Schlagwort: Tür

Netzwerkzugang unwiderruflich geschrottet

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

11.02.2025, 13.00 UHR

NETZWERKZUGANG UNWIDERRUFLICH GESCHROTTET

Habe bei intensiven Reinigungsarbeiten leider mein Internetkabel geschrottet. Aber einmal im Jahr muss man halt nun mal auch die Bude wischen. Da kannste nix machen. Bekomme erst gegen Ende dieser Woche ein neues Kabel geliefert. Bin bei Vodafone und die verwenden wohl leider eine Spezialanfertigung, die man nicht gegen jedes x-beliebige Kabel austauschen kann. Deshalb muss ich die Lieferung abwarten.

Auch das Festnetz-Telefon funktioniert bis dorthin nicht. Vorübergehend bin ich über die Nummer 0177 7227189 erreichbar, auch über WhatsApp. Davon ausgenommen ist die Polizei des Rhein-Sieg-Kreis und ebenso auch die GÜL aus Hessen. Hiermit untersage ich ausdrücklich jeden Anruf und werde gegen Zuwiderhandlung strafrechtlich vorgehen.

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Mittagessen gemeinsam mit Katharina

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

31.01.2025, 12.00 UHR

MITTAGESSEN GEMEINSAM MIT KATHARINA

Liebste Katharina

Selbstverständlich kannst Du auch am heutigen Freitag gerne bei mir vorbei kommen, um endlich einmal wieder ein vernünftiges Mittagessen zu bekommen. Ich kann mir ja grob vorstellen, dass Du den Hollenberg-Frass tatsächlich nicht mehr sehen kannst, aus guten Gründen. Im Knast bekommen die Leute bestimmt besseres Essen, als ihr am Hollenberg. Und vom Kochen hat Frau Heyd ja nun einmal wirklich keine Ahnung. Jedenfalls wärest Du bei mir immer sehr herzlich Willkommen !

Ich bin gerade am kochen und mache Bratkartoffeln mit Fisch. Es wäre jedenfalls auch für Dich noch ausreichend und ich würde mich einmal mehr über Deinen Besuch sehr freuen ! Auch möchte ich Dir ausdrücklich sagen, dass Du immer und zu jeder Zeit hier sehr Willkommen sein würdest. Meine Türe würde Dir niemals verschlossen verbleiben (…es sei denn, dass ich nicht zu Hause wäre. *zuzwinkert*). Allerdings würde ich Dir sogar auch einen Wohnungsschlüssel zur Verfügung stellen, damit Du hier auch dann Zuflucht finden würdest, wenn ich selbst nicht daheim bin.

Höre nicht auf die Polizei, Engelchen. Die Polizeibeamten labern den ganzen Tag über ziemlich viel Müll, der vollkommen unverbindlich und nicht selten auch gelogen ist. Genau genommen hat die Polizei aber nichts zu melden und man muss den Empfehlungen der Polizei keinesfalls Folge leisten. Auch sind deren Empfehlungen nicht selten kontraproduktiv. Polizeibeamte sind lediglich Befehlsempfänger und haben sehr eingeschränkte Möglichkeiten. Darüber hinaus ist es auch eine ziemlich verlogene Bande, die es mit der Wahrheit nicht immer so genau nimmt. Ganz besonders schlimm sind auch die Polizeibeamten hier aus Siegburg. Ich konnte sie in den letzten Wochen schon mehrfach als Lügner enttarnen. Mit der Wahrheit nehmen sie es tatsächlich nicht immer so ganz genau !
Sie hätten zum Beispiel auch keinerlei Befugnisse um es mir zu untersagen, Dich in meine Wohnung einzulassen. Und bei mir würdest Du niemals einen Schaden erleiden. Ich glaube allerdings auch nicht, dass Du mich aufgrund unserer bisherigen direkten Kontakte als für tatsächlich gefährlich ansiehst. Wenn ich selbst eine Gefahr in mir erkennen würde, durch den Du einen Schaden erleiden könntest, dann würde ich persönliche Konsequenzen daraus ziehen. Das kann ich zu hundert Prozent ausschliessen, dass durch mich jemals ein Schaden für Dich entsteht ! Warum sollte ich das denn auch tun ? Ich mag Dich und habe ja auch eine Verantwortung Dir gegenüber, wenn Du mich besuchen würdest. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann bist Du derzeit 13 Jahre alt. Wie könnte ich jemals wieder in den Spiegel schauen, wenn ich Dir einen Schaden zufügen würde, egal in welcher Form ?

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Ermittlungen wegen Facebook-Beitrag

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

26.01.2025, 16.15 UHR

ERMITTLUNGEN WEGEN FACEBOOK-BEITRAG

Inzwischen wurde ich schon mehrfach auf einen Facebook-Beitrag einer Beatrice Stunning hingewiesen. Es wurde mir aufgrund der im Gesamtrahmen des Beitrags enthaltenen Inhalte ebenso auch nahegelegt, gegen Frau Stunning und einige der Kommentatoren mit rechtsstaatlichen Mitteln vorzugehen.
Diesbezüglich möchte ich mitteilen, dass meinerseits bereits sämtliche Beiträge gesichert wurden, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt dort zu entnehmen sind. Am Montag (27.01.2025) werden dann die ersten Strafanzeigen – unter anderem auch gegen die bereits erwähnte Verfasserin, an die zuständige Staatsanwaltschaft Bonn raus geschickt. Alleine schon mit ihrem einleitenden Beitrag hat sie gleich mehrere Straftatbestände erfüllt.  Darüber hinaus enthalten zahlreiche weitere Beiträge auch Beleidigungen (Paragraph 185 des Strafgesetzbuch) und Drohungen (Paragraph 241 des StGB) – sogar Morddrohungen. Diese Beiträge werden allesamt der Polizei und auch der Staatsanwaltschaft Bonn zugetragen. Der entsprechende Facebook-Beitrag von Beatrice Stunning wird fortlaufend unter anderem auch durch mich beobachtet. Nach meinem Kenntnisstand hat auch die Polizei selbst schon aufgrund manchen Eintrags strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet. Er steht also auch unter Beobachtung der Polizei. Auch gegen die Betreiber dieser Facebook-Gruppe Lohmar werden strafrechtliche Verfahren eingeleitet, weil sie für diese Straftaten die Plattform bieten und die eingestellten Straftaten stillschweigend gebilligt haben.

