Schlagwort: Beschluss

Öffentlichkeitsfahndung nach Raubüberfall

Saarbrücken (Saarland)

Öffentlichkeitsfahndung nach Raubüberfall

Bereits in den Nachtstunden des 16.04.2024 kam es gegen 02.10 Uhr zu einem Raubüberfall auf einen 37-jährigen Mann. Der Vorfall ereignete sich in der St. Johanner Strasse.

In der vorbenannten Strasse wurde das Tatopfer zunächst von zwei bisher unbekannten kriminellen Ausländern angesprochen und zur Herausgabe von Bargeld aufgefordert. Nachdem der geschädigte Mann die Herausgabe verweigerte, zog einer der beiden hier gesuchten Ausländer ein Messer und stach es dem Geschädigten in den Rücken.

Aufgrund intensiver Ermittlungsarbeit der Polizei Saarbrücken wurde später dann festgestellt, dass die beiden hier gesuchten Ausländer sich ebenfalls auch am Hauptbahnhof in Saarbrücken aufgehalten haben und konnten Bildaufnahmen der Tatverdächtigen sicherstellen. Diese Bildaufnahmen wurden auf Beschluss des Amtsgericht Saarbrücken nun zur Öffentlichkeitsfahndung freigegeben.

Bildmaterial der Polizei

Sachdienliche Hinweise

Die Polizei Saarbrücken erbittet sich Hinweise bezüglich Identität und Aufenthaltsort der hier gesuchten beiden Personen unter der Rufnummer +49 681 9321-233.

Quellenverweis

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Öffentlichkeitsfahndung : Wer erkennt diesen Primaten ?

Dortmund (Nordrhein-Westfalen)

Öffentlichkeitsfahndung : Wer erkennt diesen Primaten ?

Die auf den unten anhängenden Bilddateien abgebildete Person hat am 07.02.2024 in der Regionalbahn RE57 in Fahrtrichtung Winterberg einem 64-jährigen Mann eine Kette vom Hals gerissen und ist dann damit geflüchtet. Nun hat die Polizei Dortmund auf Beschluss des zuständigen Amtsgericht Dortmund die Bilddateien für eine Öffentlichkeitsfahndung zugelassen, weil die üblichen Ermittlungsmethoden nicht zum Fahndungserfolg führten.

Bildmaterial

Sachdienliche Hinweise

Wer sachdienliche Hinweise auf die Identität und den Aufenthaltsort der hier abgebildeten Person abgeben kann, möchte sich bitte unter der Rufnummer +49 231 132-7441 an die Kriminalwache in Dortmund wenden.

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ZDF-Politbarometer : Thüringen bleibt standhaft

Erfurt (Thüringen)

ZDF-Politbarometer : Thüringen bleibt standhaft !

Laut einer aktuellen Umfrage des ZDF-Politbarometer liegt die Alternative für Deutschland (AfD) mit dreissig Prozent auch weiterhin deutlich vor der Christlich Demokratischen Union (CDU), welche aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen immerhin noch von gut zwanzig Prozent gewählt würde. Deshalb dürfte die AfD voraussichtlich auch am 01.09.2024 zur Landtagswahl einen berechtigten und deutlichen Wahlsieg einfahren.

Trotz der gemeinschaftlich geführten Hetzkampagnen von Medien und Justiz auf den Wahlbewerber Björn Höcke (Stichwort : „Alles für Deutschland“), bleiben die Thüringer standhaft, wählen mehrheitlich auch weiterhin die AfD. Auch die regelmässig stattfindenden Verunglimpfungen durch den so bezeichneten „Staats- und Verfassungsschutz“ bringen die Wähler nicht mehr ins Wanken, wohl wissend, dass es sich hierbei lediglich um ein Instrument der Altparteien handelt, mit dem sie missliebige und insbesondere patriotische Parteien aus den Parlamenten raus halten wollen.

Bemerkenswert ist es ausserdem, dass unsere Regierungsparteien (SPD, GRÜNE und FDP) gemeinsam nicht einmal fünfzehn Prozent erzielen. Die SPD liegt mit sieben Prozent noch ganz knapp über der 5-Prozent-Hürde, während die Grünen und die FDP selbst diese nicht mehr erreichen.

