Schlagwort: Unterbringung

Erneute Einladung für Katharina

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

07.02.2025, 23.15 UHR

ERNEUTE EINLADUNG FÜR KATHARINA

Liebste Kathi

Inzwischen habe ich übrigens auch noch die Sahne besorgt und werde am morgigen Samstag (08.02.2025) dann den Lachs zubereiten, mit Bratkartoffeln und Sahne-Gratin. Ich kann es Dir nur anbieten, dass Du einfach mal kurzfristig zum Essen vorbei schaust und was Du aber auch jeden Tag machen könntest. Du bist bei mir immer sehr herzlich Willkommen. Jedenfalls kannst Du gerne vorbei kommen, wenn Du Lust und Hunger haben solltest. So gegen 14.30 Uhr dürfte das Essen fertig sein, schätze ich.

Auch garantiere ich Dir einmal mehr Deine Unversehrtheit. Ich würde mein Leben dafür geben, dass Dir insbesondere auch hier bei mir niemals irgendein Schaden entsteht, ganz gleich in welcher Form. Auch bin ich mir meiner Verantwortung sehr bewusst, die ich im Falle eines Besuchs Deinerseits dann für Dich haben würde. Aber auch darüber hinaus würde ich Dir immer zur Seite stehen, wenn es erforderlich ist. Du hast mich alleine nur sehr schwer beeindruckt am 13.12.2024 und seither einen festen Platz in meinem Herzen. Niemals werde ich böse Absichten Dir gegenüber haben, das ist vollkommen ausgeschlossen. Meine Empfindungen sind ausnahmslos freundschaftlicher Natur. Und ich habe tatsächlich auch überhaupt keine Kontakte zu kriminellen Kreisen und würde solche Kontakte auch nicht bedienen. Ich verachte diese Leute zutiefst ! Vor allem aber habe ich den verdammten Ehrgeiz, Dich von dieser Dir von anderen Leuten auferlegten Illusion zu befreien, dass ich eine Gefahr für Dich sein könnte. Hiermit sind insbesondere die Polizei, aber auch das fragwürdige Personal der Kinder- und Jugendhilfe Hollenberg GmbH gemeint.

Jedenfalls würde ich mich sehr freuen, wenn Du am Samstag dann so gegen 14.30 Uhr bei mir sein würdest. Ich kann es Dir nur in Freundschaft anbieten. Annehmen musst Du es dann schon selbst. Bei mir wärest Du IMMER vollkommen sicher und im Besonderen auch vor mir selbst.

Meine Motivation ist alleine nur die, dass ich Dich sehr mag und Du mir aufgrund Deines gesamten Wesens in sehr positiver Erinnerung geblieben bist. Und ich kann mir halt auch sehr gut vorstellen, dass es insbesondere auch für Dich nicht immer ganz einfach ist mit diesen Leuten dort untergebracht zu sein, von denen jeder seine eigenen Probleme und psychischen Auffälligkeiten hat. Zumal Du selbst ja auch diesbezüglich vollkommen unbelastet bist, wie ich denke und es meinem Eindruck entsprach. Auch befürchte ich, dass Du dort „unter die Räder“ kommen könntest, aufgrund des unzweifelhaft schlechten Einflusses auf Dich, der sowohl von einem Teil Deiner Mitbewohner, als auch vom Personal der Kinder- und Jugendhilfe Hollenberg GmbH auf Dich ausgeübt wird. Hinzu kommt wahrscheinlich auch noch christliche Indoktrination durch das Personal, da es sich ja um eine religiöse Einrichtung handelt. Solche Einrichtungen sind ja bekannt dafür, den dort zwangsweise untergebrachten Kindern und Jugendlichen gleich auch noch eine Gehirnwäsche zu verpassen. Und wenn die Kinder dennoch zurecht zweifeln, dann werden sie mit Liebesentzug bestraft. Jedenfalls dann, wenn sie gerade noch einmal Glück haben. Alleine nur deshalb möchte ich Dir wenigstens eine Alternative anbieten, an die Du Dich hin und wieder einmal zurück ziehen kannst, wenn Du dort gerade unglücklich bist.

08.02.2025, 14.30 UHR

Möchtest Du so etwas leckeres wirklich gegen den Hollenberg-Frass eintauschen ?  Das wäre nun Dein Teller gewesen, Engelchen. Aber man soll ja niemanden zu seinem Glück zwingen. Wenn Du der Meinung bist, dass Frau Heyd das besser hin bekommt, oke, dann soll es so sein. Ich werde auch Deine Portion noch runter bekommen, wenn Du nicht möchtest.

 

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Gewahrsamnahme vom 06.02.2025

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

07.02.2025, 23.00 UHR

GEWAHRSAMNAHME VOM 06.02.2025

Nach einem ungefähr 33-stündigen Gewahrsam in Troisdorf und in Sankt Augustin, geht das Spiel nun wieder von Vorne los. Am gestrigen Mittag des 06.02.2025 wurde ich gegen 12.30 Uhr festgenommen und am heutigen Abend des 07.02.2025 gegen 21.00 Uhr wieder entlassen.