Einer der abstossendsten Kommentare dürfte wohl von Erika Koch-Prosch erstellt worden sein. Es würde mich nicht wundern, wenn bei Frau Koch-Prosch in wenigen Tagen einmal die Polizei vor der Türe steht. Im Regelfall klingeln die dann um 06.00 Uhr in  den Morgenstunden und haben die erforderlichen Dokumente auch gleich schon dabei. Mit Sicherheit hat sie aber in absehbarer Zukunft einen Termin beim Richter. Ich habe ihren anspruchsvollen Beitrag nachfolgend einmal eingestellt, damit sich ein allgemeines Bild über den Gemütszustand von Frau Koch-Prosch gemacht werden kann. Es dürfte kaum jemand ernsthaft daran zweifeln, dass dieser Beitrag einen Mordaufruf zum Inhalt hat.

Einen Straftatbestand erfüllt man übrigens ausdrücklich auch dann, wenn man einen solchen Beitrag „liked“, diesem also durch das entsprechende Symbol (weisser Daumen auf blauen Hintergrund) seine eigene Zustimmung verleiht. Damit haben die hier nachfolgend angezeigten Personen einem Mordaufruf zugestimmt und dem entsprechend eine schwere Gewaltstraftat „gebilligt“, wie man sagt. Auch gegen diese Personen werden strafrechtliche Verfahren wegen des Billigens einer schweren Gewaltstraftat (Paragraph 140 des StGB) eingeleitet. Ausserdem kommt auch der Straftatbestand der Störung des öffentlichen Friedens (Paragraph 126 des StGB) in Betracht. Und auch Frau Stunning hat diesem Beitrag stillschweigend Zustimmung erteilt, weil sie ihn nicht entfernte. Meine Rechtsanwältin wird dafür Sorge tragen, dass diese Personen in absehbarer Zukunft vor einem Richter stehen.

Jedenfalls habe ich sämtliche bisher vorliegenden Beiträge gesichert und es wird jeder Kommentar auf strafrechtliche Relevanz geprüft. Im Augenblick sind es mindestens bereits schon zwölf Personen, gegen die strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden. Gegen die Verfasserin Beatrice Stunning werden aber ausserdem auch noch zivilrechtliche Schritte eingeleitet. Diesbezüglich habe ich noch eine kleine Überraschung für Frau Stunning in der Hinterhand, mit der sie wohl eher nicht gerechnet haben dürfte. Auch alle diejenigen, die den Beitrag von Frau Stunning geteilt haben, werden voraussichtlich in absehbarer Zukunft nicht besonders schöne Post im Briefkasten auffinden. Auch diese gegenwärtig 51 Namen und Profile wurden gesichert. Den Grund hierfür möchte ich augenblicklich noch nicht benennen, um mir einen Überraschungsmoment zu bewahren. Die Begründung kommt stattdessen dann per Post.

Grundsätzlich bin ich allerdings auch der Meinung, dass es sich bei mindestens achtzig Prozent der dort Teilnehmenden eher um einen stark minderbemittelten Bodensatz der hiesigen Bevölkerung handelt, den man einerseits zwar alleine nur für nicht ganz voll nehmen kann. Andererseits stellen solche Primaten aber auch eine erhebliche Gefahr dar. Vor vierhundert Jahren hätten dieselben Leute auch „Hexen“ verbrannt, also Frauen, die sich mit Kräuterkunde beschäftigt haben.
Einmal Butter bei die Fische :
Haben Sie den dort eingestellten Beiträgen irgendwelche Argumente entnommen ? Ich selbst habe verzweifelt danach gesucht. Allerdings kam ich dann auch schnell zu der Einsicht, dass es sich bei diesen Kommentatoren lediglich um den minderbemittelten Bodensatz der Bevölkerung handeln muss, dem beim „argumentieren“ fortlaufend der Sabber aus dem Maul tropft. Also Leute, mit denen ein Austausch nahezu sinnlos ist, weil sie einem intellektuell schlicht und ergreifend sowieso nicht folgen können.
Meinen sie ernsthaft, dass auch nur die Hälfte der dort Kommentierenden wüsste, wovon er tatsächlich schreibt !? Mein persönlicher Eindruck ist jedenfalls ein anderer. Im direkten Gespräch wären diese Leute aufgrund der Naturgesetze und der ihnen zuteil gewordenen Dummheit mundtot.
Frau Stunning hat also vermutlich insbesondere ihr familiäres Umfeld und die engere Verwandtschaft um sich versammelt, würde ich vermuten wollen. Man sollte sie jedoch mit den zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln bekämpfen, damit der Bodensatz nicht ins Fahrwasser gerät. Wer weiss, denn vielleicht werden anderenfalls dann bald auch wieder Scheiterhaufen errichtet ?

EIN WENIG HUMOR

Am lustigsten fand ich allerdings diesen Beitrag hier :

Da nimmt man diese primitiven Leute einfach einmal ein wenig auf die Schippe und erstellt einen Pseudo-Beitrag, laut dem man nun T-Hemden mit der Aufschrift „Girllover“ produzieren lässt, wobei die Hemden dann von Grundschulkindern in Pakistan und für einen Stundenlohn von umgerechnet 0,20 Euro zusammengenäht werden. Und sie glauben es Dir tatsächlich auch noch…
Abgesehen davon : Was genau könnte denn an dieser Seite bitteschön nicht echt sein, mit Ausnahme von mir selbst ? Pass bloss auf, Frollein.
Allerdings muss ich Dich für Deine Fragestellung auch noch einmal lobend in den Vordergrund heben und Du bringst es damit tatsächlich auf den Punkt : Wenn die Leute meine Beiträge nämlich lesen und auch verstehen würden, dann wären sie von ihren Illusionen voraussichtlich befreit.