Bedauerlich ist es allerdings, dass tatsächlich so viele Leute auf das Bündnis von Sarah Wagenknecht hereinfallen. Laut dem Politbarometer kommt diese vom Staatsschutz neu installierte Wagenknecht-Partei auf immerhin neunzehn Prozent. Das BSW von Wagenknecht wurde alleine nur deshalb installiert, um patriotische Wählerstimmen „abzusaugen“ und sie der Bedeutungslosigkeit zuzuführen. Dasselbe gilt auch für die Partei des ehemaligen Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maassen. Auch die WerteUnion wurde alleine nur deshalb installiert, um patriotische Wählerstimmen abzusaugen. Eine absolute Mehrheit (50 + x Prozent des Stimmenanteil) der AfD soll mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verhindert werden. Aus diesem Grund haben sich Medien und Justiz zu gemeinschaftlich geführten Hetzkampagnen auf Björn Höcke zusammengeschlossen und es wurden die Parteien von Sahra Wagenknecht und Hans-Georg Maassen neu installiert.

Deshalb kann ich nur eines dringend empfehlen :

Am 01.09.2024 den Arsch in das Wahllokal bewegen, die Alternative für Deutschland unterstützen und Björn Höcke zum Ministerpräsidenten von Thüringen befördern !

Alles für Deutschland !

Quellenverweise

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Ursula Haverbeck zu Haftstrafe verurteilt

Hamburg

Ursula Haverbeck zu Haftstrafe verurteilt

Ursula Haverbeck (95)

Am heutigen 26.06.2024 wurde die 95-jährige Ursula Haverbeck vom Landgericht Hamburg zu einer Haftstrafe von 16 Monaten verurteilt, weil sie sich am Rande einer Gerichtsverhandlung im niedersächsischen Lüneburg am 21.04.2015 dahingehend geäussert hat, dass das im ostdeutschen Schlesien gelegene Konzentrationslager Auschwitz „kein Vernichtungs- sondern ein Arbeitslager“ gewesen sei. Auch habe sie in einem Gespräch mit dem Gossenmagazin „Panorama“ vom Norddeutschen Rundfunk (NDR) ausgeführt, „dass es in Auschwitz keine Massenvernichtungen gegeben habe“. Laut dem Landgericht Hamburg habe sie damit gegen den Paragraphen 130 des Strafgesetzbuch (StGB) verstossen und sich der vermeintlichen „Volksverhetzung“ schuldig gemacht. Von der sechzehnmonatigen Freiheitsstrafe sollen vier Monate als bereits verbüsst angesehen werden, da sich dieses Strafverfahren über einen Zeitraum von knapp zehn Jahren hinweg zog.

In der ersten Instanz wurde sie in dieser Sache vom Amtsgericht Hamburg bereits im Jahre 2015 zu einer zehnmonatigen Haftstrafe verurteilt. Das nun erhöhte Strafmass ergibt sich dadurch, dass in diesem neuerlichen Beschluss noch eine weitere Verurteilung mit eingeflossen ist, also das Strafmass dieser beiden Urteile zusammengefasst wurde.

Meine Bewertung des Sachverhalts

Ihren absurden und meines Erachtens auch verbrecherischen Beschluss begründet die Vorsitzende Richterin damit, dass „das jetzige Urteil in eine Zeit falle, in der der Antisemitismus wieder auf dem Vormarsch“ sei. Eine hochgradig alberne Begründung, da der gegenwärtige Antisemitismus insbesondere von vom Staat vorsätzlich importierten Muslimen praktiziert wird und zudem auch aufgrund der aktuellen Auseinandersetzungen im Nahen Osten (Stichwort : Israel-Palästina-Konflikt) leicht zu erklären ist. Man möchte den verfahrensbeteiligten Juristen von Staatsanwaltschaft und Landgericht Hamburg den ganzen Tag über in die Visage rotzen, in Anbetracht auch dieses verbrecherischen Beschlusses. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und muss zunächst einmal am Bundesgerichtshof vorbei. Es ist allerdings kaum davon auszugehen, dass Ursula Haverbeck beim Bundesgerichtshof auf anständigeres Gerichtspersonal trifft. Der gesamte bundesrepublikanische Justizapparat befindet sich meines Erachtens unter der Kontrolle von Kriminellen, die sich den Staat zu Eigen gemacht haben.

Weitere Ausführungen zu den stattfindenden schweren Justizverbrechen, die zum Nachteil von Frau Haverbeck begangen werden und auch bereits schon wurden, findest Du unter diesem Verweis.

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