Und da ich auch weiterhin zu nicht weniger als hundert Prozent im Recht bin, geht es selbstverständlich weiter und innerhalb der kommenden achtundvierzig Stunden werde ich einmal mehr sowohl die Fussfessel als auch sämtliches Zubehör, auf nimmer wiedersehen verschwinden lassen. Hierfür muss ich den Akku zunächst einmal tot laufen lassen, damit die Fussfessel nicht geortet werden kann. Sie werden sie definitiv nicht mehr wieder zurück bekommen. Auch habe ich inzwischen zwölf Jahre im geschlossenen Vollzug hinter mir und deshalb können sie mich mit „Langzeit-Gewahrsam“ und „Beugehaft“ nicht wirklich mehr erschrecken. Abgesehen davon, haben mir diese parasitären Ratten ja auch an sich bereits schon alles wieder kaputt gemacht, was ich seit meiner Haftentlassung durch eigene Kraft aufgebaut habe. Ich habe also wahrlich nicht mehr viel zu verlieren. Unter anderen Umständen wäre ich tatsächlich nun brandgefährlich und ein schwerer Gegenschlag stünde kurz bevor. Es ist allerdings noch nicht der passende Zeitpunkt und es dürften voraussichtlich noch ein paar Jahre vergehen, bis es dann dazu kommt. Mit vollkommener Sicherheit werde ich diese fortgesetzten Justizverbrechen aber ebenso wenig auf sich beruhen lassen, wie sämtliche vorangegangenen. Der Gegenschlag ist alleine nur eine Frage der Zeit und kommt so sicher, wie das Amen in der Kirche.

MENSCHENVERACHTENDE UNTERBRINGUNGBEDINGUNGEN

Die Unterbringungsbedingungen in den beiden oben genannten KZs sind einmal mehr alleine nur als menschenverachtend zu bezeichnen. Mein Gewahrsamsraum hatte kein Fenster und ich wurde auch während der Nachtstunden durch Dauerbeleuchtung psychogefoltert. Als Nahrung wurde mir über den gesamten 33-stündigen Zeitraum ausnahmslos nur Brot angeboten, das aus der JVA Siegburg dort angeliefert wird und auch eine dem entsprechende Qualität aufweist. Es ist knochentrocken und vollkommen ungeniessbar, weshalb ich es dann doch vorgezogen habe, auf die Nahrungsaufnahme gänzlich zu verzichten. Die Informationen habe ich von dem dortigen Personal und auch mein Standpunkt über die Qualität des Brots wird von diesen Leuten geteilt. In einem solchen Raum kann man vielleicht einmal jemanden kurzfristig und für wenige Stunden unterbringen, zum Beispiel zum ausnüchtern, aber keinesfalls für eineinhalb Tage oder sogar noch länger. Man sollte jedem Juristen seinen Rattenschädel eintreten, der solche Verbrechen beschliesst. Es sind lediglich geisteskranke Tiere, nicht mehr und auch nicht weniger !
Bei mir sind sie da auch ganz unzweifelhaft an den Falschen geraten, wie ich in wenigen Jahren noch eindrucksvoll unter Beweis stellen werde. Es sind Bastarde und Hurensöhne !

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Psychofolter durch Polizei und Justiz

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

03.02.2025, 15.15 UHR

PSYCHOFOLTER DURCH POLIZEI UND JUSTIZ

Meine nachfolgenden Ausführungen sind kein Scherz und haben sich tatsächlich 1:1 so zugetragen. Darauf lege ich zu jeder Zeit eine EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG ab, die dann strafbar wäre, wenn meine Ausführungen nicht den Tatsachen entsprechen. Darüber hinaus werde ich eine Strafanzeige aufgrund von Körperverletzung (Paragraph 223 des Strafgesetzbuch) stellen, sowohl gegen die anordnende Juristensau des Amtsgericht Bonn, als auch gegen die verantwortlichen Polizeibediensteten.

Mit dem 01.02.2025 wurde ich gegen 14.00 Uhr an meiner Wohnanschrift unter dem Vorwand festgenommen, dass ich die mir durch kriminelle Juristen willkürlich und unter dem Einsatz von strafbaren Handlungen (Rechtsbeugung nach Paragraph 339 des StGB, sowie auch Vergewaltigung und Missachtung des Grundgesetz) aufgezwungene Elektronische Fussfessel nicht mehr mit meinem eigenen und von mir höchstselbst finanzierten Strom (!) versorgt habe. Weshalb sollte ich das auch tun ? Ich trage dieses Gerät ja nicht aus freien Stücken, zum Beispiel deshalb, weil ich damit den Strafvollzug in einer JVA umgehen möchte. Im Anschluss wurde ich dann zunächst auf die Polizeidienststelle in Troisdorf deportiert, wo ich dann einem Richter vorgeführt wurde. Diese Juristensau – Becker der Name, des parasitären Hurensohns – ordnete sodann ein siebentägiges „Dauergewahrsam“ an. Laut dessen Selbstauskunft wäre er für das Amtsgericht Bonn tätig. Im weiteren Tagesverlauf wurde ich dann zu einem Polizeigewahrsam an der Königswinterer Strasse 500 in Bonn (Ramersdorf) verbracht. Hier wurde ich dann unter menschenverachtenden Bedingungen und über Stunden hinweg vorsätzlich psychogefoltert. Diese Einrichtung in Ramersdorf erinnert unzweifelhaft an Gestapo-Folterkeller während des Dritten Reichs.
Nein, dieser Vergleich ist vollkommen angemessen und sie können gerne auch andere dort bereits untergebrachte Personen dazu befragen, ob dieser Vergleich den Nagel auf den Kopf trifft, oder aber eher eine Übertreibung darstellt. Ich selbst werde diese Bezeichnung keinesfalls zurück ziehen. Auch werde ich die Einzelheiten der dortigen Unterbringung nun herausarbeiten.