Auch Bonny, Beatrice und Konsorten sind in die Idiotenfalle getappt :

Erklärung : Ich habe einen öffentlich einsehbaren Beitrag erstellt, in dem ich mit einem vermeintlich elfjährigen Mädchen darüber kommuniziere, dass ich mir mit ihr noch in diesem Jahr gemeinsame Kinder wünsche. Bei jedem gesunden Menschen würde es dann klingeln und man müsste zwangsläufig zu der Erkenntnis gelangen, dass das nicht sein kann. Nur mal so am Rande : Meine Seiten werden von den Bullen dauerüberwacht. Die Polizei ist bei mir Stammgast, wie sich meinen Besucherstatistiken auch gut entnehmen lässt. Wie bescheuert müsste ich sein, wenn ich einen solchen Beitrag öffentlich einsehbar auf meine Seite stelle und dieser dann auch noch ernst gemeint ist ? Die Bullen haben es jedenfalls gechecked, dass ich die minderbemittelten Teilnehmer von Beatrice Stunning lediglich ein wenig „hochnehmen“ wollte. Alleine nur bei Beatrice und ihren gleichfalls minderbemittelten Mitstreitern hat es nicht „geklingelt“. Auch Beatrice ist vollkommen darauf eingestiegen und hat mir diese Geschichte abgenommen. Vor allem aber auch : Aus welchem nachvollziehbaren Grund hätte ich mit diesem tatsächlich frei erfundenen Mädchen dann öffentlich über meine Seite kommunizieren sollen, für jeden Abrufenden frei einsehbar ??? Auch haben sie es nicht einmal dann gechecked, nachdem ich dieses erfundene Mädchen nur wenig später dann in „Anna“ umbenannt habe, aus Gründen…
Scheisse, ich weiss nicht, wie man einen Verweis direkt zu diesem Facebook-Beitrag setzen kann, so, dass man den Eintrag von Bonny und auch die Folgeeinträge der anderen Bekloppten lesen kann. Jedenfalls sind sie aber vollkommen darauf eingestiegen und haben sich tatsächlich dann auch an die Polizei gewandt. Bei denen hatte es allerdings zuvor schon „geklingelt“.

Der hier war übrigens auch lustig, @Bonny.

Ich habe keine Ahnung, wer diese Katharina Anna Feyh ist. Aber mit mir stand sie in keinem Zusammenhang. Und ja, darauf würde ich zu jeder Zeit eine EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG abgeben, die strafbar ist, wenn sie nicht den Tatsachen entspricht. Mit diesem Account hatte ich niemals irgendwas zu tun !

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Einladung zum gemeinsamen Essen

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

22.01.2025, 19.15 UHR

TREFFEN AM 24.01.2025, 14.00 UHR

Liebste Kathi

Wenn Du am Freitag (24.01.2025) aus der Schule kommst, dann hast Du ja bestimmt ordentlich Hunger. Nicht wahr !?
Wäre es denn nicht eine Option, wenn Du am Freitag nach der Schule dann bei mir vorbei kommst ? Ich würde gerne etwas kochen für Dich, damit Du nicht ständig nur diesen Frass vom Hollenberg vorgesetzt bekommst. Das Zeug dort kannst Du ja bestimmt auch nicht mehr sehen, oder ? Vor ungefähr drei Stunden habe ich ein Hähnchen in der Stadt geholt und würde es dann am Freitagvormittag zubereiten. Wäre das denn nicht eine angemessene Alternative zu dem Essen dort am Hollenberg ? Am Freitag bekommt ihr dort sowieso wieder nur Fisch serviert. Nichts gegen Fisch und ich esse gerne Fisch, aber der vom Hollenberg ist ja natürlich wirklich nur schwer verdaulich, also runter zu bekommen. Oder habe ich keine Ahnung von dem, worüber ich gerade rede !? Frau Heyd ist meines Erachtens eine ganz miserable Köchin, oder sehe ich das falsch !?

Jedenfalls würde ich mich sehr freuen, wenn Du mir einfach Dein Vertrauen schenkst und dann mal vorbei schaust. Hörst Du ? Ich werde Dich gut behüten und ebenso gut auch bemuttern, Engelchen. Es würde Dir mit Sicherheit kein Schaden entstehen. Bei mir wärest Du vollkommen sicher und ich verfüge über einen gut ausgeprägten Schutzinstinkt, vor allem auch Dir gegenüber. Lasse Dir nichts von dummen Leuten einreden, die überhaupt keine Ahnung haben. Bei mir bist Du zu jeder Zeit vollkommen sicher und es wäre mir überhaupt kein Grund ersichtlich, weshalb ich Dir Schaden zufügen könnte, sollte oder wollte. Auch biete ich es Dir ausnahmslos deshalb an, weil ich Dich sehr mag und Du mir dem entsprechend auch etwas bedeutest. Aufgrund Deines sehr angenehmen Wesens bist Du mir im Anschluss an unser Gespräch vom 13.12.2024 in sehr positiver Erinnerung geblieben und ich habe bis zum heutigen Tag nicht auch nur eine Sekunde lang daran gedacht, Dir einen Schaden zufügen zu wollen. Weshalb sollte ich das denn auch tun ? Du kannst ja nichts dafür, was sich dann im Nachhinein daran dann alles so zugetragen hat. Das hat ausnahmslos das Personal der Kinderdorf Hollenberg GmbH und im besonderen auch die Kreispolizeibehörde zu verantworten. Zu keinem Zeitpunkt habe ich eine Schuld bei Dir gesehen und es gibt auch keine Schuld, die Du zu verantworten hättest. Auch hast Du den Brief ja überhaupt nicht selber und auf direktem Wege erhalten, wenn überhaupt. Es war ja meine eigene Dummheit, dass ich den Brief an diese anderen Mädchen übergeben habe.
Betrachte meine Wohnung einfach als einen Rückzugsort, wenn Du Dich am Hollenberg aus guten Gründen gerade einmal nicht wohlfühlst, dann könntest Du Dich immer auch nach hier zurück ziehen, um abzuschalten und Deine Ruhe zu haben. Bei mir bist Du immer willkommen und auch ich werde Dich vollkommen in Ruhe lassen, wenn Du Deine Ruhe brauchst. Oke ? Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es auch für Dich nicht immer ganz einfach ist mit diesen ganzen Leuten klar zu kommen, die dort untergebracht sind und von denen natürlich auch jeder seine speziellen Charaktereigenschaften und Probleme hat. Ein paar von diesen Mädchen habe ich ja inzwischen unfreiwillig „kennengelernt“ und es sind natürlich auch Spezialfälle dort untergebracht, die nicht so einfach im Umgang sind, wie es bei Dir der Fall ist.  Hier bist Du jedenfalls immer sehr willkommen und meine Türe würde Dir niemals verschlossen bleiben. Auch versichere ich Dir, dass Du hier bei mir niemals einen Schaden erleiden würdest. Das ist überhaupt nicht denkbar für mich. Meine Gedanken Dich betreffend sind ausnahmslos positiver Natur und wenn es anders wäre, dann würde ich meine Konsequenzen daraus ziehen. Auch wenn es aufgrund der Einflussnahme auf Dich und der fragwürdigen Berichterstattung schwer fällt, kannst Du mir zu 100 Prozent vertrauen. Ich habe keine böse Absichten Dir gegenüber und werde sie auch niemals haben. Durch meine Hand und durch meine Person würdest Du niemals einen Schaden erleiden, ganz gleich in welcher Form.

