untersucht und es wurden keine Auffälligkeiten festgestellt, die auf einen schweren sexuellen Missbrauch hindeuten würden. Ein schwerer sexueller Missbrauch ist – nüchtern und aus juristischem Blickwinkel betrachtet – zwangsläufig mit dem Eindringen in den Körper der geschädigten Person verbunden, wobei Hilfsmittel (…zum Beispiel ein Vibrator oder andere Gegenstände) hierbei ausdrücklich mit eingeschlossen sind. Zum Beispiel war auch das Jungfernhäutchen (Fachbegriff : „Hymen“) zu diesem Zeitpunkt in 2009 noch intakt. Ein schwerer sexueller Missbrauch konnte vollständig ausgeschlossen werden und wurde von meiner Tochter allerdings auch niemals behauptet. Ich möchte an dieser Stelle versichern, dass keiner (!) der von mir begangenen Übergriffe mit dem Einsatz von Gewalt verbunden gewesen ist und zudem auch ein Zeitrahmen von zehn Minuten in keinem Fall überschritten wurde. Auch wäre ich zu Gewalthandlungen gegenüber meiner Tochter nicht in der Lage gewesen. Hiervon unberührt bleibt natürlich die Feststellung, dass keiner dieser Übergriffe überhaupt hätte stattfinden dürfen, insbesondere auch schon aufgrund des noch sehr jungen Alters des hiervon betroffenen Mädchens.

Nachfolgend kannst Du diesen Beitrag teilen :