Man hat mich im KZ in Ramersdorf in einer ungefähr 4-Quadratmeter-Gewahrsamszelle untergebracht, welche lediglich über eine Toilette verfügte. Es gab weder einen Zugang zu Leitungswasser noch enthielt dieser Raum ein Fenster, in dem ich nun für mindestens eine Woche untergebracht werden sollte. Und es war ja bereits absehbar, dass ich auch nach dieser einen Woche dann weiterhin Widerstand gegen diese Fussfessel leiste und sie keinesfalls danach dann wieder im normalen Betrieb wäre. Den Widerstand werde ich selbstverständlich weiterhin fortsetzen und mich keinesfalls diesen rechtsbeugerischen und rechtswidrigen Beschlüssen des AG Siegburg und des OLG Köln beugen. Diese Beschlüsse haben keinen Bestand für mich und sind vollkommen unverbindlich, ebenso auch die vorangegangenen Führungsaufsichtsbeschlüsse. Ich habe die darin enthaltenen Absurditäten ja zuvor bereits schon widerlegt.
Ausserdem bestand auch keine Möglichkeit die starke Lichtbestrahlung zu deaktivieren, die selbst während der Nachtstunden in Betrieb gewesen ist. Darüber hinaus befanden sich rechtswidrig auch installierte Überwachungskameras in dieser Gewahrsamszelle.

Die dort beschäftigten verbeamteten Hurensöhne der Polizei haben mich während der Nachtruhe alle fünf Minuten durch inszenierte Anfragen belästigt, ob es mir noch gut gehen würde. Es war mir dadurch nicht möglich, die Nachtruhe zu finden. Ich habe diesen Hurensöhnen mehrfach mit auf den Weg gegeben, dass sie die Fresse halten sollen und meinerseits kein Interesse an weiteren Anfragen besteht. Auch war es offensichtlich, dass ich die Augen zu machen und schlafen wollte. Darüber hinaus habe ich auch zuvor schon unmissverständlich erklärt, dass wir keine Kommunikation führen werden. Sie haben diese Handlungen also vorsätzlich begangen, diese verbeamteten Hurensöhne in Ramersdorf.

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Einladung zum gemeinsamen Essen

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

22.01.2025, 19.15 UHR

TREFFEN AM 24.01.2025, 14.00 UHR

Liebste Kathi

Wenn Du am Freitag (24.01.2025) aus der Schule kommst, dann hast Du ja bestimmt ordentlich Hunger. Nicht wahr !?
Wäre es denn nicht eine Option, wenn Du am Freitag nach der Schule dann bei mir vorbei kommst ? Ich würde gerne etwas kochen für Dich, damit Du nicht ständig nur diesen Frass vom Hollenberg vorgesetzt bekommst. Das Zeug dort kannst Du ja bestimmt auch nicht mehr sehen, oder ? Vor ungefähr drei Stunden habe ich ein Hähnchen in der Stadt geholt und würde es dann am Freitagvormittag zubereiten. Wäre das denn nicht eine angemessene Alternative zu dem Essen dort am Hollenberg ? Am Freitag bekommt ihr dort sowieso wieder nur Fisch serviert. Nichts gegen Fisch und ich esse gerne Fisch, aber der vom Hollenberg ist ja natürlich wirklich nur schwer verdaulich, also runter zu bekommen. Oder habe ich keine Ahnung von dem, worüber ich gerade rede !? Frau Heyd ist meines Erachtens eine ganz miserable Köchin, oder sehe ich das falsch !?

Jedenfalls würde ich mich sehr freuen, wenn Du mir einfach Dein Vertrauen schenkst und dann mal vorbei schaust. Hörst Du ? Ich werde Dich gut behüten und ebenso gut auch bemuttern, Engelchen. Es würde Dir mit Sicherheit kein Schaden entstehen. Bei mir wärest Du vollkommen sicher und ich verfüge über einen gut ausgeprägten Schutzinstinkt, vor allem auch Dir gegenüber. Lasse Dir nichts von dummen Leuten einreden, die überhaupt keine Ahnung haben. Bei mir bist Du zu jeder Zeit vollkommen sicher und es wäre mir überhaupt kein Grund ersichtlich, weshalb ich Dir Schaden zufügen könnte, sollte oder wollte. Auch biete ich es Dir ausnahmslos deshalb an, weil ich Dich sehr mag und Du mir dem entsprechend auch etwas bedeutest. Aufgrund Deines sehr angenehmen Wesens bist Du mir im Anschluss an unser Gespräch vom 13.12.2024 in sehr positiver Erinnerung geblieben und ich habe bis zum heutigen Tag nicht auch nur eine Sekunde lang daran gedacht, Dir einen Schaden zufügen zu wollen. Weshalb sollte ich das denn auch tun ? Du kannst ja nichts dafür, was sich dann im Nachhinein daran dann alles so zugetragen hat. Das hat ausnahmslos das Personal der Kinderdorf Hollenberg GmbH und im besonderen auch die Kreispolizeibehörde zu verantworten. Zu keinem Zeitpunkt habe ich eine Schuld bei Dir gesehen und es gibt auch keine Schuld, die Du zu verantworten hättest. Auch hast Du den Brief ja überhaupt nicht selber und auf direktem Wege erhalten, wenn überhaupt. Es war ja meine eigene Dummheit, dass ich den Brief an diese anderen Mädchen übergeben habe.
Betrachte meine Wohnung einfach als einen Rückzugsort, wenn Du Dich am Hollenberg aus guten Gründen gerade einmal nicht wohlfühlst, dann könntest Du Dich immer auch nach hier zurück ziehen, um abzuschalten und Deine Ruhe zu haben. Bei mir bist Du immer willkommen und auch ich werde Dich vollkommen in Ruhe lassen, wenn Du Deine Ruhe brauchst. Oke ? Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es auch für Dich nicht immer ganz einfach ist mit diesen ganzen Leuten klar zu kommen, die dort untergebracht sind und von denen natürlich auch jeder seine speziellen Charaktereigenschaften und Probleme hat. Ein paar von diesen Mädchen habe ich ja inzwischen unfreiwillig „kennengelernt“ und es sind natürlich auch Spezialfälle dort untergebracht, die nicht so einfach im Umgang sind, wie es bei Dir der Fall ist.  Hier bist Du jedenfalls immer sehr willkommen und meine Türe würde Dir niemals verschlossen bleiben. Auch versichere ich Dir, dass Du hier bei mir niemals einen Schaden erleiden würdest. Das ist überhaupt nicht denkbar für mich. Meine Gedanken Dich betreffend sind ausnahmslos positiver Natur und wenn es anders wäre, dann würde ich meine Konsequenzen daraus ziehen. Auch wenn es aufgrund der Einflussnahme auf Dich und der fragwürdigen Berichterstattung schwer fällt, kannst Du mir zu 100 Prozent vertrauen. Ich habe keine böse Absichten Dir gegenüber und werde sie auch niemals haben. Durch meine Hand und durch meine Person würdest Du niemals einen Schaden erleiden, ganz gleich in welcher Form.