Alternativ könnte ich Dir übrigens auch noch Spaghetti Bolognese für den Freitag anbieten, wenn Du eher nicht so auf Hähnchen stehst. Die bekomme ich auch immer ganz ordentlich hin und haue dort auch alles mögliche an Zutaten rein. Auch mache ich dann mehr als ausreichend und Du würdest mehr als satt werden.

Zutatenliste :

  • 500 Gramm gemischtes Hackfleisch
  • Tomaten, Paprika, Mais, Zwiebeln, Frühlingszwiebeln, Knoblauch, Bohnen und Gewürze

Falls Du irgendwas davon nicht verträgst oder magst, dann solltest Du mich rechtzeitig in Kenntnis setzen. Vielleicht kannst Du mich ja einmal über den Chat anschreiben und dann können wir alles klären. Der Chat ist der rote Kreis am rechten unteren Rand. Einfach einmal anklicken und dann auf „Gespräch beginnen“ drücken. Alternativ könntest Du mich allerdings auch einfach auf meinem Festnetz-Anschluss (02246-9046123) anrufen.

Ich freue mich schon sehr auf Dich, Engelchen. Übrigens könntest Du auch sehr gerne gemeinsam mit Deinem Grossvater (?) hier bei mir vorbei kommen, damit habe ich überhaupt kein Problem. Auch dann nicht, wenn er bei unserem ersten Zusammentreffen am 14.12.2024 ein wenig „ungehalten“ war und mich sofort angegriffen hat. Aber scheissegal, das habe ich schon lange wieder vergessen und er wäre ebenso wie auch Du zu jeder Zeit hier willkommen. Abgesehen davon machte er auf mich auch eher einen sympathischen Eindruck, wenn man einfach einmal über den Angriff selbst hinweg sieht. Wer weiss, vielleicht hätte ich ja auch genau so reagiert wie er !? Bestimmt hat er sich ja natürlich zunächst einmal Sorgen um Dich gemacht, ob Du vielleicht sogar in Gefahr bist !? Das bist Du aber nicht und von mir würde niemals eine Gefahr für Dich ausgehen ! Ich bin mir nicht zu hundert Prozent sicher, ob es tatsächlich Dein Grossvater gewesen ist. Nach meinem Erinnerungsstand hat er Dich aber als seine „Enkelin“ oder „Enkeltochter“ bezeichnet. Von meiner Seite würde es diesbezüglich jedenfalls keine Probleme geben und wenn er vor meiner Türe stehen würde – ganz egal ob mit oder ohne Dir, dann werde ich ihn auch gerne und zu jeder Zeit herein bitten. Er sollte mich dann aber bitte noch einmal darauf hinweisen, dass er der ist, der mich am 14.12.2024 angegriffen hat. Ich bin mir nämlich nicht zu hundert Prozent sicher, ob ich ihn ansonsten wiedererkennen würde. Es war ja schon Dunkel um diese Zeit, als er mich angegriffen hat. Ich kam gerade aus Köln wieder nach Hause, wo ich mir einen neuen PC organisiert habe, nachdem mir die Siegburger Bullen meinen vorherigen Rechner gestohlen haben. Jedenfalls habe ich überhaupt kein Problem damit, wenn er mitkommen würde. Er ist ebenso wie Du sehr herzlich eingeladen, dann an unserer Zusammenkunft teilzuhaben. Das Essen reicht auch für drei Personen. Dein Grossvater ist übrigens auch ohne Dich jederzeit willkommen bei mir ! Alleine schon deshalb, weil es der Grossvater von so einer sympathischen Enkeltochter ist.
Ich versichere Dir zu 100 Prozent, Kathi, dass Du bei mir vollkommen sicher bist. Hier bei mir würdest Du niemals auch nur irgendeinen Schaden erleiden. Auch würde ich Dich niemals anfassen !

Übrigens könntest Du auch immer hier Duschen, wenn Du nicht so gerne in dieser Einrichtung duschen gehen möchtest. Von meiner Seite steht dem jedenfalls nichts entgegen. Und es sind ja auch nur neun Minuten Fussweg (500 Meter), die zwischen uns liegen. Demnach würde es sich anbieten. Auch diesbezüglich brauchst Du Dir überhaupt keine Sorgen zu machen, dass ich es irgendwann einmal zu Deinem Schaden ausnutzen würde. Du kannst natürlich auch die Türe abschliessen vom Bad, auch wenn es nicht notwendig wäre.

 

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Der Weg der Liebe und auch der Vernunft

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

17.01.2025, 10.00 UHR

DER WEG DER LIEBE UND AUCH DER VERNUNFT

Nun wurde endlich erstmals auch von Seiten dieser Einrichtung am Hollenberg der Weg der Vernunft beschritten und ich konnte mich mit der Einrichtungsleiterin soeben darauf verständigen, dass das zauberhafte Krümelmonster vom 13.12.2024, also Katharina, am heutigen Mittag gegen 13.30 Uhr zum Mittagessen bei mir vorbei kommt. Frau H. stand meinem Vorschlag sofort sehr aufgeschlossen gegenüber und war einfach nur sehr begeistert von dieser Idee. Sie redete noch irgendwas von Nobelpreis, oder so, aber dann habe ich einfach aufgelegt.

Ich freue mich bereits schon sehr auf Katharina und werde sie nach allen Regeln der Kunst behüten und bemuttern. Seit dem 13.12.2024 ist sie ein fester Bestandteil meines Herzens und hat mich aufgrund ihres sehr angenehmen Wesens stark berührt. Auch kann ich glaubhaft versichern, dass Katharina bei mir in den allerbesten Händen ist. Es ist vollkommen undenkbar und ausgeschlossen für mich, diesem sehr netten Mädchen auch nur irgendeinen Schaden zuzufügen. Es würde mir kaum noch ein Gedanke einfallen, der noch einmal absurder ist. Ich mag dieses Mädchen sehr und würde ihr alleine schon deshalb keinen Schaden zufügen. Meine Empfindungen für Kathi sind ausnahmslos positiver Natur und ich könnte nicht mehr in den Spiegel schauen, wenn es anders wäre. Abgesehen davon, habe ich auch einen sehr ausgeprägten Schutzinstinkt und würde mich natürlich dem entsprechend dann auch in der Verantwortung sehen, dass dem Mädchen insbesondere auch hier bei mir kein Schaden entsteht. Auch kann Kathi jederzeit bei mir vorbei schauen und ich würde sie niemals vor der Türe stehen lassen. Es ist mir auch keinesfalls verboten das Mädchen einzulassen, wenn sie vor meiner Tür stehen sollte. Selbstverständlich kann ich sie immer hier bei mir empfangen und dem steht auch aus rechtlichen Gesichtspunkten nichts entgegen.

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Stellungnahme zu dem Vorfall vom 13.12.2024

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

13.01.2025, 22.00 UHR

STELLUNGNAHME ZU DEM VERMEINTLICHEN „VORFALL“ VOM 13.12.2024

VORWORT

Nachdem es das zuständige Rattenpack der Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreis (KPB) nun für einen längeren Zeitraum verhindern konnte, dass ich mich gegen deren Repressionen und den von ihnen vorsätzlich betriebenen Rufmord auch virtuell zur Wehr setze, erfolgt nun endlich aber auch der Gegenschlag auf dieser Ebene. Da mir in der Folge eines zu meinen Ungunsten begangenen bewaffneten Raubüberfalls durch die KPB die Zugangsdaten für meine Netzwerkseiten fehlten, deshalb konnte ich den zahlreichen und vorsätzlichen Falschdarstellungen auf diesem Wege bisher nicht widersprechen und sie widerlegen. Ich hatte in den vergangenen knapp fünf Wochen keinerlei Zugriff auf meine Netzwerkseiten, meine elektronischen Postfächer und auch nicht auf den Chat. Auch mein bisheriger Domänenverwalter sah sich aus mir unerklärlichen Gründen leider nicht in der Lage, mir diese erforderlichen Zugangsdaten für den Kundenzugang zur Verfügung zu stellen. Ich habe es zuvor vier Wochen lang vergeblich versucht an meine Zugangsdaten zu kommen und hing dafür auch schon mal Vormittags gute zwei Stunden lang in der Warteschleife am Telefon, bevor ich entnervt aufgegeben habe. Dieser fragwürdige Anbieter hätte mir die Zugangsdaten problemlos über meine im Kundenbereich hinterlegte Festnetznummer übermitteln können, oder aber auch einfach per Post an meine ebenfalls dort hinterlegte Wohnanschrift. Das hat er ganze vier Wochen lang nicht auf die Reihe bekommen, trotz unzähliger Anschreiben und damit verbundener Identitätsnachweise, mit denen ich meine Zugangsberechtigung untermauerte. Deshalb habe ich vor wenigen Tagen nun den Anbieter gewechselt und seit dem heutigen Tag nun auch wieder Zugriff auf die von mir verwalteten Domänen dominique-oster.de, osterdom.de und michelle-hang.de.

STELLUNGNAHME

In den Nachtstunden des 13.12.2024 kam es gegen 23.30 Uhr zu einem bewaffneten Raubüberfall durch Polizeibeamte der KPB des Rhein-Sieg-Kreis, an dem ungefähr zehn Polizeibeamte beteiligt gewesen sind. Zu diesem Zeitpunkt klingelte es auf einmal an meiner Wohnungstüre und ich sah durch ein Fenster zunächst einmal zwei Polizeibeamte. Ich öffnete das Fenster und wurde umgehend dazu aufgefordert meine Wohnungstüre zu öffnen. Daraufhin erklärte ich dem Beamten, dass es gerade sehr spät sei und er doch bitte am folgenden Tag noch einmal wieder kommen solle, wenn er ein Anliegen habe. Daraufhin begann dieses geisteskranke Element damit, ohne Unterlass und in ungefähr zwanzig Fällen gegen meine verglaste Wohnungstüre zu treten. Währenddessen versuchte ich die Wohnungstüre zu öffnen, was mir allerdings aufgrund der Vielzahl an vergeblichen Tritten jedoch nicht gelungen ist. Alleine schon deshalb, um diesem Hurensohn auf das Maul zu hauen und meine Eingangstüre zu verteidigen. Erst nach ungefähr dem zwanzigsten Fehltritt ist es mir dann gelungen, die Wohnungstüre zu öffnen. Sodann strömten ungefähr sieben oder acht Polizeibeamte in meine Wohnung, drückten mich an die Wand und legten mir Handschellen an. Man setzte mich nun darüber in Kenntnis, dass ich festgenommen sei und am folgenden Morgen des 14.12.2024 einem Haftrichter vorgeführt werde. Anschliessend würde man mich dann in eine Justizvollzugsanstalt (JVA) verlegen. Zudem würde man nun eine Wohnungsdurchsuchung durchführen, meinen Rechner, mein Mobiltelefon und auch weitere Gegenstände beschlagnahmen. Als Begründung für diese Aktion wurde mir erklärt, dass ich einem jugendlichen Mädchen aus einer benachbarten Jugendeinrichtung einen Brief und Schokolade habe zukommen lassen, was mir vorgeblich allerdings verboten wäre.  Gegen 23.45 Uhr wurde ich dann wie ein Bankräuber abgeführt und zur Polizeidienststelle nach Siegburg verbracht.