Alternativ könnte ich Dir übrigens auch noch Spaghetti Bolognese für den Freitag anbieten, wenn Du eher nicht so auf Hähnchen stehst. Die bekomme ich auch immer ganz ordentlich hin und haue dort auch alles mögliche an Zutaten rein. Auch mache ich dann mehr als ausreichend und Du würdest mehr als satt werden.

Zutatenliste :

  • 500 Gramm gemischtes Hackfleisch
  • Tomaten, Paprika, Mais, Zwiebeln, Frühlingszwiebeln, Knoblauch, Bohnen und Gewürze

Falls Du irgendwas davon nicht verträgst oder magst, dann solltest Du mich rechtzeitig in Kenntnis setzen. Vielleicht kannst Du mich ja einmal über den Chat anschreiben und dann können wir alles klären. Der Chat ist der rote Kreis am rechten unteren Rand. Einfach einmal anklicken und dann auf „Gespräch beginnen“ drücken. Alternativ könntest Du mich allerdings auch einfach auf meinem Festnetz-Anschluss (02246-9046123) anrufen.

Ich freue mich schon sehr auf Dich, Engelchen. Übrigens könntest Du auch sehr gerne gemeinsam mit Deinem Grossvater (?) hier bei mir vorbei kommen, damit habe ich überhaupt kein Problem. Auch dann nicht, wenn er bei unserem ersten Zusammentreffen am 14.12.2024 ein wenig „ungehalten“ war und mich sofort angegriffen hat. Aber scheissegal, das habe ich schon lange wieder vergessen und er wäre ebenso wie auch Du zu jeder Zeit hier willkommen. Abgesehen davon machte er auf mich auch eher einen sympathischen Eindruck, wenn man einfach einmal über den Angriff selbst hinweg sieht. Wer weiss, vielleicht hätte ich ja auch genau so reagiert wie er !? Bestimmt hat er sich ja natürlich zunächst einmal Sorgen um Dich gemacht, ob Du vielleicht sogar in Gefahr bist !? Das bist Du aber nicht und von mir würde niemals eine Gefahr für Dich ausgehen ! Ich bin mir nicht zu hundert Prozent sicher, ob es tatsächlich Dein Grossvater gewesen ist. Nach meinem Erinnerungsstand hat er Dich aber als seine „Enkelin“ oder „Enkeltochter“ bezeichnet. Von meiner Seite würde es diesbezüglich jedenfalls keine Probleme geben und wenn er vor meiner Türe stehen würde – ganz egal ob mit oder ohne Dir, dann werde ich ihn auch gerne und zu jeder Zeit herein bitten. Er sollte mich dann aber bitte noch einmal darauf hinweisen, dass er der ist, der mich am 14.12.2024 angegriffen hat. Ich bin mir nämlich nicht zu hundert Prozent sicher, ob ich ihn ansonsten wiedererkennen würde. Es war ja schon Dunkel um diese Zeit, als er mich angegriffen hat. Ich kam gerade aus Köln wieder nach Hause, wo ich mir einen neuen PC organisiert habe, nachdem mir die Siegburger Bullen meinen vorherigen Rechner gestohlen haben. Jedenfalls habe ich überhaupt kein Problem damit, wenn er mitkommen würde. Er ist ebenso wie Du sehr herzlich eingeladen, dann an unserer Zusammenkunft teilzuhaben. Das Essen reicht auch für drei Personen. Dein Grossvater ist übrigens auch ohne Dich jederzeit willkommen bei mir ! Alleine schon deshalb, weil es der Grossvater von so einer sympathischen Enkeltochter ist.
Ich versichere Dir zu 100 Prozent, Kathi, dass Du bei mir vollkommen sicher bist. Hier bei mir würdest Du niemals auch nur irgendeinen Schaden erleiden. Auch würde ich Dich niemals anfassen !

Übrigens könntest Du auch immer hier Duschen, wenn Du nicht so gerne in dieser Einrichtung duschen gehen möchtest. Von meiner Seite steht dem jedenfalls nichts entgegen. Und es sind ja auch nur neun Minuten Fussweg (500 Meter), die zwischen uns liegen. Demnach würde es sich anbieten. Auch diesbezüglich brauchst Du Dir überhaupt keine Sorgen zu machen, dass ich es irgendwann einmal zu Deinem Schaden ausnutzen würde. Du kannst natürlich auch die Türe abschliessen vom Bad, auch wenn es nicht notwendig wäre.