ZUSATZINFORMATION

Als Zusatzinformation für diejenigen, die bisher keinerlei Erfahrungen im Bereich Polizei/Justiz haben : Eine Wohnungsdurchsuchung gegen Mitternacht ist nicht alleine nur ein sehr ungewöhnlicher Vorgang, sondern vollkommen unzulässig. Erschwerend kommt es in diesem Fall hinzu, dass es hier alleine nur um einen vollkommen harmlosen Brief und Schokolade ging, die einem Mädchen zuvor übermittelt wurden. Der Brief hatte weder bedrohliche Inhalte, noch enthielt er Bezüge zur Sexualität. Ich habe dem Mädchen lediglich Sympathie und eine emotionale Verbundenheit bekundet. Auch würde ich diesen Brief sofort hier veröffentlichen, wenn ich gerade einen Zugriff darauf hätte. Allerdings befindet er sich als PDF alleine nur auf meinem zuvor am 13./14.12.2024 beschlagnahmten Rechner. Ich habe jedoch wahrlich nichts zu verbergen. Eine Wohnungsdurchsuchung hätte alleine nur unter dem Gesichtspunkt einer so bezeichneten Gefahr im Verzug erfolgen können, wenn eine akute Gefährdungslage vorgelegen hätte. Aber womit möchte man diese Gefährdungslage denn begründen ? Ich gehe einfach einmal davon aus, dass das in Rede stehende Mädchen zu dieser späten Stunde bereits wieder in der Einrichtung aufhältig gewesen ist, während ich selbst alleine daheim gewesen bin. Erschwerend kommt es ausserdem hinzu, dass diese Durchsuchungsmassnahme nicht während meiner Anwesenheit erfolgte. Tatsächlich ist es nämlich verbindlich, dass im Rahmen einer Hausdurchsuchung entweder der Tatverdächtige beziehungsweise Wohnungseigentümer selbst, oder aber eine neutrale Amtsperson anwesend ist. Ich selbst wurde bereits gegen 23.45 Uhr zur Polizeidienststelle nach Siegburg verbracht und die Anwesenheit einer neutralen Person lässt sich dem Sicherstellungsprotokoll nicht entnehmen. In einem solchen Protokoll werden alle Gegenstände aufgeführt, die beschlagnahmt wurden. Zudem werden in diesem Protokoll auch die Uhrzeiten (Anfang und Ende der Durchsuchung) vermerkt, als auch der Ort, an dem diese beschlagnahmten Gegenstände fortan verwahrt werden.

Die nachfolgenden beiden Artikel habe ich sachbezogen gegoogelt :

 

WAS HAT SICH AM 13.12.2024 EIGENTLICH ZUGETRAGEN ?

Am Freitagnachmittag des 13.12.2024 habe ich mich gegen 16.00 Uhr auf den Weg zum „Kaufland“ in der Stadt Lohmar begeben, da ich noch ein paar Besorgungen für das anstehende Wochenende erledigen wollte, also Lebensmittel beschaffen. Aufgrund einer günstigen Urlaubssituation hatte ich zuvor bereits zwei Flaschen Bier getrunken und war leicht alkoholisiert, als damit einhergehend auch emotionalisiert. An der Bushaltestelle „Hollenberg“ begegnete ich auf der Anreise zum „Kaufland“ einem jugendlichen Mädchen. Wir kamen dann – gemeinsam auf den Bus wartend – ins Gespräch. Unter anderem erzählte sie mir dann, dass sie bereits seit einem Jahr in dieser Jugendeinrichtung untergebracht wäre und hierüber nicht sehr glücklich sei. Nach wenigen Minuten trennten sich unsere Wege dann und das Mädchen musste einen anderen Bus als ich selbst nehmen. Das Mädchen fuhr dann mit der Linie 555 in Fahrtrichtung Pohlhausen, während ich selbst dann meine Anreise zum „Kaufland“ fortsetzte. Im weiteren Verlauf stellte ich dann fest, dass mir das Mädchen zunächst einmal nicht mehr aus dem Kopf ging, ich das Gespräch mit ihr als sehr angenehm empfunden habe und auch, dass ich mich ihr aufgrund ihres gesamten Wesens sehr verbunden fühlte. So kam es dann auch, dass ich vom „Kaufland“ dann ein Schokoladen-Erzeugnis mitnahm, welches ich dem Mädchen zu kommen lassen wollte. Zu einem späteren Zeitpunkt und wieder daheim angekommen, verfasste ich ausserdem auch noch ein zweiseitiges Schreiben, mit welchem ich dem Mädchen meine bereits näher beschriebenen positiven Empfindungen vermitteln wollte. Zuletzt habe ich Brief und Schokolade dann über dritte Personen dem angeschriebenen Mädchen übermitteln lassen.