 

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Stellungnahme zu dem Vorfall vom 13.12.2024

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

13.01.2025, 22.00 UHR

STELLUNGNAHME ZU DEM VERMEINTLICHEN „VORFALL“ VOM 13.12.2024

VORWORT

Nachdem es das zuständige Rattenpack der Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreis (KPB) nun für einen längeren Zeitraum verhindern konnte, dass ich mich gegen deren Repressionen und den von ihnen vorsätzlich betriebenen Rufmord auch virtuell zur Wehr setze, erfolgt nun endlich aber auch der Gegenschlag auf dieser Ebene. Da mir in der Folge eines zu meinen Ungunsten begangenen bewaffneten Raubüberfalls durch die KPB die Zugangsdaten für meine Netzwerkseiten fehlten, deshalb konnte ich den zahlreichen und vorsätzlichen Falschdarstellungen auf diesem Wege bisher nicht widersprechen und sie widerlegen. Ich hatte in den vergangenen knapp fünf Wochen keinerlei Zugriff auf meine Netzwerkseiten, meine elektronischen Postfächer und auch nicht auf den Chat. Auch mein bisheriger Domänenverwalter sah sich aus mir unerklärlichen Gründen leider nicht in der Lage, mir diese erforderlichen Zugangsdaten für den Kundenzugang zur Verfügung zu stellen. Ich habe es zuvor vier Wochen lang vergeblich versucht an meine Zugangsdaten zu kommen und hing dafür auch schon mal Vormittags gute zwei Stunden lang in der Warteschleife am Telefon, bevor ich entnervt aufgegeben habe. Dieser fragwürdige Anbieter hätte mir die Zugangsdaten problemlos über meine im Kundenbereich hinterlegte Festnetznummer übermitteln können, oder aber auch einfach per Post an meine ebenfalls dort hinterlegte Wohnanschrift. Das hat er ganze vier Wochen lang nicht auf die Reihe bekommen, trotz unzähliger Anschreiben und damit verbundener Identitätsnachweise, mit denen ich meine Zugangsberechtigung untermauerte. Deshalb habe ich vor wenigen Tagen nun den Anbieter gewechselt und seit dem heutigen Tag nun auch wieder Zugriff auf die von mir verwalteten Domänen dominique-oster.de, osterdom.de und michelle-hang.de.

STELLUNGNAHME

In den Nachtstunden des 13.12.2024 kam es gegen 23.30 Uhr zu einem bewaffneten Raubüberfall durch Polizeibeamte der KPB des Rhein-Sieg-Kreis, an dem ungefähr zehn Polizeibeamte beteiligt gewesen sind. Zu diesem Zeitpunkt klingelte es auf einmal an meiner Wohnungstüre und ich sah durch ein Fenster zunächst einmal zwei Polizeibeamte. Ich öffnete das Fenster und wurde umgehend dazu aufgefordert meine Wohnungstüre zu öffnen. Daraufhin erklärte ich dem Beamten, dass es gerade sehr spät sei und er doch bitte am folgenden Tag noch einmal wieder kommen solle, wenn er ein Anliegen habe. Daraufhin begann dieses geisteskranke Element damit, ohne Unterlass und in ungefähr zwanzig Fällen gegen meine verglaste Wohnungstüre zu treten. Währenddessen versuchte ich die Wohnungstüre zu öffnen, was mir allerdings aufgrund der Vielzahl an vergeblichen Tritten jedoch nicht gelungen ist. Alleine schon deshalb, um diesem Hurensohn auf das Maul zu hauen und meine Eingangstüre zu verteidigen. Erst nach ungefähr dem zwanzigsten Fehltritt ist es mir dann gelungen, die Wohnungstüre zu öffnen. Sodann strömten ungefähr sieben oder acht Polizeibeamte in meine Wohnung, drückten mich an die Wand und legten mir Handschellen an. Man setzte mich nun darüber in Kenntnis, dass ich festgenommen sei und am folgenden Morgen des 14.12.2024 einem Haftrichter vorgeführt werde. Anschliessend würde man mich dann in eine Justizvollzugsanstalt (JVA) verlegen. Zudem würde man nun eine Wohnungsdurchsuchung durchführen, meinen Rechner, mein Mobiltelefon und auch weitere Gegenstände beschlagnahmen. Als Begründung für diese Aktion wurde mir erklärt, dass ich einem jugendlichen Mädchen aus einer benachbarten Jugendeinrichtung einen Brief und Schokolade habe zukommen lassen, was mir vorgeblich allerdings verboten wäre.  Gegen 23.45 Uhr wurde ich dann wie ein Bankräuber abgeführt und zur Polizeidienststelle nach Siegburg verbracht.

ZUSATZINFORMATION

Als Zusatzinformation für diejenigen, die bisher keinerlei Erfahrungen im Bereich Polizei/Justiz haben : Eine Wohnungsdurchsuchung gegen Mitternacht ist nicht alleine nur ein sehr ungewöhnlicher Vorgang, sondern vollkommen unzulässig. Erschwerend kommt es in diesem Fall hinzu, dass es hier alleine nur um einen vollkommen harmlosen Brief und Schokolade ging, die einem Mädchen zuvor übermittelt wurden. Der Brief hatte weder bedrohliche Inhalte, noch enthielt er Bezüge zur Sexualität. Ich habe dem Mädchen lediglich Sympathie und eine emotionale Verbundenheit bekundet. Auch würde ich diesen Brief sofort hier veröffentlichen, wenn ich gerade einen Zugriff darauf hätte. Allerdings befindet er sich als PDF alleine nur auf meinem zuvor am 13./14.12.2024 beschlagnahmten Rechner. Ich habe jedoch wahrlich nichts zu verbergen. Eine Wohnungsdurchsuchung hätte alleine nur unter dem Gesichtspunkt einer so bezeichneten Gefahr im Verzug erfolgen können, wenn eine akute Gefährdungslage vorgelegen hätte. Aber womit möchte man diese Gefährdungslage denn begründen ? Ich gehe einfach einmal davon aus, dass das in Rede stehende Mädchen zu dieser späten Stunde bereits wieder in der Einrichtung aufhältig gewesen ist, während ich selbst alleine daheim gewesen bin. Erschwerend kommt es ausserdem hinzu, dass diese Durchsuchungsmassnahme nicht während meiner Anwesenheit erfolgte. Tatsächlich ist es nämlich verbindlich, dass im Rahmen einer Hausdurchsuchung entweder der Tatverdächtige beziehungsweise Wohnungseigentümer selbst, oder aber eine neutrale Amtsperson anwesend ist. Ich selbst wurde bereits gegen 23.45 Uhr zur Polizeidienststelle nach Siegburg verbracht und die Anwesenheit einer neutralen Person lässt sich dem Sicherstellungsprotokoll nicht entnehmen. In einem solchen Protokoll werden alle Gegenstände aufgeführt, die beschlagnahmt wurden. Zudem werden in diesem Protokoll auch die Uhrzeiten (Anfang und Ende der Durchsuchung) vermerkt, als auch der Ort, an dem diese beschlagnahmten Gegenstände fortan verwahrt werden.

Die nachfolgenden beiden Artikel habe ich sachbezogen gegoogelt :

 

WAS HAT SICH AM 13.12.2024 EIGENTLICH ZUGETRAGEN ?

Am Freitagnachmittag des 13.12.2024 habe ich mich gegen 16.00 Uhr auf den Weg zum „Kaufland“ in der Stadt Lohmar begeben, da ich noch ein paar Besorgungen für das anstehende Wochenende erledigen wollte, also Lebensmittel beschaffen. Aufgrund einer günstigen Urlaubssituation hatte ich zuvor bereits zwei Flaschen Bier getrunken und war leicht alkoholisiert, als damit einhergehend auch emotionalisiert. An der Bushaltestelle „Hollenberg“ begegnete ich auf der Anreise zum „Kaufland“ einem jugendlichen Mädchen. Wir kamen dann – gemeinsam auf den Bus wartend – ins Gespräch. Unter anderem erzählte sie mir dann, dass sie bereits seit einem Jahr in dieser Jugendeinrichtung untergebracht wäre und hierüber nicht sehr glücklich sei. Nach wenigen Minuten trennten sich unsere Wege dann und das Mädchen musste einen anderen Bus als ich selbst nehmen. Das Mädchen fuhr dann mit der Linie 555 in Fahrtrichtung Pohlhausen, während ich selbst dann meine Anreise zum „Kaufland“ fortsetzte. Im weiteren Verlauf stellte ich dann fest, dass mir das Mädchen zunächst einmal nicht mehr aus dem Kopf ging, ich das Gespräch mit ihr als sehr angenehm empfunden habe und auch, dass ich mich ihr aufgrund ihres gesamten Wesens sehr verbunden fühlte. So kam es dann auch, dass ich vom „Kaufland“ dann ein Schokoladen-Erzeugnis mitnahm, welches ich dem Mädchen zu kommen lassen wollte. Zu einem späteren Zeitpunkt und wieder daheim angekommen, verfasste ich ausserdem auch noch ein zweiseitiges Schreiben, mit welchem ich dem Mädchen meine bereits näher beschriebenen positiven Empfindungen vermitteln wollte. Zuletzt habe ich Brief und Schokolade dann über dritte Personen dem angeschriebenen Mädchen übermitteln lassen.

Erwartungsgemäss wurde ich am Samstagvormittag des 14.12.2024 dann doch keinem Haftrichter vorgeführt. Die diesbezüglichen Ankündigungen vom Vorabend habe ich zu keinem Zeitpunkt für voll genommen und es war mir ja bewusst, dass ich durch meine Handlungen weder Straftatbestände erfüllt, noch gegen irgendwelche Weisungen verstossen habe, die an sich bereits vollkommen rechtswidrig sind. Stattdessen teilte man mir dann gegen 10.30 Uhr mit, dass ich nun entlassen wäre und wieder gehen könne. Zwischendurch wurde ich einmal dazu befragt, ob ich mit einer Erkennungsdienstlichen Behandlung einverstanden wäre. Das lehnte ich dann allerdings ab und es bestand ja auch kein nachvollziehbarer Grund hierfür. Jedenfalls hatten die verantwortlichen Polizeibeamten der KPB in Siegburg offensichtlich schon selbst erkannt, dass sie den Amoklauf vom Vorabend nur ganz schwer gegenüber der zuständigen Staatsanwaltschaft Bonn erklären können würden. Es war ja absehbar, dass ich diese von der Polizei begangenen schweren Verbrechen nicht auf sich beruhen lassen würde. In diesem Zusammenhang sei es erwähnt, dass meine eigenen Handlungen vom 13.12.2024 keine strafrechtliche Relevanz haben. Ich habe durch diese Handlungen weder Straftatbestände erfüllt, noch gegen irgendwelche Weisungen der so bezeichneten Führungsaufsicht verstossen. Diesbezüglich zitiere ich den Amtsrichter Ulrich Wilbrand (Amtsgericht Siegburg) aus einem Beschluss vom 13.01.2025 (2. Seite, letzter Abschnitt) : Auch wenn sich der Betroffene bislang nicht strafprozessual tatverdächtig verhält, so ist sein Handeln doch darauf ausgerichtet, ein vertrauensvolles Verhältnis zu Minderjährigen zu begründen.