Erwartungsgemäss wurde ich am Samstagvormittag des 14.12.2024 dann doch keinem Haftrichter vorgeführt. Die diesbezüglichen Ankündigungen vom Vorabend habe ich zu keinem Zeitpunkt für voll genommen und es war mir ja bewusst, dass ich durch meine Handlungen weder Straftatbestände erfüllt, noch gegen irgendwelche Weisungen verstossen habe, die an sich bereits vollkommen rechtswidrig sind. Stattdessen teilte man mir dann gegen 10.30 Uhr mit, dass ich nun entlassen wäre und wieder gehen könne. Zwischendurch wurde ich einmal dazu befragt, ob ich mit einer Erkennungsdienstlichen Behandlung einverstanden wäre. Das lehnte ich dann allerdings ab und es bestand ja auch kein nachvollziehbarer Grund hierfür. Jedenfalls hatten die verantwortlichen Polizeibeamten der KPB in Siegburg offensichtlich schon selbst erkannt, dass sie den Amoklauf vom Vorabend nur ganz schwer gegenüber der zuständigen Staatsanwaltschaft Bonn erklären können würden. Es war ja absehbar, dass ich diese von der Polizei begangenen schweren Verbrechen nicht auf sich beruhen lassen würde. In diesem Zusammenhang sei es erwähnt, dass meine eigenen Handlungen vom 13.12.2024 keine strafrechtliche Relevanz haben. Ich habe durch diese Handlungen weder Straftatbestände erfüllt, noch gegen irgendwelche Weisungen der so bezeichneten Führungsaufsicht verstossen. Diesbezüglich zitiere ich den Amtsrichter Ulrich Wilbrand (Amtsgericht Siegburg) aus einem Beschluss vom 13.01.2025 (2. Seite, letzter Abschnitt) : Auch wenn sich der Betroffene bislang nicht strafprozessual tatverdächtig verhält, so ist sein Handeln doch darauf ausgerichtet, ein vertrauensvolles Verhältnis zu Minderjährigen zu begründen.

Der „Betroffene“ bin in diesem hier vorliegenden Fall dann ausnahmsweise ich selber, weil es in diesem Beschluss um die angeordnete Fussfessel geht. Es ist mir übrigens auch nicht verboten, ein vertrauensvolles Verhältnis zu Minderjährigen zu begründen !

KRIMINELLE VEREINIGUNG

Inzwischen vertrete ich übrigens zunehmend die Auffassung, dass die KPB in Siegburg als kriminelle Vereinigung aufgelöst beziehungsweise zerschlagen werden sollte. Nachdem ich bereits schon im zweiten Abschnitt auf die schweren Straftaten der KPB am 13./14.12.2024 hingewiesen habe, darunter auch Gewaltstraftaten (Freiheitsberaubung, nach Paragraph 239 des Strafgesetzbuch), so haben sie es keinesfalls darauf beruhen lassen und auch in der Folgezeit weitere nicht unerhebliche Straftatbestände erfüllt. Wie sich dem nachfolgenden Auszug einer von meiner Vermieterin am 23.12.2024 übermittelten Nachricht entnehmen lässt, wurde ihr durch die verantwortlichen Polizeibeamten im direkten Gespräch erklärt, dass der bewaffnete Raubüberfall tatsächlich zum Zweck der Gefahrenabwehr und aufgrund eines von mir begangenen sexuellen Missbrauch von Kindern durchgeführt wurde.

Hallo Kreispolizeibehörde ?
Dann benennt doch einmal die Kinder, die ich vorgeblich sexuell missbraucht haben soll !? Die Vornamen würden mir persönlich reichen und möglicherweise kommt dann ja auch meine Erinnerung wieder zurück !? Und warum zum Teufel laufe ich eigentlich noch frei herum, wenn ich vor wenigen Wochen noch Kinder sexuell missbraucht habe ? Was läuft denn konkret falsch hier im Staat, wenn man mich aufgrund meiner erst neulich begangenen sexuellen Übergriffe dennoch nicht in den Käfig bekommt ?
Hallo Medien ?
Der „Sexualstraftäter“, der „eine ganze Stadt in Angst und Schrecken versetzt“, hat scheinbar keinesfalls nur einen Brief an ein minderjähriges Mädchen geschrieben, sondern tatsächlich wohl Kinder sexuell missbraucht !? Könnt ihr das mal bitte recherchieren, was da vorgefallen ist ? Unter der nachfolgenden Rufnummer könntet ihr euch bei der Kreispolizeibehörde in Siegburg rückinformieren und der Sache auf den Grund gehen : +49 2241 541-3121.

Inzwischen stellt übrigens auch die KPB selbst fest, dass ich keine Straftaten begangen habe und man mich aufgrund dieser an das Mädchen verfassten Nachricht strafrechtlich auch nicht belangen kann, aus guten und nachvollziehbaren Gründen.

Gegen die verantwortlichen Personen der Kreispolizeibehörde habe ich mehrere Strafanzeigen gestellt und sie werden sich noch wundern, welche Folgen diese Anzeigen für sie in absehbarer Zukunft haben. So habe ich Strafanzeige aufgrund eines bewaffneten Raubüberfalls (Paragraph 250 des Strafgesetzbuch), Freiheitsberaubung (Paragraph 239 des StGB), Raub (Paragraph 249 des StGB), Diebstahl (Paragraph 242 des StGB), Sachbeschädigung (Paragraph 303 des StGB), Urkundenfälschung (Paragraph 267 des StGB), üble Nachrede (Paragraph 186 des StGB) und aufgrund des Ausspähens von Daten (Paragraph 202a des StGB) erstellt und diesbezügliche Strafanträge gestellt.

NUR MAL SO AM RANDE

Aufgrund der bestehenden Rechtslage kann ich mit einem vierzehnjährigen Mädchen übrigens auch Geschlechtsverkehr haben, wie sich dem nachfolgend verwiesenen Artikel der Kreispolizeibehörde des Hochsauerlandkreis problemlos entnehmen lässt. Dem hier verwiesenen Text lässt sich unzweifelhaft entnehmen, dass der Geschlechtsverkehr mit einem vierzehnjährigen Mädchen in beiderseitigen Einvernehmen zulässig ist, wenn darüber hinaus auch kein Abhängigkeitsverhältnis besteht. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht und selbst ein 75-jähriger Mann könnte mit einem vierzehnjährigen Mädchen Geschlechtsverkehr haben, wenn der freie Wille von dem Mädchen dem nicht entgegen steht. Ein „Abhängigkeitsverhältnis“ würde zum Beispiel dann bestehen, wenn ein Ausbilder mit seiner minderjährigen Auszubildenden Geschlechtsverkehr hat.