Der „Betroffene“ bin in diesem hier vorliegenden Fall dann ausnahmsweise ich selber, weil es in diesem Beschluss um die angeordnete Fussfessel geht. Es ist mir übrigens auch nicht verboten, ein vertrauensvolles Verhältnis zu Minderjährigen zu begründen !

KRIMINELLE VEREINIGUNG

Inzwischen vertrete ich übrigens zunehmend die Auffassung, dass die KPB in Siegburg als kriminelle Vereinigung aufgelöst beziehungsweise zerschlagen werden sollte. Nachdem ich bereits schon im zweiten Abschnitt auf die schweren Straftaten der KPB am 13./14.12.2024 hingewiesen habe, darunter auch Gewaltstraftaten (Freiheitsberaubung, nach Paragraph 239 des Strafgesetzbuch), so haben sie es keinesfalls darauf beruhen lassen und auch in der Folgezeit weitere nicht unerhebliche Straftatbestände erfüllt. Wie sich dem nachfolgenden Auszug einer von meiner Vermieterin am 23.12.2024 übermittelten Nachricht entnehmen lässt, wurde ihr durch die verantwortlichen Polizeibeamten im direkten Gespräch erklärt, dass der bewaffnete Raubüberfall tatsächlich zum Zweck der Gefahrenabwehr und aufgrund eines von mir begangenen sexuellen Missbrauch von Kindern durchgeführt wurde.

Hallo Kreispolizeibehörde ?
Dann benennt doch einmal die Kinder, die ich vorgeblich sexuell missbraucht haben soll !? Die Vornamen würden mir persönlich reichen und möglicherweise kommt dann ja auch meine Erinnerung wieder zurück !? Und warum zum Teufel laufe ich eigentlich noch frei herum, wenn ich vor wenigen Wochen noch Kinder sexuell missbraucht habe ? Was läuft denn konkret falsch hier im Staat, wenn man mich aufgrund meiner erst neulich begangenen sexuellen Übergriffe dennoch nicht in den Käfig bekommt ?
Hallo Medien ?
Der „Sexualstraftäter“, der „eine ganze Stadt in Angst und Schrecken versetzt“, hat scheinbar keinesfalls nur einen Brief an ein minderjähriges Mädchen geschrieben, sondern tatsächlich wohl Kinder sexuell missbraucht !? Könnt ihr das mal bitte recherchieren, was da vorgefallen ist ? Unter der nachfolgenden Rufnummer könntet ihr euch bei der Kreispolizeibehörde in Siegburg rückinformieren und der Sache auf den Grund gehen : +49 2241 541-3121.

Inzwischen stellt übrigens auch die KPB selbst fest, dass ich keine Straftaten begangen habe und man mich aufgrund dieser an das Mädchen verfassten Nachricht strafrechtlich auch nicht belangen kann, aus guten und nachvollziehbaren Gründen.

Gegen die verantwortlichen Personen der Kreispolizeibehörde habe ich mehrere Strafanzeigen gestellt und sie werden sich noch wundern, welche Folgen diese Anzeigen für sie in absehbarer Zukunft haben. So habe ich Strafanzeige aufgrund eines bewaffneten Raubüberfalls (Paragraph 250 des Strafgesetzbuch), Freiheitsberaubung (Paragraph 239 des StGB), Raub (Paragraph 249 des StGB), Diebstahl (Paragraph 242 des StGB), Sachbeschädigung (Paragraph 303 des StGB), Urkundenfälschung (Paragraph 267 des StGB), üble Nachrede (Paragraph 186 des StGB) und aufgrund des Ausspähens von Daten (Paragraph 202a des StGB) erstellt und diesbezügliche Strafanträge gestellt.

NUR MAL SO AM RANDE

Aufgrund der bestehenden Rechtslage kann ich mit einem vierzehnjährigen Mädchen übrigens auch Geschlechtsverkehr haben, wie sich dem nachfolgend verwiesenen Artikel der Kreispolizeibehörde des Hochsauerlandkreis problemlos entnehmen lässt. Dem hier verwiesenen Text lässt sich unzweifelhaft entnehmen, dass der Geschlechtsverkehr mit einem vierzehnjährigen Mädchen in beiderseitigen Einvernehmen zulässig ist, wenn darüber hinaus auch kein Abhängigkeitsverhältnis besteht. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht und selbst ein 75-jähriger Mann könnte mit einem vierzehnjährigen Mädchen Geschlechtsverkehr haben, wenn der freie Wille von dem Mädchen dem nicht entgegen steht. Ein „Abhängigkeitsverhältnis“ würde zum Beispiel dann bestehen, wenn ein Ausbilder mit seiner minderjährigen Auszubildenden Geschlechtsverkehr hat.

Und weshalb sollte die bestehende Rechtslage zwar für alle Staatsbürger rechtsverbindlich sein, aber mit Ausnahme von mir selbst !? Vor dem Gesetz sind wir doch alle gleich, sollte man meinen und wird auch stets behauptet !? So beschreibt es übrigens auch der Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetz. Daran ändert sich für mich auch nichts dadurch, weil ich vor knapp fünfundzwanzig Jahren in knapp zehn Fällen meine Tochter  auch an Körperstellen gestreichelt habe, an denen es nicht zulässig ist.
In diesem Zusammenhang muss man sich natürlich ebenfalls auch die Frage stellen, inwiefern ein vermeintliches Verbot der Kontaktaufnahme zu minderjährigen Mädchen einen nachvollziehbaren Sinn ergibt, während ich gleichzeitig mit einem vierzehnjährigen Mädchen aber Geschlechtsverkehr haben darf ? Per Definition bezieht sich die „Minderjährigkeit“ ja auf alle Personen bis zum 19. Lebensjahr. Denn wer 1+1 addieren kann, der sollte unzweifelhaft auch erkennen können, dass ein dahingehendes Verbot zwangsläufig rechtswidrig sein muss, wenn es mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist. Es ist allerdings auch alleine schon deshalb rechtswidrig, weil sich der gesamte Beschluss der Führungsaufsicht auf Handlungen aus den Jahren 2001 und 2002 bezieht. Mit anderen Worten : Die ausstellende Juristensau des Landgericht Bonn kann sich ihren Führungsaufsichtsbeschluss aus 2023 gerne dort hinein schieben, wo keine Sonne mehr scheint. Dieser Beschluss lässt sich mit dem Grundgesetz nicht vereinbaren und ist dem entsprechend also rechtswidrig und irrelevant, vollkommen unverbindlich.

Übrigens habe ich bis zum heutigen Tag nicht auch nur eine Gewaltstraftat in meinen Bundeszentralregister (BZR) stehen. Es verwundert durchaus, wie es eine Person ohne Gewaltstraftaten geschafft haben kann, eine ganze Stadt „in Angst und Schrecken“ zu versetzen !? Aber vielleicht war es ja schlicht und ergreifend auch einfach nur die Kreispolizeibehörde in Siegburg, die eine ganze Stadt in Angst und Schrecken versetzt hat, konkret mit vorsätzlichen Falschdarstellungen und Desinformation ? Darüber könnte man ja einmal nachdenken !?

VORSTRAFE BEZÜGLICH SEXUELLEN MISSBRAUCHS

Ja, es ist korrekt, dass ich aufgrund von minderschweren sexuellen Missbrauch und auch vollkommen zurecht am 23.04.2010 verurteilt wurde. Diese damit verbundenen Handlungen haben sich vor knapp fünfundzwanzig Jahren zugetragen und zu meinem bedauern muss ich eingestehen, dass ich damals in den Jahren 2001 und 2002 gegenüber meiner nicht-leiblichen, aber deshalb nicht weniger geliebten Tochter in ungefähr zehn Fällen sexuell-motiviert übergriffig gewesen bin. Kurz vor Weihnachten des Jahres 2009 habe ich in dieser Angelegenheit die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bonn erhalten, in der sechs Fälle des sexuellen Missbrauch angeklagt wurden. Daraufhin habe ich dem damals zuständigen Landgericht Bonn unverzüglich mitgeteilt, dass es nach meinem Erinnerungsstand mehr als diese angeklagten sechs Fälle gewesen sein dürften und ich selbst eher von knapp zehn Fällen meiner Übergriffigkeit ausgehen würde. Das war ich meiner Tochter schuldig und es stand zudem auch vollkommen ausser Frage, dass ich die von mir begangenen Taten vollumfänglich einräume und ihr damit auch eine Aussage im Rahmen einer Gerichtsverhandlung ersparen würde. Das geschädigte Mädchen – meine Tochter, wurde damals dann bereits schon ein paar Monate vor der Gerichtsverhandlung in einem Einzelgespräch von einer Polizeipsychologin zu den Ereignissen aus 2001 und 2002 befragt und von diesem Gespräch dann eine Filmaufzeichnung erstellt, die dann im Rahmen der Hauptverhandlung beim Landgericht Bonn und unter Ausschluss der Öffentlichkeit (Opferschutz) ausgestrahlt wurde. Selbstverständlich wurde das zu diesem Zeitpunkt in 2009 zwölfjährige Mädchen auch umfassend ärztlich untersucht und es wurden keine Auffälligkeiten festgestellt, die auf einen schweren sexuellen Missbrauch hindeuten würden. Ein schwerer sexueller Missbrauch ist – nüchtern und aus juristischem Blickwinkel betrachtet – zwangsläufig mit dem Eindringen in den Körper der geschädigten Person verbunden, wobei Hilfsmittel (…zum Beispiel ein Vibrator oder andere Gegenstände) hierbei ausdrücklich mit eingeschlossen sind. Zum Beispiel war auch das Jungfernhäutchen (Fachbegriff : „Hymen“) zu diesem Zeitpunkt in 2009 noch intakt. Ein schwerer sexueller Missbrauch konnte vollständig ausgeschlossen werden und wurde von meiner Tochter allerdings auch niemals behauptet. Ich möchte an dieser Stelle versichern, dass keiner (!) der von mir begangenen Übergriffe mit dem Einsatz von Gewalt verbunden gewesen ist und zudem auch ein Zeitrahmen von zehn Minuten in keinem Fall überschritten wurde. Auch wäre ich zu Gewalthandlungen gegenüber meiner Tochter nicht in der Lage gewesen. Hiervon unberührt bleibt natürlich die Feststellung, dass keiner dieser Übergriffe überhaupt hätte stattfinden dürfen, insbesondere auch schon aufgrund des noch sehr jungen Alters des hiervon betroffenen Mädchens.

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