Und weshalb sollte die bestehende Rechtslage zwar für alle Staatsbürger rechtsverbindlich sein, aber mit Ausnahme von mir selbst !? Vor dem Gesetz sind wir doch alle gleich, sollte man meinen und wird auch stets behauptet !? So beschreibt es übrigens auch der Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetz. Daran ändert sich für mich auch nichts dadurch, weil ich vor knapp fünfundzwanzig Jahren in knapp zehn Fällen meine Tochter  auch an Körperstellen gestreichelt habe, an denen es nicht zulässig ist.
In diesem Zusammenhang muss man sich natürlich ebenfalls auch die Frage stellen, inwiefern ein vermeintliches Verbot der Kontaktaufnahme zu minderjährigen Mädchen einen nachvollziehbaren Sinn ergibt, während ich gleichzeitig mit einem vierzehnjährigen Mädchen aber Geschlechtsverkehr haben darf ? Per Definition bezieht sich die „Minderjährigkeit“ ja auf alle Personen bis zum 19. Lebensjahr. Denn wer 1+1 addieren kann, der sollte unzweifelhaft auch erkennen können, dass ein dahingehendes Verbot zwangsläufig rechtswidrig sein muss, wenn es mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist. Es ist allerdings auch alleine schon deshalb rechtswidrig, weil sich der gesamte Beschluss der Führungsaufsicht auf Handlungen aus den Jahren 2001 und 2002 bezieht. Mit anderen Worten : Die ausstellende Juristensau des Landgericht Bonn kann sich ihren Führungsaufsichtsbeschluss aus 2023 gerne dort hinein schieben, wo keine Sonne mehr scheint. Dieser Beschluss lässt sich mit dem Grundgesetz nicht vereinbaren und ist dem entsprechend also rechtswidrig und irrelevant, vollkommen unverbindlich.

Übrigens habe ich bis zum heutigen Tag nicht auch nur eine Gewaltstraftat in meinen Bundeszentralregister (BZR) stehen. Es verwundert durchaus, wie es eine Person ohne Gewaltstraftaten geschafft haben kann, eine ganze Stadt „in Angst und Schrecken“ zu versetzen !? Aber vielleicht war es ja schlicht und ergreifend auch einfach nur die Kreispolizeibehörde in Siegburg, die eine ganze Stadt in Angst und Schrecken versetzt hat, konkret mit vorsätzlichen Falschdarstellungen und Desinformation ? Darüber könnte man ja einmal nachdenken !?

VORSTRAFE BEZÜGLICH SEXUELLEN MISSBRAUCHS

Ja, es ist korrekt, dass ich aufgrund von minderschweren sexuellen Missbrauch und auch vollkommen zurecht am 23.04.2010 verurteilt wurde. Diese damit verbundenen Handlungen haben sich vor knapp fünfundzwanzig Jahren zugetragen und zu meinem bedauern muss ich eingestehen, dass ich damals in den Jahren 2001 und 2002 gegenüber meiner nicht-leiblichen, aber deshalb nicht weniger geliebten Tochter in ungefähr zehn Fällen sexuell-motiviert übergriffig gewesen bin. Kurz vor Weihnachten des Jahres 2009 habe ich in dieser Angelegenheit die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bonn erhalten, in der sechs Fälle des sexuellen Missbrauch angeklagt wurden. Daraufhin habe ich dem damals zuständigen Landgericht Bonn unverzüglich mitgeteilt, dass es nach meinem Erinnerungsstand mehr als diese angeklagten sechs Fälle gewesen sein dürften und ich selbst eher von knapp zehn Fällen meiner Übergriffigkeit ausgehen würde. Das war ich meiner Tochter schuldig und es stand zudem auch vollkommen ausser Frage, dass ich die von mir begangenen Taten vollumfänglich einräume und ihr damit auch eine Aussage im Rahmen einer Gerichtsverhandlung ersparen würde. Das geschädigte Mädchen – meine Tochter, wurde damals dann bereits schon ein paar Monate vor der Gerichtsverhandlung in einem Einzelgespräch von einer Polizeipsychologin zu den Ereignissen aus 2001 und 2002 befragt und von diesem Gespräch dann eine Filmaufzeichnung erstellt, die dann im Rahmen der Hauptverhandlung beim Landgericht Bonn und unter Ausschluss der Öffentlichkeit (Opferschutz) ausgestrahlt wurde. Selbstverständlich wurde das zu diesem Zeitpunkt in 2009 zwölfjährige Mädchen auch umfassend ärztlich untersucht und es wurden keine Auffälligkeiten festgestellt, die auf einen schweren sexuellen Missbrauch hindeuten würden. Ein schwerer sexueller Missbrauch ist – nüchtern und aus juristischem Blickwinkel betrachtet – zwangsläufig mit dem Eindringen in den Körper der geschädigten Person verbunden, wobei Hilfsmittel (…zum Beispiel ein Vibrator oder andere Gegenstände) hierbei ausdrücklich mit eingeschlossen sind. Zum Beispiel war auch das Jungfernhäutchen (Fachbegriff : „Hymen“) zu diesem Zeitpunkt in 2009 noch intakt. Ein schwerer sexueller Missbrauch konnte vollständig ausgeschlossen werden und wurde von meiner Tochter allerdings auch niemals behauptet. Ich möchte an dieser Stelle versichern, dass keiner (!) der von mir begangenen Übergriffe mit dem Einsatz von Gewalt verbunden gewesen ist und zudem auch ein Zeitrahmen von zehn Minuten in keinem Fall überschritten wurde. Auch wäre ich zu Gewalthandlungen gegenüber meiner Tochter nicht in der Lage gewesen. Hiervon unberührt bleibt natürlich die Feststellung, dass keiner dieser Übergriffe überhaupt hätte stattfinden dürfen, insbesondere auch schon aufgrund des noch sehr jungen Alters des hiervon betroffenen Mädchens.

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